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Hohensteiner Tageblatt : 01.09.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-09-01
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188909012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18890901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18890901
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-09
- Tag1889-09-01
- Monat1889-09
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 01.09.1889
- Autor
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Hohenstemer Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Lag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm, 10 Uh^, sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl, alle Annoncen-Expeditionen zu Originat- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nuszdorf, Wttstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleifza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^»tadtrathes zu Hohenstein. Nr. 204. Sonntag, den 1. September 1889. 39. Jahrgang. Bekanntmachung, /' betr. die Feier des Sedanfestes. Da man beabsichtigt, das 20jährige Sedanfest in besonders festlicher Weise zu begehen, so hat man für das diesjährige Sedanfest / nur eine kleine Feierlichkeit in Aussicht genommen. / Am Sonntag, den t. September er., findet gemeinsamer Kirchgang der Behörden, zusammen mit den hiesigen Kor ¬ porationen, statt Nach Schluß des Gottesdienstes wird dann unter Borantritt der Musik von der Kirche aus ein feierlicher Herabzug nach dem Markt platz stattfinden. Vor dem Rathhause soll dann Ausstellung genommen, als Einleitung gemeinsam „Nun danket alle Gott" gesungen, eine kurze An sprache gehalten und als Schlich wieder „Es braust ein Ruf wie Donnerhall" gesungen werden. Hieran schließt sich eine Platzmusik. Die geehrten Behörden unserer Stadt, sämmtliche Korporationen und Bürger werden freundlichst eingeladen, sich an der patrio tischen Feier zu betheiligen und rechtzeitig, um -^9 Uhr, bei unserem Rathhause sich einzufinden. Hohenstein, am 26. August 1889. Das Comite. I. A.: Dr. kbeling, Brgrmstr. Bekanntmachung. Wegen des Sedanfeftes sind am 2. September er. die städtischen Bureaux geschlossen. Dringende Sachen können auf der Polizeiwache angemeldet und eilige standesamtliche Angelegenheiten zwischen 1t nnd 12 Uhr vormittags im Anmelde zimmer erledigt werden. Hohenstein, den 30. August 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Mit Recht wird seit einiger Zeit Klage darüber geführt, daß die Anwohner der Straßen für die Reinlichkeit derselben zu wenig sorgen. ES wird deshalb auf nachstehende Bestimmungen der Stratzen-Ordnung vom 1. Januar 1868 verwiesen. 8 11. Jeder Eigenthümer oder Verwalter eines Hauses, Gartens oder Gehöftes hiesiger Stadt hat dafür zu sorgen, daß die Straße vor solchem jederzeit rein gehalten, beziehentlich gereinigt werde. Es muß dies in der ganzen Vorder- und Seiten-Frontlänge des Grundstückes und zwar, sofern ein anderes Haus-, Gehöfte- oder Gartengrundstück gegen über liegt, bis zur Mitte der Straße, wenn dies nicht der Fall, in deren voller Breite geschehen. Das Kehren deS Marktes haben die betreffenden Hausbesitzer oder Verwalter au der Ostseite bis zu den Stufen, an der Westseite bis zu dem Wege, der längs der Marktseite herabführt, an der Südseite bis zur fiskalischen Straße, an der Nordseite bis zur Böschung zu besorgen. 8 12. Die Straße muß wöchentlich Sonnabends vor Eintritt der Dunkelheit und bei trockener Witterung nach vorherigem Besprengen gekehrt werden. Es sind dabei auch die Gossen und Schleützeneinlässe von Unrath und allen den Wafferabfluß hindernden Gegenständen zu reinigen. 8 13. Der Kehricht ist von den zum Kehren der Straßen verpflichtete» Personen ohne Aufschub von der Straße weg und in die Höfe zu schaffen. 8 14. Alles Ausschütten von Flüssigkeiten oder Werfen fester Körper auf die Straße, wo durch diese verunreinigt wird oder Vorübergehende belästigt werden können, ist verboten und ebensowenig dürfen Unrath, Scherben, Schutt oder Wirthschaftsabgänge aus die Straßen ge schüttet werden. 8 15. Niemand hat das Recht, Flüssigkeiten irgend welcher Art aus seinem Grundstücke unmittelbar auf die Straße laufen zu lassen, und wird hierbei auf 8 103 der Localbauord- nung verwiesen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis 15 Mark oder verhältnißmäßiger Haftstrafe geahndet. Hohenstein, den 30. August 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister^ Bekanntmachung. Zur Ausstellung des Bebauungsplanes werden in den betreffenden Feldgruno- stücken gegenwärtig ChalonS ausgestellt. Zuerst wird die Absteckung in dem Terrain zwischen der Bahnhofs-, Lerchen-, Schützen- und Goldbachstraße vorgenommen. Die Feldbesitzer sind verpflichtet, zu diesem Zwecke das Betreten ihrer Grundstücke zu dulden. Die Beschädigung oder Veränderung der Chalons wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. eventuell Haft untersagt. Hohenstein, am 31. August 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Der Fleischer Bernhard Richter hier beabsichtigt, in seinem in hiesiger Weinkeller straße Nr. 37 gelegenen Hausgrundstück, Brandvers.-Cat. Nr. 170 Abth. .4 eine Schlächterei zu errichten. In Gemäßheit von 8 1? der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei derer» Ver lust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hierselbst an zubringen. Hohenstein, am 29. August 1889. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Die Verpachtung der 14. Parzelle des Ziegenlaidengrundstücks an der Waldenburgerstraße, welche durch Todesfalls des Pächters ihr Ende erreicht hat, soll vom 1. October 1889 bis October 1893 erneuert werden. Die Bedingungen sind an Rathsstelle einzusehen. Die Interessenten werden aufge- foldert, sich in der Registratur zu melden. Hohenstein, am 31. August 1889. Der Stadtrat h. vr Ebeling, Bürgermeister. An der Wohnung des EisenwaarenhändlerS Carl Pomper in .Hohenstein, Dresdnerstraße, kommen den 4. September d. I., von 9 Uhr vormittags an verschiedene Eisenwaaren und ein Geldschrank gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. An der Wohnung des Baumeisters Kurth in Oberlungwitz kommen den 6. September d. I., vormittags 9 Uhr ein Wäschschranik und ein Sopha gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. An der Wohnung des Handelsmanns August Schönfeld in Hohenstein, Limbacherstraße Nr. 8, kommen den 9. September d. I., vormittags 9 Uhr eine Brückenwaage, «ine Tafelwaage und verschiedene zur Fleischerei ge hörige Gegenstände gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Im hiesigen Aultionsloeale kommen den 10. September 1889, vormittags 9 Uhr ein« Nähmaschin« gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Mrchenfeld-Berpachw Nächsten Di««stag, den 3. September, kommen die Oberlungwitz«« Kirchen- felder sämmtlich zur öffentlichen Verpachtung. Der Sammelort ist der Gasthof zum goldneu Ring in Ernstthal. Die Verpachtung nimmt ihren Anfang vomiittags 9 Uhr. Die Auswahl der Meistbietenden behält sich Ler Kirchcnvorstand vor. Oberlungwitz, den 31. August 1889. Der Kirchenvorstand.
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