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Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Titel
- Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Verleger
- Rat d. Bezirkes Dresden, Abt. Kultur
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Umfang
- 80 S.
- Sprache
- German
- Signatur
- 0890 80327 001
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3513565253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351356525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351356525
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351356525
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1990,1
- Titel
- Die höfische Festkultur - Funktion und Wirkung
- Autor
- Schlechte, Monika
- Bächler, Hagen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieZur Festkultur des Dresdner Hofes -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDie höfische Festkultur - Funktion und Wirkung 3
- KapitelDie Rolle der Musik in der Festkultur der wettinischen Höfe von ... 12
- KapitelDie Festlichkeiten zur Hochzeit Herzog Augusts von Sachsen mit ... 19
- KapitelJoseph und seine Brüder Johann Georg II. und seine Feste ... 29
- KapitelSaturnalia saxoniae das Saturnfest 1719 eine ikonographische ... 39
- KapitelDie Rolle der Musik in der Festkultur des Wettiner Hofes in ... 53
- KapitelHof und Hofgesellschaft im Königreich Sachsen während des 19. ... 60
- Kapitel"Das Fest verhalt" - Ludwig Renns Erinnerungen an Dresden und ... 69
- Titel
- Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Autor
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8 zur Rücknahme des Verbotes. 15 Indem ausländische Produkte mit Einfuhrverbot oder mit hohen Zöllen belegt wurden, der Adel jedoch in der Welt des Etikettenzwangs und des Prestigeverbrau ches gezwungen war, Luxusgüter zu erwerben, wurde der Absatz einheimischer Produkte geför dert, damit aber zugleich beim Fest den Gästen aus aller Herren Länder die Leistungsstarke der eigenen Wirtschaft vorgeführt. Um die Repräsentation des vorgetäuschten oder realen Reichtums des Landes und seines wirtschaftlichen Leistungsvermögens noch zu steigern, trug der Regent die kostbarsten der Juwelen, wurden zum Fest sogenannte Mercenes oder Jahrmärkte veranstaltet oder in Umzügen neueste Technologien aus verschiedenen Sphären der Produktion gezeigt. Das trug nicht nur zum internationalen Ansehen des Landes, sondern auch zur Belebung des Außen handels und zur Stärkung der Kreditwürdigkeit des Landesherm bei. Die großen Feste gingen über mehrere Tage oder gar Wochen, sie waren aber stets ein Ereignis besonderer Art. Sie sind also nur em Teil der allgemeinen Hofkultur und sind auch nicht mit den zeremoniellen Akten gleichzusetzen. Solche Auffassungen mögen wohl auf der Grund lage des weiten Inhaltes unseres Begriffes des „Festlichen“ vom Glanz und von der Exklusivi tät der Umwelt am Hofe und von dem nach den Regeln des Zeremoniells ablaufenden, einem Theaterrollenspiel gleichenden höfischen Leben abgeleitet sein. So hat auch bereits Jörg Jochen Berns gegert die These Alewyns „Das höfische Leben ist totales Fest. In ihm gibt es nichts als das Fest, außer ihm keinen Alltag und keine Arbeit. . . “ 16 polemisiert, um den Stel lenwert des Festes am Hofe herauszuarbeiten. 17 Das Zeremoniell, auf das hier nicht näher ein- gegangen werden kann 18 , dient der Durchsetzung der hierarchischen Ordnung, bestimmt die Rangordnung, reglementiert die Beziehungen innerhalb der höfisch-absolutistischen Ober schicht und darüber hinaus die aller Mitglieder der Gesellschaft, regelt den Ablauf auch des Alltags am Hofe. Hof-, Kleider-, Stock- oder Tafelordnungen, wie sie zahlreich auch vom Dresdner Hof überliefert sind, konkretisierten die zeremoniellen Regeln für bestimmte Teil gebiete oder Anlässe. Wie „Lever“ und „Coucher“ am französischen Hofe Ludwigs XIV. exemplarisch belegen, reicht das Zeremoniell bis in die intime Privatsphäre, ist aber in dieser Hinsicht an den verschiedenen Höfen unterschiedlich ausgeprägt. 19 In jedem Falle arrangiert es aber die bereits erwähnten besonderen Anlässe, wie Huldigungen oder Einzüge von Gästen, Geburtstage oder Hochzeiten. Diese wiederum werden des öfteren durch große Feste zusätzlich herausgehoben. Zahlreiche zeremonielle Akte bedienten sich künstlerischer Mit tel, waren durchdrungen von „festlichen“ Handlungen; andererseits hatte das Fest selbst den Regeln des Zeremoniells zu folgen (auch dann, wenn bei der Rollenverteilung die übliche Ran gordnung aufgehoben wurde, wirkte das Zeremoniell dennoch weiter bzw. wurde es durch ein anderes ersetzt). Auch werden stets Ansprüche an die Kunst gestellt, den Funktionsme chanismus der gesellschaftlichen Hierarchie mit künstlerischem Mittel Ausdruck zu verlei hen. Die Implifikation von Zeremoniell und Fest darf aber nicht zu einer Identifikation beider führen. Nicht alle der Autoren der vorliegenden Beiträge folgen einer solchen Unterschei dung, betonen damit die Wechselwirkung zwischen Hofkunst im umfassenden Sinne und Festkunst. „Festliche Hofkultur - höfische Festkultur“ - dies mag als Wortspiel erscheinen, verweist aber auf die Verschiedenheit der zu untersuchenden Aspekte zweier sich überschnei dender und ergänzender Bereiche. Zur weiteren Erhellung der Spezifik des Festes dürfte diese Unterscheidung den Ausgangspunkt bilden. Sie ist auch keine Spitzfindigkeit aus heutiger Sicht. In den meisten zeitgenössischen Büchern über das Zeremoniell wird das Fest überhaupt nicht erwähnt. Der bereits zitierte Julius Bernhard von Rohr, der das Zeremonialwesen seiner Zeit systematisch als Wissenschaft zu erfassen sucht, fügt seinen 1728/1730 erschienenen bei den Bänden ein besonderes, von den übrigen Ausführungen abgehobenes Kapitel über die
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