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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageUhr Ludwigs XIV. -
- ArtikelWeihnachtsgruss 235
- ArtikelCentral-Verband 235
- ArtikelTagesfragen 236
- ArtikelReiseschilderung eines alten Uhrmachers (IV) (Schluss aus Nr. 11) 237
- BeilageFröhliche Weihnachten -
- ArtikelKalenderwerk für Uhren 239
- ArtikelUmschau aus dem Gebiete der ausländischen Fachlitteratur ... 239
- ArtikelVereinsnachrichten 241
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 242
- ArtikelVerschiedenes 242
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 243
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 243
- ArtikelAnzeigen 243
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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236 Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. Nr. 24. und Central-Verband herbeizuführen. Wir werden der Bitte gern entsprechen und die entstehenden Kosten auf die Verbands kasse, die zugleich auch den Agitationsfonds in sich schliesst, übernehmen. Wir bemerken hier, dass alle diejenigen Vereine und Verbände, die eine ausgedehntere Thätigkeit zu entfalten beabsichtigen, in gleicher Weise die Hilfe und die Mittel des Central-Verbandes in Anspruch nehmen können und sollen. Es ist dem Central-Vorstand nicht sowohl darum zu thun, am nächsten Verbandstag ein glänzendes finanzielles Ergebnis, d. h. eine Vermehrung des Verbandsvermögens, zur Vorlage zu bringen, sondern vielmehr darum, dass in Städten und auf dem Lande fortgesetzt neue Vereinigungen entstehen und dass die schon bestehenden zunehmen, wenn auch zuweilen unsere Kasse darum in Anspruch genommen würde. Es liegt das gewiss im Sinne aller unserer Mitglieder, denn die lokale Werbung ist die allein richtige, die lokale Vereinigung am erspriesslichsten, und die gemeinsame Kasse hat nach unserem Dafürhalten und auch nach der Beschlussfassung in Hamburg in erster Linie den Zweck, da helfend einzugreifen, wo ein Resultat in der Ver mehrung unserer Verbandsmitglieder in Aussicht genommen werden kann. Die in Nummer 1 des neuen Jahrganges unter „Tagesfragen“ von dem geschätzten Kollegen Orth in Liegnitz erscheinenden Ausführungen dürften manchem noch bei Seite stehenden Kollegen die Augen darüber öffnen, dass es höchste Zeit ist, nicht länger der Lauheit zu pflegen und lieber in gemeinsamer Arbeit am Wohl des ganzen Standes zu arbeiten. Zu unserer Notiz in der Kundgebung der Nr. 22 bezüglich einer Firma in München schreibt uns der süddeutsche Grossisten- Verein, von dessen Bestehen wir erst seit dieser Zuschrift Kenntnis haben, dass wir den angeregten Fall näher darlegen möchten, da sich die Münchener Grossisten in ihrem Rufe geschädigt halten. Wir haben dem süddeutschen Grossisten-Verein sofort über den Fall mit Bezeichnung der in Frage stehenden Firma Mitteilung gemacht, und ist uns sowohl von dem Firmeninhaber als auch von dem süddeutschen Grossisten-Verein die Antwort geworden, dass der erste allerdings eine goldene Damenuhr zum Zwecke eines Geschenkes an die Lehrerin, die auch zwei Töchter des Inhabers zu ihren Schülerinnen zählt, zum Kostenpreis abgegeben, jedoch einen dortigen Uhrmacher mit der Regulierung unter Reichung einer Provision betraut habe, somit ein Verstoss gegen das vereinbarte Abkommen mit dem deutschen Grossisten-Verbände nicht vorliege. Wir nehmen hiervon gern Notiz, da es nicht gerade zu unserem Vergnügen gehört, gegen unsere Lieferanten aggressiv zu sein. Dass wir von dem Vorstande des deutschen Grossisten-Verbandes länger keine Nachricht über unsere Beschwerde erhielten, hat seinen natürlichen Grund darin, dass ihm selbst einmal keine Nachricht aus München wurde und dann ein zweites Schreiben als unbestellbar postalisch zurückkam, weil die Doppelfirma in Einzelfirmen übergegangen war. Damit wäre für uns die Sache erledigt, doch müssen wir noch auf eine Aeusserung am Schlüsse des Schreibens des süddeutschen Grossisten-Vereins zurückkommen. Es wird uns da der Vorwurf gemacht, bezw. die Verwunderung ausgedrückt, dass wir in unserem Organ unklare Notizen bringen, die geeignet seien, ihre Vereinigung zu verdächtigen und zu schädigen. — Dass uns nichts ferner als das gelegen hat, geht schon daraus hervor, dass, wie oben bemerkt, wir absolut keine Kenntnis von dem süddeutschen Grossisten-Verein hatten, also auch die Absicht einer Schädigung nicht haben konnten. Wir hatten uns an den Vorstand des deutschen Grossisten-Verbandes gewendet und sind aus eben berührtem Grund ohne Antwort geblieben. Die Notiz in Nr. 22, die weder den Namen einer Firma noch einer Vereinigung enthielt, war lediglich eine Mitteilung an unsere in trage kommenden Mitglieder. Wir weisen deshalb derartige Vorwürfe entschieden zurück und werden nach wie vor Herr im eigenen Hause bleiben und unsere Interessen nach unserem Ermessen wahren. Dagegen nehmen wir gern Kenntnis von der Versicherung, dass der süddeutsche Grossisten-Verein die Bestrebungen unseres Verbandes voll und ganz würdige. Mit dieser Nummer schliesst unser Organ, als die erste und älteste der jetzt bestehenden Uhrmacher-Fachzeitungen, ihren 23. Jahrgang ab. Seit Beginn und bis heute war es die Aufgabe derselben, die Interessen der wirklichen Uhr macher zu vertreten und nur diesen zu dienen. In der Folge soll es nicht anders werden; denn weder die Aussicht auf grösseren Gewinn noch sonstige Rücksichten sollen die Leitung des Central-Verbandes und der Redaktion veranlassen, die vor gezeichnete Bahn zu verlassen. Wir danken allen Freunden und Mitarbeitern für ihre treue Unterstützung. Wir danken jedem Einzelnen für das erwiesene Wohlwollen. Wir bitten aber auch, uns dasselbe erhalten zu wollen und mit Liebe uns an die Hand zu gehen. An die Vereinsvorstände richten wir das herzliche Ersuchen, in dem ihnen befohlenen Kreis darauf hinzuwirken, dass unser Organ von sämtlichen Mitgliedern gehalten werde. Allen unsern Kollegen aber, ohne Ausnahme, wünschen wir ein 'gutes und lohnendes Weihnachtsgeschäft, lohnend namentlich auch in der Richtung, dass Schleuderpreise vermieden werden und der erforderliche Nutzen in der Berechnung guter reeller Waren seine Stelle finde. Noch weiter wünschen wir, nach gethaner Arbeit, fröhliche und gesunde Feiertage. Auf Wiedersehen im nächsten Jahre! Her Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Chr. Lauxmann. Tagesfragen. Ist der Uhrmacher gesetzlich verpflichtet, Geschäftsbücher zu führen, und welche sind esP n der Voraussetzung, dass hier nicht der Uhrmacher als solcher, sondern als Inhaber einer Uhrenhandlung gemeint ist, und dass die Frage nicht für einen be stimmten, vergangenen Fall, sondern ganz allgemein und mit Rücksicht auf die Zukunft aufgeworfen wurde, beantworte ich sie unter Zugrundelegung des neuen (erst mit 1900 in Kraft tretenden) Handelsgesetzes. Es scheint mir das auch um so angebrachter, als die Auskunft schliesslich doch aufs Gleiche hinausläuft, infolge der neueren Bestimmungen aber sich mehr verwickelt gestaltet. Für den ersten Teil der Frage kommen folgende zwei Paragraphen des neuen Handelsgesetzbuches in Betracht: § 1. Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuches ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, der eine der nachstehend verzeichneten Arten von Geschäften zum Gegenstand hat: 1. die Anschaffung und Weiterveräusserung von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren, ohne Unterschied, ob
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