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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 05.09.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-09-05
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187409055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18740905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18740905
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1874
- Monat1874-09
- Tag1874-09-05
- Monat1874-09
- Jahr1874
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Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. UMH altungs und AMzMM. Monnemenl: Vierteljährlich 10 Ngr. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inserakenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Insertionskelräge von auswärts sind in Post marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaktion, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M LOS. Sonnabend, den 5. September L8V4. Für die Simon'fche Heilstätte zu Loschwitz sind durch die veranstaltete Sammlung LM» Tblr. L8 Ngr. bei mir eingegangen, welche ich dem Comitö- zu Dresden heute übersendet habe. Mit dieser .Quittung verbinde ich den besten Dank für die gütigen Geber. Großenhain, am 3. September 1874. Hofrath Pechmann. Bekanntmachung. Den 8. September R874 von Nachmittags 2 Uhr an und bez. am folgenden Tage sollen mehrere zur Eoncursmasse des Fabrikauten Friedrich August D ö h n e r t hier gehörige Maschinen, Drekbänke, — darunter eine Hobelmaschine für Eisen, zwei Support-Drehbänke, eine Horinzontal- Bohr-Fraismaschine und eine Shapingmaschine — und sonstiges Handwerkszeug, sowie zwei Web- und ein Tuchstuhl gegen sofortige Baarzahlung in der Döhnert'schen Fabrik hier öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Großenhain, am 29. August 1874. Königliches Gerichtsamt. 2m Auftr. Heinichen, Ass. Braune. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestimmungen zur gehörigen Beachtung be kannt gemacht: I» Der Jahrmarkt beginnt Dienstag den 8. September Morgens und dauert bis Mittwoch den v. desselben Monats, Abends Iv Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Detailhandel und das Auslegen der Waaren verboten und nur der Grossoverkehr am Montag "den 7. September von Mittags l Uhr an zugelassen. 2> Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der Marktdeputation, beziehentlich des Marktmcisters nachzugehcn. 3) Die tarifmäßige» Stättcgelder sind in dem Stadtcassen-Erpcditionslocale, Klostergaffe Nr. 08. l. Etage, allwo von früh 8 bis Mittags 12 Ubr crpedirt wird, vor Eröffnung des Marktbetriebes zu erlegen. 4) Carrousels, Schieß-uud Schaubuden, Schankzelte, sowie Verkaufsstände und Buden aller Art sind spätestens um l I Uhr Abends zu schließen. 5) In den Verkaufsbuden dürfen des Abends blose Lichter nicht gebrannt werden, vielmehr hat man sich Lampen mit gut schließenden Glasenlindern oder Laternen zu bedienen. 0) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter sührendcn Wagen ist lediglich in der Durnstraße, Schloßgaffe und Frauengaffe gestattet. Fnhrwcrksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatunter kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 7> Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen null 1 — 5 ziehen die in der Marktordnung vom 24. Mai 1873 geordneten Strafen und Nachtheile, Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift sud 0 Geldstrafe bis zu fünf Thalern oder entsprechende Haft nach sich. Großenhain, den 4. September 1874. Der Studfrath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, haben vor Abholung ihres Stättegeldzettels in hiesiger Stadtkassen-Expedition eine Bescheinigung vom Marktmeister über die Größe ihres Standes beiznbringen. Großenhain, am 4. September 1874. Der Stadtrath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 12. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 95. Bekanntmachung, die Nichtungslinie der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend; vom 12. August 1874. Nr. 90. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Staatseisenbahn Schandau-Neustadt betreffend; vom 15. August 1874. Nr. 97. Bekanntmachung, die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 5 Millionen Thalern betreuend; vom 17. August 1874; Nr. 98. Bekanntmachung, die Bewilligung einer von dem Spar- und Dorschußvereine zu Groß schirma, eingetragener Genoßenschaft, erbetenen Ausnahme von den bestehenden Gesetzen betreffend; vom 17. August 1874. Nr. 99. Verordnung, eine Erweiterung der Oberhohndorf-Reinsdorser Kohleneisenbahn betreffend; vom 17. August 1874. Nr. 100. Verordnung, die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die erste Kammer der Stände versammlung betreffend; vom 20. August 1874. Ein Ercmplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am 29. August 1874. Der Rath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Gt. Die Verdächtigungen Sachsens. Wenn ein Fremder gewissen sächsischen Eorrespondenzen, welche in jüngster Zeit die „Nordd. Allgem. Zeitung", die „National-Zeitung", die „Spener'sche Zeitung" und andere Blätter brachten, Glauben schenkte und käme in unsere gelverbfleißigen Städte, in unsere landbauenden Ortschaften, um sich die verschrienen Particularisten in der Nähe zu besehen, wie würde er erstaunen, mit einzelnen Aus nahmen, die eö überall giebt und derentwegen man das Ganze nicht verantwortlich machen kann, lauter sehr ver nünftigen Leuten zu begegnen, die ihr Fach aus dem Grunde verstehen und die, soweit sie Zeit für ein poli tisches Gespräch haben, sich über das deutsche Naterland, über seine Verfassung, über Kaiser und Reich, über das, was wir seit 1867 auf materiellem und geistigen Gebiet in der Einigung Deutschlands erreicht haben und was etwa noch zu wünschen ist, gerade ebenso verständig auslafsen, wie das ein Schlesier, Brandenburger oder Braunschweiger thut. Er würde sich sehr leicht überzeugen, daß bei aller Liebe und Treue für ihre Stadt, für ihre Gemeinde und für ihren wohlverwalteten Staat die Sachsen absolut keine Particularisten sind und man vielmehr mit der vollsten Sicherheit auf sie rechnen darf, wenn je unserem deutschen Reiche die mindeste Gefahr drohte. Seit der Entscheidung, die im Jahre 1866 gefallen und die auch für viele Andere, nicht bloS für manche sächsische Staatsmänner und deren Anhang, lehrreich war, ist keine Möglichkeit mehr vorhanden gewesen, daß Sachsen den rechten und patriotischen Weg in der großen Politik verfehle. So lange der alte deutsche Bund bestand — und er bestand bis zum Frieden von Nikolsburg im Som mer 1866 — war ein Schwanken möglich; seitdem ist es ausgeschlossen. Sachsen trat in den Norddeutschen Bund und es ist hinter keinem Mitglied desselben an Treue und Zuverlässigkeit zurückgeblieben. Die Führung des sächsischen Armeecorps durch unseren jetzigen König im Kriege mit Frankreich, die Kraft und Begeisterung, mit der dies Armeecorps bei Gravelotte, bei Sedan und vor Paris in die großen Ereignisse eingriff, die bedeutende Stellung, welche das Vertrauen des obersten deutschen Kriegsherrn dem damaligen sächsischen Kronprinzen in dem ganzen Feld zug gab — sind es nicht weltkundige Beweise von der echt deutschen Gesinnung, die sich in ganz Sachsen und in seinem Heere, als einem wichtigen Theil der deutschen Armee, kundgab? Und wo ist denn der Particularismus unseres Landtags, unserer Staatsmänner, unserer Vertreter im Bundesrathe und im Reichstage? Hat irgend etwas, was für die Wohl fahrt, Freiheit, Stärke des einigen Vaterlandes zweckmäßig erschien, von Seiten Sachsens ein Hinderniß gefunden? Ohne Zweifel könnte ein Staat von der Bedeutung Sachsens und in Verbindung mit anderen deutschen Staaten, wenn er particularistisch gesonnen wäre, Anlaß zu nicht geringen Frictionen in der großen deutschen Bundesmaschinerie geben. ; Aber wo ist denn eine solche Friction vorgekommen? ! Haben nicht die eingreifendsten Bundes- und Reichsgesetze, deren von 1867 bis l874 eine sehr große Zahl gegeben und ins Leben getreten ist, die Befürwortung Sachsens gefunden, obwohl mehr als eins derselben wesentliche Opfer in den hergebrachten Souveränitätsrechten verlangte? Hat man etwaige Bedenken Sachfens, welche zu einer reiflicheren ! Erwägung dieser ziemlich rasch vergehenden Gesetzgebung führten, nicht stets berücksichtigungöwerth gefunden und zwar im Interesse der Sache selbst? Hat Sachsen irgend ein ; Hinderniß in den Weg gelegt, als es sich auf den letzten Reichstagen um Stärkung der Wehrkraft und Mehrung der ! Finanzmittel zu diesem Zwecke handelte? Wir fragen die Eorrespondenten aus Sachsen, welche ! unser Land in auswärtigen Zeitungen verdächtigen: wo sitzt der sächsische Particularismus? Wo ist in der j ganzen Reihe der Jahre seit 1867 ein Zeichen des Mangels an deutsch-patriotischer Politik in den öffentlichen Schritten ! Sachsens zu spüren? Aber man komme uns nicht mit ; vagen Gerüchten und kleinen Anekdötchen, welche schon der folgende Tag widerlegt; nicht mit beliebigen Anklagen, die des Widerlegens oft nicht einmal werth sind. Thatsachen fordern wir! Es zeugt nicht gerade von Tact, wenn die „Nordd. Allg. Ztg." und andere Blätter solchem Klein kram ihre Spalten öffnen; wenn sie unkritisch Jedwedes aufnehmen, was ihnen einer dieser tendenziösen Neuigkeils- Fabrikauteu auftischt. Wir können nicht glauben, daß die ! „Nordd. Allg. Ztg.", die noch dazu solchem Klatsch den officiösen Stempel aufdrückt, damit der Sache des Reichs kanzlers dient und seinen Ideen entspricht; denn seine groß herzige Auffassung von dem selbstständigen Gebens- und Wirkungskreis der deutschen Bundesstaaten innerhalb des großen Reichsganzen ist himmelweit entfernt von den ten denziösen Mäkeleien dieser sächsischen Eorrespondenten, welche über unsern Particularismus schreie» und lediglich darauf ausgehen, Zeugnisse dieses vermeintlichen Particularismus den übrigen Bundesstaaten zu denunciren. Und was erreichen sie damit? Die unserer Verhältnisse einigermaßen kundigen und kritischen Leser auswärts täuschen sie nicht; denn diese pflegen nach jeder solchen sauberen Anekdote zu sagen: „Das kommt mal wieder aus dem be kannten Lager; morgen wird wohl die Berichtigung folgen." Aber im eigenen Lande bringen sie gerade diejenige Partei, der sie angeblich dienen wollen — die National-Liberalen — in Mißcredit. Denn kein Mensch will seine Heimath täglich verunglimpft und verdächtigt sehen. Unserer Mei nung nach hat die national-liberale Partei gar keine Lust an dieser Kleinmeisterci und Ouängelei, die aus jeder Mücke einen Elephanten macht und jede Kleinigkeit zu einer par- ticularistischen Unthat zustutzt. Wir sollten glauben, auf vorigem Landtage wäre eö dieser Art von Denunciation des eigenen Landes klar angedeutet worden, was man von ihr hält. Die Leutchen scheinen aber auch gar nicht zu bedenken, wie sehr sie auswärts unserm Lande schaden würden, wenn wirklich ihr tägliches Verdächtigen Glauben fände. Denn „der Tropfen höhlt den Stein" und eulmnnmre uuäaeter, ^emper uliquick tiaeiet, d. h. verdächtige nur immer fort, es bleibt doch etwas hängen. Es kann also Wohl kommen, daß sich wirklich bei den weniger kritischen oder geradezu befangenen Beurtheilern Mißtrauen gegen Sachsen fest setzt. Das wäre für Staat und Volk nicht wünschenswerth und gut. Denn träte der Fall ein, daß wir gegen irgend > einen Bundesgesetz-Entwurf einmal sehr ernste und wohl begründete Bedenken hätten, flugs würde es heißen: „Das ist wieder der bekannte sächsische Particularismus!" Und so noch in manchen anderen Fällen! Darum, Ihr Herren Particularistenspäher, seid doch vor Allem für das eigene Land gerecht und billig, einge denk des Wortes: „Ein schlimmer Vogel, der sein Nest i beschmutzt!" Lagesnachrichten. Großenhain. Unter dem 1. September wird dem „Dr. Journ." von hier Folgendes berichtet: Se. Majestät i der König geruhte in Begleitung Ihrer königl. Hoheiten des Generalfeldmarschalls Prinzen Friedrich Karl von Preu ßen und des commandirenden Generals Prinzen Georg, Sr. Hoheit des Herzogs von Altenburg, des Generals von Podbielski, des Kriegsministers von Fabrice Excellenzen rc. mit hohem Gefolge den gestrigen und heutigen Gefechts übungen der Cavaleriedivision beizuwohnen. Während das , gestrige Manöver zu dem Zwecke eines einheitlichen Schlagens dreier durch schwierige Defileen marschirenden Cavalerie- colonnen angelegt war und bei der Durchfurthung der Röder am Gabelwehr von Zabeltitz manchen lehrreichen Act gewährte, sollte das heutige Manöver einer großen schlagfertigen Cavaleriemasse Gelegenheit zum Eingreifen in das Gefecht des nebenan kämpfenden Corps geben. Zu diesen: Zwecke stand die Cavaleriedivisiou früh 9 Uhr nördlich Medessen in 3 Treffen aufmarschirt. Das supponirte Corps focht bei Scassa und Raschütz um die Röderübergänge, die feindliche Cavalerie hatte man bei Wildenhain recoguoscirt. I Als nach dem Eintreffen Sr. Majestät des Königs der Befehl kam, daß die Division zum Schutze des exponirten linken Flügels die feindliche Reiterei zurückzuwerfen habe, ging die Division gegen Weißig vor, nachdem die reitende Artillerieabtheilung mit dem 2. Reiterregiment dahin vor ausgesendet war. Die feindliche Reiterei setzte ungeachtet des diesseitigen Feuers vom langen Grunde aus zur Attaque an, sobald die in zwei Haupttreffen massirte Cavaleriedivision über die Weißiger Höhen vortrabte. Das linke Flügel- treffeu (General v. Miltitz, 2. Reiterregiment, 2. Ulanen regiment) ging westlich Weißig debordirend vor, das mittlere Haupttreffen (General v. Carlowitz, Gardereiterregiment, 3. Reiterregiment, 1. Reiterregiment) stieß östlich Weißig vor in der Idee, daß dasselbe die feindliche Mitte durch brechen und aufrollen sollte. Das erste Ulanenregiment folgte als intacte Reserve. In dem nun folgenden Choc
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