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Hohensteiner Tageblatt : 22.12.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-12-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189212229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18921222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18921222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-12
- Tag1892-12-22
- Monat1892-12
- Jahr1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 22.12.1892
- Autor
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Hohensiemer Tageblatt /jeden Wochentag abends für den folgenden -M nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhr Tag und kostet durch die Austräger pro W W WWT^IL WÜÄk U sowie für Auswärts alle Austräger, detgl. ^Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 U NW W MM U W W U/ M V" alle Annoncen-Expeditionen zu Original frei ins Haus. " V vW G_W Preisen entgegen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nutzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt süe dem Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 297 DouuersLag, den 22. Deeember 1892. 42. Jahrgang. Bekanntmachung. Das in hiesiger Gasanstalt gewonnene Ammoniakwasser (bestes Düngemittels, ca. 60 edlem, soll auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. Deeember 1L93 wieder ver kauft werden. Wir fordern alle Interessenten auf, ihre Gebote im Meldezimmer bis zum 28. Deeember 1892 schriftlich niederzulegen. Hohenstein, am 16. Deeember 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. um 2,2 Millionen zugenommen. Man ersieht aber auch aus diesen Zahlen, wie wichtig die staatliche Unfallversicherung für die land- und forstwirthschastlichen Arbeiter ist. Das Jahr 1893 ist ein gemeines Jahr von 365 Tagen oder von 52 Wochen und 1 Tag. Jahresregent ist der Merkur. Im Jahre 1893 finden zwei Sonnenfinsternisse statt, eine totale am 16. April und eine ringförmige am 9. und 10. Oc tober. Eine Mondfinsterniß findet im Jahre 1893 nicht statt. Die beweglichen christlichen Feste fallen auf folgende Tage: Ostersonntag 2. April; Christi Himmelfahrt 11. Mai; Pfingst sonntag 21. Mai; das Trinitatisfest 28. Mai; erster Advent sonntag 3. Deeember. Der Aschermittwoch fällt auf den 15. Februar. Allem Anschein nach wird das milde Wetter jetzt noch weiter fortdaucrn. Ganz Deutschland ist, abgesehen von den Gebirgsgegenden, gegenwärtig irostfrci, nur an vereinzelten Stellen kommt zuweilen noch schwacher Nachtfrost vor. Mit der Schneedecke ist überall schon bedeutend aufgeräumt, so daß sie sich z. Z. nur noch auf die Gebirgsgegenden beschränkt, wo sie allerdings von ihrer Tiefe noch nicht bedeutend eingebüßt hat, ja sie hat dort bis vor wenigen Tagen sogar immer noch zugenommen. In Sachsen halten die meisten Gegenden den größten Schnee am 8. lind 9. Deeember aufznweisen, dann hat sich die Höhe der Decke erst langsam, vom 13. an aber schneller verringert, bis am 15. und 16. die niedrigen Gegenden allent halben schneefrei wurden. Die größte Schneetiefe hatte (am 8. und 9. Deeember) für das Vogtland etwa 8 Ctm., für die Umgebung von Leipzig, Döbeln und Dresden gegen 11 Ctm., für Bautzen 20 und Zittau 50 Ctm., ferner für Freiberg 32, für Chemnitz 26 und für Annabcrg 42 Ctm. betragen. Auf dem Kamme des Erzgebirges wurde die beträchtlichste Tiefe am 14. und 15. Deeember erreicht, sie betrug in Reitzenhain 26, in Altenberg 70 und auf dem Fichtelberge 80 Ctm. Vorigen Freitag wurden in Reitzenhain noch 15, in Annaberg 23, in Altenberg 62, auf dem Fichtelberge 80 Ctm. gemessen. In der Nacht vom Sonnabend znm Sonntag hörte eine Gntsbesitzcrsfrau in Ursprung in ihrer Kammer ein vom Hofe ansgehendes Geräusch lind als sie sich überzeugen will, von was es herrührte, sieht sie zwei Männer je mit zwei Gänsen in den Händen. Daß diese beiden Nachtwandler ihr solche nicht bringen, kann sich die biedere Landfrau leicht denken, und in den beiden Männern Diebe vermuthcnd, weckt sie ihren Mann, der sich auch in Begleitung des Knechtes aufmacht, die beiden Gänscdiebe zu Haschen. Ziemlich nahe hinter dem Gute im Buschwerk versteckt, werden die Diebe entdeckt und es ge lingt auch, einen derselben nach Verabreichung eines fühlbaren Willkommens fcstznhaltcn und der Polizei zur Weiterbeförder ung zu übergeben. Der andere entweicht zwar, man hat ihn aber auch ausfindig gemacht und in den beiden Cumpanen zwei Männer entdeckt, die dem Gänsebraten augenscheinlich mit Vorliebe huldigen, die aber nicht Mittellossigkeit zu solch un edler Jägerei treiben kann, denn cs sind zwei gutsituirte Haus besitzer und auch beide Nachbarn in Oberlungwitz. Die Nach barschaft dieser beiden Martinsvogclverchrer dürfte auf längere Zeit eine Störung erleiden, denn der eine ist, soviel wir hören, schon vorbestraft, und dürste daher einer anderen Stätte zuge- wicsen werden, als der andere, beiden aber wird auf einige Zeit der Appetit nach Gaus vereitelt werden. Aus Leipzig, 19. Deeember: Heute Vormittag begann vor dem Leipziger Landgericht die Hauptverhandlung gegen den hiesigen praktischen Arzt vr. v. Tischendorff, der des vollendeten und versuchten Betrugs beschuldigt ist. Es handelt sich um 73 einzelne Berrugssälle, die theils zum Nachtheil der Ortskranken kasse selbst, theils zum Nachtheil der übrigen Kassenärzte der Ortskrankenkasse für Leipzig und Umgegend von dem vr. inock. v. Tischendorfs in seiner Eigenschaft als Kassenarzt der erwähn ten Kasse und Inhaber einer Privatklinik verübt worden sein sollen. Es ist eine ausgedehnte Beweisaufnahme nvthwendig, die voraussichtlich drei Tage iu Anspruch nehmen wird. Aus Leipzig, 20. Deeember. Verhandlung gegen vr. inock. von Tischendorf. (Forts.) Dr. von Tischendorf hatte sich am 3. September 1885 brieflich der hiesigen Ortskranken kasse als Arzt augebotcn und ist bis zum Mouat Juli 1891 als Cassenarzt thätig gewesen. Die Bezahlung der Cassenärzte erfolgte aus einer Pauschalsumme nach Procentcn, und zwar fand man dieselbe dadurch, daß man die Zahl der Mitglieder der Ortskrankenkasse mit Mk. 3,60 multiplicirte. Die 10 bis 14 Tage nach abgelaufenem Quartal eiugereichten Vierteljahrs- Abrechnungen, in denen Fälle von Geburtshülfen und Allgen operationen als Ausnahmen voll bezahlt wurden, unterlagen der Prüfung einer ärztlichen Vertrauenscommission. Dr. von Tischendorfs Beziehungen zur Ortskrankencasse waren zweifache. Er war nicht allein Cassenarzt, sondern er hatte auf Ansuchen der Casse am 18. März 1888 derselben auch seine Privat klinik zur Verfügung gestellt, und zwar waren hierbei folgende Bedingungen ausgemacht worden: Dr. von Tischendorf ver pflichtete sich, kranke Mitglieder der Casfe pro Tag und Bett für Mk. 1,25 in seiner Klinik aufzunehmen. Angehörige der Mitglieder hatten nur 50 Pf. pro Tag und Bett zu zahlen, die fehlenden 75 Pf. mußten die Mitglieder selbst zuschießen. Die Aufnahme' dieser Kranken geschah gewöhnlich durch soge nannte Ueberweisungsscheine, mittels derer die Casse die Er- laubniß znr Ausnahme ihrer Kranken in die Privatklinik er- theilte. Da die Kosten, welche die Herren Inhaber von Privatkliniken durch die Ausnahme von Kranken der Orts- krankencasse hatten, die von der Letzteren gewährte Entlohnung bei Weitem überstiegen, so war schon seit dem Jahre 1886 bei der Casse angeregt worden, man möge den betreffenden Klinik- Inhabern gestatten, Extra-Honorare zu fordern. Eine derartige Erlaubniß würde aber den Gesetzesbestimmungen zuwiderlaufcn, und so war, trotzdem die Herren Anstaltsinhabcr über ihre Bezahlung seitens der Casse unzuirieden gewesen sein mögen, nichts geschehen, was zu einer Aufbesserung der Entlohnungen geführt hätte. Dr. Tischendorf hat nun nach den Statuten der Casse, wie er angicbt, geglaubt, Extrahonorare von Kranken, die er für die Casse in seiner Anstalt aufnahm, sich versprechen lassen zu dürfen, und solche Honorare auch erhoben. Ver pflichtet konnten die Mitglieder nicht werden, zur Cur, bez. zur Verpflegung in der Privatklinik aus eigenen Mitteln beizu steuern. Die Berechnungen der Klinik-Inhaber wurden, dies mag nebenbei erwähnt sein, von der schon erwähnten Ver- trnuenscommissivn nicht geprüft. Am 13. Juli 1891 hat nun Dr. von Tischendorf bei der hiesigen Staatsanwaltschaft Selbst anzeige erstattet. In dieser gab er an, er habe in einzelnen Fällen von Cassenmitgliedern freiwillig abgetretene Zuzahlungen angenommen, ferner in der klinischen Abrechnung vom vierten Quartal 1890 an Stelle einer an dem Tischler D. vorgenom- mencn Operation 14 Bcrpflegtage in der Rechnung eingestellt und schließlich anstatt des Krankengeldes, das die in seine Klinik aufgenommene Arbeiterin K. von der Casse zu erheben hatte und ihm zur Deckung des Honorars zu überlassen gewillt war, eine Anzahl Verpflcgtage der Einfachheit halber der Casse berechnet. Am Schluß der Selbstanzeige schrieb Dr. von Tischen dorf, man möge wegen der geschilderten Fälle die Untersuchung gegen ihn einleiten. Schon im Jahre !89u war der Ortskranken kasse mitgethcilt worden, daß Extrahonorarc von Dr. von Tischen dorf von Mitgliedern der Casse erhoben worden wären. Als die Casse dann diesbezügliche Untersuchungen anstelltc, ergab sich, daß eine Reihe voll 17 Fällen in Frage kam, in denen Dr. von Tischendorf zu viel Bcrpflegtage berechnet haben sollte. Die An gelegenheit kam zunächst vor den Sanitätsansschuß, dieser über gab sie dem Verfassungsausschuß und dieser wiederum thcilte sie am 22. März 1891 der Vertrauenscommission mit, jedoch mit dem Ersuchen, von einer Anzeige abzuschen. Dr. von Tischendorf hatte alsdann eine Unterredung mit dem Cassen- beamten O., der ihm nahe legte, sein Vcrhältniß zur Orts krankenkasse zu lösen und die Mitglieder durch Rückzahlung der Extrahpnorare zu entschädigen. Dr. von Tischendorf sollte zu nächst nur seine Beziehungen znr Casse als Inhaber seiner Privatklinik aufgeben, während er als Cassenarzt weiter fungiren konnte. Am 12. Mai erklärte aber die Vertrauenscommission nach eingehender Prüfung der Handlungsweise des Arztes sein Verfahren als verwerflich, jedoch, um denselben seiner Existenz nicht zu berauben, von einer gerichtlichen Klage abzuschen. Nach Angabe des Dr. von Tischendorf habe er nun, um in der für ihn peinlichen Angelegenheit Aufschlüsse zu geben, um ein mündliches Verhör gebeten. Zu einem solchen sei cs aber nie gekommen. Als ihm dann mitgetheilt wurde, er möchte seinen Austritt aus der Ortskrankenkasse schleunigst erklären, kündigte er sein Vcrhältniß zur selbe» und bat um die Zu sicherung, daß die Sache bcigclcgt werde. Gleichzeitig über sendete er der Casse 800 Mark, mit welcher Summe die Mit glieder, welche Extrahonorarc gezahlt hatten, entschädigt werden sollten. Die Hälfte dieser Mitglieder hat die Entschädigungen Sächsisches. Hohenstein, 21. Deeember. Das freudige Familicnercigniß, das Mitte Januar bei Ihren königl. Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Fried rich August bevorstcht, beschäftigt bereits heute weite Kreise. Sollte Ihre kaiserl. königl. Hoheit einem Prinzen das Leben schenken, so wird die frohe Kunde durch 101 Salutschüsfe an gezeigt, während bei der Geburt einer Prinzessin die Salven nach sächsischem Gesetz unterbleiben. Bei den Tauffeierlich keiten soll der nunmehr fertiggestcllte Verbindungsgang zwischen Schloß und Taschenbergpalais erstmalig in Gebrauch genommen werden. Der infolge der bekannten Angriffe des ..Militärwochen blattes" allseits so lebhaft besprochenen Landwehr-Angelegen heit widmet auch das „Dresdner Journal" eine längere Be trachtung, welche in der Hauptsache im wvhlthueudsten Gegen sätze zu den bekannten vielbesprochenen Acußerungcn des erstgcdachtcn Blattes eine warme Würdigung der Leistungen der Landwehr in sich schließt, deren Darlegungen dann zugleich aber auch betonen, daß es doch wohl richtig sei, zuerst den uuverhcirathetcn Mann an den Feind zu bringen, und erst in zweiter Linie den vcrhcirathcten, den Vater von Kindern. Die Maßregel der Regierung in der Vorlage znr Heeresverstärknng sei deshalb ein Act der Gerechtigkeit und könne daher auch die jetzige Militär-Vorlage als eine Beleidigung der Landwehrlcnte nicht aufgefaßt werden. In der außerordentlichen Ausschußsitzung des Verbandes Sächs. Gewerbe- und Handwerker-Vereine, welche am Montag in Dresden stnttsand, wurde den Anträgen vom Gcwerbevcrein Meißen die Sonntagsruhe betr., dahin gehend, „die Geschäftszeit an Sonn- und Feiertagen von 11—4, bez. 5 Uhr anszndchnen, mit dem Zusatze, den Handeltreibenden mit Eßwaaren, Flei schern, Bäckern rc. noch eine Stunde vor dein Vormittags- Hottesdicnst und eine Abendstunde zum Verkauf frcizugcbcn", im Allgemeinen bcigctrctcn und beschlossen, dementsprechend mit einem Gesuch an den Bundesrath bez. Reichstag zu gehen; zugleich soll ersucht werden, die Geschäftszeit überall einheitlich einzurichten. Zur Warnung für Handwerksmeister. Legitimationspapicre von Gesellen dürfen wegen Geldforderungcn oder zu leistender Arbcitsverpflichtungcn an dieselben von den Meistern keinesfalls zwangsweise einbehalten werden, wie ein letzter Tage in letzter Instanz gefälltes richterliches Urthcil beweist. Ein in der Magdc- burgcrstraße in Berlin wohnender Schuhmachermeister P. be- schättigte einen Gesellen bei sich, doch stellte Letzterer schon am fünften Tage, angeblich wegen zu geringen Verdienstes, die Arbeit bei P. ein. Bei der Lohnabrechnung beanspruchte P. noch Rückerstattung einer nicht abgcarbeiteten Vorschußzahlung und da der Geselle Rückzahlung verweigerte, pfändete er dessen Legitünationspapierc ab. Da es dem Gesellen ohne dieselben nicht gelang, eine neue Arbeitsstelle zu erhalten, so verklagte er P. auf Herausgabe der Papier und Entschädigung für die ver lorene Zeit. Das Endergebniß war nach mehrfachen Terminen, daß P. dem Gesellen die Papiere hcrausgeben, die verloren ge gangene Zeit mit dem üblichen Lohn bezahlen und auch noch die ziemlich erheblichen Kosten des Proceßverfahrens tragen mußte. Zur Zeit treiben aus dcu Dörfern in der Gebend von Rudolstadt fremde Nähmaschinenhändler mit spottbilligen An geboten ihr Wesen. Dieselben lassen sich bei Bestellung einer Maschine eine Anzahlung machen, verduften dann aber spurlos, denken gar nicht an die Lieferung der Maschinen und so haben die Auftraggeber lediglich das Nachsehen. Obwohl die Ausgaben, welche die landwirthschaftlichen Bcrufsgenossenschaftcn jährlich für die Unfallversicherung aufzu- bringcn haben, gegenüber denen der gewerblichen Genossenschaften klein zu nenneu sind — betrugen sie doch für das Jahr 1891 5,6 Millionen gegen 37,9 Millionen —, so sind dieselben doch von Jahr zu Jahr in einer Weise gestiegen, welche deutlich zeigt, daß auch die Landwirthschaft für die Unfallversicherung ,m Beharrungsstadium recht beträchtliche Opfer wird bringen müssen. Im Jahre 1889, dem ersten, in welchem sämmtliche landwirthschaftliche Berufsgenossenschaften in Thätigkeit waren, betrug die Summe ihrer Ausgaben 1,7 Millionen. Im Jahre 1890 war sie bereits auf 3,4 Millionen, auf das Doppelte, gestiegen und nunmehr hat sie von 1890 auf 1891 wiederum
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