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Hohensteiner Tageblatt : 16.01.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-01-16
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188901163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18890116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18890116
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-01
- Tag1889-01-16
- Monat1889-01
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 16.01.1889
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WMemer Tageblatt. Erscheint j-den Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Aukruger vro Quartal Mk. l.40; durch die Pos! Mr. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhr, sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. HLchEsteirEmlstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falten, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. lv. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. 39» Jahrgang. Mittwoch, den 16. Januar 1889. Bekanntmachung. Die neue Deutsche Wehrordnung vom 22. November 1888, in Kraft zetteten am 31. December 1888, enthält in 22 und 25 folgende Bestimmungen: 1. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert solange, bis über die Dienstverpflichtung der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. 2. Nach Beginn der Militärpflicht haben' die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die RekrutirnngssLammrolle anzumcldcn. Diese Meldung mutz in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar erfolgen. 3. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orte-, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: a. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirthschafts-Beamte, Hand lungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältmß stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; b. für militärpflichtige Stutircnde, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr anstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet^ der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. 4. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. 3. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 5 Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist Vas Geburtsze.tg »itz vorzulegcn, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. Diese Geburtszeugnissc sind von den zuständigen Pfarrämtern gemäß 8 32 des ReichsmilitärgesetzeS kostenfrei auszustellen. 7. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Vorstehendem zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungs- gehülfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. 8. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Ent scheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Loosungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretenc Veränderungen (in Betreff des Wohn sitzes, des Gewerbes, des Standes rc.) dabei anzuzeigen. 9. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militär pflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehördcn ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. 10. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militürpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an Sem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 11. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. 12. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zn 30 M. oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Wir fordern demgemäß alle hierher gehörigen Militärpflichtigen, soweit sie unwahre 1809 geboren, beziehentlich in früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, im Falle der Abwesenheit derselben aber deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, hiermit zur Befolgung der vorersichtlichen Bestimmungen, insbesondere aber dazu auf, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1889 die Anmeldung bei dem mit der Führung der Stammrolle von uns beauftragten Raths- registrator Wetzel zu bewirken. Hohenstein, am 14. Januar 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. , Bekanntmachung. Es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß alle in Hohenstein gehalrenen Hunde in unserer Expedition anznmelden sind. Da die hierzu gestellte Frist zur Anmeldung schon verstrichen ist, ohne daß eine große Anzahl von Eigenthümern von Hunden dieser Pflicht nachgckommcn sind, so wird noch eine letzte Frist von 8 Tagen bis zum 24. Januar ge setzt.' Nach Ablauf dieser Frist werden die dann noch Säumigen in Geldstrafe genommen. Es wird ferner hierbei gemäß Z 4 des Hundesteuer-Regulativs vom 28. December 1887 mit Nachtrag vom 27. September 1888 daran erinnert, daß die erste halbjährliche Rate der Hundesteuer pro 1889 im Betrage von 4 Mark in der Zeit vom 15. bis 31. Jauuar bezahlt werden muß. Es wird erwartet, daß dieser Verfügung stricte nachgegangen wird. Hohenstein, den 14. Januar 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der am 11. und 12. December 1888 stattgefundenen Gcmeinderathswahl gewählt worden sind: Herr Gutsbesitzer Moritz Meier, „ „ Hern». Gerhardt, „ „ Gotthilf Werner, als Ausschußmitglieder, als Ersatzmänner, and. „ Hausbesitzer Friedrich Jäger, „ „ Traugott Fanghänel, „ „ Louis Uhlig, „ „ Albert Vogel, „ Strumpfwirker Gustav Kupfer, „ Gutsbesitzer Hermann Schmidt, „ „ Louis Reinhardt, „ Hausbesitzer Otto Drechsler, „ Strumpfwirker Moritz Pfüller, „ „ Otto Dörr, Oberlungwitz, am 14. Januar 1889. Der Gemeindevorst Oppermann. .Sächsische». Hohenstein, 1v Januar. Der im hiesigen Hotel Phönix am Mittwoch und Don nerstag auftretenden Künstlerschaft, welche während der dies jährigen Neujahrsmesse in Leipzig aufttaten, haben, den dorti gen Tagcsblättern zufolge, durch ihre Leistungen die Aufmerk samkeit des Leipziger Publikums auf sich gezogen, so daß auch am hiesigen Platze die Gesellschaft gerechte Würdigung finden dürfte. Die Gesellschaft hat erst vor Kurzem die sächsisch bairische Grenze überschritten und wird unserer Gegend vor aussichtlich viel Neues bieten. Die herrliche Zeit der Karpfen-, Wild- und Bratwurst- schmäuse ist wieder da! Wer etwa seinen Appetit in Hasen-, Gänse-, Reh-, Hirsch-, Schweine-, Kalbs-, Schöps-, Rinder und anderen Braten stillen will, der hat hierzu Gelegenheit. Natürlich muß man aber auch den nöthigen, möglichst großen Geldbeutel mitbringen, denn an solchen Tagen werden nur die „besten" Weine zum Ausschank gebracht, und Mancher, dem die Portionen nicht groß genug sind, muß die Speisenkarte mehrere Male zur Berathung ziehen. Diesen Karpfenschmäusen folgen dann die Bratwurstschmäuse, wobei die Würst« nach der Elle verkauft werden. Selbstverständlich gehört zur Verdauung eine tüchtige Bewegung und diese hat man Gelegenheit, sich beim darauffolgenden Tänzchen zu verschaffen. Wie von einem Landwirthe aus dem Unstrutthale mitge- theilt wurde, gingen dieser Tage dort wiederholt starke Ketten wilder Gänse, nach südlicher Richtung, vorüber. Erfahrungs gemäß gelten derartige Züge von Wildvögeln als Anzeichen von andauernder Kälte, oder wie der Landmann sagt, von einem „langen Nachwinter". Auch andere volksthümliche Be obachtungen, so an den Weiden und Erlen, sollen einen langen Winter anzeigcn. Die Kreuzotter verkriecht sich bekanntlich mit Eintritt käl terer Wittenlng, wo sie ein frostfreies Winterquartier sucht, meist in den Höhlungen unter alten Bäumen, und dringt den Wimer in einem ermatteten, aber nicht völlig erstarrten Zustand zu. In einem Revier des Spandauer Sia'dtwaldes, das be sonders reich an Kreuzottern ist, fanden nun vor einiger Zeit mit dem Ausrotten von Baumstämmen beschäftigte Forstar beiter nicht weniger als 34 dieser gefürchteten Giftschlangen, und zwar nicht einzeln, sondern gemeinschaftlich, in einem Falle sogar neun Exemplare unter einem Stamm. Selbstverständlich wurden die Thiere getödtet. Die im 16. Stücke des Gesetz- u. Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888 veröffentlichte und nunmehr in Kraft getretene Deutsche Wehrordnung vom 22. November 1888 enthält bezüglich des einjährig-freiwilligen Dienstes u. A. in H 89, 4 b. die für Sachsen neue Bestimm ung, daß jetzt unter der der Meldung um den Berechtigungs schein zum einjährig-sreiwilligen Dienste beizufügenden Erklärung des Vaters oder Vormundes „über die Bereitwilligkeit, den Frei willigen während einer einjährigen ^aktiven Dienstzeit zu be kleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unter halt zu übernehmen," die Befähigung hierzu zu bescheinigen. Oberlungwitz, 15. Januar. Der hiesige Wohlthätigkeits- verein „Stammtisch zum Kreuz Nr. 66" hielt am vergangenen Sonntag im Restaurant zur Post hier sein diesjähriges Stif tungsfest, bestehend in einer öffentlichen Abendunterhaltung mit darauf folgendem Ball, ab. Für derartige und ähnliche Fest lichkeiten, hat das Publikum stets ein reges Interesse bekundet. Dies bemerkte man auch beim Eintritt in den Saal. Nach zügler konnten nur mit großer Mühe ein Plätzchen finden, und ein Theil, unter denen wir namentlich die durstigem Kehlen bemerkten, hatte vorn beim Eingänge unmittelbar neben den Buffet Aufstellung genommen. Nun es wird ge wiß Jcdermaun gefreut haben, ein so volles Haus zu sehen; richtet sich doch hiernach auch die Einnahme. Ungefähr 250 Mk., gewiß ein nettes Sümmchen, war der Ertrag des Abends. Und dies Alles kommt hiesigen verschämten Armen zu gut. Nebenbei sei erwähnt, daß der Stammtisch vergangene Weih nachten eine Anzahl Arme mit ganz ansehnlichen Geldbeträgen beschenkte. lieber die Abendunterhaltung selbst, läßt sich sehr viel Gutes sagen. Das aus 12 Nummern bestehende Pro gramm, enthielt Sachen die wirklich gediegen und ansehens- werth waren. Eingeleitet wurde der erste Theil, durch den schwungvollen Vorlrag des Kreuzbruder-Marsches seitens des hiesigen Männergesangvereins. Dieser Marsch gewinnt uns ein doppeltes Interesse ab. Einestheils ist Dichlung und Kompo sition sehr lebendig und harmonisch, der Betitelung ganz ent sprechend gehalten und dann haben wir auch den Ursprung desselben in unserm Orte zu suchen. Verfasser und Componist desselben, ist der bewährte Liedermeister des Männergesang vereins, Herr A. Franke. Hiernächst ergriff Cantor Kühnert, als Präsident des Vereins, das Wort. Derselbe wies auf die edlen Bestrebungen der Kreuzbrüdcr hin und hieß die Anwesen den herzlich willkommen. Hierauf wurde seitens des Lieder-
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