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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 23.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-23
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191605232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19160523
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19160523
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-23
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 23.05.1916
- Autor
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WWMOHalerAnMr Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den - nächstfolgenden Tag. - Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich 50 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezo icn vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. K zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die ßgespaltene Korpuszrile 15 Pfennig, auswärtige 20 Pfennig, die Reklamezeile 40 Pfennig, die 2gespaltene Zetir im amtlichen Teil 4b Pfennig Außergewöhnlicher Satz nach vorheriger llebercinlmnft — Bet Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif. GämtlicheAnzeigen erscheinen ohneAufschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Gersdorfer Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Rüsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Nr. 118. M«Mg, dm A. Mi 1S1«. Fernsprecher Nr. 151. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 43. Jahrgang Die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs wird im Einvernehmen mit den hiesigen Kirchenvorständen auch in diesem Jahr in den Kirchen begangen. Es finden statt Donnerstag, den ÄS. Mai 1016, mittag- von 12—1 Uhr Festgelilute und abev-S '/,S Uhr festlich gestalteter Gottesdienst in beiden Kirchen der Stadt, zu dem die Einwohnerschaft hiermit herzlich eingeladen wird. Vereine und sonstige Körperschaften stellen mit der Fahne V.8 Uhr und zwar diejenigen der Altstadt und des Hüttengrundes auf dem Altmarkte, und diejenigen der Neustadt auf dem Neumarkt. Die ZugSordnung haben die Herren Vorsteher der Militärvereine übernommen. Besondere Einladungen an Behörden oder Private ergehen nicht. Die Herren Betriebsinhaber werden gebeten, ihre Betriebe in der Zeit von 6 Uhr ab ruhen zu lasten. Um Beflaggung der Häuser an dem Festtage wird herzlich gebeten. Hohenstein-Ernstthal, am 22. Mai 1S16. Ler Gtabtrat. Der Ausschuß für vaterländische Aeftlichkeite«. Dienstag: Mittwoch: bis bis Nr. »» Die Zeiten müsse«» Andrang entsteht. von de« Karteninhabern unbedingt etngehatteu werden, damit lein Oberlungwitz, am 21. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Oberlungwitz, am 19. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Ler Gemeindevorstand. Oberlungwitz, am 19. Mai t916. 1001 1201 1401 1601 9 10 11 12 1200, 1400, 1600, 1800. Von Uhr u k 9 10 11 Butterverkauf. Dienstag, den 23. Mai und Mittwoch, den 24t. Mai d. I., erfolgt im Rathaus der Verkauf von Auslandsbutter an alle Inhaber der grünen und auch gelben Karten Nr. 1 bis 1800. Die Abholung der Butter durch die Inhaber hat in nachstehender Weise zu erfolgen: Städtische Verkaufsstelle. Dienstag 9-12: Sahne, Flasche 90 Pfg, GoudakSse, V« Pfd. 60 Pfg., Sardine» in Tomaten, Dose 65 Pfg., in Oel, Dose 80 Pfg. Steuerpflichtige hier, die über das Ergebnis ihrer diesjährigen Gemeindesteuer-Einschätzung eine Zuschrift »och »icht erhalten habe«, werden hiermit aufgefordert, sich bei der hiesigen Gemeindekaste — Rathaus, links 2. Zimmer — zu melden. Der 1. Termin Gemeindesteuer 1916 ist spätesten« bis Freitag, den 2«. Mai d. I., auch im Falle eingewendeter Reklamation, an die Gemeindekaste — Rathaus, links 2 Zimmer — zu bezahlen. Reg.-Nr. 511 Getr. Bekanntmachung Nr. 137. Getreideablieferung betr. Alle Landwirte werden hiermit angewiesen, ihr überschüssige«, das heißt dasjenige Gc- treibe, welche« sie nicht als Selbstversorger für ihren Haushalt zu verwenden berechtigt sind, schleunigst und restlos bis zum 31. Mai 1016 an die Mühlen oder Getreidehändler abzuliefern und zwar auch da« sogenannte AertragSgetreide. Auch die Geireidehändler haben -iS -um 81. Mai sämtliches Getreide in die Mühlen abzultefern. Am 31. Mai hat also das gesamte im Bezirke noch verfügbare Getreide in den Mühlen zu liegen. Die Mühlen erhalte» hiermit Avweis«»g, das Getreide ohne Widerspruch anfzu»ehmen. E« wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich derjenige, von dem sich ergibt, daß die bet der letzten Bestandsaufnahme angegebenen Getreidemengen nicht vollständig abgeliefert worden sind, schwerer Bestrafung auSsetzt. Der BttirkSverband der Königlichen AmtShauptwannfchaft Glauchau. Reg.-Nr.: 1278. I. 8. Berechtigung zum Viehauftauf. Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 14. Mai 1916 — 1177 I. 8. — hat folgendermaßen zu lauten: Ausweiskarten mit 20 Mark Gebühr, sogenannter kleiner ViehhaudelSanSweiS. Einen solchen haben die meisten Fleischer erhalten. Der kleine ViehhandelSavsweiS berechtigt nur -nm Aufkauf von Vieh im ganzen Lieferungsbezirk (d. h der KreiShauptmanuschaft), zu dem der Kommvnalverband, in welchem der Fleischer seine gewerbliche Niederlassung hat, gehört. Fremden Fleischern aus anderen Bezirken, z. B. auS den KreiShauptmaunschaften Zwickau u«d Leipzig, ist eS also streng untersagt — wenn sie nicht den großen ViehhandelsauSwets vorlegcn können — im Bezirk Glaucha» aufzukaufe» und zwar ist ihnen d es untersagt auch dann, wenn sie einen Viehbezugsschein vorlegen können. Glaucha«, den 19. Mai 1916. Der Bezirk-verband der Königlichen Amtshnuptmannschaft Glauchau. Amtshauptmann Graf o. Holtzeudorff. Von 8 bi« 9 Uhr Nr. 1 bi« 200, o« 9 t» 10 t» »» 201 400, 10 t, 11 401 600, 11 »0 12 t» 601 800, »o 2 »o 3 801 1000. z« -er Rier des Geburtstages Sr. MM des Königs Donnerstag, den 28. Mai, 10 Uhr vorm. im Saale des Postrestaurants ladet ergebenft ein Oberlungwitz, den 20. Mai 1916 die Lehrerschaft. Die Kriegssteuern. o. Tie gegenwärtige Kriegstagnng des Tentschen Reichstags wird sich erheblich länger ausdebnen als alle vorausgcgangencn, die sich aus einige wenige Sitzungen beschränkten Tas Gelaicht der Beschlüsse Pflegte im umgekehrten Ver. ltnis zur Länge der TagungSdaner zu steten. Tie Milliarden Vorlagen überKriegs- anleiben wurden ohne jede weitschweifige und überflüssige Erörterung angenommen. Tiefen Mstiarden-Forderungen gegenüber handelt es sich bei den Steuervorlagen, die jetzt nach er folgter grundsätzlicher Verständigung darüber den Reichstag beschäftigen werden, gewisser- maßen uw Lappalien. Im ganzen sollen 500 Millionen Matt? aus den neuen Steuern auf kommen. Tiefe Summe soll bekanntlich zur Verzinsung der anfgenommeneu Kriegsanleihen dienen. Wie ein Privatmann, so hieß es in der amtlichen Ank ndignng der Krieg stteuervorla gen, gegen eine geordnete Wirtschaftsfül rung verstoßen würde, wenn er die Zinsen aufge- nommcner Schulden durch neu« Schuldverbind- lichkesten begleichen wollte, so kann auch in der Wirtschaft eines Staates ein derartiges Ver sa' ren nicht als zulässig cracktet werden, so lange der Staat noch über die Mittel verfügt, einen solchen Verfall seiner Wirtschaft abzu wenden. Tas war für die Negierung der be stimmende Gesichtspunkt, aus dem heraus die Steuervorlagcn cingebrachl wurden. Es wur de dabei von vornherein ausdrücklich festgestelll, daß die jetzigen Vorlagen nicht eine Lösung der Frage nach der Deckung der gesamten aus dein Kriege sich ergebenden Belastung bezweck ten, daN an die Lösung dieser Aufgabe viel mehr erst nach Beendigung des Krieges hcran- getreten würde. An den Regierungsvorlagen, die außer der .Kriegsgewinnsteuer eine' Erhöhung der Tabak- a^gaben, den Quittungsstempel, Kriegszuschlä ge auf die Postgebühren und einen Frachtur kundenstempel vorsahen, latte der Steueraus schuß des Reichstags so tiefgreifende Aendc- rungen vorgenommen, daß die Verbündeten Regierungen sich mit den Kommissionsbeschlüs- sen nicht einverstanden erklären konnten. Tie > Tabaksteuer war ganz gestrichen, an Stelle der ! Quittungs- eine Waren-Umsatzsteuer gesetzt und auch an den übrigen Steuerentwiirfen wa ren so einschneidende Aenderungen vorgenom- Men worden, daß die Erreichung des mit der Anziehung der Steuerschraube verfolgten Zieler in Frage gestellt worden war. Angesichts die ser Sachlage versammelten die bundesstaatlichen Ministerpräsidenten und Finanzminister sich in Berlin, um mit dem Reichsschatzsekretär über Mittel und Wege zu beraten, um doch noch zu einem alle Teile befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Tie Bemühungen wurden von Erfolg gekrönt. Es kam ein Kompromiß zu stande, mit den, sich auch die Führer der Mehr- hcitsparteien des Reichstags einverstanden er- starten. Nach der grundsätzlichen Einigung darf man nüt einem flotten Tempo der Bera- timgen sowohl in der Kommission wie im Plenum des Reichstags und mit dem Zustan dekommen von Steuergesetzen rechnen, die dem Er orderns genügen. Tas deutsche Volk aber wird das Resultat der aufs gewissenhafteste ge führten Beratungen seiner Minister und parla- menlarisctxn Vertreter mit der Bereitwilligkeit entgegennehmen, mit der es alle aus dem Kric- g« erreichbaren unabänderliäxn Lasten in der oegründtten Zuversicht aus sich genommen hat, daß die großen Opfer nickt umsonst gebrockt werden, sondern daß sie uns in diesem heilt- gen Kriege den endg ltigen Sieg und den ehrenvollen, dauernden Frieden sichern. Tie Tobak- und Zigarrensteuer soll mit der Einschränkung Gesetz werden, daß der Wertzoll erst erhoben wird, wenn im Tabakgewerbe wie der normale Preise eingetreten sind. Vorn Frachlnrkundenstempel sollen die Jndustrie-An- scklußbalmen, die lediglich den Ansckluß be stimmter Betriebe an die Sloatsbabnen l^sor- gen, freibleiben. Bei den Kriegszuschlägen ans die Postgebühren handelte es sich vornehm lich darum, ob die Zuschläge befristet werden sollten, d h. ob die Regierung verpflichtet wer den soll, die (yebührcnerlwhung zwei Jahre nach Friedensschluß anszuheben oder zu noch maliger Beschlußfassung dem Reichstage vorzu legen. Aris dem Kouvromiß über die Kriegs- gewinnsteuer lautet die wichtigste Bestimmung: Tie im Besitzstcuergesetz vom 3. Just 1913 be- zeichneten Personen, deren Vermögen «m 31. Tezember 1916 gegen den Stand zu Beginn des Veranlagungszeitranms einen Zuwachs oder keine Verminderung nm mindestens 10 b. H. erfahren hat, haben zugunsten des Rei- chrS eine außerordentliche Kriegsabgabe zu ent richten. Tie Abgabe vom Zuwachs wird nur erhoben, wenn der festgestellte VermögenSzu- wachs den Bettag von liOOO Mark und das Vermögen am 31. Tezember 1916 den Ge samtwert wn 6000 Mark übersteigt. Beträgt das Vermögen am 31. Tezember 1916 nicht mehr als 13 000 Mark, so unterliegt der ab- gabepflichtige Vennögenszuwacks nur insoweit der Abgabe, als durch Um ein Vermögensbe- trag von 10 000 Mark übelschritten wird. Die Umsatzsteuer beträgt ein Tausendstel des Lie- ferimgsgeschäftes, sic wird erst von den gelei steten Zahlungen erhoben und gelangt nicht zur Erhebung, wenn der Umsatz den Gesamt- betrag von 3000 Mark im Jahr nicht über steigt. Ei« siegreicher Vorstoß a« Lote« M««". Von einer neuen glänzenden Waf'entat un serer tapferen Truppen vor Verdun gibt der gestrige deutsche Genera'stabsbcrickt Kunde: Der Gegner nm ein beträcktiickes Stück zurück geworfen, 1346 Mann zu Gefangenen gemacht — die doppelte ZaA dürfte nach den bisheri gen Erfahrungen in solchem Falle tot auf der WaUstatt geblieben sein — lind 16 Maschi- nengewebre und acht Geschütze erbeutet. Das beißt mit anderen Worten, daß unser Vorstoß die ersten feindlichen Gräben, die von Schützen und Maschinengewehren besetzt zu sein Pflegen, nach „geschickter Artillerievorbereitung" über rannt lat, daß ab«r auch die zweite Linie, wo
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