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Hohensteiner Tageblatt : 02.07.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-07-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188907024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18890702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18890702
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-07
- Tag1889-07-02
- Monat1889-07
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 02.07.1889
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Mmstemer Tageblatt. Erscheint Inserate jeden Wochentag abends für den folgenden D nehmen die Expedition bis Vorm. LV Uh^ Tag und rostet durch die Austräger pro 'A-" W U sowie für Ausw ärts alle Austräger, deSgl. Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 7 G r alle Annoncen-Expeditionen zu Original frei ins Haus. Preisen entgegen. für Hohenstem-Erustthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhfchnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtrathes zu Hohenstein. 39. Jahrgang Dienstag, den 2. Juli 1889 Nr. 151. Dienstag, den S. Juli 1889, abends 8 Uhr, Oeffentliche Sitzung des Stadtgemeinderathes. Tagesordnung: 1) Geschäftliche Mittheilungen (Dankschreiben des Erzgebirgsvereins, Bericht über die Kosteu der Wettinfeier, Betriebsübersicht der Gasanstalt u. s. w.) ^L) Mittheilung von der Wahl des Sparkassencontrolcurs Ficker gemäß Z 5 der Sparkassen ordnung. ^3) Bericht über die Emtheilung der Stadt Hohenstein in 2 Wahlbezirke für den Landtag. 41 Entscheidung der Reclamationen gegen die Einschätzung zu den Gcmeindeanlagen. 5) Mittheilung des Umschreibens des Vorstandes der Fach- und Fortbildungsschule an den —Stadtrath. .>6) Berathung über die vorzunehmende Verbreiterung des Weges am Schweizerhause. Beschlußfassung über Anlage der Verbindungstreppe im Rathhause nach der Sparkasse. ^8) Beschlußfassung über Legung von Trottoir in der Poststraße und Beseitigung der Futter- mauer in derselben. . 9) Berathung über Straßenverbreiterungen. 10) Berathung über Anschaffung eines Prüfungs-Apparates für das Bauamt. ^11) Berathung über die Sparkasse. Hohenstein, am 1. Juli 1889. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Die Bottsbibtiothet ist von jetzt an nicht mehr am jedesmaligen Sonnabend, sondern am jedesmaligen Montag abends von 6—8 Uhr im Rathssitzungssaale geöffnet. Dieselbe zählt jetzt 765 Bände und bietet für alle Stände und Altersklassen genug des Interessanten und Bildenden, so daß dieselbe einem Jeden dringend empfohlen wird. Der Preis beträgt für Woche und Band 2 Pfg. Freiwillige Gaben für die Bibliothek nimmt der Unterzeichnete gern entgegen. Hohenstein, am 1. Juli 1889. Der Volksbibliotheks-Ausschuß. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung, die allgemeine Impfung der Kinder delr. Die diesjährige Impfung der Kinder nimmt Montag, den 1. Juli er., ihren Anfang und wird am 4. Juli beendet. Wir fordern Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder hierdurch auf, mit ihren Kindern in folgender Ordnung zur Impfung im hiesigen Waisenhaussaale, parterre, nach- rnittags zwischen 3 und 4 Uhr zu erscheinen und zwar: Montag, am 1. Juli, diejenigen, deren Geschlechtsname von L.—k anfängt, Dienstag, am 2. Juli, diejenigen, deren Geschlechtsname von V—1> anfängt, Mittwoch, am 3. Juli, diejenigen, deren Gcschlechtsname von IA—U. anfängt, und Donnerstag, am 4. Juli, diejenigen, deren Geschlechtsname von 8—2! anfängt. Der Impfung mit Schutzpocken müssen in diesem Jahre unterzogen werden: a) alle im Jahre 1888 geborenen Kinder, b) alle diejenigen, welche im Jahre 1888 oder noch früher von der Impfung zurückgestellt worden sind oder deren Impfung von den Erziehungspflichtigen hinterzogen worden ist, c) diejenigen, welche im Jahre 1889 ihr 12. Lebensjahr zurücklegen und ck) die bereits 12 Jahre alt gewesenen, von der Impfung aber im Jahre 1888 zurückgesteüten oder derselben entzogenen Kinder. Befreit von der Impfung sind nur solche Kinder, welche innerhalb der letzten 5 Jahre die natürlichen Blattern überstanden haben oder bereits mit Erfolg geimpft worden sind, was durch ärztliches Zeugniß zu bescheinigen ist. Ueberhaupt haben Diejenigen, welche die Zurück stellung ihrer Kinder wünschen, durch ärztliches Zeugniß den Grund der Zurückstellung nach zuweisen. Jedes geimpfte Kind ist am 8. Tage nach der Impfung dem Impf- arzte znr Revision (Nachschau) im Jmpflocale Nachmittag von 3—4 Uhr wieder vorzuführcn. - Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder, welche den Nachweis zu führen unterlassen, daß ihre Kinder oder Pflegbesohlenen bereits geimpft sind oder deren Impfung aus einem gesetzlichen Grunde unterbleiben darf, werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und Diejenigen, welche ihre Kinder ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der Revision entziehen, mit Geldstrafe bis zu 59 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen belegt. Den bereits bekannt gemachten Verhaltungsvorschriften ist allenthalben pünktlich nach zugehen. Hohenstein, den 25. Juni 1889. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Concursverfahren. In dem Concursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters «nd Gasthofs besitzers Friedrich August Eckardt in Hohenstein ist zur Prüfung der nachträglich angemel deten Forderungen Termin auf den 15. Juli 1889, vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Hohenstein-Ernstthal, den 28. Juni 1889. Jrmschler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. ist die Ricinuspflanze, die wegen der schönen Form der Blätter und des saftigen frischen Grüns gern Jeder in seinem Zimmer sehen wird. Man stelle an jedes Fenster nur eine solche Pflanze und inan wird über den Erfolg staunen. Bekannt ist das Oel, das aus den Samen der Ricinuspflanze gewonnen wird, — eben dieses Oel befindet sich auch in den Zellen der Blätter und les Stengels, von wo aus es sich der Luft im Bereiche der Pflanze mittheilt, sodaß dieselbe vollständig mit den Partikelchen desselben durchschwängert wird. Keine Fliege durchbricht diesen Zauberkreis, es sei denn, so schnell als mög lich in die frische Luft zu gelangen. Natürlich gilt das Ge sagte nur den größeren und stärkeren Pflanzen, indeß kann man zur billigeren Vermehrung leicht Senker davon entnehmen, da die wenigsten Pflanzen so lebensfähig sind und so rasch wachsen wie Ricinus. Besondere Pflege bedarf die Pflanze nicht, nur sei man darauf bedacht, dieselbe jedes Johr umzu setzen, weil infolge ihres raschen Wachsthums der Erde sehr bald ihre ganzen Nährstoffe entzogen werden. In verschiedenen Blättern wurde irrthümlicher Weise be richtet, daß die Fahrvergünstigungen, welche von den Bahn- verwaltungcn für die Hin- und Rückfahrt zum VH. Deutschen Turnfest bewilligt worden sind, allgemeine Giltigkeit hätten. Es ist dies jedoch nicht der Fall. Dieselben gelten lediglich für die mit Festkarte als Vorweis versehenen Turner. Von dem noch zu bestimmenden Tage der Betriebseröff nung der Staatseisenbabnlinie Stollberg-Zwönitz und zwar voraussichtlich vom 15. Juli d. I. ab werden folgende Ver änderungen im Sommerfahrplane der Staatseisenbahnen sn Kraft treten. Linie Chemnitz-Aue: Auf der Theilstrecke Zwönitz- Aue werden im Anschlusse an die Züge der neuen Bahn aus Stollberg neue Züge 9 Uhr 36 Min. Vorm, von Zwönitz nach Aue (Ankunft 10 Uhr 7 Mu:. Vorm.) und 10 Uhr 23 Min. Vorm, von Aue nach Zwönitz (Ank. 11 Uhr 23 Min. Vorm.) eingefügt. Ferner wird der jetzt 8 Uhr 17 Min. Vorm, von Aue nach Chemnitz abgehende Personenzug erst 8 Uhr 43 Min. Vorm, abgehcn und anstatt 11 Uhr 8 Min. erst 11 Uhr 23 Min. Vorm, in Chemnitz eintreffen. Der jetzt 5 Uhr 5 Min. Nachm. von Aue in der Richtung nach Chemnitz abgehende Personen zug wird künftig schon 4 Uhr 50 Min. Nachm. abgehcn, jedoch in' Chemnitz zu gleicher Zeit (7 Uhr 18 Min. Abends) ein treffen. — Linie Schwarzenberg-Zwickau: Der jetzt 9 Uhr 54 Min. Vorm, von Aue nach Schwarzenberg verkehrende Pcr- sonenzug wird künftig erst 10 Uhr 10 Min. Vorm, abgehen.—Linie St. Egidien-Stollberg: Der Güterzug mit Personenbeför derung 1 Uhr 15 Min. Nachm. von St. Egidien nach Oels- nitz erhält Fortsetzung bis Stollberg durch einen neuen Personen- zug 2 Uhr 15 Min. Nachm. ab Oelsnitz, in Stollberg 2 Uhr 57 Min., während in dcr entgegengesetzten Richtung cm neuer Personenzug 1 Uhr 28 Min. Nachm. von Stollberg nach Oels nitz zum Anschluß an den 2 Uhr 21 Min hier abgehenden Zug nach St. Egidien eingelegt wird. Dcr letzte Personenzug 5 Uhr 15 Min. Nachm. von Stollberg nach St. Egidien wird später gelegt auf 6 Uhr 17 Min. Nachm. ab Stollberg, di: Ankunft in St. Egidien 'erfolgt erst 7 Uhr 10 Min. statt 6 Uhr 14 Min. Abends. Der Aufenthalt bei dieser Zugsverbin dung in St. Egidien in der Richtung nach Glauchau wird in erwünschter Weise abgekürzt; für den in der Richtung nach Hohenstein-Ernstthal allerdings verloren gehenden zeitherigen Anschluß, 6 Uhr 27 Min. Abends ab St. Egidien, wird durch das Haltenlassen des Hof-Dresdener Abend-Courierzuges No. 55 (7 Uhr 3 Min. Abends aus Glauchau) in St. Egidien Ersatz geschaffen. Endlich wird der jetzt 5 Uhr 15 Min. Nachm. in Stollberg aus der Richtung von Chemnitz über Lugau an kommende Personenzug bereits 4 Uhr 43 Min. Nachin. ein treffen und dadurch der jetzt in Höhlteich vorhandene lange Aufenthalt von 24 Min. aus 5 Min. gekürzt werden. f Gersdorf. Wenn aus der Zunahme des Leserkreises der Volksbibliothek eine Abnahme der Schundromankäufer ge folgert werden kann, so ist der heurige Abschluß vom 15. Mai ein höchst erfreulicher. Vielleicht ist in demselben zugleich eine Segensfrucht unseres 1. christlichen Familicnabcnds, 10. März, zu erblicken, an welchem bekanntlich Herr Pastor vr. Eckardt die Frage „Was liesest Du?" zu einer ernsten Gewissensfragc machte. Es stieg nämlich die Zahl der Ausleihungen von 116 (Februar) auf 162 im März und 192 im April, während sie im November bis Januar nur zusammen 136, August bis October, jed»nfalls der Ernten halben, nur 77 betrug. Wie bisher waren die „anderen Berufsarten" die eifrigsten Leser 564 (über 63»/o) dann folgen die Bergleute mit 231 (ca. 26 o/o) endlich die Strumpfwirker 91 (über 10 o/»). In Summa Sächsisches. Hohenstein, 1. Juli. So viel in der Gegenwart von der Raute, dem Symbol bes Hauses Wettin, gesagt und gesungen worden ist, so We nige dürften sie doch gesehen haben und wissen, wie gerade Sachsens Wappen zu dieser Zier gekommen ist. Die Sage erzählt: „Als Kaiser Friedrich, der mit dem rothen Barte, dem Fürsten Bernhard von Askanien im Jahre 1181 das Herzogthum Sachsen zu Lehen gab, bat dieser Fürst ehrfürchtig- Uch darum, daß ihm der Kaiser, zur Unterscheidung von seinen Brüdern, ein besonderes Wappenzeichen verleihen möchte. Da neigte der Kaiser sinnend sein Haupt, aui welchem er, der Sommerhitze wegen, zur Kühlung einen srischen, grünenden Rautenkranz trug. Dann griff er plötzlich nach diesem Kranze, der seine Schläfe deckte, und warf ihn dem Askanier auf seinen silberblanken Schild, indem er ausrief: „So nimm zum Wap- pcnbilde diesen Kranz!" Und also wurde der Rautenkranz das Wappenzeichen der sächsischen Herzöge aus dem Hause Askanien und Derer, welche später in ihr Erbe eintraten, der Wettiner." Vor dem Ernste des Geschichtsforschers kann frei lich solche Sage nicht bestehen. Denn derselbe weiß, daß der sogen. Rautenkranz erst durch Friedrich den Streitbaren, jenen mächtigen und thatkrästigen Markgrasen von Meißen aus dem Hause Wettin, welcher am 1. August 1425 zu Ofen von dem Kaiser Siegismund feierlich mit dcr sächsischen Kurwürde und den zu ihr gehörigen Ländereien belehnt wurde, in das Wap pen der Wettiner Fürsten gekommen und ohne Zweifel nichts Anderes ist als die schräg über die fünf schwarzen Balken im goldenen Felde gelegte Herzogskrone. Demnach hat der Rau tenkranz im sächsischen Wappen mit der Pflanze nichts als den Namen gemein. Es wäre sonst auch unbegreiflich, wie gerade die Raute (Uuta gravootans), die an der nordafrikanischen Küste und in Südeuropa heimisch und bei uns nur in Gärten gezogen wird, zu der Ehre käme, das Symbol eines Volkes zu werden, das dieselbe zum größten Theil nur dem Namen nach kennt. Ein einfaches und wohlfeiles Mittel, welches die Fliegen nicht nur aus den Wohnräumen vertreibt, sondern, und das ist das Wichtigste, sie auch abhält, uns überhaupt zu besuchen,
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