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Hohensteiner Tageblatt : 18.01.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-01-18
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188901183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18890118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18890118
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-01
- Tag1889-01-18
- Monat1889-01
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 18.01.1889
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Hohenllemer TaMall Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Ltadtrathes zu Hohenstein. Nr. 15 39. Jahrgang Freitag, den 18. Januar 1889 H Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Recrutirungs-Stammrolle btr. In Gemäßheit von Z 20 und 23 der deutschen Wehrordnung werden alle sich dauernd hier aufhältlichen Militärpflichtigen uno zwar: 1) die im Jahre 1869 geborenen und 2) die in den Borjahren geborenen, über deren Dienstpflicht jedoch noch nicht end- giltig entschieden ist, hiermit ausgcsordert, behufs Aufnahme in die Recrutirungs-Stammrolle, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1889 Bekanntmachung. . nächsten Tagen wird mit der Einschätzung zur Centralsteuer begonnen wer ¬ den. Es werden deshalb alle Dieienigen, welche ihr steuerpflichtiges Einkommen declariren wollen, hiermit aufgesordert, dies ungesäumt zu thun. Abtei-Oberlungwitz, den 18. Januar 1889. Der Gemeinderat h. Lange. unter Vorlegung von Geburts- bez. Loosungsschein persönlich auf hiesiger Gemeindeexpedition sich anzumelden. Zur rechtzeitigen Anmeldung der vom hiesigen Orte zeitig abwesenden militärpflichtigen Personen sind deren Eltern bez. Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren verpflichtet. Die Unterlassung dieser Meldung zieht eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen nach sich. Gersdorf, den 9. Januar 1889. Jordan, Gem.-Vorst. Bekanntmachung. Mrd hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei der am 27. December 1888 ftattgesundenen Gemeinderathsergänzungswahl 1) Herr Gutsbesitzer Louis Meier, 2) „ „ H. Ehrg. Biehl, 3) „ Hausbeirtzer Ehr. Fr. Tauscher gewählt resp. wiedergcwählt worden sind. Abtei-Oberlungwitz, den 16. Januar 1889. Der Gemeindevorstand. Lange. Unter ehrfurchtsvoller Bezugnahme aus meinen Jmmediat- bericht vom 23. September v. I. erlaube ich mir, Ew. Majestä den in der Strafsache gegen den Geheimen Justizrath Ur. Geffcken ergangenen Beschluß des Reichsgerichts vom 4. d. M. aller- unterthänigst vorzulegen. Ausweislich dieses Beschlusses hat Gericht anerkannt, daß nach dem Ergebniß der Voruntersuchung hinreichende Verdachtsgründe für die Annahme vorliegen, daß der Beschuldigte durch seine Publikation in der „Deutschen Rundschau" Nachrichten, deren Geheimhaltung anderen Re gierungen gegenüber für das Wohl des deutschen Reiches er forderlich war, öffentlich bekannt gemacht habe. Der Ange schuldigte ist jedoch außer Verfolgung gesetzt worden, weil für die Annahme des Bewußtseins desselben von der Strafbarkeit seiner Handlung nach Ansicht des Gerichts genügende Gründe nicht Vorlagen. Mein ehrfurchtsvoller Bericht vom 23. Sep tember war durch den Umstand veranlaßt worden, daß die Veröffentlichung des Tagebuchs weiland Kaiser Friedrich's, deren Urheber damals noch unbekannt war, von einem großen Theil der Presse des In- und Auslandes zu Entstellungen p benutzt wurde, vermöge deren die Schädlichkeit jener unberech tigten Veröffentlichung für das Reich und für das königliche Haus wesentlich gesteigert wurde. Analoge Entstellungen der Thatsachen und des gerichtlichen Verfahrens, sowie die Gründe zur Einleitung und der Einstellung desselben finden gegenwärtig in der reichsfeindlichen Presse des In- und Auslandes statt und werden ausgebeutet, um die Unparteilichkeit und das An sehen der kaiserlichen Justizverwaltung im Reich zu verdächtigen. Dieselben haben den Zweck, das Verfahren der Reichsanwalt- schast und des Reichsgerichts im Lichte der Parteilichkeit und der tendenziösen Verfolgung darzustellen. Es ist daher für Ew. Majestät Justizverwaltung im Reich ein Bedürsniß, die Möglichkeit eigenen, durch die reichsfeindliche Presse nicht ge fälschten Urtheils über das eingehaltene Verfahren zunächst bei den verbündeten Regierungen, dann aber auch in der öffent lichen Meinung der Reichsangchörigen herzustellen. Dies kann nur auf dem Wege geschehen, daß das gesammte Material, durch welches die Entschließungen der Reichsanwaltschaft und des Reichsgerichts bestimmt worden sind, zur Kenntniß aller Derer gebracht werde, welche ein berechtigtes Interesse daran haben, daß das Verhalten der Reichsjustizbehörden sich überall als ein gerechtes und sachgemäßes erweise. Dieser Zweck würde meines ehrfurchtsvollen Dafürhaltens erreicht werden, wenn Ew. Mafestät geruhen wollten, die Veröffentlichung der Anklageschrift durch den „Reichsanzeiger" zu befehlen und durch das Organ des Bundesraths den verbündeten Regierungen mit diesem meinem ehrfurchtsvollen Bericht die gesammten Unter lagen der Anklage gegen Professor Geffcken behufs weiterer Verwerthung in dem oben gedachten Sinne mitzutheilcn. Für den Fall des Allerhöchsten Einverständnisses mit dieser Auf fassung darf ich ehrfurchtsvoll anheimstcllen, den anliegenden Ordreentwurf huldreichst vollziehen zu wollen. v. Bismarck. Hierauf folgt die zehn Spalten lange Anklageschrift des Oüer-Rerchsanwälts Tessendorf. Wir entnehmen dieser An klageschrift für heute noch folgende Angaben des Prof. Geffcken selbst über seine Autorschaft und seine Bezugsquelle: „Der hochselige Kaiser Friedrich, dem er, Geffcken, wäh rend der gleichzeitigen Studienzeit in Bonn bekannt geworden sei und der ihm, während er in der Zeit von 1856—68 in Berlin und in London als hanseatischer Ministerresident fun- girte, Und auch später großes Wohlwollen bewiesen, habe ihn im Februar 1873, wo er Professor an der Universität Straß burg gewesen sei, nach Wiesbaden, wo der hohe Herr damals zur Cur geweilt, cingeladen und ihm bei seinem Besuch zu Ende Februar oder Anfang März 1873 ein Tagebuch über die Ereignisse der Kriegsjahre 1870—71 zur Einsicht mit der Erlaubniß zugehen lassen, dasselbe nach Karlsbad, wohin er sich demnächst zur Cur begeben habe, mitzunehmen. Nach etwa 3 Wochen habe er das Tagebuch dem damaligen Kronprinzen mit einem Dankschreiben nach Berlin zurückgesandt. Aus dem etwa siebenhundert Seiten umfassenden, voll und ganz von Allerhöchster Hand geschriebenen Tagebuche habe er einen etwa zwanzig enggeschriebene Seiten anfüllenden Auszug angefertigt und in denselben vorzugsweise die politischen Nachrichten — der größte Theil des Tagebuchs habe aus militärischen Nach richten bestanden — mit Abkürzungen, jedoch ohne Zusätze oder sonstige Aenderungen, ausgenommen. Obgleich er die Uebergabe des Tagebuchs als ein Zeichen besonderen Aller Hohenstein, 17. Januar. Deutsches Reich. Der Prozeß Geffcken. Der „Reichs- Mzeiger bringt an der Spitze des Blattes folgenden kaiserlichen Auf Ihren Bericht vom 13. d. M. beauftrage Ich Sie, den Bundesregierungen und dem „Reichsanzeigcr" die amt lichen Mittheilungen zu machen, welche erforderlich sind, um den Regierungen und den Reichsangchörigen ein eigenes Urtheil über das Verhalten der Reichs-Justizverwaltung in der Untcrsuchungssache wider den Professor Vr. Geffcken zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke bestimme Ich, daß die An klageschrift gegen den vr. Geffcken im „Rcichsanzeiger" ver öffentlicht und nebst den Anlagen derselben dem Bundes- rath behufs Verwerthung im Sinne Ihres Berichtes mit- getheilt werde. Berlin, den 13. Januar 1889. Wilhelm 2. k. An den Reichskanzler v. Bismarck. Unmittelbar hinter dem kaiserlichen Erlaß steht folgender Jmmediatbericht des Reichskanzlers an Se. Majestät: Berlin, den 13. Januar 1889. Freiwillige Grundsüicks-Versteig erung. Auf Antrag der Erben soll von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht am 4. Februar 1889, vormittags 19 Uhr das zum Nachlasse des Oeconomen Gottlieb Friedrich Herold in Wüstenbrand gehörige Gutsqrundstück, Nr. 71 des Brandkatasters und Nr. 87 des Grundbuches für Wüstenbrand, welches eine Fläche von 13 H. 92,z Ar -- 25 Ack. 48 s^R. enthält, mit 440,g, Steuerein heiten belegt und unberücksichtigt der Oblasten ortsaerichtlich auf 33 722 Mark 50 Pfg. gewürdert worden ist, an Ort und Stelle versteigert werden. An obengedachtem Tage nachmittags von 2 Uhr ab sollen alsdann weiter durch die Ortsgerichte zu Wüstenbrand im Nachlaßgute sämmtlich vorhandenes Vieh, Schiff und Ge schirr rc. versteigert werden. . Erstehungslustige werden aufgefordert, zum bestimmten Termine nn Nachlaßgrund stücke sich einzufinden. Die Beschreibung des Grundstückes und die Versteigerungsbedingungen, welche autzcr- dcm noch im Termine bekannt gegeben werden, liegen im Röhner'schen Gasthofe in Wüsten brand, sowie an hiesiger Gerichtsstelle zur Einsichtnahme aus. Limbach, am 10. Januar 1889. Das Königliche Amtsgericht. Wetzel. höchsten Vertrauens bettachtet und zur Anfertigung der Aus züge keine Erlaubniß erbeten oder erhalten, habe er die An fertigung doch für erlaubt erachtet. Dabei habe er aber als selbstverständlich angenommen, daß er Mittheilungen aus dem Tagebuche Niemandem machen dürfte, und sei damals der Ueberzeugung gewesen und habe diese auch jetzt noch, daß der hochselige Kaiser, der damalige Kronprinz ihm das Tagebuch nicht anverttaut haben würde, wenn er hätte voraussctzen können, daß er, der Angeschuldigte, bei seinen Lebzeiten auS dem Tagebuche etwas an Dritte mittheilen oder gar veröffent lichen würde. An den Fall, daß der Kronprinz vor ihm sterbe« könnte, habe er bei Anfertigung des Auszugs überhaupt nicht gedacht und seine Absicht sei lediglich dahin gegangen, sich selbst das Andenken an das Gelesene zu bewahren. Nach dem Tode Sr. Majestät des Kaisers Friedrich habe er sich zur Ver öffentlichung entschlossen, im August 1888 aus dem Auszuge das durch Weglassung von ihm bedenklich scheinenden Stellen um vier bis fünf Seiten verringerte Manuscript für den Druck angefertigt und dasselbe dem Herausgeber der „Deutschen Rundschau" zum Druck übersandt. Sein mit der Veröffent lichung verfolgter Zweck sei durchaus kein politischer, sondern ein historischer gewesen und er habe namentlich der viel- verttetenen Ansicht gegenüber, Kaiser Friedrich sei ein edler Ideologe gewesen, dessen politische Bedeutung und insbesondere den Umstand, daß er bei Gründung des deutschen Reiches die treibende Kraft gewesen sei, hervorheben wollen. Allerdings habe er zu der Veröffentlichung keinerlei Ermächtigung g-kmbt, insbesondere auch nicht geglaubt, daß er auf etwaige Anfrage bei Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich eine solche erhalten werde." Ferner heißt es in der Anklageschrift: Auch der von der Bcrtheidigung sonst noch versuchte Nachweis, daß Kaiser Friedrich auf die Geheimhaltung des Inhalts des Tagebuchs von 1870/71 nicht bedacht gewesen ist, mißglückt, denn von den in dieser Beziehung benannten Zeugen haben bekundet: der Staatsminister a. D., General der Infanterie z. D. von Stosch: „Im Jahre 1886 oder 1887 habe der damalige Kron prinz zu ihm geäußert, er könne ihm sein Tagebuch von 1870 71 nicht mittheilen, da dasselbe zu viel Persönliches enthalte. Uebrigcns würde dasselbe auch vor einer langen Reihe von Jahren nicht zur Veröffentlichung gelangen können, da darin zu viel Politisches enthalten sei"; und der Schriftsteller Geh. Rath vr. Freytag: „In der Zeit von 1873 bis 1876 habe er dem hochseligen Kaiser, dem damaligen Kronprinzen, in dessen Hauptquartier er sich während eines Theils des Krieges von 1870/71 befunden, auf ergangene Einladung in Potsdam seine Aufwartung gemacht und bei dieser Gelegenheit auf An ordnung des Kronprinzen durch den Cabinetssecretär v. Nor mann ein von Kanzleihand geschriebenes Tagebuch von 1870/71 zur Lectüre übergeben erhalten. Nach Beendigung dcrLectüre habe er dem Herrn v. Normann, auch dem Kronprinzen gegen- jchen Wochentag abends für den folgenden nehmen die Expedition bis Vorm. 1v Uhr, Kag und kostet durch die Anreger pro U gLsowie für Auswärts alle Austräger, desgü , Qnartal Mk. 1.40, durch die Mk. 1^ r G V OM alle Annoncen-Expeditionen zu Original- rrei ins ^aus. Preisen entgegen, für Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«,
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