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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageClaudius Saunier -
- ArtikelCentral-Verband 11
- ArtikelTagesfragen 11
- ArtikelClaudius Saunier (Fortsetzung) 12
- ArtikelHenry George (III) 13
- ArtikelDie Uhren Abraham-Louis Breguet's (V) (Schluss) 15
- ArtikelUmschau auf dem Gebiete der ausländischen Fach-Litteratur 16
- ArtikelAbhandlung über die Herstellung der verschiedenen Arten von ... 16
- ArtikelDas Uhrmachergewerbe in Breslau (Fortsetzung aus Nr. 22 des vor. ... 18
- ArtikelSprechsaal 19
- ArtikelVereinsnachrichten 19
- ArtikelVerschiedenes 19
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 19
- ArtikelAnzeigen 20
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 2. Halle, den 15. Januar 1898. 23. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreifende Mittheilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Collegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Canzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendungen, ferner Abonnementsbestellungen sind stets zu adressiren au die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. »■ Inhalt: Central-Verband. — Tagesfragen. — Claudius Saunier (Fortsetzung). — Henry George (III). — Die Uhren Abraham-Louis Breguet’s (V). — Um schau auf dem Gebiete der ausländischen Faeh-Litteratur. — Abhandlung über die Herstellung der verschiedenen Arten von Uhrsteinen. Das Uhimachei- gewerbe in Breslau (Fortsetzung). — Sprechsaal. — Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. -- Frage- u. Antwortkasten. Anzeigen. Central- Verband. Eingegangen zur Verbandskasse sind die Mitgliederbeiträge des Vereins Dessau für 1898 mit Mk. 10. Vom Verein Hannover an Einwickelpapier Mk. 20. Von dem Verleger unseres Organs erhielten wir den vertragsmässigen Gewinnanteil für das zweite Halbjahr 1897 mit Mk. 1238,80. Die Abrechnung wird unsern Vertrauensmännern in Abschrift sofort zu geneigter Einsicht zugehen. Wir konstatieren mit Genugthuung, dass trotz des namhaften Aufwandes für Verbesserung der Fachzeitschrift nach jeder Richtung, das Organ uns ein Mehr von Mk. 151 gegenüber dem Vorjahr eingebracht hat. Es ist also ein zwar langsamer, aber stetiger und sicherer Fortschritt zu verzeichnen, der dem Verbände eine finanzielle Sicherstellung gewährleistet, die er vor zehn Jahren nicht hatte, und die erst durch Abschluss des Vertrages seitens des früheren Vorstandes und seines Vorsitzenden, des Herrn Koll. A. En gel brecht, erreicht wurde. Am 30. Dezember vergangenen Jahres verschied nach längerer, schmerzhafter Krankheit im 7o. Lebensjahre der Hof- Uhrmacher R. Stäckel-Berlin, den Kollegen bekannt als langjähriger Vorsitzender des Central-Verbandes. Unzweifelhaft ist sein Verdienst um die Begründung des Verbandes wie auch unserer Schule, und gern würden wir seiner Thätigkeit ausführlich gedenken. Zu unserem Bedauern ist uns dies durch die Vorgänge des Jahres 1888 und deren Folgen nicht möglich. De mortuis nil nisi bene! Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. V/-»Y , aif'7£vnrlor • fThr T, 9.n YTYl D.Tl TI. Tagesfragen. Wie verhalten sich die sächsischen Gewerbekammern zur neuen Handwerker-Organisation? Gewerbekammer zu Leipzig hielt am 21. Dez. vor. J. eine öffentliche Sitzung ab, die sich mit obiger Frage beschäftigte. Den dritten Beratungsgegenstand der Tages ordnung bildete die Aussprache über die Frage der Organisation der Hand werkerkammern in Sachsen, bezw. über den Fortbestand der sächsischen Handels und Gewerbekammern. Hierbei vertrat die Minorität die Anschauung, die Handels und Gewerbekammern bestehen zu lassen und später, nach Reorganisierung der Innungen nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, die zu errichtenden Handwerkerkammern an die bestehenden Kammern anzugliedern; jede Kammer solle ihr eigenes Präsidium und ihre eigene Verwaltung haben. Die Wahlen zur Handwerkerkammer hätten auf Grund des Gesetzes vom 26. Juli 1897 stattzufinden, während die Wahlen zur Gewerbekammer, welche dann nur noch die Interessen der kleinen Kauf leute und 1 abrikanten, sowie aller derjenigen Gewerbetreibenden zu vertreten haben würde, welche nicht zum Handwerkerstande gehören, in derselben Weise erfolgen könnten wie jetzt. Sämtliche drei Kammern könnten, um die Verwaltungskosten zu mindern, Beamte anstellen und die Arbeitsräume, Bibliothek, Akten u. s. w., gemeinsam benutzen. Auch die Bedingungen über die Wahlfähigkeit und Wählbarkeit zur Gewerbekammer sollten dann insoweit einer Aenderung unterzogen werden, als die Kauf leute und Fabrikanten nicht schon bei 1900 Mk., wie dies jetzt der Fall ist, sondern erst von 2500 Mk. Einkommen aus selb ständiger Erwerbsthätigkeit zur Handelskammer gehören. Die jenigen Kaufleute und Fabrikanten, welche ein Einkommen aus Spalte d des Einkommensteuerkatasters in einer Höhe bis 2500 Mk. beziehen, würden dann zur Gewerbekammer wahlberechtigt, wähl bar und beitragspflichtig sein; der Ausfall, welchen die Gewerbe kammern durch Ausscheidung der Handwerker erleiden, würde auf diese Weise wenigstens einigermassen ergänzt. Neben der Gewerbekammer Leipzig würde demnach noch eine Handwerker kammer mit besonderer Verwaltung, aber gemeinsam zu be nutzenden Geschäftsräumen u. s. w. zu errichten sein. Ausser- dem könnten dann, wenn sich die Notwendigkeit herausstelle, für einzelne Bezirke besondere Vorschriften erlassen werden. Dagegen erklärte sich die Majorität dahin, dass während des Ueberganges zur neuen Gesetzgebung das Zusammen arbeiten der Handels- und Gewerbekammern erwünscht sei, dass aber später, wenn das Gesetz in Kraft getreten, eine Scheidung der Gewerbekammern, welchen die Rechte und Pflichten der künftigen Handwerkerkammern übertragen werden könnten, von den Handelskammern erforderlich werden müsse, wenn die Interessen des Handwerks gehörig vertreten werden sollten. In diesem Sinne hätten auch schon einige Handels- und Gewerbe kammern Beschluss gefasst. Die diesbezügliche Gesetzgebung im Lande müsse eine einheitliche sein, auch die einzelnen Kammer bezirke müssten gleichmässiger abgegrenzt werden, damit die Lasten gleiehmässig zur Verteilung gelangten. Schliesslich wurde auch noch der Anschauung Ausdruck gegeben, den Kleinhandel, welcher bisher den Gewerbekammern zugewiesen war, bei Errichtung von Handwerkerkammern den Handelskammern anzuschliessen, wie dies in Preussen nach dem Preussischen Handelskammer-Gesetz der Fall sei, obwohl die Interessen des Kleinhandels von denjenigen des Grosshandels und der Grossindustrie auseinander gingen. Der von den Gewerbekammern zur Annahme vorgeschlagenen Resolution wurde zugestimmt. Für dieselbe stimmten sämtliche Handels- und Gewerbekammern mit Ausschluss der Handels- und Gewerbekammer Plauen und der Handelskammer Zittau, welche sich der Abstimmung enthalten haben.
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