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Hohensteiner Tageblatt : 23.01.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-01-23
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189601234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18960123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18960123
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Bemerkung
- Druckfehler: Titelseite enthält falsche Ausgabennummer (handschriftlich korrigiert).
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-01
- Tag1896-01-23
- Monat1896-01
- Jahr1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 23.01.1896
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Hohenstemer Tageblatt Erscheint Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Jwser«'*- nehmen die Expedition lnS Vonn IG Utz. wwic iür Auswärts alle Austräger, deS^ alle Unnoneen Expcdltiontn zu Origi»« Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga» Hermsdorf Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchnrsdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna. Mittelbach Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirfchhew: Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. NIN Nr. Donnerstag, den 23. Januar 1896. 46. Jahrgang. — ——- L. öffentliche Stadtqemeinderaths-Sitzung Freitag, den 24. Januar 18S6, 8 Uhr Abends Hohenstein, am 21. Januar 1896. _ - . " Der Stadtrat h. vr. Backofen. Bebauungsplan über das Areal zwifchen Weinkeller» und Bahnhofstraße nebst Ortsstatut dazu. Zur Erinnerung an sine große 3«it. (Kriegsnachrichten aus 1870/71er Zeitungen.) 23. Januar Versailles. Am 21. Januar besetzten Abteilungen der deutschen Süd-Armee nach leichtem Gefechte Dole und nahmen 230 mit Lebensmitteln, Fourage und Bekleidung beladene Eisenbahn-Wagen. Am 22. Januar wurde die Eisenbahn- Moselbrücke zwischen Nancy und Toul dorch eine Frunkureur- Bande gesprengt. Im Norden hat die I. Armee das Terrain bis zu den Festungen vom Feinde gesäubert. Deutscher Reichstag Berlin, 21. Januar. Der Reichstag setzte heute bei spärlicher Besetzung im Parterre und vor gut besuchten Tribünen die Berathung des Postetats fort. Abg. Lenzmann von der freisinnigen Volks- Partei sprach von einem in der Postvcrwaltung in lcpter Zeit eingetrctcnen Stillstand, den er bedauerte. Er fand ihn haupt sächlich in der ablehnenden Haltung der Regierung zur Er mäßigung der Telcphongebühren. Der StaatSsecrctär v. Stephan erwiderte, daß diese Haltung durch Rücksicht auf die großen Baukosten gegeben sei, und verbreitete sich dabei über die Statistik der Ausdehnung des Telephonnetzes. Er verrieth dann ferner, daß bei der Reform des ZeitungstarifS an eine Ermäßigung der Gebühren nicht zu denken sei. Der antisemitische Abge ordnete Förster wünschte dann ein größeres Entgegenkommen der Re'.bspvstverwaltung gegenüber den Anregungen des Reichs tages, von denen manche mit gar keinen Kosten verknüpft sind. Er verlargte namentlich eine Regelung der Stellenzulagen, über welche Geh. Postrath Sydow nähere Auskunft gab. Abg. Hammacher wies im Namen der nationalliberalcn Partei daS Verlangen des Abgeordneten Jazdzcwski zurück, wonach den Postbeamten in Posen der Beitritt zum Verein für die Förder ung des Deutschthums untersagt werden sollte. Der Redner wandte sich im Ucbrigen fast ausschließlich dem Telephonwesen zu, um das der Gcneralpostmeister sich so große Verdienste er worben hat. Er befürwortete schließlich die Verbilligung der Telephongebühren im Verkehr von Vororten mit ihrem Hauptorte. Die gestern cingcbrachte Resolution über die Freigebunc der katholischen Feiertage bildete dann noch einen weiterer Gegenstand der Erörterung. Zur Abstimmung kommt sie ersi bei der dritten Lesung, ebenso wie die zu einem späteren Titel eiugcbrachten Resolutionen, betr. die Gleichstellung der Cwil und Militäranwärter. Der Reichstag stimmte heute den 24 Titeln des Postetats zu. Gegen 6 Uhr vertagte er sich au morgen 1 Ubr, wo Initiativanträge auf der Tagesordnum stehen. SärÄstsches. Hohenstein, 22 Januar. Dem Landtage ist ein König!. Dekret zugegaugen, die Um gestaltung der Dresdner Bahnhöfe betr. In demselben wird zunächst des beabsichtigten Verkaufs der Marienbrücke an die Stadtgememde Dresden ^zum Preise von 1,500,000 Mk. Er wähnung gethan, sodaß nunmehr unter Hinzurechnung der be reits früher geforderten 1,550,000 Mk. für eine zweigleisige Elb- brücke 3,050,OM Mk. zur Verfügung stehen, welche Summe voraussichtlich für den Bau der vierglelsigen Elbeisenbahnbrttcke ausreichend sein wird. Im Jahre 1898 soll im unmittelbaren Anschluß an die Inbetriebnahme des ganzen Personcn-Haupt» bahnhofeS Dresden Altstadt der Umbau deS Schlesischen Bahn- base- zum Personenbahnhöfe Dresden-Neustadt begonnen wer den. Da die Zeit dieses Umbaues auf 2^ Jahre bemessen ist, und die Verlegung der Lcipzig-Dresdner-Persouenzugsgleisc auf der Strecke vom Bahnhof Dresden-Neustadt bis Pieschen voraussichtlich in den Jahren 1897 und 1898 durchg 'ührt sein wird, so erscheint die planmäßige Vollendung der Dresdner Bahnhofsbautcn bis zum Ablaufe des Jahres 1900 gesichert. Da» Dekret bringt sodann die speciellen Kostenanschläge für die Baugegcnstände rechts der Elbe und zwar ergiebt sich gegen die 1894 ausgestellten generellen Veranschlagungen hierbei eine weitere Erhöhung der Baukosten um 4,313,000 Mk. Hierzu wird bemerkt, daß jedoch mindestens die Hälfte dieser Summe durch solche Baulichkeiten beansprucht werde, welche gegenüber den früheren Planungen ganz neu auftreten und welche um des willen sogleich mit zur Ausführung gelangen sollen, weil sie zufolge der durch sie ermöglichten Betriebsersparmsse :mc reich liche Verzinsung ihrer Kosten garantiren, oder weil ihre jetzige Ausführung eine erhebliche Verbilligung der Kosten erwarten läßt. Gegen den generellen Anschlag erfordern jetzt mehr: der Personenbahnhof Dresden-Neustadt 1,691,500 Mk. (u.A. Her stellung einer größeren JnterimSanlage für den Personenverkehr auf dem Vorplatze an der Ostseite des jetzigen Schlesischen Bahnhofes); der Güterbahnhof 2,057,000 Mk; Verlegung der Leipzig-Dresdner Personenzugkgleise 440,OM Mk.; Rangir bahnhof Klotzsche 2l4,5MMk. Das Dienstgebäude dcrWirth- schafts-Hauptverwaltung ist mit 270,OM gegen 360,OM Mk. im generellen Anschlag angenommen. Dat Gesammtersorderniß für alle mit der Umgestaltung der Dresdner Bahnhöfe zusam menhängenden Bauten und Arcalerwerbungen ergiebt hiernach die Summe von 58,089,000 Mk. Von den hiervon noch nicht postulirten 24,400,000 Mk. Baukosten ist der Betrag von 14,000,000 Mk. als muthmahlicher Bedarf der Finanzperiode 1896/97 in den außerordentlichen Etat eingestellt, während die restlichen 10,824,MO Mk. in den außerordentlichen Etat 1898 99 cinzustellcn sein werden. Die zweite Kammer genehmigte in ihrer gestrigen Sitzung mit einer geringen, vom Abg. Dr. Schill vorgcschlagencn re daktionellen Aenderung den Anträgen der Deputation ent sprechend, den Gesetzentwurf betr, Abänderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Grundstücke, sowie die Ergänzung des Gesetzes vom 9. April 1888, die Ausbringung der Kosten bei Zusammenlegung der Grundstücke beir., nachdem die Be denken des Abg. Kockel (cons.), daß die Inanspruchnahme der betheiligtcn Grundstücksbesitzer, besonders in unfruchtbaren Gegenden wenig Anklang finden würde, durch den Berichter statter Abg. Eulitz zurückgewiesen worden waren. — Eine Petition des HauSbesitzervcreinS Olbersdorf b. Zittau gab den social demokratischen Abgeordneten willkommene Gelegenheit, eine Lanze für die obligatorische Einfüh-ung der Oefsentlichkcit der Gemeinderathssitzungen zu brechen Der Referent Aba. Hey mann schlug vor, die Petition auf sich beruhen zu lassen, wo rauf Abg. Seifert (svc.) sich hierüber beschwerte, daß in der Umgegend von Dresden der Gemeinderath einiger Orte sich für die Ocffentlichkeit der Sitzungen ausgesprochen, aber die Regierung die Zustimmung versagt habe, und um eine Aendc- rung deS § 68 der Landgemeindeordnung nach der Art von Z 77 der Städtordnung bat. Abg. Hähnel (cons.) s tritt dafür ein, daß dem Gemeinderath die freie Entschließung gewahrt bleibe. Ihm sei der Fall vorgekommen, daß eine gewisse Presse die Gemcinterathsmitglieder m einer solchen Weise ihrer Kritik unterzogen hätte, daß diese die Öffentlichkeit wieder abschafften. Abg. Stolle-Gesau (soc.) erklärte, nirgends sei die Geheimniß- thuerei und Bevorzugung der Gevatterschaft, so gefähr ich wie in den Landgemeinden. Die Ordnungsparteien hätten geglaubt, sie seien gegen da» Eindringen der Socialdcmokratie auf dem Lande gewappnet, allein die Wahlen hätten gezeigt, daß auch dort die Unzufriedenheit steige. Er wolle keinen Antrag auf Abänderung der Landgemcindeordnung einbringen, denn er habe kein Vertrauen zur Regierung and erwarte nichts von dieser Kammer, denn ihre Losung sei: rückwärts, rückwärts. Abg. Hofmann (soc.) findet eS gar nicht so schlimm, wenn Kritik über die Sitzungen geübt werde, da doch jedes Mitglied seine Abstimmung verantworten müsse. Vor Allem verlange er die Ocffentlichkeit, wenn, wie in dem Orte Hilbersdorf bei Lhemnitz, eine Einverleibung zur Stadt in Aussicht stche. hierauf gab Herr Staatsminister v. Metzsch die Erklärung ab, !s wundere ihn, daß gerade die Herren Socialdcmokraten die Ocffentlichkeit der Sitzungen anstrebten, da der §68 der Land gemeindeordnung gerade den Gemeinden die volle Autonomie, eine Freiheit der Entschließung gewähre, welche diese Herren immer an die Spitze stellen. Die Regierung vermöge sich mit der obligatorischen Einführung der Ocffentlichkeit nicht einver standen zu erklären, nicht aus nolitischen Gründen, sondern weil sie glaube, daß je nach den örtlichen Verhältnissen zu entscheiden sei, ob die Oeffentlichkeit angemessen sei oder nicht. Gerade in kleineren Landgemeinden, wo Mitglieder von einfacherer Bildung bezüglich Redegewandtheit und Geschäftserfahrung die Gemeinde vertreten, würde die Oeffentlichkeit und eine abfällige Kritik ihre Unbefangenheit nur beeinträchtigen. Im Princip sei er durchaus nicht dagegen. Wenn eine Analogie in der Städteord-ur; bestehen solle insofern, als dort die Stadt- verordnet- sitzungen in der Regel als öffentlich bezeichnet werden, so passe e-eser Vergleich nicyt, weil die Gemeindeversammlungen mehr ein behördliche» Organ seien und den Stadträthen in den StLdt-n entsprechen, welche auch nicht öffentlich tagen, und weil das Stadtverordnctcncollegium ein mehr controlirendcs Organ sei. Abg. Stolle-Gesau saßt die Aeußerung von der geringeren Bildung in kleinen Landgemeinden al» einen Bor wurf auf und bezeichnet es als einen Gegensatz von Autonomie, wenn die Unansäfsigen überstimmt werden von den an Zahl bedeutend schwächeren Ansässigen, weil diese die Dreiviertel- Majoritäc besitzen. Wenn der Herr Minister im Princip kein Gegner der Ocffentlichkeit sei und die ihm unterstellten Be hörden die hierauf zielenden Gemeindcbeschlüsse zurückwiesen, so folge für ihn daraus, daß die AmtS- und Krcishauptmann- schaften dem Ministerium über seien. Herr Staatsminister v. Metzsch verwahrt sich gegen die Unterfteuung. al» ob er der Landbevölkerung überhaupt auS ihrem geringeren Bildungs grade einen Vorwurf machen wolle. Er habe jenen Ausdruck im Zusammenhänge mit den Verhandlungen in den Gemeinde versammlungen gebraucht und damit sagen wollen, daß die Gemeindcmitgliedcr in kleineren Gemeinden nicht die volle Ge schäftserfahrung und Redegewandtheit besitzen, um sachlich mit rathen und thaten zu können. LS gebe in den verschiedenen Gemeinden so verschiedenartige Verhältnisse, daß man die Oeffentlichkeit der Gemeindeversammlungen nicht schablonisiren könne, und deshalb sei er auch bereit, entgegenstehmde Beschlüsse der Amtthauptmannfchaften zu halten. Er wisse seine Stellung gegenüber den Behörden ganz genau aufzufassc», und es be dürfe einer Mahnung an das Ministerium nicht, die nöth'gc Schärfe gegenüber den Behörden zu handhaben. Die Abgg. Uhlemann-Görlitz, May, Hähnel und Volke sprech.» sich sämmt- lieh dahin aus, daß sie eine Öffentlichkeit dieser Sitzungen nicht für angebracht hielten und ein Verlangen danach in ihren Ge meinden nicht bestehe. Abg. Dr Minckwitz führt auS Groß röhrsdorf an, daß dort, als die Oeffentlichkeit eingeführt worden war, nur in den ersten drei Sitzungen einige Leute sich ein fanden, während später sich keine Seele mehr sehen ließ. Abg. Geyer (soc.) macht Herrn Minister v. Metzsch !den Vorwurf, er verfolge die Politik des LavirenS. Die Autonomie der Land gemeinden sei nur eine Autonomie mit behördlicher Erlaubniß, da die Beschlüsse durch die Amtshauptmannschaft beeinflußt würden. Auch der Vergleich zwischen Stadtrath und Ge meinderath sei nicht zutreffend, da der Landgemeinde- rath seine Kontrole zur Seite habe, wie sie in der Stadt die Stadtverordneten au-üben. Diese Kontrole solle eben durch die Oeffentlichkeit auSgeübt werden. Vicepräsident Georgi (nl.) widerlegt die Angriffe de« Vorredners mit dem Hu.weis, daß der Herr Minister voll und ganz auf dem Boden des Gesetzes stehe. In Volksversammlungen werde immer gesagt, seit dem Ministerium Metzsch bestehe eine solche Reaktion wie noch nie in Sachsen, und hier höre man den Vorwurf, der Herr Minister sei zu unentschlossen und lavirc. Es gehe da raus hervor, daß man dem Herrn Minister unter allen Um ständen Etwas anhängen wolle. Sogleich verwahrt sich Abg. Dr. Geyer dagegen, daß er eine persönliche Politik beabsichtigt hätte, er habe nur gemeint, daß die dilatorische Behandlungs art des Herrn Ministers Verwirrung schaffen müsse. Herr Staatsminister v. Mctzsch konstatirt hieraus, daß ein Beschluß, welcher auf Einführung der Oeffentlichkeit abzielt, nur auf statutarischem Wege gefaßt werden könne, em Statut aber unterliege der Bestätigung der vorgesetzten Behörde und sei daher von den autonomen Bestimmungen ausgeschlossen. Wie man seinen Aeußerungen aufschiebenden Character beilegen
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