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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechtsauskünfte und Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 377
- ArtikelErlebtes und Erstrebtes (V) 378
- ArtikelWie ersetzt man auf praktischste Weise eine Ankergabel, die mit ... 379
- ArtikelStationäre Wächter-Kontrolluhren mit Wochenrekord 380
- ArtikelDie Resonanz und ihre Wirkungen 381
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 382
- ArtikelZehnergraduhren (VIII) 383
- ArtikelDas Eindrehen eines neuen Minutenradtriebes 384
- ArtikelAus der Werkstatt 385
- ArtikelEinzahlung von Patentamtsgebühren im Postscheckverkehr 386
- ArtikelRechtsauskünfte und Briefkasten 386
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 387
- ArtikelVerschiedenes 388
- ArtikelKonkursnachrichten 391
- ArtikelVom Büchertisch 391
- ArtikelPatentbericht 392
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 392
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 24. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 387 C. G. in Pr. Eine von mir verkaufte Goldmagnetkette wurde von einem Kollegen W. unter dem Selbstkostenpreis taxiert. Wie kann ich dagegen vorgehen? 1. Die W.’sche Taxation enthält sein eigenes Gutachten über den Wert der Kette. Dieses Gutachten können Sie, da Sie bei demselben interessiert sind, anfechten, d. h. Sie klagen gegen W. auf Feststellung des Wertes der Kette und fechten sein abge gebenes Gutachten über den Wert an, und benennen zwei bis drei Sachverständige, die gemäss §§ 402 bis 414 der Zivilprozess ordnung vernommen werden, aber auch durch Sachverständige ersetzt werden können, die vom Prozessgericht bestimmt sind. Auf Grund der Beweisaufnahme ergeht dann das Urteil. Sie wollen aber zur Führung eines solchen Prozesses sich entschieden eines Bechtsanwaltes bedienen. 2. Dieser Prozess muss inner halb 6 Monaten, gerechnet von der Kenntnis des W.’schen Gut achtens, angestrengt werden. 3. Nur wenn Sie nachweisen können, dass W. absichtlich, also zugestandenermassen, eine geringere Taxe, um Ihr Ansehen und Ihr Benommee zu schädigen, abgegeben hat, könnten Sie innerhalb 3 Monaten — 90 Tagen — aus § 186 und § 187 des Strafgesetzbuches wegen Beleidigung und Kreditgefährdung usw. klagen. Etwas anderes steht Ihnen im vorliegenden Falle nicht zur Seite. F. K. in M. Sie haben einen Sohn in der Lehre. Bei Ge legenheit sind in dem betreffenden Geschäfte 20 Mk. abhanden gekommen. Ihr Sohn wird des Diebstahls beschuldigt. Die Polizei kann nichts aufklären. Sie haben Ihren Sohn sofort aus der Lehre genommen. Der Verdacht gegen ihren Sohn ist auf gekommen, weil dieser einmal 10 Mk. in der Tasche gehabt hat. Dieses Geld hatte er jedoch von seinem Onkel bekommen und es an dem betreffenden Tage in der Tasche behalten, da er nicht nach Hause wollte, um sich erst umzuziehen. Dies ganz kurz der Tatbestand. Sie fragen nun: 1. War ich berechtigt, meinen Sohn sofort aus der Lehre zu nehmen? 2. Kann ich jemanden verantwortlich machen für den Schaden, der mir sowie- meinem Sohne durch die Unterbrechung der Lehrzeit entstanden ist? 3. Kann ich gegen jemanden strafrechtlich vorgehen wegen falscher Anschuldigung? Sie waren nicht berechtigt, Ihren Sohn sofort aus der Lehre zu nehmen; denn der auf ihn gefallene Verdacht war nach Lage der Umstände zunächst gerechtfertigt und durch das eigene Ver halten Ihres Sohnes, Geld in der Tasche zu führen und damit einzuwechseln, herbeigeführt. Sie können darum wegen Be leidigung Ihres Sohnes gegen den Gehilfen nicht klagen; es sei denn, derselbe setzt seine Behauptungen und Beleidigungen nach Klarstellung der vorgelegenen Umstände fort, namentlich auch Dritten gegenüber. Eine Beleidigungsklage müsste aber vor Ab lauf der Verjährungsfrist — 90 Tage — eingereicht sein. Be dienen Sie sich aber dazu eines Bechtsanwaltes. Die Frage der Schadenersatzklage kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Betreffende wissentlich und verleumderisch Ihren Sohn beleidigte. Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen 1 ). Verein Berlin. Bericht über die 250. ordentliche Versammlung am Dienstag, den 23. November 1909, nachmittags 5 Uhr, in den Industrie-Festsälen Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mitteilungen. 2. Bericht über die letzte Versammlung. 3. Besprechung über die ausgestellten Neuheiten. 4. Vor trag über: „Der Uhrmacher als praktischer Kaufmann.“ Referent: Herr 1) Zur Beachtung, Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central-Verbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersuoht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. I bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 24. Dezember an die Adresse des Vorsitzenden, Koll. Aug. Heckei, Halle a. S., Stein weg 46/47, erbeten. Lietz, Lehrer für Handelskunde. 5. Wahl der Kommission zur Vorbereitung der Vorstandswahlen. 6. Wahl der Kassen- und Bibliothekprüfer. 7. Ver schiedenes und Entgegennahme von Anträgen aus der Versammlung. 8. Frage kasten. Die 250. Versammlung, die den Mitgliedern unseres Vereins durch eine Ausstellung von Neuheiten, durch einen lehrreichen Vortrag und durch einen musikalischen Unterhaltungsabend besonders interessaut gestaltet worden war, zeigte sich dem Besucher in äusserst günstigem Lichte. Sowohl die Aus stellung, die von der Einkaufsgenossenschaft und der Firma R. Flume auf das reichhaltigste ausgestattet worden war, sowie der Vortrag des Herrn Lietz, fanden den lebhaftesten und wohlverdientesten Beifall. Auch der musikalische Unterhaltungsabend, den die Geschwister Gertrud und Johannes Stein weg durch ihre Piecen verschönten und die reichen Beifall ernteten, die lustigen Vorträge des Fräulein Peschlack und des Herrn Vertreters der Firma E. Engeier Nachf., hier, trugen zur gemütlichsten Unterhaltung und zu manch herzlichem Lachen bei. Den Vortragenden, Damen und Herren, wurde durch den Vorsitzenden, Herrn Kollegen Bätge, der allerbeste Dank des Vereins übermittelt, während die anwesenden Mitglieder mit ihren Damen die Vortragenden durch reichen Beifall bereits geehrt hatten. Bis lange nach Mitternacht blieben die letzten Gäste vereint, und dürfte jedem die 250. Sitzung in angenehmer Erinnerung bleiben. Um 5 a j l Uhr eröffnete der Vorsitzende die ordentliche 250. Versammlung, begrüsste die Mitglieder, Damen und Gäste und gab zu Punkt 1 einige ge schäftliche Angelegenheiten bekannt. Er teilt das Ergebnis der Besprechung mit den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin in unserer Petitions angelegenheit, die Inventur- und Saisonausverkäufe betreffend, mit; nach dem dort gefassten einstimmigen Beschluss wurden für Berlin und unseren Beruf derartige Ausverkäufe als nicht üblich und nicht notwendig gekennzeichnet und der Herr Polizeipräsident um eine dahingehende Bestimmung gebeten Bei dem Wert, den die Behörden auf die Beschlüsse der Aeltesten der Kaufmannschaft legen, ist auf Erfüllung unserer Wünsche zu hoffen. Dann weiter hat der Vorstand an den Polizeipräsidenten von Charlottenburg einen Antrag auf Beaufsichtigung des Ausverkaufs der Firma Herzig gerichtet, der jedoch bis zur Stunde ohne Erwiderung geblieben ist. Ebenso wurde an die Fachschuldeputation petitioniert, um für die Lehrlinge unseres Berufs eine eigene Faehklasse zu erhalten. Hierüber sind ebenfalls bereits Verhandlungen mit unserem Vorsitzenden im Gange. Zu Punkt 2 der Tagesordnung verliest der Schriftführer den Bericht der letzten Versammlung; derselbe wird ohne Einwand genehmigt. Punkt 3 wurde ausgesetzt. Zu Punkt 4 erhält Herr Lietz das Wort. Derselbe schilderte in so anschaulicher Weise die Vorteile des kaufmännischen Geschäftsbetriebs, der verschiedenen, für das heutige Erwerbsleben notwendigen Bedürfnisse und Aufwendungen, so dass es bedauerlich ist, den Vortrag in angemessener Weise hier nicht zum Abdruck bringen zu können, um denselben auch denen, die nicht anwesend sein konnten, zur Kenntnis zu briogen. Herrn Lietz wurde vom Vorsitzenden für seinen wertvollen, uns so uneigennützig zur Verfügung gestellten Vortrag der herzlichste Dank ausgesprochen, während die Mitglieder und Gäste durch reichen Beifall bereits gedankt hatten. Hieran anschliessend stellt der Vorsitzende den Vortrag zur Diskussion, und nach lebhafter Be teiligung an derselben wird zum 5. Punkt übergegangen. Nachdem der Vor sitzende die Notwendigkeit der Kommission dargelegt, werden die Herren Kollegen Schräder, Lütteher, Platz, Krauser und Benzin gewählt. Punkt 6 erledigt sich gleichfalls schnell, indem die Herren Kollegen Klinke, Ileiderich und Rusch zu Kassen- und Bibliothekrevisoren ge wählt werden. Der Vorsitzende bittet die Herren Schräder und Klinke, als Obmänner der Kommission zu fungieren; die Herren nehmen dankend an. Sodann berichtet Kollege Bössenroth über den Verlauf des Stiftungs festes und führt aus, dass der Verlauf desselben zwar ein harmonischer und durch die Darbietungen der Herren Sänger, des Kollegen Zipperling, des Fräulein Peschlack, des Herrn Frank (Inhaber der Firma E. Engler Nachf.), durch den vom Kollegen R. Zipperling gedichteten und von Fräulein Peschlack gesprochenen Prolog, durch das Festlied, die allgemein fidele Stimmung, die Ansprache des Vorsitzenden und die launige Rede des Herrn 0. Mischke (Inhaber der Firma Ette & Mischke) als wohlgelungen zu bezeichnen sei, dass aber die Beteiligung der Mitglieder wiederum eine derartig geringe war, dass die dem Wirt garantierte Zahl von Gästen lange nicht erreicht wurde und demzufolge auch wieder mit einem Kassenzuschuss zu reohnen sei. Der Vor sitzende schliesst sich diesen Ausführungen an und bittet für die Zukunft um möglichst grosse Wahrnehmung der Vereinsinteressen. Sodann spricht Kollege Schulz über das von den Verbänden der Kaufmannschaft erstrebte Einigungsamt, zu deren Beschlussfassung auch wir eingeladen waren, und teilt mit, dass vorläufig ein negatives Resultat zustande gekommen ist. Daran anschliessend gibt der Vorsitzende bekannt, dass er bereits in Erwägung gezogen habe, für unsere Branche die Interessenverbände zu gewinnen, um eine Kommission aus diesen Verbänden zu bilden, die die Auswüchse des unlauteren Wettbewerbs zu bekämpfen hätten. Herr Kollege Neuhofer ist der Ansicht, die Rechte der Handwerks kammerbevollmächtigten zu erhöhen und denen die Schlichtung von Streitig keiten zu überlassen, nicht aber noch neue Kommissionen zu errichten. Es entspinnt sich hierüber noch eine lebhafte Debatte, und wird zum Schluss beschlossen, bei allen Ausverkäufen beim Polizeipräsidenten Aufstellung von Warenlisten zu beantragen. Der Vorsitzende verliest eine mit Tobias gezeichnete Anfrage betreffs der Massnahmen der Innung Magdeburg, die durch Drucksachen im Werte von 1300 Mk., die als Flugblätter verteilt werden, ihren Mitgliedern zu nützen suchen, ob nun der Verein Berlin solchen Bestrebungen gegenüber im Hinter treffen bleiben will? Der Vorsitzende bedauert zunächst, dass der Fragesteller nicht persönlich den Mut hat, seine Ansicht zu vertreten, und erklärt dann, dass sich nach entsprechender Abstimmung eine Zwangsinnung wohl ein?
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