Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Henry George (VII) (Fortsetzung aus Nr. 5)
- Autor
- Flechtner, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Uhrmachergewerbe in Breslau (Schluss aus Nr. 3)
- Autor
- Mende, Kurt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageZu dem Artikel: Der Kinematograph der Gebrüder Lumière -
- ArtikelCentral-Verband 73
- ArtikelTagesfragen 73
- ArtikelHenry George (VII) (Fortsetzung aus Nr. 5) 74
- ArtikelDas Uhrmachergewerbe in Breslau (Schluss aus Nr. 3) 76
- ArtikelDer Kinematograph der Gebrüder Lumière 78
- ArtikelUnsere Werkzeuge 79
- ArtikelBerichtigung falscher Anschauungen auf dem Gebiete der ... 79
- ArtikelNeuheiten 80
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 81
- ArtikelVereinsnachrichten 81
- ArtikelVerschiedenes 81
- ArtikelWaarenzeichen-Register 82
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 82
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 82
- ArtikelAnzeigen 83
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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76 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 8 Nachdem George durch Folgerungen aus dem ßentengesetz zu dem Gesetz des Lohnes und Kapitalzinses gekommen ist, ver sucht er die beiden letzteren Gesetze gesondert und unabhängig voneinander aufzufinden. Wir wollen auf diese Untersuchungen nicht näher eingehen, da sie teils bedeutungslos für unsere weitere Prüfung sind, teils an einer späteren Stelle des Werkes noch einmal aufgenommen und fortgesetzt werden. Ich begnüge mich daher mit dem Zitat des Wortlauts der beiden Gesetze. Ersteres lautet: „Der Lohn hängt von der Grenze der Produktion ab, oder von dem Produkte, das die Arbeit bei dem höchsten Punkte er zielen kann, der ihr ohne Zahlung von Bodenrente zugängig ist.“ George giebt ihm in demselben Buche noch eine etwas andere Fassung: „Der Lohn hängt von der Grenze des Anbaues ab; er sinkt, wenn diese sinkt, und steigt, wenn diese steigt.“ Das Zinsgesetz lautet: „Der Zins hängt von der Grenze des Anbaues ab (sein Verhältnis zum Lohn wird durch die in dem Kapital liegende reine Vermehrungsfähigkeit bestimmt); er sinkt, wenn diese sinkt, und steigt, wenn diese steigt.“ Zur Vervollständigung sei die Erklärung der Aenderung der Bodenrente hinzugefügt: „Die Bodenrente hängt von der Grenze des Anbaues ab; sie steigt, wenn diese sinkt, und sinkt, wenn diese steigt.“ Jedes dieser sogenannten „Gesetze“ ist unrichtig; Lohn und Zins z. B. hängen im wesentlichen von dem Angebot und der Nachfrage von bezw. nach Arbeitskräften und Kapitalien ab, nicht aber von der Grenze des Anbaues. Ich werde darauf im folgenden Artikel noch in Kürze eingehen müssen. Bemerkt sei noch, dass diese drei Gesetze, wie fast alle Definitionen von George, im höchsten Grade unklar und verschwommen sind. Es scheint oft, als wolle er durch die teils phrasenhaften, teils halb mystischen Worte nur verdecken, dass er selbst die behandelte Materie nicht vollkommen beherrsche. Im vierten Buche behandelt George die Wirkung des mate riellen Fortschritts auf die Verteilung der Güter. Zuvor jedoch fasst er in einem kurzen Kapitel, das er hochtönend betitelt: „Des Problemes Gleichgewicht ist damit erklärt“, das Haupt ergebnis des dritten Buches zusammen. Als solches findet er: „Da der Bodenwert ganz abhängig ist von der durch seinen Besitz gewährten Macht, sich die von der Arbeit geschaffenen Güter anzueignen, so erfolgt eine Steigerung des Bodenwertes stets auf Kosten des Wertes der Arbeit. Es folgt daraus, dass, wenn die zunehmende Produktionskraft den Lohn nicht erhöht, dies nur unterbleibt, weil sie den Wert des Bodens steigert. Die Bodenrente saugt den ganzen Gewinn auf, und der Pauperismus begleitet den Fortschritt.“ Die Bodenrente allein ist ihm also der Empfänger der ver mehrten Produktion, die der materielle Fortschritt schafft, die Arbeit dagegen erhält nichts davon. Daraus schliesst er, „dass ein Interessenkampf zwischen Kapital und Arbeit nicht — wie gewöhnlich gemeint wird — bestehe, dass er eigentlich zwischen Arbeit und Kapital einerseits und Bodenbesitz andererseits statt finde“. Damit ist er, wie er selbst sagt, „zu einem Schlüsse von wichtiger, praktischer Bedeutung gelangt“. Dies ist in der That wahr. Hier ist der Punkt, wo sein Weg sich unvereinbar von dem der eigentlichen Sozialisten scheidet, die von einer solchen Harmonie zwischen Kapital und Arbeit nichts wissen wollen und nur den einen grossen Interessengegensatz beachten, eben den zwischen Kapital und Arbeit. Das Uhrmachergewerbe in Breslau. Von Kurt Mende, cand. jur. et cam. (Schluss aus Nr. 3.) Schlussbetrachtungen. st die in den Nrn. 12, 14, 21 und 22 des vorigen Jahrganges und in den Nrn. 2 und 3 d. J. erschienene Darstellung der Verhältnisse im Breslauer .Uhrmachergewerbe, soweit es mir irgend möglich war, eine rein objektive ge wesen, also ohne Rücksicht auf irgendwelche sozialpolitische Anschauungen, so möchte ich im folgenden nach einer kurzen Skizzierung der Lage des Handwerks im allgemeinen mit einigen Worten auch meiner persönlichen Ansicht über die Stellung Ausdruck geben, welche das Uhrmachergewerbe zu den Forderungen, die von einem grossen Teile der Handwerker als für ihre Existenz unerlässlich hingestellt werden, und die in der Errichtung von Zwangsinnungen und Einführung des Be fähigungsnachweises gipfeln, einzunehmen hat. Obige Darstellung ist von mir in etwas erweiterter Form als Beitrag zu dem vom Verein für Sozialpolitik unter Leitung des Herrn Professor Dr. Bücher durchgeführten Unternehmen, durch zahlreiche Monographieen ein möglichst klares Bild der Lage des gesamten Handwerks in ganz Deutsch land zu geben, verfasst worden. Das Resultat dieser Unternehmung war, wie ja vorauszusehen, ein für das Handwerk ausserordentlich tiaüriges. Abgesehen von den Lebensmittelbranchen, obwohl auch hier bereits der Grossbetrieb mit seinem Vernichtungskampf gegen das Handwerk einzusetzen begonnen hat, z. B. die Brotfabrik gegenüber dem handwerksmässigen Betriebe der einzelnen Bäckermeister, geht das übrige Handwerk mit wenigen Ausnahmen seiner allmählichen Auflösung entgegen, das ist das Ergebnis der weitaus meisten jener Abhandlungen. Es ist dies ein Prozess, den die staunenswerten Errungenschaften der Technik auf dem Gebiete der Gütererzeugung sowohl als auf dem Gebiete des Verkehrswesens notwendig zur Folge haben mussten. Ueberall da zunächst, wo die Möglichkeit vorliegt, mit Hilfe der Maschinen und der Arbeitsteilung oder auch nur eines der beiden Faktoren, solche Güter oder Teile derselben herzustellen, die der Individualität entbehren können, d. h. also in grösser Menge von ganz derselben Beschaffenheit, müssen naturgemäss die betreffenden Zweige des Handwerks, welche sich mit der Herstellung dieser Güter beschäftigt haben, der neuen Produktionsweise ganz oder zum mindesten teilweise Platz machen. So ist bereits die Herstellung einer grossen Zahl von Gebrauchsgütern in den rein fabrikmässigen Grossbetrieb übergegangen, und immer weiter wird unaufhörlich ein Gegenstand nach dem anderen der Produktions sphäre des Handwerks entrissen. Eine Bestätigung dieses Vorganges zeigt uns z. B. ein Blick auf die Schlosserei und die Tischlerei. Hier hat die Fabrik die Anfertigung bestimmter Gegenstände entweder dem handwerks mässigen Betriebe ganz entzogen, oder sie hat sich vorläufig in den Dienst des Handwerks gestellt, indem sie ihm gewisse Vorarbeiten abgenommen hat. In einigen Berufen allerdings, wie z. B. in der Schuhmacherei und der Schneiderei, wird sieh das Handwerk für absehbare Zeit insoweit erhalten, als es sich um Herstellung individuell gearbeiteter Waren für die verhältnis mässig kleine Anzahl der besser Situierten handelt, während jedoch das Bedürfnis der breiten Schichten des Volkes durch die Fabrik gedeckt wird, welche bei dem immer grösser werdenden Konsum auch eine steigende Mannigfaltigkeit in Grösse und Ausstattung ihrer Waren aufweist. Das Handwerk muss sich auf das Kunstgewerbe zurückziehen, so wird vielfach eingewendet. Doch auch dieser Einwand ist leider zurück zuweisen. Abgesehen davon, dass es dem Handwerk meist an dem nötigen Kapital fehlt, haben z. B. unsere Kunstschlossereien und unsere Kunst tischlereien unzweifelhaft den Charakter eines Grossbetriebes Nach der Angabe von auf Gewerbeschulen oder rein technischen Lehranstalten vor gebildeten Angestellten werden die betreffenden Gegenstände mit starker Zuhilfenahme der Maschine und unter Anwendung einer weitgehenden Arbeits teilung angefertigt. So bleibt denn dem Handwerk, zum mindesten in der Grossstadt, nur das Gebiet der Reparatur, von wenigen Ausnahmen abgesehen, und unsere immer grösser werdenden Verkehrserleichterungen ver pflanzen diesen Auflösungsprozess des alten Handwerkes von der Grossstadt in die Mittelstädte und von da in die Kleinstädte. Dies ist das Bild, welches man bei einiger Aufmerksamkeit durch eigene Beobachtungen von der Lage des Handwerks im allgemeinen erhält, und welches seine Bestätigung findet in jenen oben erwähnten Monographieen. Giebt es nun Mittel, welohe im Stande sind, diesem Prozess Einhalt zu bieten? Meines Erachtens, nein. Denn Zwangsinnung und Befähigungsnachweis könnten für die Existenz des Handwerks z. B. nur dann von ausschlaggebender Bedeutung sein, wenn sie die Herstellung von Waren, welche ausser im Grossbetriebe auch noch im handwerksmässigen Betriebe hergestellt werden, dem ersteren vollständig entziehen würden. Ein derartiger Schritt dürfte aber im Interesse der Wohlfahrt des gesamten Volkes wohl nie allgemeine Billigung finden Denn was man auch dem Grossbetrieb vorwerfen mag, so ist doch meines Erachtens die Thatsache über jeden Zweifel erhaben, dass der Grossbetrieb in der That imstande ist, eine grosse Zahl von Gebrauehsgütern in der gleichen Qualität bedeutend billiger herzustellen, als der handwerksmässige Betrieb. Sieht man aber davon ab, dem Grossbetrieb die Herstellung bestimmter Waren ganz zu entziehen, so dürften jene Mittel meines Erachtens im
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