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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 31.07.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-07-31
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188407313
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18840731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18840731
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1884
- Monat1884-07
- Tag1884-07-31
- Monat1884-07
- Jahr1884
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Großenhainer UnltchüluW- L Anzeigeblalt. Riiiis^nü tlcr Röllig. Auüöl'lliujffiliuillijclmjt, cles Rmügl Amtsgerichts mit! lies KtnAcattts zu Ero^enlmm. E.schtinen: Dirnstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliche- Abonnement: am Schalter l M., durch den Voten in- Hau- 1 M. 25 Pf., durch die Post l M. 2b Pf., durch die Post ins HauS l M. bu Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke sen. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht ander- bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. M. NX Donnerstag, den 31. Juli 1884.72. Jahrgang. Oeffentliche Sitzung -es Bezirksausschusses Sonnabend, den 2. August 1884, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 26. Juli 1884. Die Königliche Amtshauptmannschast. > i. v.: Nitze, Rg.-Ass. O. Bekanntmachung! Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. dieses Monats in Nr. 80 des Großenhainer Amtsblattes wird in Hinblick auf die damit verbundene Gefahr alles Passiven der in Quersa für den Ortsverkehr angelegten Nothbrücke mit Wagen hiermit ausdrücklich verboten und für den Eontraventionsfall nach H 366 des Reichsstraf- gesetzbuchs eine Geldstrafe bis 150 M. oder entsprechende Haft angedroht. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 29. Juli 1884. i. v.: Nitze, Rg.-Ass. Tn. Bekanntmachung, -je MiMtschau betreffend. In Bezug auf die Fleischbeschau im hiesigen Stadtbezirke bringen wir zur Nach achtung für die Betheiligten Folgendes zur öffentlichen Kenntniß: An Stelle des Königlichen Bezirksthierarztes Herrn Tannenhauer hier ist Herr Roßarzt Karl August Schmarander hier als Fleischbeschauer für den hiesigen Stadtbezirk erwählt und heute verpflichtet worden. Die Fleischbeschau, sowie die hiermit verbundene Beaufsichtigung der Schlächtereien, hat den Zweck, darauf hinzuwirken und beziehentlich darüber zu wachen, 1 ) daß das in dem hiesigen Stadtbezirke feilgebotene Fleisch, einschließlich sonstiger Fleischwaaren, von gesunden Thieren herrührt und auch der anderweiten Be schaffenheit nach keinem gesundheitlichen Bedenken unterliegt; 2 .) daß die Schlacht- und Arbeitsräume, sowie die Fleisch-Verkaufsläden sich stets in einem Zustande befinden, der den Anforderungen in Bezug auf Gesundheit und Reinlichkeit entspricht; 3 > daß die Abfallstoffe in den Schlächtereien nicht in einer die Anwohner belästigen den oder das öffentliche Interesse schädigenden Weise aufgestapelt oder abgeleitet werden. Die Untersuchung von Trichinen gehört nicht zu den dienstlichen Obliegenheiten des Fleischbeschauers, dies schließt jedoch nicht aus, daß derselbe Dasjenige, was ihm über das Vorhandensein von Trichinen in geschlachteten Thieren oder in seilgebotenem Fleische bekannt werden sollte, bei uns zur Anzeige zu bringen hat. Der Fleischbeschauer nimmt die Stellung eines Beamten der Polizei ein und ist als solcher zur Vornahme der Handlungen befugt, welche in 88 2 und 3 des Reichs-Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchs-Gegenständen, vom 14. Mai 1879, bezeichnet oder sonst zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgabe nothwendig sind. Derselbe ist demzufolge auch befugt, von feilgebotenem Fleische oder Fleischwaaren Proben zur Vornahme von Untersuchungen gegen Empfangs-Bescheinigung zu entnehmen. Für die entnommenen Proben wird auf Verlangen gegen Abgabe der Empfangs bescheinigung Entschädigung in der Höhe des üblichen Kaufpreises von uns geleistet. Dem Fteischbeschauer ist der Zutritt zu allen nach obiger Richtung hin in Frage kommenden Räumen, namentlich zu den Schlächtereianlagen, Fleisch-Verkaufsläden und sonstigen Aufbewahrungsorten für Fleisch und Fleischwaaren, sowie die Einsichtnahme der auf die Schlächterei-Anlagen Bezug habenden behördlichen Genehmigungen und der etwa dazu gehörigen Zeichnungen, Beschreibungen oder sonstigen Unterlagen unweigerlich zu gestatten, demselben auch bei Ausführung derjenigen Maßnahmen, welche ihm zur Unter suchung des Fleisch-Zustandes geboten erscheinen, soweit nöthig, an die Hand zu gehen. Diejenigen, welche sich nur vorübergehend damit befassen, einzelne Schlacht-Viehstücke im hiesigen Stadtbezirke zu dem Behufe zu schlachten, um deren Fleisch feil zu bieten, sind gehalten, die Zeit, zu welcher die Tödtung des betreffenden Schlachtviehstückes er folgen soll, unter genauer Bezeichnung der Schlachtstelle, wenigstens 24 Stunden vorher dem Fleischbeschauer anzuzeigen. Den Anordnungen des Fleischbeschauers ist Seiten der Betheiligten unweigerlich nachzugehen. Dieselben bleiben in dem Falle erhobenen Widerspruchs so lange in Kraft, bis sie durch von uns getroffene Anordnungen wieder aufgehoben worden sind. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden, soweit auf solche nicht Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs Anwendung finden, mit Geld bis zu 100 Mk. oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 28. Juli 1884. Dtk SlÄÜlvalß. Herrmann. Bekanntmachung. Die den 1. August u. e. fälligen Grundsteuer« auf den 2. Termin 1884 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 23. August a. v. an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 30. Juli 1884. DtV Sladlralß. Vogel, Stdtrth. . Bekanntmachung. Die städtischen Anlagen pro 3. Termin 1884 sind den 1. August d. I. fällig und bis längstens den 3«. August a. r*. an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 30. Juli 1884. D(x Stadtvath. — Bogel, Stdtr. Bekanntmachung. Diejenigen hiesigen Armen, welche der Erlaubniß zum Leseholzholen im Raschütz walde bedürfen, werden hierdurch veranlaßt, sich spätestens bis zum 7. August ds. Js. an Rathsstelle (EinwohneramO zu melden. Großenhain, am 30. Juli 1884. D(y StLdtkÄth. — Vogel, Stdtr. Obst - Verpachtung. Die diesjährige eommunliche Obstnutzung an der Ortranderstraße, Gartenstraße, Wildenhainerstraße und dem Galgenmühlenwege, sowie die Nüsse in den Promenaden und an der Dresdnerstraße sollen Sonnabend, den 2. August 1884, Nachmittags 4 Uhr im Gasthofe zur goldenen Krone unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Großenhain, den 30. Juli 1884. Der Kultur- und Flur-Ausschuß. Ed. Kämpfe, Stdtrth. Erledigt hat sich die auf den 4. August 1884 Mittags 12 Uhr im Gasthofe zu Böhla bei Baßlitz angesetzte Auction einer tragenden Kuh. Großenhain, am 28. Juli 1884. Der Gerichts-Vollzieher. I. St.: Morche. Zächteüüngm aus das Großenhainer rlnterhMungs- und AnzcigcdllM für die Monate August und September nehmen alle Postanstalten und Boten, sowie die Expedition dieses Blattes entgegen. Tagesnachrichteu. Sachsen. Se. königl. Hoheit der Prinz Friedrich August traf am 26. Juli von Straßburg zu mehrtägigem Aufenthalt in Metz ein, um die Schlachtfelver und sonstige Sehenswürdigkeiten zu besichtigen. Am Tage der Ankunft stattete Se. königl. Hoheit dem dort garnisonirenden königl. sächsischen Fußartillerie-Regiment "Nr. 12, das im Parade- Anzugs auf dem Hofe der König-Johann-Easerne Aufstellung genommen hatte, einen Besuch ab und nahm darauf am Offiziersdiner im Artilleriecasino Theil. Infolge der an der südtiroler Grenze angeordneten fünf tägigen O.uarantäne ist in Dresden der Verkauf directer Billets nach Italien über Peri vorläufig eingestellt. Bei der am 26. Juli früh 8 Uhr erfolgten Abfahrt eines Dampfschiffes von Dresden bemerkte man beim Lichten des Ankers, an der Kette desselben hängend, einen männ lichen Leichnam, welcher von einem Steuermann im großen Gehege aus Land gebracht wurde. Der Tod des Ertrunkenen (eines etwa 20 Jahre alten Mannes) dürfte 3 bis 4 Tage vor der Auffindung erfolgt sein. — Am Sonntag Nach ¬ mittag geriethen auf einem Dampfschiffe durch einen un- ! bekannt gebliebenen Umstand die Kleider einer Frau in j Brand. Dieselbe sprang, als sie es bemerkte, sofort nach dem Ufer zu in die Elbe. Als die Frau vom Dampfschiffs- Personal aus dem Wasser gerettet worden war, zeigte es sich, daß sie irgend welche Verletzungen nicht erlitten hatte. — Die am 25. Juli srüh beim Feuermachen schwerverletzte Dienstperson ist in der "Nacht zum 28. d. im Stadtkranken hause zu Dresden an ihren Brandwunden verstorben. Die Leipziger Pferdebahn hat vom 20. bis 27. Juli auf der Schützenfestplatzlinie nicht weniger als 142,715 Per sonen befördert. An Taschendiebstählen kamen während des Festes 20 mit einem Gesammtverluste von 597 M., zwei Uhren und einer Uhrkette zur Anzeige. In sieben Spinnereien Crimmitschaus sinken jetzt alle Arbeiter, weil ihre Forderungen, welche theilweise eine Verminderung der Arbeitszeit, theilweise eine Erhöhung des Lohnes betreffen, von den Fabrikanten nicht zugcstanden wurden. Auch in den benachbarten Orten Wahlen und Neukirchen haben in je einer Fabrik die Spinnereiarbeiter aus gleichen Gründen die Arbeit eingestellt. Profitiren kann dabei weder Arbeitgeber, noch Arbeitnehmer. Die bekannt gemachte Aussetzung von Prämien für die Erlegung von Fischottern und Fischreihern seitens des sächs. Flschereivereins hat bereits zwei Tage später Erfolg gehabt, indem der königl. Waldwärter Berger zu Hohnstein in der sächs. Schweiz den ersten Reiherkops eiusendete. Die Prä- mien betragen 6 bez. 3 M. und werden bei Francozusendung der Fischotlerschnauze resp. des Fischreiherkopfes bei gleich- I zeitigem Nachweis der gesetzlichen Erlegung durch Professor Ur. H. Nitsche in Tharand ausgezahlt. Einem Mitglieds des kleinen Gebirgsvereins Rathewalde, Rathen und Umgegend, Hermünn Schlenkrich aus Rathen, ist es kürzlich gelungen, nicht weit von der Bastei in den Felsenabhängen nach der Elbe zu eine Höhle zu entdecken, welche etwa 30 Fuß lang und übermannshoch ist; nur der Eingang ist niedrig, so daß man sich sehr bücken muß, wenn man hinein will. Die „Hermannshöhle" ist, wenn man vom steinernen Tisch auf halbem Wege nach der Bastei zu rechts abschwenkt, leicht zu finden. Im Lohmener Walde waren am Sonnabend zwei Knaben mit Pflücken von Tannenzapfen beschäftigt, als der eine infolge Brechens eines Astes so unglücklich herunterstürzte, daß er binnen einer Stunde eine Leiche war. Derselbe, ein sehr befähigter Schüler, sollte Ostern die Schule verlassen. Am Sonnabend Nachts geriethen in Ehemnitz zwei junge Manner mit einem dritten in Streit, der bald in Thätlich- keiteu auüartete, wobei Letzterer von einem der Ersteren mit einem Taschenmesser derartig in die Brust gestochen wurde, daß sich seine sofortige Unterbringung im Stadtkrankenhause nothwendig machte. Die beiden Excedenten nahm man noch in derselben Nücht sest. Deutsches Reich. Nach dem nunmehr festgestellten officiellen Reiseprogramm wird Se. Majestät der Kaiser Gastein am 5. August Mittags verlassen, in Salzburg übernachten und am 6. Vormittags sich zum Besuche des österreichischen Kaiserpaares nach Ischl begeben. Die Rück reise von dort erfolgt am 7. August Nachmittags Uhr
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