Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 39.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- German
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19150000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19150000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 39.1915 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelAnzeige -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1915) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1915) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) 53
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) 65
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) 77
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) 89
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 89
- ArtikelDas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Praxis 90
- ArtikelEine Prunkuhr aus der Blütezeit des Kunstgewerbes in Augsburg 91
- ArtikelAus der Werkstatt 94
- ArtikelDas Wildenbruch-Denkmal zu Weimar 95
- ArtikelUnbrauchbare Sachen sind keine Liebesgabe 95
- ArtikelEtwas über Uhrenöle und deren Anwendung 97
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. Sa. 98
- ArtikelVermischtes 98
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 101
- ArtikelBriefkasten 102
- ArtikelPatent-Nachrichten 102
- ArtikelPatent-Nachrichten 102
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) 141
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) 153
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) 177
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) 189
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) 201
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) 213
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) 227
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) 241
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) 255
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) 267
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) 281
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) 295
- BandBand 39.1915 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
pyv i: j H&y A-LBregue^ Schv/iJgue Ad.Ldingp Bezugspreis en/em Galilei Huygens w Graham P.«™, Js£ r rison |||ggyGBer/houdi EdPftSfadW für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Preise der Anzeigen Die viergespaltene kieine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite f400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Bezugspreis fürs Ausland jähri 8,50 Mark vorauszahlbar Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher- Bundes Postscheck - Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: ).). Caro, Berlin N 24, Monbiiou-Platz 11 und Reidisverbandes gelernter Uhrmacher (E. V.) Herausgegeben von Carl Marfels Berlin SW 68, Neuenburger Straße 8 Fernspr.: Amt Moritzplatz 11071 bis 11073 Telegramm-Adresse: Uhrmacherzeitung, Berlin, Neuenburgerslr. XXXIX. Jahrgang Berlin, 15. April 1915 Nummer 8 h:M «ij« :1 frt., Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen vorbehalfen efscher Qhrmaetef' Armee-Felddienstuhren „nur an Heeres-Angehörige". Der Deutsche Uhrmacher-Bund hat bekanntlich gegen die Firma Andreas Huber in München wegen der Vertriebsart der so genannten Felddienstuhren Klage erhoben und durch eine einst weilige Verfügung erreicht, daß die Firma weder ihre bisherigen Preise als Armee-Ausnahmepreise, noch sich selbst als die einzige Lieferantin der Armee-Felddienstuhren bezeichnen darf. Der Beklagte versucht nun, den Nach weis zu führen, daß die Preise, die er für seine Uhren von Militärpersonen fordert, wirklich Ausnahmepreise seien, und daß er es mehrfach abgelehnt habe, Uhren an Zivilpersonen zu liefern. Zwei von Huber benannte Zeugen haben vor Gericht folgendes bekundet: „Von dem Beklagten war für das Geschäft am Residenz platz, in dem ich tätig bin, die Weisung erteilt, die Felddienst uhren zu dem ermäßigten Preise nur für Angehörige der Armee oder Marine abzugeben. Die Weisung ist insbesondere in der ersten Zeit, als der Andrang ein sehr großer war — nämlich im August 1914 — nicht streng befolgt worden; es ist wohl vorgekommen, daß Zivilpersonen, die darauf aufmerksam ge macht wurden, daß der ermäßigte Preis nur für Miliiärpersonen gelte, wieder fortgingen, ohne zu kaufen. Verschiedene Käufer haben beim Einkauf ihren Einberufungsschein oder sonstige Militärpapiere vorgezeigt; wenn aber sonst Zivilpersonen zum Einkauf kamen, wurden sie nicht jedesmal gefragt, ob die Uhr für Militärpersonen gehöre. Man hat sich dazu häufig keine Zeit genommen, wenn schon wieder weitere Kunden auf Be dienung warteten. Später, als der Andrang nicht mehr so groß war, ist die Weisung des Beklagten genauer eingehalten worden. Huber hat sich mehrmals erkundigt, ob wir seine Weisung ein- halten, und hat uns zur Einhaltung ermahnt.“ Soweit der erste Zeuge; der zweite sagte folgendes aus: „Von dem Inhaber der beklagten Firma habe ich die strenge Weisung erhalten, die Armeeuhren zu dem ermäßigten Preise nur an Heeresangehörige zu versenden. Er hat dabei darauf hingewiesen, daß ihm der Uhrmacher-Bund nicht gut gesinnt sei. Wenn schriftliche Bestellungen von Zivilpersonen gemacht wurden, so ist stets schriftlich angefragt worden, ob die be stellte Uhr für einen Heeresangehörigen bestimmt sei, da sie nur in diesem Falle zu dem ermäßigten Preise geliefert werden könne. Es sind größere Bestellungen, die von Zivilpersonen ge macht wurden, abgelehnt worden. Der Inhaber der beklagten Firma hat mir bei meinem Eintritt gesagt, daß er schon früher die Weisung erteilt habe, die Armeeuhren zum ermäßigten Preise nur an Armeeangehörige zu liefern.“ — Es ist nun wichtig, festzustellen, in welchem Umfange Zivil käufer abgewiesen wurden. Wir richten deshalb an alle unsere Mitglieder und an die Leser unseres Organs die Bitte, uns alle Fälle bekannt zu geben, in denen sie zuverlässige Kenntnis von direkten Lieferungen an Privatpersonen erhalten haben. Wir glauben, daß es Huber nicht leicht fallen wird, viele abge wiesene Käufer zu nennen, die beeiden können, daß sie vor unserer Klageerhebung Uhren zu höheren als den angeblichen Ausnahmepreisen gekauft haben, oder denen die Lieferung der i 1 ' i
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview