Delete Search...
Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 12.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-12
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191609129
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19160912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19160912
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-12
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 12.09.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
WOm-CrOW Anzeiger Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Fasttage für den nächstfolgenden Tag. - Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich 50 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die 6gespaltene Korpuszeile 15 Pfennig, auswärtige 20 Pfennig, die Reklamczeile 10 Pfennig, die 2 gespaltene Zeile im amtlichen Teil 45 Pfennig. Außergewöhnlicher Sah nach vorheriger Uebereinkunst. — Bet Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif. EämtlicheAnzetgen erscheinen ohneAufschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Nersdorfer Tageblatt. ft" Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Nüsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Griina, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Rr. 212. Fernsprecher Nr. 151. MartU den 12. AMMer 1M. ° 43. JihrMg Reg.-Nr. 678 Tetr. Nr. 172. Ablieferung von Brotgetreide. Auf Grund von H 3 und 13 der Bekanntmachung des BundeSrats für Brotgetreide und Mehl vom 29 Juni 1916 wird folgendes bestimmt: 1. Die Landwirte werden hiermit aufgefordert, je V« ihrer gesamten Roggen- und Weizenernte umgehend auSzudreschen. Da« Getreide ist in gutem und wahlfähigem Zustande zur Hälfte dis Ende September und znr Hälfte bis zum 18. Oktober an die Mühlen oder Gelreidehändler avzuliefern. Falls das Getreide zu feucht und daher noch nicht mahlfähig sein sollte, so ist es auf den Getreide- böden in geeigneter Weist zu lagern und durchzuarbeiten, so daß es rechtzeitig in wahlfähigem Zustande abgeliefert werden kann. 2. Die Druschprämie wird vom Bezirksoerband nur noch bis zum 17. September einschlietzlich gewährt. Die Quittungen über das bis zum 17. September abgelieferte also mit Druschprämie bezahlte Getreide sind spätestens am 18. September an die Amtshauptmannschast — Getreide- abtetlung — von den Mühlen und Händlern einzusenden. Die Druschprämie von den nach dieser Zeit etngereichten Quittungen fallen den Aufkäufern zur Last. 3. Die Ortsvehörden werden beauftragt, die Durchführung der unter 1 getroffenen Anordnungen genau zu überwachen. 4. Es wird daraus hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend getroffenen Anordnungen nach §57 der Bekanntmachung vom 29. Juni 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft werden können. Auch kann der Bezirksverband gegebenenfalls die gefoidertcn Arbeiten auf Kosten deS Besitzers von Brotgetreide durch einen Dritten vornehmen lassen. Glauchau, den 9. September 1916. Der Bezirksverband der Königlickcn Amtshauptmannschaft Gtancdau. I. V.: Regierungkamtmann Rensch. Reg.-Nr. 679 Getr. Nr. 173. Verfütterung von Abfallgetreide. 1. Es wird darauf hingewiesen, daß Abfallgetreide jeder Art (Hinterkorn, Mischgetreide und dergl.) sowie auch minderwertiges Getreide, vorläufig bi« zur Bekanntmachung der von der Reichssielle zu treffenden Maßnahmen zu Futterzwecken noch nicht freigegeben werden kann. Solches Getreide ist daher sorgfältig aufzubewahren. 2. Als minderwertiges Getreide im vorstehenden Sinne ist auch der sogenannte Ruß- oder Brandweizen, der in diesem Jahre mehrfach auftritt, nnzuschen. Auch dieser darf nicht verfüttert werden. Der Rußweizen ist bei entsprechender Behandlung mahlfähig und daher an die Mühlen abzulieferu. Je nach der Beschaffenheit des Rußweizcns ist jedoch den Mühlen ein Aufgewicht von 5—10 als Ausgleich der bei der Reinigung und Vermahlung entstehenden Verluste zu gewähren. Die Miihlenvcsitzer werden ermächtigt, für Rnßwcizen je nach dem Zustande bis zu 11 Mk. 25 Pfg. für den Zentner zu bezahlen Glauchau, den 9. September 1916. Der Bezirksvcrband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau I. V.: Regierungsamtmann Reusch. Reg.-Nr. 2406 I. L. Höchstpreise für Pflaumen. 1. Der Preis für Hauszwetschen (Bauernpflaumen) aller Art aus der Ernte 1916 darf einschließlich der Erntekosten bei der Veräußerung durch den Erzenger 10 Mark für den Zentner nicht übersteigen. 2. Der Höchstpreis für Hauszwetschen im Großhandel beträgt 13 Mark für den Zentner. 3. Für den Verkauf an den Verbraucher werden folgende Höchstpreise festgesetzt: 16 Pf^ für das Pfund beim Verkauf in Mengen von mehr als 10 Pfund, 18 Pfg. sür das Psund beim Verkauf in Mengen bis zu 10 Pfund. 4. Die Höchstpreise dürfen nur gefordert und gezahlt werden für beste, gepflückte Ware. 5. Wer Hauszwetschen nach außerhalb des Bezirks ausführen will, hat dies vorher der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigcm 6. Znwiderhaudlunge» gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung können mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft werden. Glauchau, den 7. September 1916 Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast Glauchau. - Die Stadträte zu Glauchau, Meerane, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein und Waldenburg. Der Bürgermeister zu Callnberg. Die Gemeindevorstande zu Gersdorf, Hohndorf, Oberlungwitz. Beschlagnahme, Bestandserhebung und Ablieferung der Fahrradbereifungen. Nach der Bekanntmachung des st-llnerlretenden Generalkommandos XIX. (2. Kgl. Stichs. Armeekorps vom 12. Juli 1916 sind alle Fahrraddecken und -Schläuche vom 12. August 1916 ab beschlagnahmt. Jede weitere Benutzung dieser Gegenstände ist verboten, wenn nicht da« Königliche Gar nisonkommando Glauchau die Weiterbenutzuug des Fahrrades genehmigt hat. Verfügungen über beschlagnahmte Bereifungen sind nichtig Veränderungen dürfen daran nicht vorqenommen werden. Bis zum 15. September d. I. können die beschlagnahmten Fahrraddecken und -Schläuche freiwillig an die städtische Sammelstelle, Z'mmer 12 des Rathauses, abgeliefert werde«. Die Sammclstelle ist am 13., 14. und 1». dieses Monats von N—42 Nhr vorm. geöffnet. Alle Bereifungen, die bis zum 15 September 1915 nicht freiwillig an unsere Sammel stelle ubgeliefert worden sind, sind bis zum 1. Oktober 1916 mittels vorgeschriebenen Meldescheins in Zimmer 12 des Rathauses zu melde« und werden später enteignet. Für die bis zum 15. September d. I. freiwillig an die Sammelstelle abgelieferten Be reifungen werden folgende Preise bezahlt: Decke Schlauch Klasse rr sehr gut 4,00 Mk. 3,00 Mk. „ b g"t 3,00 „ 2,00 „ „ e uoch brauchbar 1,50 „ 1,50 „ „ ä unbrauchbar 0,50 „ 0,25 „ Es werden jedoch auch unentgeltlich zur Versügung gestellte Bereifungen gegen Empfangs bescheinigung angenommen. Die abgelieferten Gegenstände werden sofort bezahlt. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 8. September 1916. Städtischer Verkauf. Nudeln mit Eizusatz, Pfund 56 Psg. Gelb : 1—130 Br Weber, Dresdner Str., 181—265 M Brclschueider, Btsmarckstc.. 266—390 W. Weinreich, Weinkellerstr., 390—530 W Küchler, Ost straße, 1400—1520 Lorenz, Hüttengrund. (Den Nummern 531—1399 werden später Nudeln zu geteilt) Grün und gelb: 3201—3765 Verkaufsstellen des Konsumvereins. Bohneumehl erhältlich im Konsumverein. Dienstag 8—12: Markenfreier Grieß. Lebensmittelkarten grün 1—200: 8—9, 201— 485: 9—10, gelb 1801 — 1950: 10-11, 1951—2100: 11—12 Jede Person '/< Pfd. 11 Pfg. Heringe in Tomaten, Dos- 1 Mk., Erbsen, milteifein, 1-Pfunddose OOPfg., Risotto (Reiskonseroen), Dose 1 Mk 15 Pfg., Oelsardinen, Dose 80 Pfg. 2. Städtische VeMitssstcke, Chemnitzer-, Echt Wiesenstraße. Dienstag 8 — 12: Schweinefleisch und Wurst. Lebensmittelkarten gelb 1086—1150: 8—10, 1151—1245: 10—12. Jede Person '/< Pfund. Gerstengrütze, '/« Psd. 31 Pfg., Julienuensuppe, V« Pfd. 25 Pfg., Oelsardinen, Dose 80 Pfg., Heringe in Tomaten, Dose 1 Mk., Erbsen, mittelfein, 1-Pfund-Dvse 60 Pfq. Butterverkäust Dienstag, den 12. September und Mittwoch, den 13. September d. I., erfolgt im Rathaus der Verkauf von Auslandsbuttcr an alle Inhaber der grünen und auch gelben Karten Nr. 1 bis 1004. Die Abholung der Butter durch die Inhaber hat in nachstehender Weise zu erfolgen: 2 )ienstag: Mittwoch: Vou 8 bis 9 Uhr Nr. I bis 100, von 8 bis 9 Uhr Nr. 601 bis 700, „ 9 „ 10 „ „ 101 „ 200, „ 9 „ 10 „ „ 701 „ 800, „ 10 „ 11 „ „ 201 „ 300, 10 „ 11 „ „ 801 „ 900, 11 12 „ „ 301 „ 4M, 11 „ 12 „ „ 901 „ 1004. 2 ,, 3 „ „ 401 „ 500, „ 3 „ 4 „ „ 501 „ 600, Die Zeiten müssen von den Karteninhabern unbedingt eiugehalten werde«, damit kein Andrang entsteht. Oberlungwitz, am 11. September 1916. Der Gemeindevorstand. An sämtliche Schweracöeilends wird Dienstag, den 12. d. Mts., von nachmittags 1» Uhr an bei dem auf der Vorzugskarte für Schwerarbeiter genannten Fleischer Gefrierfleisch und Margarine abgegeben. Die Vorzugskarte ist vorzulegen. Oberlungwitz, am 11. September 1916 Der Gemeindevorstavd. Siliftria gefallen! Vor acht Tagen begannen die verbündeten deutschen und bulgarischen Truppen den Ein marsch in die Dobrudscha. In dieser einen Woche haben sie zwei rumänische Festungen bezwungen, die rumänische Dobrudscha Armee und das russische Hilfsheer in der Feldschlacht geschlagen und sich aus. emer breiten Front von der Donau bis zum Schwarzen Meere die Freiheit der Handlung gesichert. Der rumä nische Feldzugsplan ist damit in allen seinen Teilen über den Haulcn geworfen. Fetzt be reits, nach zwei Wochen, muß das Laud Kö nig Ferdinands erkennen, das, seine verant wortlichen Männer, die es zum Trcubruch ver leiteten, betrogene Betrüger sind. Was Rumänien im Bukarester Frieden sich ohne Schwertstreich von dem erschöpften Bulgarien erpreßte, baten ihm die Truppen, die Ser bien und Montenegro bezwungen haben und
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview