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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 06.12.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-12-06
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188412069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18841206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18841206
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1884
- Monat1884-12
- Tag1884-12-06
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- Jahr1884
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Großenhainer UnterhaltuM- L Anzeigeblatt. RintsUnü iler Königs. Äiutsslnustinallnfclinft, >!es völlig!' Amtsgerichts mnt ch's Äaittmttis zil Eco^mkmu. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Voten in« Haus 1 M. 25 Pf., durch die Post , M. 25 Pf., durch die Aost ins Haus t M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke seu. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Sonnabend, den 6. Deeember 1884. 72. Jahrgang. Aufgebot. Das unterzeichnete Amtsgericht hat auf Antrag des Fräulein Johanna Lischke in ! Pristewitz beschlossen, das Aufgebotsverfahren zu eröffnen Behufs der Todeserklärung des halbbürtigen Bruders der Antragstellerin, des am 12. Februar 1839, als eines ehe lichen Sohnes des damaligen Pfarrers Carl Friedrich Lischke in Walda, daselbst geborenen Carl Hugo Lischke, welcher, nachdem er die Kunstgärtnerei erlernt, im Jahre 1859 nach Amerika ausgewan dert, im Jahre 1863 während des in den vereinigten Staaten von Nordamerika ent standenen Kriegs unter dem angenommenen Namen „Omrles Dunton" in das tl. bievv 4er sex OavuIIeiz--Regiment der Nordstaaten eingetreten ist und bei diesem Regiment seit dem 19. Februar 1864 vermißt wird. Die letzte Nachricht, welche von ihm an seine Angehörigen gelangt ist, befindet sich in einem Brief vom October 1863. Genannter Carl Hugo Lischke sive ('Imries Outten wird audurch geladen, spätestens jn dem auf den 7. April 1883 Vormittags 9 Uhr angesetzten Aufgebotstermin persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmäch tigten vor hiesigem Amtsgericht zu erscheinen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hier verwahrtes Vermögen den sich legitimirenden Erben desselben ausgeantwortet werden wird. Großenhain, am 1. September 1884. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Schröder. Bekanntmachung, die Wiedereröffnung der Schifferschulen betreffend. Mit Genehmigung des Königlichen Ministerium des Innern wird auch in diesem Winter an den Schifserschulen zu Meißen und Riesa in den zur gedeihlichen Führung des berufsmäßigen Schiffergewerbes erforderlichen Gegenständen Unterricht ertheilt werden. Indem die unterzeichnete Direction die beteiligten Schiffsmannschaften, insbesondere diejenigen, welche sich zu der vor der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen als Elb- stromamt abzulegenden Steuermannsprüfung vorzubereitengedenken, hiervon in Kennt- niß setzt, werden dieselben gleichzeitig zum fleißigen Besuche des bevorstehenden Unterrichts- cursus aufgefordert. Die Anmeldung zur Theilnahme am Unterricht hat bei den mit der Specialaufsicht der einzelnen Schifferschulen betrauten Localvorständen, und zwar in Meißen: bei Herrn Schiffsherrn Carl Krögis in Meißen, in Riesa: „ „ „ Ferdinand Hering in Riesa, zu geschehen, bei welcher Anmeldung gleichzeitig der Betrag von 3 Mart zu entrichten ist. Der Tag des Beginns des Unterrichts, sowie die Unterrichtsstunden werden von den Localvorstanden noch besonders bekannt gemacht. Dresden, den 4. Deeember 1884. Königliche Direction der Schifferschulen. Baurath Löhmann. Die EinsiilMng des Zirnttkkuknssen- Metzes. Am vergangenen Montag ist in ganz Deutschland das Krankenkassen-Gesetz in Wirksamkeit getreten und damit der erste Schritt auf dem bisher noch unbetretenen Wege ge^ schehen, welcher dahin führen soll, der arbeitenden Klasse eine gewisse Sicherheit der Existenz zu bieten und sie da durch mit der bestehenden Gesellschaftsordnung auszusöhnen. Daß die Mehrheit des Volkes eine eingreifende Thätigkeit der Gesetzgebung zur Hebung der allgemeinen socialen und wirthschaftlichen Lage verlangt, bewiesen die letzten Reichs tagswahlen, bei welchen diejenigen Parteien die größte Ein buße erlitten, welche kein sociales Programm hatten. Die socialen Fragen drängen umsomehr zu einer Lösung, als die Erkenntniß, daß eine Besserung der Verhältnisse nur auf dem Wege eines schrittweisen aber stetigen Vorgehens errungen werden kann, durchaus nicht allgemein ver breitet ist und noch von vielen Seiten den geplanten Reformen Mißtrauen und Unzufriedenheit entgegenstehen. Dieses Mißtrauen zu beseitigen und dem sich zur Zeit noch ablehnend verhaltenden Theil der Nation die Ueberzeugung von der wohlwollenden Tendenz der neuen socialistischen Gesetzgebung beizubringen, muß die Aufgabe der Ordnungs parteien sein. Diese Gesetzgebung ist noch zu neu und ihre Anfänge sind noch so unerprobt, daß von einer Vollkommen heit nicht die Rede sein kann. Die der Einrichtung noch anhaftenden Jrrthümer betreffen aber nur Einzelheiten der selben und werden sich mit der Zeit verbessern lassen. Wenn aber auch das am 1. d. M. in Kraft getretene Krankenkassen-Versicherungs-Gesetz nicht frei von solchen Mängeln ist, die sich erst im Laufe der Zeit auf Grund gemachter Erfahrungen verbessern lassen werden, so dürfte dasselbe doch im Großen und Ganzen dem gewollten Zweck entsprechen und schon in der jetzigen Fassung segensreich wirken. "Nach diesem Gesetze werden vier große Gruppen von Krankenkassen unterschieden: freie Hilfskassen, Ortskranken kassen, Betriebskraukeukassen und die Gemeindekrankenver sicherung. Zu den Betricbskrankenkassen gehören die Fabrik- und Baukassen. Jn Bezug auf die freien Hilfskassen ver dient die Thatsache die größte Beachtung, daß das Gesetz dieselben keineswegs benachtheiligt und zu unterdrücken sucht, sondern eher begünstigt, wie es überhaupt die unverkenn bare Absicht zeigt, das Krankenkassenwesen zu einer Schule der Selbstthätigkeit für die arbeitenden Klassen zu machen. Die freien Hilsökassen haben aber dem vorhandenen Be- dürfuiß nicht voll entsprochen und nicht voll entsprechen können, weil sie nur eine Minderheit der versicherungs bedürftigen Klassen in sich vereinigten, soweit dieselbe zur Selbsthilfe fähig oder einer energischen Agitation zugäng lich war. Sie verdienen aber die Anerkennung, die Arbeiter auf die Pflicht der Fürsorge für die Zukunft hingewiesen zu haben. Ihre Pionierarbeit, ihre theilweisen Erfolge und Wohlthaten erleichtern die Arbeit der mit der Ein führung der Krankentassenversicherung Betrauten und haben für dieses Werk die erste Grundlage geliefert. So groß ist aber die Wirksamkeit der freien Hilfskassen niemals ge wesen, daß man dieselbe als eine ausreichende hätte an- sehen und deshalb auf das staatliche Eingreifen hätte ver zichten können. Es ist bezeichnend, daß in der sächsischen Hauptstadt von den dortigen 50600 versicherungspflichtigen Personen mehr als 20000 bisher gar nicht gegen Krank heitsfälle versichert gewesen sind und jetzt in die Orts krankenkassen ausgenommen werden müssen. Anderswo lagen die Verhältnisse ebenso oder gar noch ungünstiger. Trotzdem die freien Hilfskassen ihren ärgsten Feind im eigenen Lager hatten, in der Eoncurrenz zwischen den von Socialdemokraten begünstigten Kassen und den Hirsch- Duncker'schen Kassen, klagte man anfangs vielfach über die Ungunst der Behörde den freien Kassen gegenüber und agitirle lebhaft gegen die Orts- und Fabrikkrankenkassen, sowie gegen die Gemeindekrankenversicherung, die mehr oder minder auf behördliche Hilfeleistung angewiesen sind. Die Behörden haben aber gerade in den letzten Wochen bewiesen, daß sie ihrerseits gegen die freien Hilfskassen nicht das ge ringste Vorurtheil hatten, indem sie denselben bereitwillig die wirksamste Unterstützung liehen, um noch rechtzeitig und glücklich die nothwendige Reorganisation beenden zu können. Vielen Hilfskassen ist es mit Aufbietung aller Kräfte auch wirklich gelungen, den an sie gestellten Anforderungen zu genügen, und wo dies nicht der Fall war, tragen wohl be gangene Formfehler oder eine gewisse Lässigkeit der Be- lheiligten die Hauptschuld. Abgesehen von diesen wenigen "Nachzüglern und von einigen erforderlichen Umänderungen ist aber der ganze Organismus rechtzeitig festgestellt worden, der bestimmt ist, von nun an für eine angemessene Kranken versicherung unserer unbemittelten Bevölkerung Fürsorge zu schaffen. Dieser Organismus ist so vielgestaltig, daß auf den mannichfachen Geschmack und das Gedürfniß der Ein zelnen die weitgehendste Rücksicht genommen zu sein scheint und von einer Schablonenarbeit oder Unfreiheit dabei keine Rede sein kann. Demnach ist die jetzige gesetzliche Regelung des Krankenkassenwesens gleichzeitig auch eine zusammen fassende und so kunstgerecht aufgebant, daß sich ihr die in Aussicht stehende Unfallversicherung unschwer anschließen wird. Beide Gesetze werden noch nebenher auf die Be ziehung der betheiligten Bevölkerungsklassen zu einem ge sunden korporativen Leben einen nachhaltigen Einfluß aus- übcn und gerade durch Erfüllung dieses erziehlichen Neben zweckes die Vorurthcile beseitigen, die ihnen jetzt noch vielfach cntgegenstehen. Tagesnachrichtm. Deutsches Reich. Die Reichstagösitzung am 3. De- cember bot, wie das „Dr. I." schreibt, wieder einmal das Bild einer Eulturkampfdebatte im großen Stil, an- knüpfend an die Wiederholung des bekannten Wintthorst- schen Antrages wegen Aufhebung des sogen. ExpatriirnngS- gesetzes. Der genannte Urheber des Antrages vertrat denselben durch keinen weiteren Grund als den Hinweis darauf, daß der vorige Reichstag sich zustimmend dazu geäußert habe und die Würde des Reichstages durch den ablehnenden Beschluß des Bundeörathes beeinträchtigt werde. Namens der Reichspartei gab Graf Behr die entschiedene Erklärung ab, gegen den Antrag zu stimmen, während die sehr gewundene Auslassung des Abg. Blos darauf hinaus- licf, daß die Socialdemokraten sich nur mit schwerem Herzen und aus principieller Feindschaft gegen alle Aus nahmegesetze entschließen könnten, dem Anträge des Cen- lrums ihre Zustimmung zu ertheilen, da die Volksfreund lichkeit desselben doch mindestens eine stark zweifelhafte sei. ' Der Reichskanzler Fürst v. Bismarck gab zunächst dem Antragsteller sehr entschieden den Vorwurf der „Mißachtung des Reichstages" zurück, indem er eS als eine viel schlim mere Mißachtung des Bundeörathes bezeichnete, den Antrag so bald nach erfolgter Ablehnung zu wiederholen. Die Aus führung des perhorrescirten Gesetzes sei stets eine sehr milde gewesen. Einen hauptsächlichen Grund für die Beibehaltung des Gesetzes sieht der Reichskanzler in der Haltung der polnischen katholischen Geistlichkeit, die im Falle kriegerischer Verwickelungen für das Reich leicht gefährlich werden könnte. Gern wäre der Kanzler bereit, mit dem Centrum, dessen Vorzüge namentlich in diöciplinarischer Hinsicht er aner kenne, Frieden zu schließen, aber diese Partei sei anderer seits auch eine gefährliche Bundesgenossin, der gegenüber eine kleine Eoncession stets die Vorgängerin zu größeren Forderungen sei; der Schwerpunkt des Centrums liege eben außerhalb Deutschlands. Nachdem der Abg. Meher (Jena) einen Angriff des Abg. Windthorst auf den nicht wieder gewählten und daher vertheidigungslosen frühern Abgeord neten Hobrecht von der Hand gewiesen hatte, erging sich der Abg. Windthorst von Neuem in langer, bisweilen fast erbittert klingender Rede über die kirchenpolitische Gesetzgebung; nur deren völlige Abschaffung und die Wiederherstellung der Verhältnisse, wie sie unter Friedrich Wilhelm IV. bestanden, könne den Frieden auf kirchenpolitischem Gebiete aufs Neue begründen. Der Fürst v. Bismarck nahm nochmals das Wort zu einer längeren Entgegnung, worauf, nach Be theiligung der Abgg. Frhr. v. Schorlemer-Alst und Richter (Hagen) an der Debatte, der Antrag des Abg. IK. Windt horst in der sofort vorgenommenen zweiten Berathung an genommen wurde. Das erste Verzeichniß der bei dem Reichstage ein gegangenen Petitionen ist jetzt erschienen und umfaßt 81 Pe titionen, von denen fünf eine Erhöhung der Eingangszölle auf landwirthschaftliche Erzeugnisse begehren. Vor einigen Monaten hatte ein bekannter Finanzmann aus Deutschland eine Unterhaltung mit dem Könige Leopolo ll. der Belgier und sprach sein Erstaunen darüber aus, daß der König so große Summen für ein Werk, wie das der internationalen afrikanischen Gesellschaft, ausgebe, von dem er keinen Nutzen habe. Der König erklärte, wie man der „N. Pr. Ztg." schreibt, hierauf: „Europa habe für Belgien sehr viel gethan, indem es im Jahre 1839 das Königreich sür neutral erklärte; Belgien habe dadurch Ruhe und Sicherheit erhalten, die es ihm möglich machten, Handel, Verkehr, Industrie, Ackerbau und alle nutzbringen den Thätigkeiten in hohem Maße zu entwickeln, so daß Belgien sich in einem Zustande der Zufriedenheit und Wohlhabenheit befinde. Mit Rücksicht darauf habe eS der König sür nolhwendig gehalten, auch etwas für Europa zu thun; er habe deshalb mit den ihm zu Gebote stehen den Mitteln versucht, ein großes Gebiet zu öffnen, dasselbe gleichsam zu neutralisiren, ineem er es allen Nationen zur Verfügung stellte und so Europa für seine überschüssige Bevölkerung und für seinen Hantel und Industrie neuen Boden zu Vieten." Dieses Wort des Königs ist auch dem Fürsten Bismarck zu Gehör gekommen und hat auf den selben, dem Vernehmen uach, den besten Eindruck gemacht. Die in der letzten Zeit auf preußischen Eisenbahnen vorgekommenen, von beklagenöwerthen Folgen begleitet ge wesenen Unfälle sind, wie die Untersuchung ergeben hat, durch strafbare Leichtfertigkeit und unverantwortliche Nach lässigkeit untergeordneter Organe in Handhabung bestehender
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