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Hohensteiner Tageblatt : 26.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-26
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189608262
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18960826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18960826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-08
- Tag1896-08-26
- Monat1896-08
- Jahr1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 26.08.1896
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Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag nnd kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 150 frei ins Haus. Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annonccn-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, DberlANgwitz, Gersdorf, Lugan, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s.-w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 198. Mittwoch, den 26. August l896. 46. Jahrgang. Souderzug von Chemnitz nach Schönheider Hammer und Schwarzenberg, Sonntag, Den 6. September ds. Js. 6 Uhr 20 Min. vorm. aus Chemnitz in 12 Uhr 17 Min. vorm. 0 „ 20 „ „ 's in Schönheider Hammer aus j 9 „ 10 „ nachm. 8 „ 53 „ „ 's „ Schwarzenberg „ D 9 „ 40 „ Ermäßigte Fahrkartcrpreise. Siebentägige Fahrkartengiltigkeit. Schluß des Fahrkartenverkaufs Sonnabend, den 5. September, abends 9 Uhr. Näheres ergiebt die bei den betheiligten Stationen unentgeltlich zu erhaltende „Uebersicht". Dresden, am 18. August 1896. Königliche Generaldirection der Sächsischen Staatseiseubahnen, von der Planitz. Uurvermesfung in Wüstenbrand, bezugnehmend aus die Bekanntmachung vom 13. dieses Monats, Hlnrvirmessung betreffend. Die hiesigen Grundstücksbesitzer erhalten hiermit nochmalige Aufforderung, etwaige Mängel in der Berainung ihrer Grundstücke durch Setzen von Rainsteinen nunmehr sown in Ordnung zu bringen. Es haben auch die Besitzer von Grundstücken den Herren Geometern aus deren Ver langen die Grenzen ihrer Grundstücke anzuweisen und jede im Betreff der Grenzen erforder liche Auskunft zu ertheilcu, auch dem Vcrmessungspersonale das Betreten der Grundstücke zu gestatten und jeder eigenmächtigen Hinwegnahme oder Verletzung der ausgestellten Vermessungs merkmale zu enthalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung ziehen strenge Bestrafung nach sich Wüstenbrand, den 25. August 1896. Der Gemeinde vor st and. Schubert. Grmidstücksvsrsteigenmq. Aus Antrag der Erben soll von dem unterzeichneten Amtsgerichte Freitag den 28. August 1800, Vormittags 10 Uhr das zum Nachlasse des Strumpfwirkers und Hausbesitzers Johann Friedrich Steinert rn Wüstenbrand gehörige auf 5'100 M. ortsgerichtlich gewürderte auf Fol. 130 des Grundbuchs für Wüsten brand eingetragene Hmtsgrsmdstück Nr. 78 8 des Brandkatasters und Nr. 284 b des Flurbuchs, an Ort und Stelle versteigert werden. Erstehungslustige werden ausgefordert, zum bestimmten Termin im vorbezeichneten Grundstücke erschemen zu wollen. Die Versteigerungsbedingungen, welche auch im Termine bekannt gegeben werden, liegen an Amtsstelle zur Einsichtnahme aus. Limbach, den 31. Juli 1896. Das Köuigl. Amtsgericht. --Nichtig' co. Hohenstein, den 25. August. Am Sonnabend, den 15. August, in der 8. Abendstunde wurde von einem Fremden in einem hiesigen Materialwaaren- laden ein höchst frecher Diebstahl ausgeiührt, indem einem daselbst anwesenden Käufer, der das seinen sämmtlichen Wocheu- lohu bergende Portemonnaie aus der Hand gelegt, gestohlen wurde. Der Verdacht lenkte sich auf einen ebenfalls anwesen den Fremden, der eben den Laden verlassen hatte. Noch am selbigen Abend gelang es der hiesigen Polizei, den Verdächtigen fcstzunehmen und an das Amtsgericht abzulicfern. Mangels genügender Beweise aber mußte Freilassung erfolgen. Nach- dem aber ist es nun dem hiesigen Polizeiwachtmeister gelungen, den Verdächtigen des Diebstahls zu überführen, worauf derselbe am Sonnabend wiederum erfaßt und ebenfalls wieder der Gerichtsbehörde zugeführt wurde. Das gestohlene Portemonnaie hatte Alk. 12,20 enthalten, ca. 6 Mark wurden bei der Ver haftung noch vorgefunden. Am gestrigen Abend kam es in einer hiesigen Restauration zwischen zwei Gästen von auswärts in heftigen Auseinander setzungen, die schließlich zu Thätlichkciten ausartetcn, wobei der eine von seinemCollegen gegen cinenGlaSverschlag geschleudert wurde und mit dem Kopfe solchen durchbrach. Für derartige Kraftproben erwies sich aber dessen Schädeldecke als unge eignet, denn an derselben wurden Verletzungen constatirt, derent wegen wahrscheinlich Anklage erhoben werden dürfte. Gestern spielte sich aus hiesiger Drcsdnerstraße wiederum eine widerliche Scene ab, indem zwei Betrunkene sich auf dem Trottoir herumwälzten und dadurch die lebhafte Passage er heblich störten. Auch in diesem Falle mußten die Polizei organe einschreiten, doch fanden dieselben bei einem der Ver- hafteten erheblichen Widerstand, so daß auch Civilpersonen mit zugreisen mußten, und nur mit Ausbietung aller Kräste eS möglich wurde, dieselben zur Arrestzelle zu bringen. Der Eine, der sich au dem Schutzmann vergriffen, mußte in der Zelle gefesselt werden. Die Königliche Amtshynptmannschast Glauchau erläßt unterm 18. August nachstehende Bekanntmachung, die Beschränk ung des Ladegewichts für den Verkehr aus den Commuuica- tiouswcgen betreffend: Die Königliche Amtshauptmaunschaft hat unter Mitwirkung des Bezirksausschusses auf Grund von tz 2 der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf den öffentlichen Wegen betreffend, beschlossen, daß Fuhrwerke, welche die Communicationswege im hiesigen Bezirke benutzen, bei einem Felgenbeschlage von mindestens 10 am Breite in der Zeit vom 15. November bis 15. April höchstens 45 Centner vom 16. April bis 14. November 60 Centner bei einem Felgenbeschlage von weniger als 10 am Breite in der Zeit vom 15. November bis 15. April höchstens 30 Centner vom 16. April bis 14. November 45 Centner Ladegewicht haben dürfen. Zuwiderhandlungen werden abgesehen von der Ersatz- Pflicht für etwaige Beschädigungen des Weges mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Die Königliche Amtshauptmannschaft Glauchau ist in der Lage, aus Mitteln des Bezirksverbandes 50,000 Mark im Ganzen oder getrennt gegen Verzinsung zu 4 vom Hundert und Gewährung mündelmäßiger Sicherheit ausznleihen. Hierauf machen wir auch an dieser Stelle mit dem Bemerken aufmerk sam, daß im Falle pünktlicher Zinszahlung Kündigung voraus sichtlich aus längere Zeit nicht eintreten wird. Die Königl. Staatsregierung hat zur Preisvertheilung an Aussteller der sächsischen Handwerks- und Kunstgewerbe-Aus- stelluug 30 Staatsmedaillen bewilligt. — Die in verschiedener Zeitungen erwähnte Verlängerung der Ausstellung über fden anfangs festgesetzten Schlußtermin: Sonntag, den 27. Sept, hinaus ist noch nicht beschlossene Thatsache. Wohl ist im ge- schästssührenden Ausschüsse diese Angelegenheit besprochen wor den, auch wurden hierbei die Ursachen, die sowohl für eilte solche, wie gegen eine Verlängerung sprechen, eingehend besprochen, das Ergcbniß war aber kein bestimmtes. Vorerst werden sämmt- liche Aussteller befragt werden, ob sie gewillt sind, ihre Gegen stände länger als wie sie verpflichtet sind, der Ausstellung zu überlassen; auch müssen sämmtliche Wirthe im Ausstellungspark und in der alten Stadt, wie der Dvrsanlage, deren Cvntraete am 27. Septbr ablau'en, erst eine Erklärung abgeben, ob sie unter gewißen Bedingungen (höhere Beleuchtungskosteu u. s. w.) für eine Verlängerung sind; schließlich sollen vorher auch die zu erwachsenden Regiekosten imVerkältmß zu der etwa zu er wartenden Einnahme geprüft werden. Erst dann wird srch der geschästsführende Ausschuß über die Frage der Verlängerung endgültig schlüssig machen. Sicherlich würde die Zeitdauer der Ausstellung aber nur bis zum 5., allerhöchstens bis Sonntag, den 11. October, vergrößert werden können, da sich die Aus stellungs-Verwaltung dem Rath gegenüber verpflichtet hat, den Ausstellungspalast vollständig geräumt am 27. Octvber wieder der Stadt Dresden zur Verfügung zu stellen, da der Palast zum Schauplatz großer festlicher und künstlerischer Veranstaltungen erkoren worden ist. — In den nächsten Tagen soll den Herren Preisrichtern im Ausstcllungspalast ein Diner gegeben werden. Aus den preußischen Staatsbahnen sollen angeblich in der nächsten Zeit Rückfahrkarten vierter Klasse eingeführt werden. Bewahrheitet sich dies, so dürfte eine Befolgung dieses Bei spiels auch außerhalb der weiß-schwarzen Grenzpfähle gewiß nicht mehr lange auf sich warten lassen. Zur Erleichterung des Besuches des oberen Erzgebirges bietet die Königl. sächsische Staatseisenbahn-Verwaltung Sonn tag, den 6. September d. Js. abermals eine günstige Ge legenheit durch Einlegung eines Sonderzuges zu ermäßigten Preisen von Chemnitz nach Lößnitz, Aue, Schönheider Hammer und Schwarrenberg und zurück. Der Zug wird am genannten Tage Vorm. 620 von Chemnitz, G'o von Alt- chcmnitz und 6" von Einsiedel abgehcn, um 7^ in Lößnitz, 8'6 in A.e, 8" in Blauenthal, 9" jn Eibenstock, 920 in Schönheider Hammer und 8" in Schwarzenberg eintrcffcn. Zur Rückfahrt am Abend desselben Tages ein Sonderzug Schwarzenberg 9", Schönheider Hammer 9", Eibenstock 9^ Blauenthal 9", Aue 10'5 und Lößnitz 10" verlassen und in Einsiedel 11»', in Allchemnitz 12? und >n Chemnitz 12^ Nachts ankomu>en. Die Fahrkarten, deren Preise bedeutend ermäßigt sind, haben Giltigkeit zur Rückfahrt innerhalb 7 Tagen von verschiedenen Gebirgsgegenden aus. Alles Nähere hierüber sowie über die sonstigen Bestimmungen ist »us der auf den betheiligten Stationen unentgeltlich zu erhaltenden Uebersicht zu ersehen. Der Verkauf der Fahrkarten beginnt an den Schaltern sowie bei Herrn Richard Zschacke in Chemnitz, Moritz- straße 25, bereits am Donnerstag, den 3. September und wird am Sonnabend, den 5. September, Abends 9 Uhr geschlossen. Die starke Zunahme, welche das eingeschätzte Einkommen in Sachsen während der letzten zehn Jahre erfahren hat, fällt zum größten Theil am das Einkommen ans Lohn und Gehalt. Die Einkünfte stiegen von 1885 bis 1895 im ganzen von 1287 N Millionen auf 1859'5 Millionen Mark, also um 44^ Proc. nach Abrechnung der Schuldzinscn von 1190 Millionen auf 1714 Millionen Mark, also um 44 Proc. Lohn und Gehalt wuchsen um fast 62 Proc., das Einkommen aus Renten um 514/2, "Us Handel und Gewerbe um 33, aus Grundbesitz um 22 Proc. Die Schuldzinseu werden in der Hauptsache, was aus der Statistik nicht erkennbar sein kann, auf das Einkommen auf Grundbesitz und aus Handel und Gewerbe entfallen, sodaß dieses in der Statistik noch zu hoch erscheint. Die Zunahme beim Rentcneinkommen und ebenso beim Einkommen aus Handel und Gewerbe wird zum Theil auf genauerer Ermittelung durch die Steuerbehörde beruhen. Dagegen hat die Einschätzung von Lohn und Gehalt von jeher die sichersten und unanfecht barsten Ergebnisse geliefert. Um so mehr fällt die Thatsache ins Gewicht, daß die amtliche Statistik gerade für diese Ein kommensquelle weitaus die stärkste Zunahme während des letzten Jahrzehnts aufweist. Provision an Angestellte. Dürfen sich Angestellte eines Geschäfts von den Lieferanten ihres Chefs eine Provision zahlen lassen? Diese Frage ist infolge eines Specialfalles wie folgt entschieden worden: „Der Prinzipal ist berechtigt, den Hand lungsgehilfen, der sich von den Lieferanten des Ersteren eine Provision versprechen oder bezahlen läßt, ohne vorherige Kün digung sofort zu entlassen, wenn auch eiu Schaden für den Prinzipal hieraus nicht nachgewiesen wird." — Ein Hand lungsgehilfe hatte sich für die Zuwendung von Lieferungen an die Fabrik des Prinzipals von den Lieferanten Provisionen zusagen und zahlen lassen. Jn den Gründen des Urtheils ist Folgendes ausgeführt: Jn der Annahme der Provision ist ein Mißbrauch des Vertrauens im Sinne des Artikels 64, Ziffer 1 des Handelsgesetzbuches zu erkennen, der den Prin zipal zur sofortigen Aufhebung des Dienstverhältnisses und Ent lassung des Handlungsgehilfen ohne vorherige Aufkündigung berechtigt, da der Handlungsgehilfe diese Provision ohne Vor wissen des Prinzipals ausbedungen hat und sich bezahlen ließ, hierdurch aber das Interesse des Prinzipals beeinträchtigt erscheint, da auf Seiten des Prinzipals die Annahme gerecht fertigt ist, daß die Lieferanten bei Bestimmung der vom Prinzipal einzuhallenden Preise auf diese Auslagen Rücksicht nehmen.
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