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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 22.06.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-06-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-192106229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19210622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19210622
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-06
- Tag1921-06-22
- Monat1921-06
- Jahr1921
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 22.06.1921
- Autor
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Ihr. ginn A Md en. lachen! 264^ g. d, de« nnbold- 364t mberg. liierte llöc spressen. WWelll-CWWerAWlM Gez«g,pr«i, monaUUY Ml. 4.7b, Lurch Voten frei In« Hau« -»liefert, del Abholung in den Seschüftrstevlen M. 4.80, Wochen- .arten t.tO Mk. Bei Postoezn^z oirrreljührltch M. 1ü.— außschl. dustellungßgebühr. Einzelne Nummer LS Psg. Ausgabe werktüg. Ach nachmittags. Falls durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Sperre, Aussperrung der Anzeiger verspätet oder nicht erscheint, ist der Verlag nicht zum Ersatz verpflichtet. — Postscheckkonto Leipzig «9314 Geschästastell« Hohenstetn-Ernstthal, Dahnfir. 3 zugleich Oberlungwitzer LWMM und Gersbsrfer TugebleM AkH«iH«eprstt di« «g^paitme SorpuSzeü« Vv Pstz , '«»Narvr. > tie Mk.« bei Wiederholung«! ««chniißigrr Nnchlsß. —- Äutdmst«eri«ilung und Vermittlung von schrtMchen Ang»b»>,» «0 Psg. — AnzeigenaufgaLr durch Fernsprecher saMM Zed,»! Ersatzanspruch aus. — Bei zwangsweiser Sltinzichnag srr La. -rigmgtbühren dmch Klag, rser im KonkurSsalle gelangt L«i yoll« Bitrag unter Wegfall der Sei fofvrtig« Bezah'.M, Ke- willigten Abzüge in Anrechnung. — Fernjprecher Nr. 1TL. — Kohenstein-Emstthall Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdors, Rüsoorf Bernsdorf, Wüstend!«» » Mittelbach.Grüna,Ursprung,Kirchberg,Erlbach,Meinsdorf,Langenberg,Falken LangenchursdorsNs» «r. I4Z MitiwW, W 2L 3Ml ISA i8. ZOWI« Städtischer Kirschenverkauf im Reinhardhaus. Näheres durch Anschläge am Tor in der Bismarckstraße. OberlmtgVitz. Diejenigen Landwirte, welche ihr Getreide zum Mahlen in die Pfeifer-Mühle geschafft haben, werden hiermit aufgifordert, das Mehl Donnerstag, den 23. d. M, von nachmittags 2 Uhr ab, daselbst abzuholen. Desgleichen werden die Landwirte, weiche ihr Getreide in die Hirsch- Mühle zum Wahlen gegeben haben, aufgesordert, das Mehl Donnerstag, den 23. d. M., von vormittags 8 Uhr ab, daselbst abzuholen. Mütterberatungsstelle. Trotzdem die hiesige Milchküche aufgehoben worden ist, findet die Mütterberatung weirer wie bisher jeden Donnerstag von nachmittag 2 Uhr an im hiesigen Krankenhaus statt- Es wird gleichzeitig nochmals daraus hingewtesen, daß die Mütterberatung unentgeltlich ist. Die Mütter werden gebeten, im Interesse der guten Sache mit ihren Säuglingen zahlreich zu erscheinen Oberlungwitz, am 22. Juni 1921. Der Gemeindevorstand. Gkmetnde-SMMmsfe Gersdorf Bez. Chtz. Einlagezinsfuß: b /."/» bei täglicher Verzinsung. Alle neuzeitlichen Einrichtungen. Gemeindegirokonto 2. — Postscheckkonto Leipzig 25758. — Fernsprecher Nr. 1. Geschäftszeit: 8—1, 3—5. Sonnabends 8—1 Ubr. Jie Dresdner MOW Die pvlitijchc Hausfuctzmrp der grauen Polizei und die ebenfalls durch die Lanoes polizei vorgeuo-nmeuen, wen« auch alsbald wieder ausgeöobeueu politischen Verdastuuaeu haben begreiflicherweise großes Aufsehen hcr- oorgerusen, und es siebt zu erwarte«, daß das zufällig gerade jebt un Landtag anstehende Etatkapitel der Laudespvlizei nicht, wie cs ohne den Zwischenfall wvbl ohne weiteres ge scheben wäre, debattelos und durch glatte Bc willignug erledigt wird. Vielmehr darf inan sich auf eine hochpolitische Ausciuandcr'eguu ', bei dieser Geleacuheü gefaßt macheu. uud zwar 'umsomehr, als das ist für die Beurteilung des Falles wichtig — die Laudespolizci aus besondere Anweisung der Negierung bezw. des Ministers d. I. Lipinski in der mitgeteilteu eigenartigen Weise voracgangen ist. öLie es fegt bei jeder belanglosen und bei jeder wich- tigcn Angelegenheit geschieht die Partei- Politik wird sich der Sache bcmlichtigcu. Des halb erscheint es uns umso notwendiger, das Vorkommnis obue Parreibrille, aber auch ohne Scheuklappen zu betramten. Der Reichspräsident rrnd die Ncichsregie rung haben nach den bekannten Vorgängen die W erbungcn für O ö e r s eh l c s i e n v erböte u. Haven sie verbieten m ißen, ge zwungen durch die jammervolle Lage, in der daS deutsche Volk durch deu Krieg, durch die innere Zerrüttung infolge des Zusammew ru- cheS, der Revolution, des Versailler und dcS Londoner Diktats geraten ist. Wollen wir Oberschlesien retten uud das wollen wir doch alle — dann müssen nur schweren Her- zcnS jede gefühlsmäßige Handlung unterdrücken. Ncüssen nur klug sciu, Mlr bedcuken, daß wir die derzeitige politische Uevermaebt Frankreichs i>n Lllliiertenblock nicht stärken dürfen, indem wir den Drahtziehern in Paris Material lie fern über wirkliche oder scheinbare Verte lan gen gegen iraendwelcbc Vertragsbestimmungen. Gewiß ist es also Pflicht der Negierungen und ibrer Vollzugs- und AufsichtSorgaue, die sen zwingenden Tatsachen Geltung zu ver schaffen. Wer grundsätzlich sich auf deu Stand- punkt stellt, daß niemand, auch nicht aus den edelsten Motiven an irgendwelchen politischen Unternehmungen sich beteiligen dürfe, die vom Staat und durch Gesetz und Verordnung un tersagt sind und zum Woble des Ganzen ver boten bleiben müssen, der muß zugeben, daß das Gesetz auch dem Parrioteu, der für Ober schlesien und seine Landsleute sein Leben in die Schanze schlagen will uud dazu andere an- wirbt, dies verbietet- .Keinesfalls aber darf eine Negierung arbeiten mit agcntS provoca- teurs und Spitzeln. Wie würde Herr Li pinski und wie würden seine Parteigenossen in sittliche Entrüstung geraten, wenn unter einer bürgerlichen Regierung sich ein Minister des Innern erlaubt hätte, einen noch so schart flaatSgegnerischen Verband seiner Eoulcur durch einen Polizeispitzel zu Aeußeruugen seines In nersten durch eine solche Provokation und An rcizung verlocken zu lassen. And das Gefühl, daS junge, blühende Menschen aus anderen Landern, keine Oberschlesier, nur Deutsche nach Overichlesien geführt bat, ist denn doch noch von einer anderen Sorte, als Parteiieideuschast und Parreihcrrschsucht zu erzeugen pflegen- Klugheit gebietet unS, diesen jungen Deut scheu in die Arme zu fallen, denen cS am Ker zen srißt, wie polnische uud französische Sol dateSka gegen deutsche Menschen wüten — aber u nscr H erz i st bei ihnen- And wer zu Spitzelzwecken jenes Gewbl deutscher Men schen für andere an Leib und Leben und Hab und Gut grausam bedrohte und gepeinigte deut sche Menschen vorbcuchelt, gegen den wendet sich — das sprechen wir mit aller Offenheit aus - unser Ekel und unser Abscheu. Uns ist eS ganz gleichgültig, welcher Par tei ein Mensch angevört, wenn seine Tat be urteilt werden soll- Aber wenn sich junge Männer in Oberschlesien freiwillig im Kamvt gegen Mörder und Mordbrenner verblutet ha bcu, so sind es Pelden, deren wir mit höchster Achtung und tiefer Wermut gedenken Die Uebeneuguna eincS Münchener Studenten, Rr freiwillig in Oberschlesien kämpft, darf wobl daraus.Anspruch machen, ungefähr so hoch ge wertet zu werden wie diejenige, die deutsche Menschen mit Gewaltmitteln gegen Deutsche gcsübrt bat, nur weil sie sich gewißen politi schen "Anschauungen nicht sklavisch gefügt haben- In Oberschlesien waren nicht Auszeichnunaen und Rubin zu holen- Es gab da auch keine Unternehmunaen, bei deren gelungener Durch führung irgendein materieller Gewinn für eine Partei berauSzubolcu war- ES gab rrnd gibt da nur bedrohte, gemordete, geschändete Deut sche und andere Deutsche, die sich mit Leib und Leben freiwillig zu ihrem Schutze hin- gebcn- Dieser Schutz ist, soweit er möglich und mit den Verhältnissen vereinbar war, ae- scbasseu worden. Gemeinsame Not gebietet, das edelste Gefühl streng zu zügeln. 'Man soll die jungen Leute politi'ch und über Tatsachen und Dolgen ausklären, sic nach Pause schicken Doch keiner darf sic provozieren, keiner Miß brauch treiben mit dein edelsten Gefühl. Wir wissen uns frei von Chauvinismus. Gerade deshalb fühlen wir schmerzlich mit al len, die mit zukammengebissenen Zähnen sichen wüsten, was fremdländischer imperialistischer Ucbermnt in Deutschland, am Rhein, in Mr Pfalz, in Oberschlesien treibt. DaS beste, edelste Gefühl darf kein Unheil anrichten. Ge- wG nicht. Aber wer mit diesem Gefühl Schmdluder treibt, der überschreitet nicht nur Amtspflichten Ein deutscher Minister, der, während deutsche Menschen in Dbmschlesten in DeindeSnöten sterben und verzweifeln, mit der MaSke des deutschen mitfühlenden VruderS ausgestaktetc Polizeispitzel aussendet — liiert ein ganz neuartiaeS Charakterbild eines Staats manneS. Mau dars bcaierig sein, ob Herr L'pinS'i sich zu dieser Methode bekennt. Ob ihm, was aeaen Leute keiner Anschauung angewendet, als verbrecherisch gilt, in diesem Tall als preis- loseS Mittel erscheint Vom ehrlichen StmO- punkt betrachtet, bleibt jedenfalls eine Katze eine Katze sind ein Spitzel ein Spitzel . . . Die Aie-hchskM Die jetzt viel umstrittene Präge wegen Benutzung der den Kirchgemeinden gehörigen Friedhöfe, die dieser Tage auch den Landtag beschäftigte wird verschärft durch Beschwerden über angevliche Benachteiligung der nicht der Kirche Angehörigen, der sogenannten Anders denkenden- Das sächsische Justizministerium hat nun zu der Frage ein Gutachten abgegeben, das allgemeines Interesse beansprucht. Danach untersteht das Eigentum an den Friedhöfen als P r i v a t e i g e n t u in grund sätzlich den dafür geltenden Rechtsnormen. Dar aus folgt ohne weiteres, daß der Kirche krait ihres Eigentums an den Friedhöfen das Recht zustcbt, sie zu verwalten unc Anordnungen über ihre Benutzung zu treffen. Allerdings werden die Friedhöfe nur bis zu einem gewissen Grade, von den Regeln des Privatrechtsverkehrs be herrscht, denn sie sind dem öffentlichen Gebrauch gewidmet und als öffentliche Begräbnisstätten auch unerachtct des Umstandes anzusehen, daß sie in erster Linie bestimmt sind, als Begräb nisstätte für die Mitglieder der Kirche zu die nen. Allein diese Eigenschaft entzieht sie dem bürgerlichen Verkehr nicht schlechthin und be- schräntt das Privateigentum nur in der Weise, baß es nicht im Widerspruch mit der öffent lichen Zweckbestimmung benutzt werden darf. Sic schließt daher, wie auch das Reichsgericht anerkannt bat, das Vorhandensein privaten Eigentums nicht aus und läßt besonders das Recht der Kirche, die Friedhöfe zu verwalten und itzre Benutzung zu regeln, unberührt. Da her baben sich auch alle, die die Friedhöfe be nützen, den von der Kirche als der Herrin der Friedhöfe erlassenen Anordnungen zu unter werfen, gleichviel ob sie Mitglieder der Kirche find oder nicht Das ist in der Rechtsledre und in der Nechtfprechung wiederholt anerkannt worden, auch vom Reichsgericht- Hieran dürste auch durch das Reichsvereinsgesetz von 19W nichts geändert worden sein. Es untersagt eine. Beschränkung der gewöhnlichen Leich e u b e > g a n g u i f s e durch Polizeiverordnungcn, da gegen dürsten kirchliche Anordnungen, auch so weit sic die Leichenbegängnisse auf den Fried- böse« Beschränkungen unterwerien, durch das Neichsvereinsgesetz nicht berührt wordc« sein Anderleits darf jedoch nicht außer acht gelassen werden, daß das Bestattungswescn als solches ausschließlich Rm öffentlichen Recht untersteht. Ursprünglich wurdc es von der Kirche allein oereaelt In der neueren Zeit aber hat der Tüwt ans polizeilichen Gründen, besonders ans Gründen der öffentlichen Gesundheits pflege und der öffentlichen Ruhe und Ordnung, in wach'endem Ilmfang die Regelung des Be- stattnngSwesens auch für sich irr Anspruch gc- nvmmen. Bekanntlich hat sich auch das Reich in der Verfassung Vorbehalten, Grundsätze über daS Bcstattungswescn aufzustellen. Die auS dem Eigentum fließenden Befugnisse der Kirche zur Verwaltung der Friedhöfe usw- werden da er, 'oweit das BestattungSwefen in Frage kommt, ibre Schranken an den vom Stau'- waörzuncb wenden Interessen der Allgemeinheit finden müssen: eS wird dem Staat nicht das Recht abzusprechen fein, insoweit ans polizei lichen Gründen das Bcstattungswesen auch für die Kirche verbindlichst zu regeln und gegebe nenfalls selbst in bestehende kirchliche Regelun gen einzugrei'en. Dadurch wird nicht das Eigentum an den Friedhöfen, sondern nur die Art seiner Ausübung berührt- Hierauf benwt eS, daß sie Kirche, wie anderwärts, so auch in Sachsen, schon immer die Beerdigungen auch Andersgläubiger auf ihren Friedhöfen buchen mußte, soweit nicht ein eigener oder kommunalcr Friedhof vorhanden ist- De« An- derSaläubige« siebt unter dieser Voraussetzung nach dem Kirchcnsteuergesctz ein gesetzlicher An spruch auf Mitbenutzung der kirchlichen Fried höfe zu- Dit Mische der Rem«. Der Reichsbund des deutschen Rentner- buudeS oat folgende Entschließung angenom men: Es soll mit alle« gesetzlichen Mitteln auf eine oroßzügige Reichs- und Staats-Nentner- sürsorge oingewirkt werden, für welche als Grundlage ein Rentnersürsorgesetz folgende« Inhalts vorgeschlage« wird: Organisationen der Rentnersürsorgc durch Einrichtung von selbstverwaltcnden Rentnerkommissionen, An erkennung des Rentnerbundes als einzige Rent nervertretung. In steuerlicher Hinsicht gänz liche Steuerbefreiung für Rentner mit ll> AM Mark, bei Ehegatten mit 12 000 Mark jähr lichem Einkommen, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, die zur Unterstützung in der Lage sind. Freilassung der Vermögen bis zu 100 000 Mark von jeglichen ordentlichen und außerordentlichen Vermögenssteuern, wenn die Vermögen als Rcntnervermögen dienen müssen. Befreiung der Rentner von der Kapitalertrags- steuer, soweit das jährliche Einkommen 12 000 Mark nicht übersteigt. Schließlich Zuschußge währung zum Zinseinkommen bis zur Höbe der C rw erb slos enunterstützung. * Die gegenwärtige Lage der klemm Rent ner ist beklagenswert- Ein Kaufmann oder Handwerksmeister, der in der Friedenszeit durch seine Lebensarbeit ein Vermögm von etwa fünfzig- oder hunderttausend Mark erworben und sich dann zur Ruhe gesetzt hakte, konnte von den Zinsen dieses Vermögens sorglos leben und seiner Steuerpflicht genügen. Das ist jetzt, wenigstens für Leute vorgerückten Atters, un möglich, nachdem der Geldwert durchschnittlich auf den zehnten Teil gesunken ist- Selbst bei großen Einschränkungen sind sic genötigt, daS Kapital anzugreifen und dadurch dm Zinser trag zu verringern. Dies läßt sich eine Zeit- lang durchführen Schließlich wird aber das Vermögen aufgczebrt- Wem ein langes Lebe«. HIchieden ist, dem werden seine letzten Iabre vergällt durch die beständige Furcht, daß er bald am Ende seiner Mittel angelangt und dann auf die öffentliche Armenpflege angewiesen sei« wird Ein durchgreifendes Mittel zur Beseitigung der Notlage ist nicht vorhanden Bis zu einem gewissen Grade kann aber Ge setzgebung und Verwaltung dem schwer be drohten Stande zu Hilfe kommen. Das RWstMWsej! im M-rtas. Die Reichstagsfitzung am Dienstag begann mit Trauerkundgebungen. Der Präsident widmete dem verschiedenen Abg Aderhold einen Nachruf und gedachte auch der Grubenkatastrovhe in Herne Dann genehmigte das Haus auf Antrag der Deutschnationalen ohne Aussprache die Einleitung des Strafverfahrens gegen den Abg. van den Kerkhoff wegen Steuerhinterziehung. Hierauf trat man in die Tagesordnung ein, um zunächst die Interpellation und Anträge über die Aufhebung der Sekretärvrüfung zu besprechen. Der Deutschnationale Lnverrenz begründete die Interpellation seiner Partei, hier auf Abg Morath die der Volkspartei. Nach reger Aussprache wird die Angelegenheit dem Beamten ausschuß überwiesen. Das Abkommen zwischen Deutschland, Polen und Danzig über den freien Durchgangsverkehr nach Ostpreußen wird in allen drei Lesungen genehmigt, ebenso der deutsch-polnische Amnestie- Vertrag, sowie der Gesetzentwurf über Herstellung des Friedenrzustandes mit China, das deutsch französische Abkommen über die Erstattung der von Elsaß-Lothringen geleisteten außerordentlichen Kriegsausgaben und das Abkommen mit der Entente über die Grenzfestsetzung des Saargebiets. De: Nachtragsetat für 1921 wird dem Haus haltausschuß überwiesen Das Reichsmieten gesetz geht ohne Aussprache an den Wohnungs ausschuß. Dann folgt die zweite Beratung des Mietssteuevgcsetzes. Rcichsarbeitsminister Braun begründet den Entwurf: Die Ueberzeugung von der Notwendig keit einer Wohnungsabgabe sei jetzt Allgemeingut geworden. Eine solche Steuer sei zwar ein Uebel, aber das kleinere Uebel unter den vielen Uebeln. Wir folgen nur dem Zwange der Verhältnisse, wenn wir die vor dem 1. Juli 1918 fertiggestellten Wohnungen mit einer Abgabe belegen Mit dem Notgesetz über die vorläufige Förderung war die Wohnungsabgabe schon gegeben, und der vor läufige Entwurf ist eine Verbesserung dieses Not- gesetzcs. Der private Wohnungsbau kann nicht durch Freigabe des Wohnungsmarktes gefördert werden, denn sonst würden die Mieten auf das
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