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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 09.05.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-05-09
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187405095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18740509
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18740509
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1874
- Monat1874-05
- Tag1874-05-09
- Monat1874-05
- Jahr1874
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UMH Mings- M AnzchMM Rcdaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. L8S4 M LA Sonnabend, den 9. Mai Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Inserlionsbelräge von auswärts sind in Post marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 0 Uhr. Die nächste Donnerstags-Nummer fallt wegen -es Himmelfahrtsfeftes ans; fnr dieselbe nnmte Inserate bittet man bis Montag früh IO Uhr einzusenden. IZIv Erscheinen: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain »t. / Großenhainer Der Gustav-Adolph-Verein hiesiger Ephorie wird wiederum in den nächsten Tagen seinen Boten auch in unserer Gemeinde auösenden, um Gaben der Liebe zur Erreichung seiner hochwichtigen Zwecke zu erbitten. Es handelt sich bekanntlich um Gründung und Förderung der öffentlichen Gottes verehrung, sowie um Geistes- und Herzensbildung unter den evangelischen Brüdern, die fern von dem großen Ganzen ihrer Kirche in jener Beziehung sich ost in den gedrücktesten Verhältnissen befinden. Bedenken wir nun, wie ost ein schlichtes Breterhaus ohne allen Schmuck jene zur Andacht sammelt, wenn uns der Glocken harmonisches Geläute zum festlich schönen Gottes tempel ruft, und wir gerade hierin so sehr bevorzugt sind vor 100 anderen Gemeinden; bedenken wir, wie dort oft ein stundenlanger, mühsamer Weg das verlangende Herz vom Altar des Herrn trennt, auf dem es gern sein Opfer innigen Gebetes niederlegen und Gottes Gaben der Liebe empfangen möchte in des Lebens Trübsal und Angst, während wir mit unsern Wohnungen in allen unsern Sorgen und dem Segen drin friedlich um unser Gotteshaus her gelagert sind, damit er der Herr in unsrer Mitte bleibe: dann schon wird's uns eine Freude sein, mit einer Gabe unsrer Seits beizutragen, daß auch im fremden Lande unser Gott von den Glaubensgenossen im würdigen Heiligthum und aus freudig gehobner Brust geehret und gepriesen und sein Wort lauter und rein gelehret werde zum Lobe seiner Herrlichkeit. Aorstand. Für den SuperintendenternG^TVeißbrenner. Bekanntmachung, die Sperrung des Lenz-Böhlaer Communicalionsweges betr. Die Ueberführung des Lenz-Böhlaer Communicationsweges über die im Baue begriffene Berlin-Dresdner Eisenbahn und die theilweise Verlegung des bezeichneten Weges machen die Sperrung desselben auf die Dauer von drei Wochen nöthig und wird daher während dieser Zeit vom Erscheinen gegenwärtiger Bekanntmachung an das daselbst ver kehrende Fuhrwerk auf die Großenhain - Dresdner Straße und bez. den Altleis - Böhlaer Communicationsweg hiermit verwiesen. Meißen und Großenhain, am 30. April 1874. Die Königliche Straßen-M-Commission im GerichtsamtsbeM Großenhain. In Jnterimsverwaltung: Pechmann. chnr Bekanntmachung. Nachdem das diesjährige Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster für hiesigen Ort vom Königlichen Finanz - Ministerium approbirt worden ist und auch deu einzelnen Steuer pflichtigen bereits Zettel behändigt worden sind, wird andurch noch besonders darauf auf merksam gemacht, daß das Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster in der Expedition der Stadthauptcasse zur Einsicht der Betheiligten bis zum 3V. dieses Monats ausliegt und Reclamationen gegen die darin enthaltenen Jndividualausätze binnen drei Wochen und längstens bis zum 13. Mai 1874k bei der Königlichen Bezirkssteuer-Einnahme hier schriftlich anzubringen sind. Die Aufstellung der Register zu Einhebung der Gewerbe- und Personalsteuern auf das laufende Jahr wird bis zum Schluß dieser Woche beendigt und sind die am 15. d. M. auf den ersten Termin laufenden Jahres fälligen Gewerbe- und Personalstenern mit einem halben Jahresbetrage von Anfang nächster Woche an bis zum 13. Mai 1874k zu Vermeidung von Zwangsmaaßregeln an unsere Stadthauptcasse abzuführen. Großenhain, am 14. April 1874. Der Stadtrath. Ludwig-Wolf. Bekanntmachung. Ende März dieses Jahres ist aus der offenen Flur eines hiesigen Hauses durch einen Unbekannten von kleiner Statur, in den mittleren Jahren, bekleidet mit ländlichem Anzuge, eine Kiste, gezeichnet II. 23,476 und enthaltend eine Anzahl kleiner, theils mit L., theils mit 3 markirter Kistchen mit Streichzündhölzchen, entwendet und die Streichzündhölzchen im Gasthose zum Rothen Hause hier vertrödelt worden. Ferner sind zu einer späteren Zeit in derselben Hausflur aus einer Kiste 10 Stück Cigarren entwendet worden. Wir bringen beide Diebstähle mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß, etwaige Wahrnehmungen, die zu Entdeckung der Diebe, insbesondere auch zu Ermittelung der in Frage kommenden Persönlichkeit führeo könnten, uns schleunigst mittheilen zu wollen. Großenhain, am 1. Mai 1874. Die Stadtpolizeibehörde. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Wtzschl. Bekanntmachung. Auf Antrag unserer Schuldeputation wird hiermit das den Schulunterricht störende schnelle Fahren mit Lastwagen, sowie das muthwillige Peitschenknallen an und vor den Schulgebäuden in hiesiger Stadt, mit der Verwarnung untersagt, daß die Polizeiorgane zur strengen Vigilanz über diese Ungebührnisse und zur sofortigen Anzeigeerstattuug bei verkommenden Contraventionen angewiesen worden sind, Contravenienten aber sich einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. zu gewarten haben, sofern nicht etwa nach dem Reichsstraf gesetzbuch noch höhere Strafe einzutreten hat. Großenhain, am 2. Mai 1874. Der Rath. Ludwig - Wolf, Brgrmstr. Wtzschl. Bekanntmachung. Die städtische Badeanstalt, Apothekergasse, Hausnummer 3, wird von jetzt an wiederum alle Tage von Früh 8 Uhr bis Abends 8 Uhr, an Sonn- und Festtagen jedoch nur bis Mittags geöffnet sein. Preis eines Bades in einer Zinnwanne 5 Ngr., in einer Holzwanne 4 Ngr., bei Entnahme von Abonnement-Billets in Dutzenden ü Bad 4 und resp. 3 Ngr. Dergleichen Billets sind Leim Badediener und MaMmeister Krempe zu entnehmen; der vorherigen Bestellung eines Bades bedarf es nicht. Großenhain, am 5. Mai 1874. Der Rath. Ludwig - Wolf. Wtzschl Die Finanzen Preußens. Der preußische Finanzminister Camphausen machte dieser Tage dem dortigen Abgeordnetenhause eingehende Mitthei- lungen über die Ergebnisse der Finanzverwaltung für das Jahr 1873. Das Schluß-Resunw gipfelte in dem erfreulichen Ereignisse, daß ein disponiblerUeberschuß von 21,456,483 Thlr. verbleibt. Die Höhe dieser Ziffer konnte nicht überraschen, da schon frühere Aeußerungen desselben Ministers einen Ueberschuß von mindestens 20 Millionen Thalern, der bei der definitiven Feststellung sich etwas erhöhen möchte, er warten ließen. Außerdem sind aus dem Antheil Preußens an der französischen Kriegsentschädigung noch 34 Millionen verfügbar. Ferner sind für Ausgaben, die im vorigen Jahre zu leisten waren, aber auf das Jahr 1874 übergehen, große Beträge in der Staatskasse vorhanden. Es handelt sich jetzt darum, aus diesen Summen für die Staatsfinanzen möglichst großen Nutzen zu ziehen. Zwar werden zu Eisenbahnbauten große Beträge gefordert, in dessen vertheilt die Verwendung derselben sich über eine längere Reihe von Jahren und es bleibt daher immer die Frage übrig, was zunächst mit dem verfügbaren Ueberschuffe zu geschehen habe? Die Negierung schlägt nun vor, einen Theil dieses Ueberschusses zu einer außerordentlichen Tilgung von Staats schulden zu verwenden und damit die für Verzinsung und planmäßige Tilgung derselben erforderlichen Mittel dauernd zu ersparen. Es sollen nämlich zurückgezahlt werden 3,500,000 Thaler der 4H^ procentigen Schuld — ist der Consolidirung unterworfen worden —, ferner ein Theil kurz- fälliger hannöverscher Schulden, die spätestens im Jahre 1876 zu tilgen sein würden, welche aber bei den großen Kassenbeständen lieber gleich zurückgezahlt werden, endlich ein großes Quantum vierprocentiger hannöverscher Staats schulden, die nur auf dem Wege der Verloosung, d. h. also al pari, getilgt werden können, und für welche ein starker Tilgungsfond besteht. Vom 1. Januar 1875 ab würde, wenn diese Maßregeln zur Durchführung gelangen, der preußische Staat an Zinsen und Tilgungs-Quanten um 2,114,000 Thaler weniger zu zahlen haben, von denen aber die auf die Tilgung der 1856 er Anleihe zu verwendenden 225,000 Thaler nur als durchlaufender Posten zu betrachten sind und keine wesentliche Erleichterung für die Finanzverwaltung gewähren. Aner kannt muß zunächst werden, daß es eine Annehmlichkeit für die preußische Finanzverwaltung ist, wenn das Staats schuldenwesen sich vereinfacht und statt der vielen kleinen Schuldbeträge mit verschiedenen Verzinsungö- und Tilgungs- modalitäteu schließlich — außer den 3 V2 procentigen Staats schuldscheinen und der Prämienanleihe—nur eine con- solidirte Staatsschuld übrig bleibt. Das wäre wohl aber auch so ziemlich der einzige Vortheil, welcher dem Herrn Finanzminister Camphausen aus der vorgeschlagenen Maß regel erwächst. Zweifelhaft bleibt es jedenfalls, ob mit der Tilgung 4procentiger Schulden, die unter pari stehen, ein finanzieller Vortheil verbunden ist, wenn man zu anderen Zwecken fort und fort 4V2procentige Schulden aufzunehmen sich genöthigt sieht. Unserm Dafürhalten nach würde sich für die ver fügbaren Gestände der Staatskasse wohl ebensogut eine vorübergehende vortheilhaste Anlage finden lassen, wie für die Bestände der verschiedenen Reichsfonds, die sich ja durchschnittlich mit 5 Procent verzinsen. Daß es bei der gegenwärtigen Lage des Geldmarktes nachtheilige Folgen haben muß, wenn die schädliche Fülle desselben durch die Zurückzahlung von Staatsschulden noch gesteigert wird — ist ein weiterer Gesichtspunkt, der zur Erwägung bei den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses kommen müßte. Zu der gegenwärtigen wirthschaftlichen Krists hat vor Allem die plötzliche Flüssigmachung so be deutender Geldmittel beigetragen, welche zur Anlage von Capitalien in zweifelhaften Unternehmungen die Verlockung mit sich führte. Die Lage des Geldmarktes ist noch keine solche, daß sie nicht davon afficirt werden müßte, wenn für große Summen bisher in Staatspapieren festgelegten Geldes eine neue Gelegenheit zur Anlegung gesucht wird. Die Frage, in welcher Weise disponible Ueberschüsse der Staatscaffe verwendet werden können, verdient daher der allerernstesten Erwägung. Wir geben recht gern zu, daß der vom Herrn Camphausen vorgeschlagene Weg einer außerordentlichen Tilgung von Staatsschulden am nächsten liegt, daß aber die Volkswirthschaft dabei Vortheile er langte, wird selbst Herr Camphausen nicht behaupten wollen. TagesnachrichLen. Dresden, den 7. Mai. Der Veteranen- und Krieger- Verein zu München feiert am 10. d. ein Fest der Fahnen weihe, zu welchem er nach allen Richtungen Einladungen hat ergehen lassen und an welchem demgemäß aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes, auch aus unserem Sach sen, sich Abgeordnete einfinden werden. Man wird gegen 400 Vereine mit mehr denn 5000 Mitgliedern zählen und 150 Fahnen nebst 15 Musikcorps werden den Festzug äußer lich schmücken. Diese allgemein deutsche Richtung auch der süddeutschen Militärvereine ist bemerkenswert!); sie zeigt, daß nach und nach alle Spuren jener verhängnißvollen Eifersucht, welche Süd-, Nord- und Mitteldeutschland von einander trennten, sich verlieren und das gemeinsame Stammesgefühl auf den französischen Schlachtfeldern im ruhmvollen letzten Nationalkriege, welches die jüngere und ältere Mannschaft zu den denkwürdigsten Heldenthaten ent flammte, nicht nur eine vorübergehende Aufwallung gewesen. Ob der Eindruck indeß so nachhaltig geblieben, wie erwähnt, wenn im weiten deutschen Reiche nicht die allgemeine Wehr-
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