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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 62.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193800001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19380000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (30. Juli 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Recht und Steuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Werbung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 62.1938 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1938) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1938) 29
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1938) 41
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1938) 55
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1938) 69
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1938) 83
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1938) 93
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1938) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1938) 119
- AusgabeNr. 11 (12. März 1938) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1938) 145
- AusgabeNr. 13 (26. März 1938) 161
- AusgabeNr. 14 (2. April 1938) 175
- AusgabeNr. 15 (9. April 1938) 189
- AusgabeNr. 16 (16. April 1938) 207
- AusgabeNr. 17 (23. April 1938) 219
- AusgabeNr. 18 (30. April 1938) 233
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1938) 243
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1938) 255
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1938) 269
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1938) 281
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1938) 301
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1938) 313
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1938) 327
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1938) 339
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1938) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1938) 363
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1938) 375
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1938) 393
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1938) 405
- ArtikelUntersuchungen über Zugfederbandstahl 405
- ArtikelDer Umbau eines Urofa-Raumnutzwerkes 406
- ArtikelDie Zeitbestimmung aus Sternbeobachtungen und ihre Fehler ... 408
- ArtikelDie Ölfrage im Uhrmacherhandwerk (Fortsetzung zu Seite 399) 409
- ArtikelEin Zeitschalter in Steckdosenform 411
- ArtikelWarum werben wir jetzt? 412
- ArtikelDie Photozelle im Dienste der Zeitmessung 413
- ArtikelSprechsaal 414
- ArtikelVermischtes 414
- ArtikelRecht und Steuer 416
- ArtikelWerbung 416
- ArtikelWirtschaftsteil 417
- ArtikelFachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren der ... 417
- ArtikelPersönliches 418
- ArtikelBriefkasten 418
- AusgabeNr. 32 (6. August 1938) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1938) 435
- AusgabeNr. 34 (20. August 1938) 447
- AusgabeNr. 35 (27. August 1938) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1938) 471
- AusgabeNr. 37 (10. September 1938) 483
- AusgabeNr. 38 (17. September 1938) 495
- AusgabeNr. 39 (24. September 1938) 509
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1938) 521
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1938) 535
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1938) 547
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1938) 561
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1938) 571
- AusgabeNr. 45 (5. November 1938) 585
- AusgabeNr. 46 (12. November 1938) 599
- AusgabeNr. 47 (19. November 1938) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1938) 627
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1938) 645
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1938) 657
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1938) 671
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1938) 683
- BandBand 62.1938 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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416 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG I Nr. 31 Gchäusenummer 36 440 und die vier folgenden Reparaturzeichen hat: 10 471, 320, 4070 und x 24. Die Staatliche Kriminalpolizei, Kriminalpolizcileitstelle München, München 6 (Brieffach), bittet um Mitteilung der Uhrmacher, welche die Uhr geliefert und repariert haben. lllircn bco Wcltrcltoröflicgm'. Bei der Durchführung des Weltrekordfluges des amerikanischen Fliegers Hughes, der in 3 Tagen, 19 Stunden und 17 Minuten um die Erde flog und dabei über 25 000 km zurücklegte, waren Flieger und Flugzeug mit Chronometern und Chronographen von L o n g i n e s ausgerüstet. Alle Meßinstrumente befanden sich, wie uns mitgeteilt wird, nach der Landung des Flugzeuges noch in bester Verfassung. Recht unO Steuer Ziiu'cmnahmcn 1026. P. S. in Q. Besteht eine Verpflichtung, die Zinsen aus Spargcld bei dem Einkommen mit anzugeben? Ist ein Betrarf steuerfrei? — “ Lohnempfänger brauchen nach § 46 EinkStG. Zinseinnahmen nur dann besonders zu melden, wenn sie — gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Einnahmen, die nicht dem Abzüge unter liegen — 300 RM im Jahre übersteigen. Für Gewerbetreibende und sonstige Personen, die Einkünfte beziehen, die nicht unter die Steuerabzugsbestimmungen fallen, besteht eine derartige Frei grenze nicht, sondern sie müssen die ihnen zugeflossenen” Zinsen in jedem Falle bei Aufstellung der Steuererklärung mit angeben und mitversteuern. Die Höhe des Sparguthabens übt keinen” Ein fluß aus. Rcpjraturmarhc unb SchaöcmjcrfatUciftimg 1027. W. G. in L. Vor etwa zwei Jahren ist bei mir eine Brillant- Damen-Armbanduhr zur Reparatur abgegeben worden. Nunmehr legt mir der Kunde den Reparaturabschnitt mit dem Bemerken vor, er habe bisher immer geglaubt, daß seine Frau die Uhr ver legt oder verloren habe, bis er jetzt, zwei Jahre später, die Marke gefunden habe. Die Uhr befindet sich aber nicht mehr in meinem Besitz. Nach meiner Erinnerung ist die Uhr einer Verwandten der Eigentümerin ausgehändigt worden, und zwar gegen einfache Uuittungsleistung auf dem Gegenabschnitt. Aber auch diese Quittung ist nicht mehr aufzufinden. Die von dem Kunden vor gelegte Reparaturmarke trägt den üblichen Vermerk: , Die zur Reparatur übergebene Uhr wird nur gegen Rückgabe dieses Scheines verabfolgt und nicht länger als drei Monate aufbewahrt." a Gr aul ,, diesen Vermerk von einer etwaigen Haftung für das Abhandenkommen der Uhr befreit? Oder muß ich die wahr scheinlich übersetzten Ansprüche des Kunden befriedigen 7 — L Der Vermerk auf dem Reparaturschein befreit den Uhr macher nicht von der Haftung für ein Abhandenkommen der Uhr. Der Uhrmacher wird vielmehr nur in folgenden Fällen frei: aj Er händigt die Uhr einem tatsächlich zum Empfand Be rechtigten aus. Im Streitfälle muß der Uhrmacher be weis en, daß er die Uhr wirklich ausgehändigt hat, und daß der Empfänger zur Empfangnahme berechtigt, also entweder der Be steller selbst oder von diesem zur Empfangnahme ermächtigt war. I nandigt die Uhr gegen Rückgabe des Reparaturscheines aus und kann aus den Umständen, insbesondere Kleidung und Auftreten des Überbringers des Scheines, nicht entnehmen, daß dieser auf unredliche Weise in den Besitz des Scheines ge- kommen ist. 2 j ^uß also der Uhrmacher tatsächlich dem Kunden Schadens ersatz leisten, so ist es doch Sache des Kunden, die Höhe dieses de^fel al l° d£n f )f ert de , r Uhr ' 2U Da ihm das in HiJ S l i e " Wlrd ' so wird meist ein Vergleich über die ochadenshohe ratsam sein. bew 3 ah?t er wT4 rmerk ,' daß , ^ e u U1 ; r ^ län £ er als drei M °™te auf- dfo Ren i W u praktlsch den Kunden meist dazu veranlassen, nütz?'TerV 1 Z «itig abzuholen. Tut er dies jedoch nicht so her eher d (Ma dem Uhrmacher nichts. Es empfiehlt sich da hin der folgende Vermerk: „Wird das Reparaturstück nicht noT h en für eC eige^° nat V n ab * eho,t ' SO hafte ich nur schäditfunu ! Y orsatz - Die Beweislast für Verlust oder Be- adigung sowie für mein Verschulden trägt dann der Kunde." Werbung Nur gute Lichtbilöroerbung hat Erfolg besfeüt te- eS schll e /t ?T b i e r Cher fÜF WerbuI ^ di * « „nicht Lichtbilder mit «AI u, UI ^ Wenn man Werbefilme oder unt .. oht „ M . r sr..i,”S5 h w b Ä"s SLht unier umstanden fast zum Widerstand. Grundsätzlich ist die Kino werbung dann gut, wenn sie kurz ist, sachlich bleibt und ohne viele Umschweife auf das Ziel hinsteuert. Allerdings ist nicht immer das, was dem Kaufmann als wesentlich erscheint, auch für den Kinobesucher interessant. Gefährlich sind besonders die Über treibungen des gesprochenen Wortes. Weih 6 ""!,, 8 ' 011 d h 8r Einzelbandel bald wieder Gedanken über seine bilder nd W T n “jT si ° h ents Prechende Werbelicht bilder oder Werbefilme beschafft, so muß er auf diese Gesichtj- FW lh b ^ S< ? nder f acbten - Die Werbung im Kino hat sich beim Einzelhandel noch nicht soweit durchgesetzt, wie man es eigent- M R ‘Y'Tf ten ™ ußte - .™l' eicht ' weil man die Ursachen der Mißerfolge noch zu wenig kennt. Vor allem muß man bei der Kinowerbung alles vermeiden, was beim Besucher den Eindruck erwecken könnte, daß nur wegen der „langweiligen Werbund" das Programm immer noch nicht beginnt. H” St Werbung für Qualitätefchmuch X Der :k V r e . rkaU e fs . belf er “ stellt den Mitgliedern der Fach gruppe 12 für die Schmuckwerbung ein besonders wirkungsvolles Blickfangplakat zur Verfügung. Es wirbt für Qualitätsschmuck, lur den Schmuck, der ein eigenes Gepräge trägt. Das rote Notenzeichen, das den Gedanken des „Schmucks mit der eigenen Note symbolisiert, hebt sich weithin sichtbar von einem gelben Der Schmuck mit der eigenen Note erfreut immer Schaufensterplakat zur Werbung für Qualitätsschmuck Untergrund ab, der durch ein in weiß und grau gehaltenes Schriftband gegliedert ist. Das Schwarz der Schrift ergänzt den Zusammenklang der Farben. Geliefert wird der Blickfang zum Preise von 5,50 RM. Eine Pause, mit deren Hilfe der Blickfang hergestellt werden kann, kostet einschl. Schrift 2,50 RM. Be stellungen sind an den „Verkaufshelfer für Schmuck und Uhr“ der Fachgruppe 12, Berlin W, Potsdamer Str. 111, zu richten. »Ich tDüröc Sic gern rotcöcr bcöicncn« Eine Kundin wollte in einem großen Geschäftshausc, so heißt es in einer Angestellten-Zeitschrift, Teller kaufen. Die Ware an sich gefiel ihr, aber der Preis war zu hoch. Trotzdem die Verkäuferin auf die Schönheit, den Gebrauchswert und die Preis würdigkeit hinwies, konnte sich die Kundin zu einem Kauf nicht entschließen, sondern erklärte, sie wolle in einem anderen Ge schäft nachsehen, ob sie diese Teller nicht doch noch vorteil hafter erhalten könne. Die Verkäuferin hob nochmals die guten Eigenschaften und die Fabrikmarke dieser Teller hervor und sagte dann, als alles nichts half, unvermindert freundlich: „Ich glaube nicht, daß ein anderes Geschäft diese oder eine gleich wertige Qualität billiger abgeben kann, und ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie, nachdem Sie sich davon über zeugt haben, zu uns zurückkommen würden. Ich würde Sic sehr gern wieder bedienen.“ „Ich muß , so sagt dazu der Betriebsführer, „dieser Ver käuferin meine Anerkennung aussprechen. Das war in Wort und Haltung tadellos.“ Er fügt treffend hinzu, daß alle Verkaufskräfte
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