Delete Search...
Hohensteiner Tageblatt : 19.04.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-04-19
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189604196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18960419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18960419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-04
- Tag1896-04-19
- Monat1896-04
- Jahr1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 19.04.1896
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
MenMer Tageblatt Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Lag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für In fr nehmen die Expedition btS Borm. IG LA forme für Auswärts alle Austräger, de^ alle Annoncen-Expeditionen zu OrigmsL Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga« Hermsdorf Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand Grima Mittelbach. Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, PleW, Reichenbach, Grumbach, Callenberg TuMel^ Kuhschnappei, St. Egidien, Hüttengrund u. k w Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein« R,- M Sonntag, den 19. April 1896. 46. Jahrgang. Dev GEbnrtstag Sv. MaZEfMt des Monigs Hohenstein, am (8. April 1896. Im Auftrage: llr. Aackofen, Bürgermeister. soll in folgender Weise gefeiert werden: Mittwoch, den 22. April Abends Uhr: Aestessen im Rathhaussaale. Preis des Gedecks einschl. der Nebenkosten 3 Mk. Zeichnungsliste liegt bis Dienstag Mittag im Aathskeller aus. ... Donnerstag, den 23. April früh: Weckruf. Abends 8 Ahr: Jestcommers im Saale des Gasthofs zu den Drei Schwanen. Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Die Einwohnerschaft wird gebeten, die Häuser mit Flaggen zu schmücken und sich an der Feier rege zu betheiligen. Die Entrichtung der Gemeinde-Anlagen betr. Der am 1. April c. fällig gewesene 1. Termin -er Gemeinde-Anlagen ist längstens) bis zum 12. Mai e. an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Hohenstein, den 18. April 1896. Der Stadtrat h. vr. Backofen, Bürgermeister. " — Bekanntmachung. Montag, den 20. April c. soll das sogen Rother'sche Feldgrnndstück an der Carlstraße unter den im Stadtbauamte ausliegenden Bedingungen verpachtet werden. Pachtliebhaber wollen sich gedachten Tages Nachmittags 4 Uhr an Ort und Stelle einfinden. Hohenstein, den 18. April 1896. Der Stadtrat h. vr. Backofen Sonntagsruhe. Für die nächstfolgenden beiden Sonntage, als den 19. und 20. April er. wird die Verkaufszeit in offenen Verkaufsläden außer zu den bereits nachgelassenen Zeiten auch für die Stunden von 4—6 Uhr Nachmittags gestattet. Hohenstein, am 15. April 1896. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Oberlungwitz. Der 1. Termin Gemeindeanlagen auf 1696 soll Montag, den 20. April a. e. Vormittags in Voitel's Restaurant, Nachmittags in Hillig's Restaurant, Dienstag, den 21. April a. e. Vormittags in Drechslers Restaurant, Nachmittags in Neubauer's Restaurant, Mittwoch, den 22. April a. e Vormittags in Selbmann's Restaurant, Nachmittags im Castno vereinnahmt werden. Einnahmczcit: Vormittags 9—12 Uhr, Nachmittags 2—6 Uhr. Uebrigens werden auch Zahlungen an jedem Wochentage während der Expeditionszeit im Gemeindeamte entgegengenommen. Bei Zahlungen muß stets der Gemeindeanlagenzcttel vorgelegt werden, auch wenn Quittungen in Büchern erfolgen sollen. Der Gemeinderath zu Oberlungwitz. Deutscher Reichstag. Berlin, 17. April. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs wurde heute bei den in der Be sprechung verbundenen 88- 9 und 10 fortgesetzt 8 9 handelt vom Schutze der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sieht mit Geldstrafe bis zu 3000 M. oder Gefängniß bis zu einem Jahre vor, wenn ein Angestellter, Arbeiter oder Lehrling eines Geschäftsbetriebes derartige Geheimnisse während der Geltungs dauer des Dienstverhältnisses unbefugt Anderen mittheilt. Gleiche Strafe soll auch den treffen, der die auf solche Art oder durch eine gegen die gute Sitte verstoßende eigene Handlung er langten Mittheilungen zu Zwecken des Wettbewerbs verwerthet. Auch wird die Schadenersatzpflicht bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen festgesetzt. § 10 bedroht mit gleicher Strafe wie § 9 auch die Verleitung zu solchen unbefugten Mittheilungen. Der Abg. Schmidt-Elberfeld (freis. Vp.) schlug vor, die Pflicht zum Schadenersatz ausrecht zu erhalten, rm Ucbrigcn aber zu bestimmen, daß mit den im 8 9 vorgesehenen Strafen nur belegt wird, wer Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, deren Kenntniß er durch eine gegen die guten Sitten verstoßende Handlung erlangt hat, zu Zwecken des Wettbewerbes unbefugt verwerthet oder an andere mittheilt. Der nationalliberale Ab geordnete Bassermann schlug einen Zusatz zu 8 9 vor, nach dem der Vcrleiter auch für die durch unbefugte Mitthcilung verwirkte Vertragsstrafe mit haftet. Nach dem Vortrage des Berichterstatters Abg. Meyer-Halle über die Verhandlungen der Commission "klärte der freisinnige Abgeordnete Schmidt- Elberfeld, daß seine Partei sjtr den 8 9 in der CommissionS- fassung nicht stimmen könne, weil der Begriff „Geschäftsge heimnisse" zu unbestimmt sei, und weil die Dienstverträge unter beschränkenden Verhältnissen geschlossen würden. Dircctor Rothe verwies auf das Vorgehen anderer Länder in dieser Frage und fand in dem Anträge des Abg.Schmidt keinen gc- nügenden Schutz. Der conserv. Abg. Frhr. v. Langen trat eben falls für den 8 9 im Wortlaut der Commission ein, da Angestellte, die auf dem Standpunkte der Moral ständen, sich dadurch nicht gekränkt fühlen würden. Abg. Singer (Loc.) machte von der Gestaltung der 88 9 und 10 die Stellung feiner Partei zum ganzen Gesetze abhängig. Rach seiner Ansicht tragen diese Pa ragraphen das Gepräge des Klassen-und Ausnahmegesetzes. In das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb gehörten sie auch nicht hinein; vielmehr solle man sich bei einer Revision deS Handelsgesetzbuches mit dieser Frage beschäftigen. In der heutigen Zeit des Verkehrs und Kampfes gebe es keine Ge schäftsgeheimnisse mehr. Wenn man ein solches Gesetz mache, müsse man erst beweisen, daß die Angestellten schlechtere Men schen seien als die Principale. Dircctor Rothe erwidert, daß von einer Klassengesetzgebung hier durchaus keine Rede sein könne und berief sich auf die seit Jahrzehnten von der deutschen Industrie lebhaft ausgesprochenen Wünsche nach Schutz des Ge schäfts- und Betriebsgeheimnisses. Abg. Hammacher nat.-lib.) hielt es für kein unmenschliches Verlangen, daß Verletzung von Treue und Glauben beim Verrath eines Geschäftsgeheimnisses bestraft werden solle. Der Abg. Roeren (Centr.) trat für die Commissionsoorschläge ein, während der Abg. Frhr. v. Stumm eine Aenderung beantragte, da seiner Meinung nach durch die jetzige Fassung auch fahrlässige Mittheilungen getroffen wür den, was der Rcgicrungsvertreter Geheimraih Hauß in Abrede stellte. Ter Abg. Bassermann (nat.-lib,) beiürworrete die An nahme seines Zusatzantragcs, damit der Anstifter nicht besser gestellt sei als der Angestistete. Schließlich wurden die zur Berathung stehenden Paragraphen ohne jede Aenderung in der Commissionsfassung angenommen. Ein vom Abg. Schmidt- Elberfeld (fr. Bp.) beantragter 8 10a, der die Angestellten vor Ausbeutung der Concurrenzclausel gegen sie schützen wollte, wurde abgelehnt, nachdem Staatssekretär Rieberding erklärt hatte, daß jedenfalls in den binnen wenigen Wochen zu ver öffentlichenden Vorschlägen für ein neues Handelsgesetzbuch diese Frage geregelt werden würde. Der Rest des Gesetzes wurde ohne wesentliche Aenderung angenommen. Morgen stehen die Novelle zum Genosscnschaftsgcsetz und Wahlprüsungen auf der Tagesordnung. Tagrsgeschichtc. Deutsches Reich. Zur Währungsfrage schreiben die „Grenzboten": „Ein mit Hülfe der Parteipresse erzeugter Selbstbetrug, der uns näher angeht und der gefährlich werden könnte, wenn wir eine leichtsinnige oder unwissende Regierung hätten, ist der bimetallistische. Ler orthodoxe deutsche Bimctallist ist MoliLres eingebildeter Kranker auf dem politischen Nebiete. Wir kennen keinen ähnlichen Fall politischer Patho logie. Die Silbcrinteressenten haben uns Deutschen so lange vorgepredigt, daß wir WährungSschmerzcn hätten, bis einige Millionen unserer Landsleute — großartige Wirkung der Sug gestion! — das Reißen in allen Gliedern gespürt haben und noch spüren. In einem vorzugsweise unter Landleuten und Handwerkern verbreiteten Provinzblatte lasen wir erst dieser Tage wieder von der heillosen Währungszerrüttung, an der wir eiden sollen, während doch jeder Deutsche bei jedem Griff in sein Portemonnaie und bei jeder Geldeinnahme inne wird, daß unsere Währung völlig in Ordnung, solid und beständig ist. Wer die deutschen WährungSverhältnisse früherer Zeiten — bis zum Jahre 1873 — und die anderer Länder kennt, der weiß es, daß cs — mit Ausnahme Englands — nie ein Land ge geben hat, das sich zu irgend einer Zeit einer so geordneten, bequemen, festen und beständigen Währung erfreut hätte als das deutsche Reich, daß die Vereinigten Staaten allerdings an einer durch die Silberminenbesitzer verschuldeten heillosen Wäh rungszerrüttung leiden, daß wir Deutschen jedoch von diesen amerikanischen Wähnmosichmerzen so wenig spüren wie von den amerikanischen Zahnschmerzen. Was aber den englischen Bi- metalliSmuS anbetrifft, so ist uns dessen Bedeutung erst durch den ausführlichen Bericht über die Währungsdebatte des Unter hauses vom 17. März klar geworden. Mit dem prachtvollen Humor des vollendeten Egoisten, der dem Vaterlande der großen Humoristen eigen ist, haben Balfour und seine Freunde ein- gcstanden, daß cs ihnen gar nicht einfällt, den Bimetallismus für England zu wünschen; sie wollen bloS die Ausländer dazu überreden, damit England, der Gläubiger der ganzen Welt, die Vortheile der Goldwährung allein genieße; damit nicht allein die Goldschulden des Auslandes an England wie bisher in Gold verzinst werden, sondern auch die Silberschuldcn einen höheren ZinS bringen als bisher. Die Herren Balfour und Genossen sind, wie alle Engländer, so oft sie Ausländern pre digen, Füchse gewesen und haben vorausgesetzt oder wenigstens gewünscht, daß ihr Publikum aus Gänsen bestehe." Berlin, 17. April. Auf der diesjährigen Vorconferenz des internationalen Bergarbeiter-Congresses in Boulogne haben sich, wie man erfährt, Dinge ereignet, die zeigen, daß es mit der internationalen socialdemokratischen Verbrüderung bei Weitem nicht so gut steht, wie die Apostel der Socialdemokratie ver künden. Auf der Confercnz haben nämlich die englischen Dele- girten rundweg erklärt, daß sie mit der Socialdemokratie nichts gemein hätten und absolut nicht daran dächten, den interna tionalen Bergarbeitcrcongres zum Tummelplatz der Socialdcmo- kratie zu machen. Ter deutsche Delegirte, Rcichstagabgeordnetcr Möller, hatte sich nämlich mit großer Wärme dafür aus ge sprochen, daß der Congreß in London abgchalten werde und zwar entweder gleichzeitig mit dem internationalen Socialisten- congreß oder kurze Zeit vor demselben. Da kam er aber bei den Engländern schlecht an, die erklärten, der inter nationale Bergarbeitercongrcß habe nicht die geringsten Be ziehungen zur Socialdemokratie und sie sähen absolut keinen Grund ein, weshalb der Congreß zur Zeit des inter nationalen Socialisten-Congresses in London tragen solle; im Gegentheil, um jeden Schein einer Zusammengehörigkeit zu vermeiden, müsse entweder eine andere Zeit oder ein anderer
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview