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Hohensteiner Tageblatt : 08.08.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-08-08
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188908086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18890808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18890808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-08
- Tag1889-08-08
- Monat1889-08
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 08.08.1889
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Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Donnerstag, den 8. August 1889 39. Jahrgang. 18 Min. Die Rückfahrt ist durch zwei Nachmiltagszüge (gegen ver alte Um 2 und V46 Uhr) aus Naundorf bequem ermöchlicht. In Großburtow (Niederlausitz) hat eine Frau ein hängnißvolles Sparsystem verfolgt. Dieselbe hatte eine Münchener Bierrechnungen. Nach amtlichen Ausweis wurden im Jahre 1886 in den 40 Münchener Brauereien 1,006,488 Hektoliter Malz verschrotet. Man kann im Durchschnitt annehmen, daß aus 1 Hektoliter Malz 2 Hektoliter Bier (gewöhnlich sogar 210 Liter) gewonnen werden, es wurden also in München 1886 201.297,600 Liter Bier her gestellt. Obwohl diese Zahl an und für sich eine sehr sprechende ist, dürfte es doch lohnend sein, einige Bemerkungen daran zu knüpfen. In Bayem darf bekanntlich zur Bierbereitung nur Gersten - (oder Weizen-)-malz, Hopfen Hefe und Wasser verwendet werden. 1,006,488 Hektoliter Malz entsprechen 1,184,100 Hektoliter Gerste, 100 Liter Gerste geben im Durchschnitt 85 Liter Malz. Fragen wir uns, wie groß die Ackerfläche sein müßte, um die nöthige Gerste zu erzielen. Man kann annehmen, daß auf 100 Quadratmeter (I Hektar) im Durchschnitt 25 Hektoliter Gerste wachsen, die Acker fläche müßte also, um I 184,100 Hektoliter Gerste zu erzielen, einen Flächenraum von 473,64 Quadratkilometer oder 139,300 Tagwerken haben. Zum Vergleich führe ich an München, Burg friedensfläche 52,8 Quadratkilometer, Schaumburg Lippe 340 Quadratkilometer, Reuß-Greiz 316 Quadratkilometer. Ganz Ober bayern wäre etwa nur 35 Mal, Bayern etwa 160 Mal sogroß, als dieses Riesengerstenfeld für die einzige Stadt München. 201,297,600 Liter Bier! — Sehen wir uns um Maaße um, welche uns diese Menge veranschaulichen. Denken wir uns zuerst mit diesem Bier Maaßkrüge gefüllt, wovon jeder einen Durchschnitt von 10,5 Centimeter hat, und zwar „gut eingeschenkt", und denken wir uns diese Maaßkrüge in einer geraden Linie, einer hart am anderen, so brauchten wir 201,297,600 Stück. Die ganze Maaß- krugreihe wäre dann 21,136 Kilometer oder 2-^48 geographische Meilen lang. Legt man auf der Erdkugel eine Linie vom Nord pol zum Südpol, so ist diele 2695 geographische Meilen oder 20,002 Kilometer lang, unsere Maßkrugreihe würde also vom Nordpol zum Südpol und noch 134 Kilometer darüber hinaus reichen. Würden wir dem Breitengrad von München folgen, so würden nur 745 Meilen (etwa ein Fünftel) von der „Weltum- seglung" fehlen, ja nach den Zahlen von 1888 würde die Erde so mit Maßkrügen umkränzt werden können. Ein anderes Bild erhalten wir, wenn wir uns einen Riesen maßkrug denken würden, zwar nicht so groß, wie in dem bekannten Studentenlied: „Bis an den Mond und wie die Erde rund," aber doch wie ein Frauenthurm, deren abgestumpfte verkleinerte Form jetzt ja wirklich als Maßkrug dient. Solch ein Ungethüm würde bei einer Höhe von 97 Meter 156,310 Hektoliter fassen und wir könnten also diesen Niesenmaßkrug etwa 13 Mal mit dem in einem Jahre in München gebrauten Bier füllen. Um endlich noch einen Vergleich zu geben, setzen wir diese Biermenge in Vergleich mit dem Wasser, das uns unsere neue Mangfall- quellenleitung zuführt, nämlich im Tag 56,000 Kubikmeter oder 56,000,000 Liter. Da würde unsere jährliche Biermenge also doch blos vier Tage lang ausreichen. Bekanntlich ist München als diejenige Stadt bekannt, welche am meisten Bier trinkt. Wir wollen das an der Hand obiger Zahl untersuchen. Vor allem geht ein großer Theil dieses Bieres nach aus wärts, 1886 waren es 721,981 Hektoliter, also etwa ein Drittel, denen nur 249 Hektoliter eingeführtcs Bier gegenüber stehen, in München wurden also 1^86 129,124,400 Liter Bier getrunken. Man rechnet daraus den Verbrauch per Kopf, indem man diese Zahl durch die Bevölkerungsziffer (262,000) theilt, so daß also sich auf den Einzelnen jährlich 492,8 Liter oder täglich I >/^ Liter berechnen. Trotzdem nun manchem der Leser schon diese ihm zubemessene Menge zu gering erscheint, kann ich nicht umhin, sie anscheinend noch mehr zu kürzen. Die 129,124,400 Liter werden nicht blos von den 262,000 Einwohnern getrunken, sondern auch Nr. 183 Muhme im Hause, welche sie zu ernähren verpflichtet war. diese Pflicht auf das mögliche Minimum zu bringen, sperrte sie dieselbe in ein enges Bchältniß ein und reichte ihr nur dann und wann ein Paar Kartoffeln zur Nahrung. Nach Veclau' von Jahr und Tag vernimmt ein an demselben Hause Vorübergehender kürzlich ein ängstliches Bitten um ein Stück chen Brod. Nicht lange darauf erscheint die Polizei und der Arzt, welche die arme Frau in ihrem Schmutze halb verhungert vorfinden. Selbstverständlich ist die Ucbelthäterin sofort ge fänglich eingezogen und die Aermste in Pflege gegeben worden. quittirt haben. Aus den zurückgclassenen Spuren: Ueberbleib- seln von Cigarren und leergctmnkenen Weingläsern, läßt sich schließen, daß der Diebstahl anscheinend von 4 Personen aus- geführt worden ist und wäre cs dringend zu wünschen, daß man dieser frechen Diebesbande bald habhaft werden möchte. Die Kaiserparade in Oschatz findet bestimmt am Freitag, den 6. September, statt, und zwar beginnt dieselbe Vormittags 10 Uhr. Die Hinreise nach dem Paradeplatz zu Naundorf hat von der Chemnitzer Richtung he? von Döbeln aus auf der Döbcln-Mügeln-Oschatzer Bahn zu erfolgen. Der massenhafte Zuzug, der stets nach Paradeplätzcn erfolgt, wird gewiß — wie immer — die Generaldirection der Staatsbahnen zur Einlage von Sonderzügcn veranlassen. Aber schon der fahr planmäßige erste Mocgenzug von Chemnitz aus bietet einen guten Anschluß in folgender Weise: ab Chemnitz 4 Uhr 10 Min., aus Oberlichtenau 4 Uhr 26 Min., in Döbeln 5 Uhr 39 Min., aus Döbeln 5 Uhr 55 Min., in Mügeln 7 Uhr Sächsisch,». Hohenstein, 6. August. Der 29 Jahre alte, aus Grüna gebürtige unddaselbst auch Wohnhafte, wegen Diebstahls ein Mal vorbestrafte Gustav Adolf Herold war am 6. Mai 1889 an Standesamtsstclle zu Grüna erschienen und hatte daselbst gemeldet, daß ihm am Vormittage des 28. April 1889 ein Kind weiblichen Geschlechts geboren worden sei und war auf Grund dieser Anzeige von dem hierzu berufenen Beamten im standesamtlichen Geburts register für Grüna als Tag der Geburt des fraglichen Kindes der 28. April 1889 amtlich beurkundet worden. Diese Anzeige H.'s und in Folge dessen auch die amtliche Beurkundung war jedoch, wie nachmals ermittelt und von H. auch zugestanden wurde, falsch, da das Kind nicht erst am 28., sondern bereits am 25. April 1889 geboren worden war. Es lag auf der Hand, daß die Anzeige nur um deswillen falsch erstattet wor den war, weil Herold die einwöchige Anzeigcpflicht des Ge burtsfalles verabsäumt hatte und der dieserhalb verwirkten Ord nungsstrafe, wenn nicht ganz, entgehen, so doch sie in milderem Lichte erscheinen lassen wollte, und konnte dieserhalb seine der wider ihn erhobenen Anklage entgegengestellte Ausflucht, daß er sich im Datum der Geburt lediglich geirrt habe, Anspruch aus Glaubhaftigkeit nicht erheben. Die Anklage lautete dahin, »aß er als zur Anzeige verpflichteter ehelicher Vater die Geburt seines Kindes nicht innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist von einer Woche beim Standesbeamten seines Bezirkes angemeldet, sowie, daß er vorsätzlich bewirkt habe, daß eine Thatsache, welche für Rechte und Rechtsverhältnisse von Er heblichkeit war, im standesamtlichen Register falsch eingetragen wurde. Auf Grund der Ergebnisse der Beweisaufnahme wurde Herold am 25. Juli 1889 von der Ferienstrafkammer I des königlichen Landgerichts zu Chemnitz unter Freisprechung im Uebrigen gedachter Uebertretung halber mit 10 Mk. Geldstrafe, an Stelle deren im Fall ihrer Uneinbringlichkeit dreitägige Haftstrafe zu treten hat, belegt. Der zur Zeit in Chemnitz, vorher in Lugau wohnhafte, noch nicht vorbestrafte Bcrginvalid und Handarbeiter Friedrich Wilhelm Müller aus Gelenau wendete sich gegen Ende März 1888 in einer Eingabe an die königl. Amtshauptmannschaft Chemnitz und ersuchte darin diese Behörde um Bewilligung der erforderlichen Mittel zur Anschaffung einer Strickmaschine für seine Ehefrau aus der sogenannten Mcndestiftung. Aus Grund dieses Gesuches bewilligte die königliche KreiShaupt- mannschast Zwickau als Verwalterin der gedachten Stiftung der verchel. Müller einen Unterstützungsbeitrag von 150 M., an R. gerichteten Anfrage, ob er den Preis für die Maschine auch wirklich erhalten habe, durch R. nunmehr den wahren Sachverhalt erfuhr, so unterblieb vorläufig die Auszahlung der zugesicherten 150 M. Inzwischen hatte auch Müller, dessen Ehefrau Seiten der königl. Amtshauptmannschaft veranlaßt worden war, sich darüber zu erklären, ob sie damit einverstanden sei, daß die 150 M. gleich an R. ausgezahlt würden, unter dem 27. November 1888 im Namen seiner Ehefrau angezeigt, daß seine Frau sich vorläufig die 150 M. von S. in L. ge borgt habe und dieser deshalb gleich die zugesicherten 150 M. bekommen könne. Müller wurde hiernach allenthalben wegen versuchten Betrugs unter Anklage gestellt und hatte sich gegen diese am 26. Juli der Ferienstrafkammer III zu Chemnitz zu verantworten. Der Angeklagte vermochte zwar das Thatsäch- liche der wider ihn erhobenen Anklage nicht in Abrede zu stellen, bestritt jedoch auf das Beharrlichste, daß er in betrügerischer Absicht gehandelt habe und sich der Rechtswidrigkeit seines Thuns bewußt gewesen sei, indem er vielmehr zu seiner Ent lastung geltend zu machen sich bestrebte, daß er für das übrige Geld alle weiteren zu der Maschine gehörigen Zuthaten sich habe anfchafsen wollen und daß er sich hierzu wohl für berechtigt gehalten habe. Die Beweisaufnahme ergab jedoch für den Gerichtshof die volle Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten, welcher nunmehr an Stelle der ihm bereits zugesagt gewesenen und ihm infolge seines unreellen Gebührens wieder entzogenen Unterstützung von 150 Mk. seine Freiheit mit einem 3 monatlichen Aufenthalte im Gefängniß zu ver tauschen hat. Wie mitgetheilt wird, ist der Strolch, welcher in der Pe niger Gegend die beiden Raubanfälle verübt hat, am Montag Abend in der Person des in Limbach wohnhaften 25jährigen Malers Reiche aus Rüdersdorf bei Berlin in seiner Wohnung durch Herrn Brigadier Baumgärtel aus Penig und die Gen darmerie in Limbach festgenommen worden. Der Verbrecher war sofort geständig. Am Montag Vormittag ereignete sich in der Maschiencn- fabrik des Herrn Walther in Werdau ein gräßlicher Unglücksfall. Der Arbeiter Rössel aus Leubnitz, welcher schon früher in der Fabrik thätig und als geschickter, fleißiger Arbeiter bekannt war, ist an der Eisenhobelmaschine beschäftigt und jedenfalls bei dem Niederbiegen auf den Hobel ausgeglitten, von dem selben erfaßt und durch starke Verletzungen des Gehirns sofort getödtet worden. Da die Hobelmaschine abseits steht, ist der Tod des jungen Mannes nicht sofort bemerkt worden; erst als die Maschine stehen blieb und Herr Walther.jun. sich nach der Ursache umsah, sand er den Leichnam mit mehreren Löchern im Kopie. Der Unglückliche hinterläßt eine Frau mit drei kleinen Kinder. Ein äußerst frecher Embruchsdiebstahl wurde in der Zeit vom 15. Juli bis 5. August, aller Wahrscheinlichkeit nach in der Nacht zum 19. Juli, im Sckundariat zu Bauyen, dessen Bewohner während dieser Zeit abwesend waren, mit einer Rasfinirtheit, die ihresgleichen sucht, verübt. Gestohlen wurden, soweit bis jetzt festgcstellt worden, ein Dutzend schwere ver silberte Eßlöffel, gez. ^1. 6., eine silberne Fischschaufel, gez. 6. 6., ein silbernes Fischbesteck, bestehend aus Messer und Gabel, nicht gez., ein silbernes Kinderbesteck, bestehend aus Löffel, Messer und Gabel, gez. 0. 6., ein halbes Dutzend ge triebene silberne Kaffeelöffel, gez. 0. 6., ein halbes Dutzend leichtere dergl. gerändert, gez. 6. 6., ein halbes Dutzend dergl., gez. U. 6., ein halbes Dutzend dergl., gez. 8.6., einige goldene Ringe und eine goldene Broche, sowie aus einer Sparbüchse 54 Mk., über welch' letztere die Diebe, um ihrer Frechheit die Krone aufzusctzen, auf einer zurückgelassenen Karte dankend wovon die königl. AmtShauptmannschast in einer Zuschrift vom 24. September 1888 der verchel. Müller mit der gleich zeitigen Veranlassung Mittheilung machte, eine vom Lieferanten der anzukaufenden Maschine ausgestellte und von dessen Orts behörde attestirte Quittung über die Verwendung der bewilligten Unteistützungsbeitrags einzureichen. Am 9. November 1888 zeigte Müller, welcher alle Verhandlungen für seine Ehefrau ausschließlich sührte und alle nöthigen Schriftstücke unter ihrem Namen selbst vcrabfaßle, bcz. verabfasfcn ließ, der königl. Amtshauptmannschaft an, daß er Gelegenheit zum Ankauf einer Strickmaschine für den Preis von 150 M. habe, indem er gleichzeitig anfrug, wann er daS Geld erheben könne, und wurde ihm hierauf unter dem 13 November 1888 der Bescheid, daß die Auszahlung der 150 M. nur erst dann erfolgen könne, wenn er eine Quittung des Lieferanten über die erfolgte Zahlung der 150 M. cingereicht habe. Inzwischen hatte Müller in Erfahrung gebracht, daß der Auktionator R. in Stollberg eine Strickmaschine zu verauktioniren habe, er war mit R. be züglich des Ankaufs dieser Maschine in Behandlung getreten und von demselben an den Eigenthümer der Maschine, den Strumpffabrikanten K. in Stollberg gewiesen worden. Von Letzterem hatte er bereits am 9. Novbr. 1888 in Gegenwart R.'s die fragliche Maschine um den Preis von nur 51 M. gekauft, diesen Betrag, den er sich inzwischen nebst weiteren 99 M. vom Privatmann S. in Lugau geliehen hatte, baar bezahlt und von K. eine Quittung hierüber ausgestellt erhalten Nachdem er, um die volle Auszahlung des ihm zugesicherten Unterstützungsbeitrags zu veranlassen, von R. die Ausstellung einer dahin lautenden Quittung, daß er, Müller, an R. den Betrag von 150 M. für die Strickmaschine bezahlt habe, erwirkt hatte und nachdem er weiter diese Quittung noch vom Gemeindcvorstand zu Lugau, dem gegenüber er den wahren Sachverhalt und insbesondere die Höhe des wirklich gezahlten Kaufpreises verschwieg, behördlich hatte attestircn lassen, sendet er dieselbe gegen Mitte November 1888 an die königl. Amts- . . „ . hauptmannscha t ein. Da diese jedoch infolge einer nunmehr 3l Min., aus Mügeln 8 Uhr, auf Station Naundorf 8 Uhr Hohenltemer Tageblatt jeden Wochentag abends für den folgenden nehmen die Expedition bis*Borm. 10 Uhh Tag und kostet durch die Austräger pro 8 sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl. Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 alle Annoncen-Expeditionen zu Ostginü- frei ms Haus. Preisen entgegen. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w.
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