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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 06.06.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-06-06
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187406068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18740606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18740606
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1874
- Monat1874-06
- Tag1874-06-06
- Monat1874-06
- Jahr1874
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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Großenhainer Wech MlM und AMMatt. Abonnement: Bierteljährlich 10 Ngr. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. InsertionsNeträge von auswärts sind in Post marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 6. Juni L8S4. Nachdem von den nachgenannten Grundbesitzern der Stadtflur Großenhain von den bei eines Jeden Namen dem Grundbuchs - Folium uach bezeichneten Grundstücken zum Baue der Berlin-Dresdener Eisenbahn Land abgetreten worden ist, für welches sie die beibemerkten Entschädigungssummen zu erhalten haben, so wird dies mit dem an die Hypothekengläubiger der gedachten Grundbesitzer gerichteten Eröffnen hierdurch bekannt gemacht, daß diejenigen, welche sich ihrer Rechte halber an die erwähnten Entschädigungs- gelder halten wollen, sich spätestens bis zum 23. Juli ds. Js. dessen anher zu erklären haben, indem alsbald nachher die Auszahlung der Entschädigungen an die Grundstücksbesitzer erfolgen wird. Großenhain, am 29. Mai 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bchnr. Friedrich Karl Hermann Tenner, Fol 915 und 936 des Grund- und Hypotheken buchs für die Stadt Großenhain, 74 Thlr. 3 Ngr. 3 Pf.; Karl Friedrich Moritz Reinhardt, Fol. 780, 879 und 1292 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 2118 Thlr. 19 Ngr. 5 Pf.; Marie Therese verehel. Paschke, Fol. 920, 921 und 922, vorläufig 27 Thlr. 13 Ngr. 4 Pf.; Frauz Eduard Kämpfe, Fol. 887, vorläufig 18 Thlr. 23 Ngr. 2 Pf.; Ernst Robert Born, Fol. 882, 366 Thlr. 9 Ngr. 4 Pf.; Friedrich August Weinert, Fol. 884, 115 Thlr. 21 Ngr. 8 Pf.; Ernst August Kliemann, Fol. 878, 221 Thlr. 7 Ngr. 6 Pf.; Johann Traugott Richter, Fol. 494, 257 Thlr. 9 Ngr. 2 Pf.; Karl Ferdinand Schilling, Fol. 873, 151 Thlr. 4 Ngr. 7 Pf.; Johanne Christiane verw. Enger, Fol. 872, 1154 und 941, 602 Thlr. 17 Ngr. 7 Pf.; Karl Gottlieb Jahn, Fol. 870, 250 Thlr. 4 Ngr.; Karl Friedrich Kretzschmar, Fol. 868 und 866, 265 Thlr. 26 Ngr. 2 Pf.; Karl Traugott Clemens Sommer, Fol. 929 und 471, 10,722 Thlr. 12 Ngr. 3 Pf.; Karl Friedrich Thieme und Friedrich Hermann, Adolph Friedrich und Emilie Geschwister Strehle, Fol. 859, 202 Thlr. 8 Ngr. 8 Pf.; Karl Ernst Heinze, Fol. 1151, 33 Thlr. 1 Ngr. 4 Pf.; Friedrich August Döhnert's Creditwesen, Fol. 1152, 203 Thlr. 23 Ngr. 9 Pf.; Karl Gottlob Schumann, Fol. 498, 279 Thlr. 23 'Ngr. 9 Pf.; Friedrich August Reißig, Fol. 1197, 214 Thlr. 29 Ngr. 6 Pf.; Friedrich Wilhelm Unger, gen. Herrsch, Fol. 1293, 433 Thlr. 14 Ngr. 3 Pf.; Karl Gottlob Müller, Fol. 1291, 111 Thlr. 22 Ngr. 7 Pf.; Ernst Gustav Wil helm Preßprich, Fol. 1234, 117 Thlr. 12 Ngr. 8 Pf.; Johann Gottfried Böltzig in Kleinraschütz, Fol. 5 des Grundbuchs für diesen Ort, früher Skassaer Gerichtsantheils, 432 Thlr. 17 Ngr. — Der ungefähr 40 Jahr alte Hausbesitzer uud Monteur Friedrich Gottlob Schütze vou Gävernitz hat sich am 30. vorigen Monats aus seinem Wohnorte spurlos und unter Anzeichen ent fernt, die die Annahme begründen, daß er in Geisteskrankheit verfallen sei. Man bittet, Schützen im Betretungsfalle anzuhalten und anher zu dirigiren oder- feinen Aufenthaltsort anher mitzutheilen. Großenhain, am 2. Juni 1874. Das Königliche Gerichtsamt. — Pechmann.Bchnr. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestimmungen zur gehörigen Beachtung be kannt gemacht: I) Der Jahrmarkt beginnt DienStag den S. Juni Margens und dauert bis Mittwoch den IN. desselben Manats, Abends 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Detailhandel und das Auslegen der Waaren verbaten und nur der Grassaverkchr am Montag den 8. Juni van Mittags I Uhr an zugclasscn. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der Marktdeputatian, beziehentlich des Marktmeisters nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder sind in dem Stadtcassen-Erpeditionslacale, Klostcrgasse Nr. O'-. l. Etage, allwo van früh 8 bis Mittags >2 Uhr erpedirt wird, vor Eröffnung des Marktbetriebes zu erlegen. 4) Earrousels, Schieß-und Schaubuden, Schankzclte, sowie Verkaufsstände und Buden aller Art sind spätestens um t l Uhr Abends zu schließen. 5) In den Verkaufsbuden dürfen des Abends blose Lichter nicht gebrannt werden, vielmehr hat man sich Lampen mit gut schließenden Glascylindcrn oder Laternen zu bedienen. V) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Türustraße, Schlostgassc und Frauengasse gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatunier- kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 7> Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen 8ub 1 — 5 zieben die in der Marktordnung vom 24. Mai 1873 geordneten Strafen und Nachtheilc, Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift sub 0 Geldstrafe bys zu fünf Thalern oder entsprechende Hast nach sich. Großenhain, den 5. Juni 1874. Der Stüdtratl). - Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachang. Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen find, haben vor Abholung ihres Stättegeldzettels in hiesiger Stadtkassen-Expedition eine Bescheinigung vom Marktmeister über die Größe ihres Standes beizubringen. Großenhain, am 5. Juni 1874. Dev Stüdtratl). Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist eine Belehrung über Maul- und Klauenseuche neu bearbeitet worden und von dieser durch die Königliche Amts hauptmannschaft zu Meißen ein Druckexemplar anher gelangt. Mit dem Bemerken, daß die gedachte Druckschrift an Rathserpeditionsstelle eingesehen werden kann, bringen wir solches hiermit zur öffentlichen Kenntuiß. Großenhain, am 1. Juni 1874. Der Rath. Ludwig-Wolf. Wtzschl. Bekanntmachung. Dem Dienstmädchen Selma Clara Poppe aus Nünchritz ist an Stelle ihres ver loren gegangenen, im Monat April 1871 von dem Königlichen Gerichtsamte Riesa aus gefertigten Gesindezeugnißbuchs heute ein neues Dienstbuch hier ausgestellt worden, was zu Verhütung von Mißbrauch mit dem verloren gegangenen Buche andurch veröffentlicht wird. Großenhain, den 2. Juni 1874. Die Polizeibehörde. Ludwig-Wolf. Mllr. Bekanntmachung. In jüngster Zeit sind folgende Gegenstände in hiesiger Stadt gestohlen worden: aus dem Kutschkasten eines auf der Straße gestandenen Wagens ein Paar Herren- Stiefeletten, eine verpackte Rolle Papier, ein Packet Haare, aus einem verschlossenen Toilettekasten in der Theatergarderobe: ein Augenglas (Klemmer) mit silbernem Gestelle, ein dergl. mit Stahlgestelle, ein dergl. mit Horngestelle und blauen Gläsern, ein Paar Strumpfbänder mit Stahlschnallen; aus einem offen stehenden Toilettenkasten ebendaselbst: eine Theateruhr, bestehend in einer Medaillonkapsel mit daran befindlicher, mit Blei gefüllter Talmikette, ein rothes Schächtelchen mit Stecknadeln, außerdem noch aus der gedachten Garderobe: ein Rohrstock mit schwarzem Horn griff, zwei große und zwei kleinere Stücken Schminke, ein Beil, eine Prospectschnure, eine natürliche Weinrebe. Da die nach dem Verbleib der gestohlenen Sachen und Entdeckung der Thäter an gestellten Erörterungen bis jetzt erfolglos geblieben sind, so bringen wir solches hiermit mit dem Ersuchen zur Kennwiß, zweckdienliche Wahrnehmungen über diese Diebstähle uns mittheilen zu wollen. Großenhain, am 2. Juni 1874. SLadtpolizeibehörde. Ludwig-Wolf. Wtzschl. Kirschen- Verpachtung. Die diesjährigen fiscalischen Kirschnutzungen der Meißen-Großenhainer Chaussee, Abthl. 3, der Großenhain-Elsterwerdaer Chaussee, Abthl. 2 und 3, und der Großen Hain-Radeburg er Chaussee, Abthl. 1—3, sollen Freitag, den 12. Juni Vormittags 9 Uhr im Gasthofe zur „goldenen Kugel" in Großenhain meistbietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich verpachtet werden. Königl. Bauverwaltcrei zu Meißen, am 28. Mai 1874. M. Thümmler. Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 5. Stück erschienen. Das selbe enthält: Nr. 38. Verordnung, die Beobachtung der geschlossenen Zeit in polizeilicher Hinsicht betreffend; vom ll. Aril 1874. Nr. 39. Bekanntmachung, die Eheschließungen Schwedisch-Norwegischer Staatsangehöriger im König reiche Sachsen betreffend;- vom l4. April 1874. Nr. 4l). Decret wegen Bestätigung der Einquartierungs-Ordnung der Residenz- und Hauptstadt Dresden; vom 15. April 1874. Nr 41. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Werdau-Weidaer Eisenbahn innerhalb des König lich Sächsischen Landesgebietes betreffend; vom l5. April 1874. Nr. 42. Decret wegen Bestätigung der Statuten der Lehrer-Wittwen- und Waisencaffe „Vogel stiftung" des Königlichen Gymnasiums zu Chemnitz; vom 21. April 1874. Nr. 43. Bekanntmachung, die Aufhebung der Gcrichtsamter Grünbain und Weißenberg betreffend; vom 23. April 1874. Nr. 44. Verordnung, die Einlieferungen in die Landesstrafanstalten betreffend; vom 24. April 1874. Nr. 45. Verordnung, die Erpropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Dresden der Leipzig-Dresdner Eisenbabn betreffend; vom 27. April 1874. Nr. 40. Verordnung, die vorzunehmende Ermittelung des Ernteertrags für das Jahr 1873 betreffend; vom 30. April 1874. Ein Eremplar geduckten Gesetzblattes liegt zu Jedermanns Einsicht in der Natbserpedition 14 Tage lang aus. Große »Hain, am 2. Juni 1874. Der Rath. Ludwig - Wolf. Göblt. Das neue Ministerium in Frankreich. Von jeher war Frankreich das Land der Ueberraschungen. So erfolgte auch jetzt urplötzlich, gleichsam wie aus der Pistole geschossen, der Sturz des Ministeriums Broglie. In der darauf folgenden achttägigen Krisis ging Goulard, der Vertrauensmann Mac Mayous, mit dem Maßstabe clerical - reactionärer Gesinnung herum, neue Minister zu suchen, wie Diogenes einst Menschen; doch mit demselben Glücke, wie der alte Philosoph: er fand Alles, nur nicht, was er suchte. Es handelte sich hierbei nicht nur um die Politische Färbung, sondern fast mehr noch darum, daß die zu wühlenden Männer auch mit der religiösen und kirchlichen Reaction, welche das Mac Mahon'sche Negierungssystem vertritt, sich einverstanden erklärten. So kam es, daß Goulard dem Marschall - Präsidenten seine Unfähigkeit er klären mußte, die ihm übertragene Mission zu erfüllen. Der Marschall bildete sich nun selbst ein Ministerium, mit Cissey an der Spitze, wodurch er in die Lage kommt, es auch persönlich decken zu müssen, während vorher er durch das Ministerium gedeckt war. Ob dies, zumal jetzt, wo eine Entscheidung über das persönliche oder unpersönliche Septennat noch nicht endgültig getroffen worden, klug ge handelt war, ist zum mindesten zweifelhaft. Denn indem Mac Mahon dadurch persönlich in den Vordergrund tritt, deckt er mit seiner Verantwortlichkeit die Versailler Reaction, macht sich mit dem bisherigen Schaukelsystem identisch und sein Bleiben oder Fallen hängt zusammen mit dem des Cabinets. Und dieses Cabinet selbst'? Wir können es kurz charakterisireu, indem wir sagen, sein eigentlicher Charakter ist Charakterlosigkeit. Im Großen und Ganzen ist es nur die Fortsetzung des abgetretenen, nur daß Broglie darin fehlt. Nach dem Ausspruch französischer Blätter soll es einen rein geschäftlichen Charakter tragen, d. h. es soll nicht ein Programm aufstellen, sondern nur eine Richtung be folgen. Dahin paßt auch eine Aeußerung Mac Mahon's während der Krisis. Als nämlich in der letzten Conferenz der protestantische Gelehrte Waddington, welcher für das Unterrichtsportefeuille vorgeschlagen worden war, verlangte, daß man einige der compromittirtesten Präfecten aus der Verwaltung entferne, lehnte Mac Mahon dies Anmuthen
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