Delete Search...
Hohensteiner Tageblatt : 04.11.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-11-04
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189611047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18961104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18961104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-11
- Tag1896-11-04
- Monat1896-11
- Jahr1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 04.11.1896
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Amtsblatt Wr den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein Mittwoch, den 4. November 1M. 46. Jahrgang. äußert das Bedenken, bei ausdrücklicher Einfügung dieses Satzes werde es viel leichter vorkommen, daß der Kirchen vorstand oen Pfarrer moralisch nöthigc, diesen Verzicht auszu sprechen. Als auch Präsident v. Zahn sich gegen den Zusa ausspricht, zie' t ihn Antragsteller zurück. Darauf wird de Antrag v. Wächter gegen 2 Stimmen, die übrigen Paragraphen einstimmig und das ganze Gesetz gegen die 3 Stimmen der Herren Heerklotz, Dr. Schönberg und v. Carlowitz angenommen. — Syn. Sup. Merbach berichtet über eine Petition der Waldhcimer Prediger-Konferenz, die, Einführung oder Frei- gebung der durchgesehenen Bibel betr. Die letzte Synode habe sich auf den Standpunkt gestellt, zunächst nichts zur Einführung der revidirten Bibel zu unternehmen, unter Umständen aber eine außerordentliche Landessynode zur Beschlußfassung darüber zu berufen. Das Kirchenregimcnt habe hierzu jedoch keine Veranlassung gehabt, da aus der Mitte der Landeskirche von keiner Seite eine direkte Anregung an dasselbe gekommen ist und auch das Ministerium des Kultus erst eine Klärung der Ansichten über diese Angelegenheit abwarten wolle und weder , beabsichtige, die revidirte Lutherbibel in die Schule einzuführen, noch auch bei einer etwaigen neuen Ausgabe des kleinen Kate chismus in der bisherigen Textfassuug etwas zu ändern. Das Bedürfniß nach einer Revision der Bibel, wie es die Petition voraussetzt, sei zweifellos vorhanden. Ein Zwiespalt zwischen der Sprache der Schule, ja unserer ganzen Zeit und der Sprache der Bibel habe sich immer mehr fühlbar gemacht, vor allem für die Geistlichen. Die revidirte Bibel verdiene keine Ablehnung, da sie geeignet sei, Bibelverständniß und Liebe zur Bibel in unserem Volke neu zu befestigen. Eine officielle Gegen die durchgesehene Bibel dürfe man keine Bedenken mehr äußern, dazu sei es zu spät. Man werde aber der gesammten Kirche einen Dienst erweisen, wenn man bestimmt erkläre, die revidirte Bibel sei durchaus die Bibel Luthers. Syn. Meister gab demselben Wunsche Ausdruck mit der Begründung, daß nicht nur Geistliche, sondern auch gebildete Laien ein starkes Bedürfniß haben, die Bibel in unverfälschter Form vor sich zu > men lernen, sondern auch weiter betreiben. Sup. Weidauer- Glauchau führt aus, die revidirte Uebersetzung sei noch nicht fertig, um eingeführt zu werden und das christliche Volk noch nicht fertig zur Annahme dieser Revision. Syn. Niethammer vertritt den Standpunkt der Petition. Nachdem man ein ein heitliches Landesgesangbuch habe, sei es nicht richtig, der revi dirten Bibel den Eingang zu erschweren. Der bestehenden dop pelten Auffassung, welche es mit sich bringe, daß in den höheren Lehranstalten die revidirte Bibel eingeführt sei und in den Pe- ricopenbüchern die alte Lutherbibel, müßte bald ein Ende ge macht werden. Redner warnt noch davor, von der Kanzel herab die revidirte Bibel zu kritisiren. Sup. Meyer-Zwickau äußert sich u A. über den Antrag des Dr. Max Oberbreyer aus Abschaffung des Reformationfestes Dieser Herr sei ein Schriftsteller, der für die „Germania" und die „Köln. Volks- Zeitung" Berichte schreibe und alles Evangelische in den Staub ,lche. Sein Antrag sei ein Zcugniß für seine unverfrorene Dreistigkeit, vielleicht auch ein Bedürfniß nach Reklame, damit er bei seinen ultramontanen Gönnern besseren Eingang finde. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lngau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wilstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seisersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Den 10. November, Nachm. 4 Uhr .O'EN im Gasthaufe zur Krone zu Gersdorf — dort eingestellt — 1 Tisch, .mohrstuhle u. A. m. gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Q. 20396. Inserate nehmen die Expedition bis Borm. 10 Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. S'ä - iiia>r^. Hohenstein, den 3. November. Wie uns ein zugcgaugencs Telegramm mitthcilt, sind die zwischen der hiesigen SchützengeseUschaft und dem Schützenhaus- besitzer Herrn Unger geführten Prozesse heute vor dem Königl. Oberlandesgericht zu Dresden in vorläufiger Verfügung zu Gunsten der Schützengesellschaft entschieden worden. In der gestrigen Ziehung fiel der Hauptgewinn von 300,OM Mark auf Nr. 96 935 in die Kollektion von R. Bauer in Oelsnitz i. E. Am Sonntag Abend kurz nach 9 Uhr bemerkte man in südwestlicher und rcsp. westlicher Richtung je einen Feuerschein, der eine derselben war kurzeZeit von bedeutendemUmfange undJn- tensität nur. Scheinbar rührte derselbe von einem Brande in Lengcnselde her, woselbst die Scheune des Spediteurs Hurlisch mit allen darin aufbewahrten Erntevorräthen uiederbrannte. Der andere weniger intensive soll durch einen Brand in Neuen salz oder Altensalz enistanden sein. Die evangelisch-lutherische Landessynode hielt gestern wieder eine Sitzung ab. Wie ein Regist andeneingang miltheilt, haben die ia beauftragten Staa-sminister die er ¬ forderliche Bestätigung zu der die Tagesgelder betr. Abänderung von 8 35 der Geschäftsordnung ertheilt und bestimmt, daß die neue Handhabung bereits für die gegenwärtige Session in Geltung treten soll. Ersten Gegenstand bildete die zweite Berathung des Entwurfs eines Kirchengesetzes, die Verwaltung von Grundstücken geistlicher Lehne im Falle der Verpachtung betr. Syn. Opitz erklärt, der Vorlage sympathisch gegcnübcr- rustehen und äußert mehrere geringfügigere Bedenken. Es sei schwer zu entscheiden, ob im Falle der Einklagung von Pacht geldern das Kirchemegimeut erst den Lchnsnutznießer zu be fragen habe, und die Sachlage werde noch schwieriger, wenn der Pächter Gegenansprüche geltend mache. Der Abschluß der Pachtverträge werde dem Kirchcnvorstand umfängliche Auskünfte an das Kirchenregiment ausbürden. Syn. v. Carlowitz führt diese Bedenken weiter aus und erklärt sich gegen die obliga torische Verpflichtung der Kirchenvorstände zur Verpachtung der Psarrlchnc. Durch diese Gesetzesvorlage gehe ein bureau- kratischer Zug und er glaube nicht, daß sie dem evangelischen Grundsatz der freien Entwickelung entspreche. Präs. v. Zahn versichert, daß das Consistvrium seit seinem Bestehen bestrebt gewesen sei, alles zu vermeiden, was an Bureaukratismus erinnerte. Zu 8 7 war ein Abänderungsantrag vom Syn. v. Wächter gestellt worden, den Syn. Dr. Rumpelt begründete. Derselbe lautet: „Auch wenn vom Lchnsnutznießer ein Antrag nach Maßgabe von 8 1 nicht gestellt wird, ist der Kirchen- vvrstaud verpflichtet, die Vereinnahmung und Einziehung der Pachtzinsen, sowie deren kostenfreie Ablieferung an den Lehus- nutznießer zu bewirken." Redner verweist darauf, daß es außerordentlich viel Geistliche giebt, welche sich zum Geschält des Einziehens des Pachtzinses gar nicht eignen und denen be sonders die Pünktlichkeit der Einholung Schwierigkeiten macht. Syn. Dr. Hartmann legt den Unterschied gegen' die in erster Lesung beschlossene Fassung dahin dar, daß es nach dieser un bedingt der Antragstellung nach 8 1 bedurfte, während die neue Fassung die Verpflichtung des Kirchenvorstands zur Bei treibung der Pachtzinsen als Regel aufstellt, aber dem Geist lichen freie Hand läßt, ob er darauf verzichten will. Syn. Schäusfler beantragt behufs größerer Deutlichkeit den Zusatz: „Der letztere kann verlangen, daß ihm die Vereinnahmung und Einziehung selbst überlassen werde." Syn. Dr. Rumpelt Bekanntmachung. Gemäß einher ergangener Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau sollen im hiesigen Orte sämmtliche Gebäude mit Rücksicht auf die Brandkatosternummern einer genauen Prüfung und zwar schon in nächster Zeit unterzogen werden, weshalb wir hier- nnt alle diejenigen Hausbesitzer, die keine oder unrichtige Katasteruummern, oder die richtige Katasternummer^ in nicht sichtbarer Weise an ihren Häusern angebracht haben, antveifen, sofort und längstens bis 15 Novembcr 1886 vie richtige Katasternummer in sichtbarer Weise anzubringen. Die etwa bei der nach dem festgesetzten Zeitpunkte stattfindenden Revision wahr- genommene Nichtbeachtung dieser Anordnung wird mit entsprechender Ord nungsstrafe und eventuellen zwangsweisen Anbringung der Nummern auf Kosten des betreffenden Hausbesitzers geahndet werden. Oberlungwitz, am 29. October 1896. Der G e m e i n d e v o r st a n d. Oppermann Bekanntmachung. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gemäß anher ergangener Ver fügung der Königlichen Amtshauptmannschalt Glauchau sämmtliche Gebäude im hiesigen Orte mit Rücksicht auf die Katasternummern einer genauen Prüfung unterzogen werden sollen. Diejenigen Hausbesitzer, die keine oder unrichtige Katasternummern, oder die richtigen Katasternummern in nicht sichtbarer Weise an ihren Häusern angebracht haben, werden deshalb hiermit angewiesen, die richtigen Katasternummcrn sofort und längstens vis zum 20. November 1896 in sichtbarer Weise an ihren Häusern anzubringen. Bei der nach Ablaut dieser Frist vorzunehmenden Revision wird gegen säumige Hausbesitzer wegen Nichtbefolgung dieser Anordnung entsprechende Ordnungsstrafe verhängt, eventuell zwangsweise Anbringung der Nummern auf ihre Kosten verfügt werden. Gersdorf, am 2. Novembcr 1896. Der Gemeindevorstand. Göhler. sehen und beantragte, das Kirchenregiment zu ersuchen, dem freien Gebrauche der durchgesehenen Bibel in Kirche und Schule zuzustimmen und so die Einführung derselben anzubahnen. Einführung würde aber zu Verirrung und Verbitterung führen, I Oberkonsistorialrath 1). Ackermann erklärt, das Konsistorium die Freigcbung eine Art chaotischen Zustand schaffen. Deshalb halte die Zeit noch nicht für gekommen, in Richtung der Ein beantrage der Petitionsausschuß dem Kirchenregimeut zur Er- führung der durchgcsehenen Bibel etwas zu verfügen, da die Wägung zu geben, ob und inwieweit den Geistlichen ein Ge- Vertheilung derselben in Sachsen noch recht gering sei und bei brauch der durchgesehenen Bibelübersetzung schon jetzt zu längerem Zuwarten eine Klärung der Meinungen zu erwarten gestatten sei und die Petition, insoweit sie auf deren Einführung stehe. Syn. Richter bittet, die Angelegenheit nicht zu einer gerichtet ist, zur Zeit aus sich beruhen zu lassen. Oberhosprediger Kapitalsache aufzubauschen und führt Beispiele an, wie im 0. Meier betont als Ueberzeugung aller, daß die Revision ein öffentlichen Gebrauche viele Schristworte anders citirt werden, gottgefälliges Werk sei, wenn sie im Geiste Luthers geschähe, als sie in der Bibel stehen, ohne daß Jemand daran Anstoß der auch bis an sein Lebensende an seinem Werke gebessert I nehme. So bete Niemand das Vaterunser in der von den habe. Es könne sich auch nicht darum handeln, daß durch die I Evangelisten angegebenen Form. ?. Lehmann räth dringend, revidirte Bibel dem Volke seine Lutherbibel genommen werden sich nicht vor Beunruhigungen der Gemeinden zu fürchten, sonst solle, denn es sei anzuerkennen, daß die Kommission bemüht könnte die Synode in die Gefahr kommen, eine furchtsame ge- gewesen sei, den ursprünglichen Luthertext wieder herzustellen, nannt zu werden. Präs. v. Zahn bittet um Ablehnung des und dem Volke vertraut gewordene Fassungen in ihrem Wort- Antrags Meister Wer der revidirten Bibel wohl will, der laute zu belassen. Eine Kommission könne jedoch nimmermehr müsse Alles vermeiden, was in der Gemeinde Mißverständnisse einen einzigen religiösen Genius wie Luther ersetzen. In den-1 und Anstoß erwecken müsse. Im Ausschußantrag sei schon eine jenigen Gegenden, in welchen die Reformation mit der Autori-1 grundsätzliche iZustimmung zur Freigabe des durchgesehenen tät Luthers unbedingt verknüpft war, werde es schwerer sein, I Textes ausgesprochen, nur der Zeitpunkt noch nicht für geeignet sich mit der Revision zu befreunden, als in Württemberg und I erklärt. Man müsse in der Sache vorsichtig Vorgehen, und den Baden, wo dies nicht der Fall war. Bei einer Freistellung I rechten Moment abwarten. Nach Schluß der Debatte wurde der Benutzung der alten oder neuen Bibel würde besonders I der Antrag Meister gegen 5 Stimmen abgelehnt, der Ausschuß- dort leicht Verwirrung entstehen, wo mehrere Geistliche ent- antrag gegen 5 Stimmen angenommen und die Petition cin- gegengesetzter Meinung an einer Kirche angestellt sind. Mit stimmig auf sich beruhen gelassen. — Eine Petition der Geist- der Zeit werde immer mehr das Ziel erreicht werden, einen lichen der Freiberger Ephorie erstrebt, daß die sächsische Haupt- einheitlichen Text herzustellcn. ?. Böttcher betont, das Volk bibel-Gesellschaft veranlaßt werde, daß der Neudruck von Bibeln jabe ein Recht zu verlangen, das die Bibel in wahrhafter Ge- immer wieder in derselben Seiteneintheilung, wie die bisherigen talt in seinen Händen sei. Roch manche Unklarheit und Un- Ausgaben, geschehe. Die Beibehaltung des bisherigen Seiten- vahrscheinlichkeit stehe im alten Testamente. Schon Luther umfangs erleichtere die Orientirung für solche Bibelkundige, habe sich in höchst verwerfenden Ausdrücken darüber ausgespro- l welche sich merken, an welcher Stelle ein bestimmter Spruch chen daß man einer jüdischen Auffassung des Alten Testaments I steht, ohne sich Kapitel und Vers cinzuprägen. Da diese Maß- anhinae Die Geistlichen sollten darin weiter arbeiten, die Un-1 nähme weder nöthig noch möglich erscheine, beantragt der Aus klarhelten zu beseitigen und das Hebräisch nicht nur zum Exa-j schuß, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Sup. Hässel- Nr. 257. L-MAZZ Geschäfts-Anzeiger für
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview