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Hohensteiner Tageblatt : 18.12.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-12-18
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189212187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18921218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18921218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-12
- Tag1892-12-18
- Monat1892-12
- Jahr1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 18.12.1892
- Autor
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Hohensteiner Tageblatt Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdors, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Geschäfts-Anzeiger LMZUZ V V Preisen entgegen, für Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zn Hohenstein. Nr. 294 Sonntag, den 18. Deeember lE 42. Jahrgang. Den 19. December Nachm. 3 Uhr kommen im Rathskeller zu Hohenstein — dort eingestellt — 2 Sophas und 2 Pfeilerspiegel gegen Baarznhlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. Q. 927 92. Bekanntmachung. Nachdem die Einschätzung zu den Gemeindeanlagen für das Jahr 1892 beendet ist, bringt in Gemäßheit des Anlagen-Regulativs hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß das hier über aufgestellte Kataster von heute an 14 Tage lang mithin bis zum 30. December dieses Jahres in hiesiger Gemeinde-Expedition zur Einsicht der Betheiligten ausliegt. Später eingehende Reclamationen finden keine Berücksichtigung. Wüstenbrand, den 14. December 1892. Der G e m e i n d e r a t h. H. Schubert, Gemcindevorst. Schule Gersdorf. Die Anmeldung der Ostern 1893 schulpflichtigen, also in der Zeit vom 1. Jnli 1886 bis 31. März 1887 geborenen Kinder, ist für die Knaben Montag und Dienstag, den 2. und 3., für die Mädchen den 4. und 5. Januar 2—4 Uhr in der Zentralschule nur durch Erwachsene zu bewirken. Voreheliche Kinder sind durch deu Vater anzu- melden. Auf Wunsch der Eltern können auch die Kinder ausgenommen werden, welche bis 30. Juni 1892 das 6. Lebensjahr vollenden. Alle Kinder haben einen Impfschein, aus wärts geborene mich eine standesamtliche Geburtsurkunde mit Tanfvermerk bei zubringen. Laut M 15 und 22 der Localschulordnung sind für jedes aufzunehmende Kind 20 Pfg. an die Schulkassc zu entrichten. Gersdorf, den 6. Dezember 1892. Die S ch u l d i r e k t i o n. Pfeifer. Tagcsgeschichte. Deutsches Reich. Der Bundesrath ertheilte in der am Donnerstag unter dem Vorsitz des Vicepräsidentcn des Staatsministeriums, Staats- secretärs des Innern Dr. von Bötticher, abgchaltcncn Sitzung dem Entwurf von Bestimmungen zur Ausführung des Jn- validitäts- und Altersversicherungsgesetzcs, dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, dem Gesetzentwurf, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechts streitigkeiten, und dem Verordnungsentwurf wegen Inkraft setzung des Gesetzes vom 19. Mai 1891, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen, die Zustimmung. Der Gesetzentwnrs, betreffend die Geltung des Gerichts- verfassungsgesetzes in Helgoland, und der Gesetzentwurf zur Ergänzung der Gesetze über die Postdampsschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern vom 6. April 1885 und 27. Juni 1887 wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathnng überwiesen. Dem Jnnungsvcrbande deutscher Baugcwerksmeistcr in Berlin wurden auf seinen Antrag die im H 104 In der Ge werbeordnung bezeichneten Corporationsrechtc verliehen. End lich wurde über mehrere Vorlagen und Eingaben in Zoll- und Stcuerangelegenheiten Beschluß gefaßt. Berlin, 16. December. Die Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen, unter Hinzutritt des Ausschusses sür Handel und Verkehr des Bundesrathes haben bezüglich der Heranziehung des aus Zucker und Honig hergestelltcn Meths zur Brausteuer beantragt, der Bundesrath wolle beschließen, daß Honig und Zucker, wenn sie unter Ausschluß anderer abgabepflichtiger Stoffe zur Bereitung von Meth verwendet werden, der Brau- steuer nach Maßgabe des Gesetzes vom 31. Mai 1872 nicht unterliegen. Es hat damit folgende Bcwandtniß: Bei dem Beschlusse vom 11. December 1890, nach dem einer Beschwerde von Heubold u. Comp. zn Leipzig über die Heranziehung des sogenannten russischen Meths zur Brausteucr eine Folge nicht gegeben wurde, ist der Bundesrath davon ausgegangcn, daß Honig und Zucker, wenn sie zur Bereitung von Meth ver wendet werden, der Brausteucr nach dem Gesetze vom 31. Mai 1872 unterworfen seien. Dagegen hat das Reichsgericht in dem Urtheil vom 24. Februar 1891 die Frage der Steuer pflichtigkeit verneint. Dabei ist das entscheidende Gewicht daraus gelegt, daß Meth nicht die charakteristischen Merkmale des Bieres besitze, indem unter Bier ein durch Gährung er zeugtes, noch in einem gewissen Zustande der Nachgährung be findliches, unter Meth aber ein vollständig ausgegohrenes Ge tränk verstanden werde. Dies gab Veranlassung zu erneuter Prüfung, wonach es angezeigt erscheint, von der bisherigen Auffassung abzugehen. Es mag zwar dahingestellt bleiben, ob die Entscheidungsgründe des reichsgerichtlichcn Urtheils zu treffend sind. Denn thatsächlich giebt es einerseits Biere, wie die pasteurisirten, bei denen keine Gährung mehr stattfindet, während anderseits auch der Meth zum Theil noch im Zu stande der Nachgährung getrunken wird. Gleichwohl darf nicht verkannt werden, daß vom Standpunkte der Brauereitechnik allgemein als wesentliches Merkmal für den Begriff des Bieres die Verwendung oder Mitverwendung von Malz zu seiner Herstellung angesehen wird, und daß alle zur Zeit unter dem Namen „Meth" in den Verkehr gelangenden, aus Honig oder Honigrückständen, mit oder ohne Zuckerzusatz bereiteten Getränke einen von dem des Bieres gänzlich verschiedenen Geschmack zeigen. Auch die königliche preußische technische Deputation für Gewerbe hat sich in einem von ihr abgegebenen Gutachten dafür ausgesprochen, daß das Meth M Ansehung der Steuer pflicht nicht als Bier zu behandelnffei. Berlin, 16. December. Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das deutsche Reich erledigte in den Sitzungen vom 12. bis 14. De cember zunächst die in der letzten Sitzung nicht zum Abschlusse gelangte Berathung des von dem Offenbahrungseide handelnden t;. 777 nnd wandte sich sodann den früher ausgesetzten Vor schriften über Spiel nnd Wette (M. 664, 665) zu. Der Grund satz des Entwurfs, daß durch Spiel oder Wette eine Verbind lichkeit nicht begründet wird, das auf Grund des Spiels oder der Wette Geleistete aber nicht deshalb zurückgefordert werden kann, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat, wurde von keiner Seite bekämpft. Als Spiel- oder Wcttschuld soll auch jede Verbindlichkeit behandelt werden, die zum Zwecke der Er füllung einer Spiel- oder Wcttschuld von dem verlierenden Theile gegenüber dem gewinnenden Theile eingegangen ist. Weitergehcnde Anträge, daneben zu bestimmen, daß, wenn der verlierende Theil auf Grund des Spiels oder der Wette eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten übernonnncn habe, der er Einwendungen aus dem Verhältnisse zwischen ihm und dein gewinnenden Theile nicht entgegensetzen könne, dieser verpflichtet sei, ihn von der übernommenen Verbindlichkeit zu befreien und, wenn der verlierende Theil die geschuldete Leistung an den Dritten bewirkt habe, sie ihm zu erstatten, wurden abgelehnt. Eben so wurden verschiedene Anträge abgelehnt, die ein zum Zwecke der Bezahlung einer Spiel- oder Wertschuld gegebenes und zu diesem Zwecke verwendetes Darlehn wie eine Spicl- oder Wettschuld behandeln wollten. Die Mehrheit ging übrigens mit den Motiven des Entwurfs davon aus, daß durch die Nichtaufnahmc solcher Vorschriften der Frage nicht vorgegrisfen werden solle, ob nicht im einzelnen Falle, insbesondere wenn ein Spieler einem Mitsoieler zum Zwecke des Spiels ein Dar lehn gegeben nnd sodann von ihm die dargeliehene Summe gewonnen habe, eine in die Form einer Darlehnsschuld gekleidete creditirte Spielschuld anzunchmen sei. Zu einer eingehenden Erörterung gaben Anträge Veranlassung, die im Anschluß an den 8- 664 die Ausnahme besonderer Vorschriften über die sog. Difscrenzgeschäste befürworteten. Im Laufe der Berathung wnrden jedoch die Anträge mit Rücksicht ans die noch schweben den, zum Theil dieselben Fragen betreffenden Verhandlungen der Börsen-Untersuchuugscommission zurückgezogen. Die von dem Lotterie- nnd Ansspielvertrage handelnden Vorschriften des ß. 665 wurden nach dem Entwurf angenommen. Der von einer Seite beantragte Zusatz, daß, wenn ein Loos ohne Zahl ung des Einsatzes verabfolgt ist, der Anspruch auf den Einsatz nur im Wege der Ausrechnung gegen den auf das Loos fallen den Gewinn geltend gemacht werden könne, fand nicht die Zu stimmung der Mehrheit. Ebenso wurde die von einer Seite besürwortete Vorschrift abgelehnt, daß bei einer staatlich genehmig ten Lotterie, die nach dem Inhalt des Vertrages zur Aufbring ung von Mitteln sür einen gemeinnützigen, wohlthätigen oder ähnlichen Zweck bestimmt ist, der Unternehmer berechtigt sein soll, die Ziehuna aus angemessene Zeit zu verschieben, wenn bis zu der im Vertrage bestimmten Zeit ein erheblicher Theil der Loose nicht habe abgesetzt werden können, und nach Maß gabe der M. 427 bis 433 von dem Vertrage zurückzutreten, wenn die Loose innerhalb angemessener Frist nicht soweit haben abgesetzt werden können, daß ein erheblicher Theil derselben nicht übrig bleibt. Bei E. S. Mittler und Sohn in Berlin ist soeben unter dem Titel1„Auskläruna über die Militärvorlagc" eine Flugschrift erschienen, welche die Ziele der Militärreform in knappen Zügen volksthümlich darstellt, sodaß auch der einfachste Laie verstehen kann, worum es sich handelt. Die Schrift vergleicht die Kriegs stärken der Armeen, schildert die Vorzüge der geplanten neuen Organisation des deutschen Heeres, der Gleichheit aller Wehr- sählgcn in der Dienstpflicht bei Erleichterung der persönlichen Militärlast, der Schonung der älteren, meistens verheirateten Leute im Kriegsfälle und legt die Friedensbürgschaft, die in der Stärke des deutschen Heeres nach Zahl und Tüchtigkeit liegt, dem Leser warm ans Herz. Die Militärvorlage enthalte in der Hauptsache nur Nothwendiges, insbesondere sei das Rccheucxcmpcl, daß schon mit einer Erhöhung des Rekruten- contingents um 25,000 Mann, d. h. ohne Erhöhung der Frie denspräsenzzahl, die zweijährige Dienstzeit der Fußtruppen durchzuführen und die Zersetzung der Truppentheile bei der Mobilmachung zu beseitigen sei, falsch und unannehmbar. Die Bergarbeiter im Saargebiet haben bekanntlich in von vielen Tausenden besuchten Versammlungen angekündigt, daß sie streiken würden, falls ihnen die achtstündige Schicht mit Ein- und Ausfuhr nicht bewilligt werde. Daran ist nicht zu denken und an einen Streik, der auch nur nennenswerthe Kreise der Bergarbeiter ergreifen wird, ebenfalls nicht. Den Berg leuten im Saargebiet fehlt es ebenso wie dem deutschen Berg arbeiterverband an Geld; von auswärts dasselbe heranzuschaffen, ist fast keine Möglichkeit vorhanden. Die seiner Zeit nament lich von L. Schroeder gemachten Versuche, die englischen Berg arbeiter sür ihre deutschen Genossen zu interessiren, sind, nach dem sie einige Zeit etwas Erfolg versprachen, kläglich gescheitert. Die belgischen Bergarbeiter sind durch ihre vielen Streiks ab solut nicht in der Lage, Geld für dentschc Zwecke herzugebcn, und trotz Liebknecht und Lafargue besteht zwischen deutschen nnd französischen Bergleuten nicht das geringste Einverständniß, wie überhaupt für deutsche Streiks Frankreich nie zn haben war. Zudem sind sowohl im Saargebiet als auch in den rheinisch-westfälischen Kohlendistricten mehrere Tausend von Bergleuten ohne Arbeit, die Reservearmee, welche sofort bereit ist, die leer gewordenen Plätze einzunehmen, ist in einer Stärke vorhanden, wie selten zuvor. Ferner ist zn erwägen, daß die bergmännischen Organisationen augenblicklich so gelockert und schwach sind, daß sie nirgends mehr thatkräftig eingreifen kön nen. Von diesen Erwägungen sind auch die Bergarbeitersührer nicht frei und sie werden, vielleicht auch die socialdemokrati- schcn Abgeordneten. Alles in Bewegung setzen, um den von etlichen Heißspornen geplanten leichtsinnigen Streik, der nur,zu dem allergrößten Schaden der Streikenden ausschlagen kann, fcrnzuhalten. Schweiz. Der neue Gesandte in der Schweiz, Cheucy, theilt mit, daß Präsident Harrison sich ihm gegenüber in einem Briese folgendermaßen über den Ausfall der letzten Präsidentenwahl geäußert habe: „Ich sollte der Führer sein und war doch zu gleich ein Gefangener. Abgesehen von meinem kurzen Besuch hei Whitelaw Reid bekam ich von dem Wahlseldzug fast gar nichts zu hören, kümmerte mich auch nicht viel darum. Der Schutzzoll kam zu Schanden, weil die Arbeiter sich weigerten, sich mit den Fabrikanten unter dasselbe Schutzdach zu begeben. Der Arbeiter wollte sogar nicht unter demselben Regenschirm mit ihm gehen." Frankreich. Paris, 16. December. Gestern Abend ertheilte der Justiz- minister dem Generalstaatsanwalte Besehl, den Staatsanwalt zur Eröffnung der gerichtlichen Untersuchung gegen die Panama beamten wegen Bestechung öffentlicher Beamten zu veranlassen. Die Untersuchung wurde unverzüglich eröffnet und mit ihrer Führung der Untersuchungsrichter Tranquevillc betraut. Im Verfolg der eingeleiteten Untersuchung wurden auf Grund des gegen Lesseps, Fontane und Sansbroy erlassenen Haftbefehls diese Vormittags in ihren Privatwohnungen verhaftet. Kottu, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl erlassen worden ist, gelang es, zu entkommen. Es verlautet, er habe sich nach Wien ge wandt; seine Verfolgung ist eingeleitet. In ihren Wohnungen hatten die Verhafteten ihre sehr umfangreiche Korrespondenz vorzulegen; in der Wohnung Kottus wurde Haussuchung abgehalten.
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