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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 15.02.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-02-15
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-189102156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18910215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18910215
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1891
- Monat1891-02
- Tag1891-02-15
- Monat1891-02
- Jahr1891
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WßenhaiM Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, Sonntag. — vierteljährliches Abonnement: 1 M. 25 Pf., durch die Post 1 M. 50 Pf. — Inserate: vier« gespaltene Zeile 12 Pf., Lokalpreis 10 Pf. Größere JnsertionSausträge mit Rabatt. —«— Inserate für die am vorhergehenden Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. H WeWmMMnWM RmtLtt für äie Königen imä Liwrtlen z« KwjjeLm m Für die Redaction verantwortlich: C. PlaSnick in Großenhain. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Grotzenyam. - Rr. 27. Sonntag, Ven 15. Februar 1891. 79. Jahrgang. Unterstützungen für Bad Elster betreffend. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern in Nr. 21 der Leipziger Zeitung eine Bekanntmachung erlassen hat, nach welcher drei verschiedene, dort näher bezeichnete Arten von Unterstützungen zum Gebrauche des Elsterbades auf spätestens bis zum 3L. Murz dieses Jahres bei dem gedachten Königlichen Ministerium unter Beifügung eines Krankheltszeugmstes und eines obrigkeitlichen Zeugnisses geschehenes Ansuchen in Aussicht gestellt sind, werden unvermögende Personen, welche von dieser Begünstigung Gebrauch machen wollen, insbesondere auch die Herren Gemeindevorstände für ihre Ortsarmen auf diese Bekanntmachung mit dem Bemerken hingewiesen, daß alles Nähere hierüber aus derselben zu ersehen, rm Uebrigen auch die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft zu Ertheilung weiterer Auskunft m der Sache gern bereit ist. Großenhain, am 11. Februar 1891. Die Königliche Amlshauptmannschast. 397 k. vr. Waentig. Zr- bat sich die auf ven 20. Februar 1891 anberaumte Zwangsversteigerung der, Franz Moritz Krausen gehörigen Grundstücke Folien 84 des Merschwitzer, 45 des Leckwitzer und 262 des Neuseußlitzer Grundbuchs. Großenhain, am 12. Februar 1891. Das Königliche Amtsgericht. —Scheuffler. Hch- Bekanntmachung., Wir finden uns veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach § 24 der Verordnung, den Verkehr von Sprengstoffen betreffend, vom 3. November 1879, die Abgabe von explosiven Stoffen, Pulver rc. an Personen unter 16 Jahren verboten ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden auf Grund von ß 32 der vorgedachten Verordnung in Verbindung mit § 367 Ziffer 5 des Reichöstrafgesetzbuches zur Bestrafung gebracht werden. Großenhain, am 12. Februar 1891. Dxx Städtkäth. Herrmau«. Bekanntmachung. Die den 1. Februar a. e. fälligen Grundsteuern find nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 23. Februar 18SL sn die Stadthauptcasse zu bezahlen. Der StsdtrSth. Großenhain, am 2. Februar 1891. H„rma«u. Nutz- und Brennholz-Auction. Montag, d. L3., Dienstag, d. 24. u. Donnerstag, d. Lk. Mr. 1891, solle« folgende auf Weihiger Forstrevier aufbereitete Hölzer, als: Liu LU tt. I? Montag, den 23. Februar ». von Vormittags 10 Uhr an, Stämme 10 bis von Derbstangen von 13 15 Mittenstärke, von 6M kieferne eichene Klötzer Oberstärke, Weiche om Raummeter kieferne Brennscheite, den vor Beginn der Auction und unter Riedel. Michael. 60 227 152 104 7 14 15 8 9 180 250 25 4 60 70 10 50 65 15 40 1 307 10 70 20 16 23 12 16 23 15 22 15 23 15 22 auf den Kahlschläge» in den Abtheilungen 5 (Niegeroder Grenze) und 22 (LampertSwalder Grenze) und Einzelhölzer in den Abtheilungen 8, 12, 13 und 26 der Parzelle „Raschütz", // 15 22 31 15 22 31 bis 12 16 23 von 6M Klötzer em Unterstärke, tt. Unterstärke, Köuigl. Forstrsntamt Moritzburg u. Königl. Forstrevierverwaltuug Weihig u. R. am 7. Februar 1891. Mittenstärke, Oberstärle, 23 rc. 10 bis 20 einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den unterzeichneten Revierverwalter zu Weihig a. R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannte» Waldorte zu begeben. auf den Kahlschlägen in den Abtheilungen 50 und 54 und Einzelhölzer in den Abtheilungen 41, 42, 44, 50, 52 bis 54 und 60 der Parzellen „Wüstlinge" und „Kienhaide", Dienstag, den 2L. Februar von Vormittags 10 Uhr an, Raummeter kieferne Brennscheite, „ „ Brennknüppel, „ „ Aeste, „ kiefernes Astreisig, 1270 Stück kieferne 660 „ 35 „ „ 73 ,, „ 98 „ 12 „ „ 135 ,, „ 12 bis 16 ,, 10 „ 16 „ rc. 3 bis 8 „ 13 ,, birkene Brennknüppel, kieferne „ birkene Aeste, kieferne „ fichtene Reisstangen „ Derbstangen kieferne „ Stück fichtene Stämme „ ,, birkenes Besenreisig, 7,vo Wellenhundert kiefernes Brennreisig, 30 kieferne Langhaufen 1. bis IV. Claffe, 61,oo Wellenhundert kiefernes Brennreisig, 180 kieferne Langhaufen I. bis IV. Claffe, Lu» Lr»8lk«Le Li» 8vdüuteIÄ, Donnerstag, den 26. Februar u.von Vormittags -V» Uhr an, Belgier». In dem so vielgepriesenen industriellen und konstitutionellen „Musterstaate" Belgien haben sich allgemach Zustände heraus gebildet, die es nicht mehr überraschend erscheinen ließen, wenn eine- schönen Tages die Kunde vom Ausbruche einer Revo lution in diesem Lande käme. So blühend und entw'ckelt dasselbe auch in vieler Beziehung sich darstellt, so bedenklich leidet es andererseits an schweren inneren Schäden, die schon länger her datiren, die jedoch erst durch die jüngsten Vor gänge in Belgien wiederum grell beleuchtet worden sind. Eines der Hauptübel, an denen Belgien krankt, ist der Kampf der Liberalen und der clericalen Partei dieses StaateS um die Herrschaft, ein Kampf, welcher schon von der Erringung der Unabhängigkeit Belgiens ab geführt wuroe und mit den Jahren an Erbitterung nur noch zunahm. Ja diesem fort gesetzten Ringen um die politische Macht haben aber die Li beralen wie die Clericalen Belgiens schwere Unterlassungs sünden begangen, und diese fangen jetzt an sich zu rächen. Belgien gilt als die constitutionellste Monarchie Europas, feine Verfassung als diejenige, welche unter allen europäischen Verfassungen die größte Summe politischer Freiheiten enthält. Aber dieses Ideal eines freien Staatswesens wesst u. A. ein Wahlgesetz auf, welches das Wahlrecht bei den allgemeinen Wahlen fast nur als ein Privilegium der „oberen Zehn tausend" erscheinen läßt, und in welcher Wesse das belgische Wahlgesetz verbefferungSbedüsstig ist, beweist die Thatsache, daß es heute in Belgien bet einer Bevölkerung von über sechs Millionen Köpfen nur etwa 133000 Stimmberechtigte gießt; hier Wandel zu schaffen, daran haben bislang weder Clericale noch Liberale ernstlich gedacht. Kein Wunder, wenn sich daher unter der belgischen Arbeiter schaft, welche durch die Bestimmungen des bestehenden Wahl gesetzes von irgend einem Einflüsse auf das Staatsleben so gut wie ausgeschlossen ist, bereits seit langer Zeit eine immer mächtigere Strömung kundgievt, die nach Verallgemeinerung des Wahlrechtes drängt. Die socialdemokratischen Führer im Lande haben diese Strömung sehr geschickt zu leiten verstanden und heute steht die Sache trotz der noch ablehnenden Haltung der Regierung so, daß es sich nur noch um die Frage han delt, ob das Wahlrecht lediglich erweitert oder ob sofort das gleiche und allgemeine Stimmrecht eingeführt werden soll. Die Wahlreformfrage ist es jedoch nicht allein, welche die gegenwärtig Belgien durchzitternde politische Bewegung erzeugt hat, denn hierbei spwlt auch die Mrlitärfrage eine wichtige Rolle. Dank dem verrotteten mtlitärsschen System Belgien- Waren es daselbst bis jetzt überwiegend nur die Söhne des Arbeiterstandes, welche dem Valerlande in Waffen dienten und ihm die „Blutsteuer" zahlten, während es die Söhne der besitzenden Klassen meist vorzogen, sich dieser natürlichen Pflicht durch das Loskaufssystem zu entziehen. Auch dies hat zur Verbitterung der unteren Volksklassen Belgiens bei getragen, während zugleich das Fehlen der allgemeinen Wehr pflicht im belgischen Heere Zustände erzeugte, welche die Tüchtig keit und Zuverlässigkeit desselben im Falle einer ernsten mili tärischen Action sehr fraglich machen. Die Meutereien der eingezogenen belgischen Reservisten und eine Reihe ähnlicher Vorgänge im stehenden Heere haben in jüngster Zeit genug sam bekundet, welch' ein bedenklicher Geist in der Armee Belgiens herrscht. gegenüber diesen mehr als unerquicklichen Verhält nissen muß den jeweiligen Regierungsparteien in Belgien der Vorwmf gemacht werden, daß sie hierbei durch ihr Verhalten die Schuld mit tragen, daß sie die Dinge gehen ließen, wie ste waren, und an kein reformatorisches Eingreifen gedacht haben. Und genau derselbe Vorwurf muß gegenüber den bel gischen Clericalen wie Liberalen bezüglich der socialen Für sorge für die arbeitenden Bevölkerungsklassen des Landes er hoben werden. So hoch entwickelt sich dessen industrielle Thättgkeit zeigt, so wenig ist doch für die Arbeiter selbst ge schehen und erst vor ein paar Jahren bequemte man sich in Belgien dazu, mit der Einführung socialer Reformen zu be ginnen, dieselben sind indessen bis heute nur Stück- und Flick werk geblieben. So präsentirt sich denn die innere Gesammtlage Belgiens in nichts weniger als erfreulichem Lichte. Besonders in den eigentlichen Arbeiterkreisen wächst die sociale wie die politische Erregung, welche von den socialdemokratischen Agitatoren für ihre Zwecke trefflich ausgebeutet wird, und dieses Hineinspielen der socialistischen Propaganda verleiht der gegenwärtigen Be wegung in Belgien einen beinahe revolutionären Zug. Noch kann man nicht sagen, daß Belgien am Vorabende einer Re volution stünde, aber bedenklich weit find die Dinge doch ge diehen und will die belgische Regierung den Lauf der Ereig nisse durch kluge und versöhnliche Maßregeln noch in ei« ruhigeres Fahrwasser lenken, so wird es hierzu die höchste Zeit. Tagesnachrichten. Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser folgte am Donnerstag zum zweiten Male seit seiner Thronbesteigung einer Einladung des französischen Botschafters am Berliner Hofe, Herrn Herbette, zu einem größeren Mittagsmahl. Ihre Majestät die Kaiserin hatte sich infolge der Anstiengungen, welche die letzten Tage für Allerhöchstdiese im Gefolge gehabt, entschuldigen lassen. Der Kaiser hat nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 mit der Stellvertretung des ReickSkanzlerS im Bereich der Justizverwaltung, soweit sich diese in der eigenen und un mittelbaren Verwaltung des Reiches befindet, den StaatS- secretär des Reichsjustizamtes, Wirkt. Geh. Rath Vr. Bosse, beauftragt. Bei der am Freitag im Reichstage fortgesetzten Berathung des Arbeiterschutzgesetzes wurde lediglich über § 105 k, der
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