Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 64.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19400000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (22. Juni 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Recht und Steuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftsteil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 64.1940 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1940) 17
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1940) 23
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1940) 29
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (10.Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1940) 57
- AusgabeNr. 10 (2. März 1940) 63
- AusgabeNr. 11 (9. März 1940) 71
- AusgabeNr. 12 (16. März 1940) 77
- AusgabeNr. 13 (23. März 1940) 83
- AusgabeNr. 14 (30. März 1940) 91
- AusgabeNr. 15 (6. April 1940) 97
- AusgabeNr. 16 (13. April 1940) 103
- AusgabeNr. 17 (20. April 1940) 111
- AusgabeNr. 18 (27. April 1940) 121
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1940) 129
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1940) 137
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1940) 159
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1940) 167
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1940) 177
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1940) 185
- ArtikelBetriebsstruktur und Kostengestaltung im Uhren- und ... 185
- ArtikelZum 150. Todestage von Philipp Matthäus Hahn 186
- ArtikelWie man neue Mitarbeiter schnell einarbeitet 188
- ArtikelVermischtes 188
- ArtikelRecht und Steuer 189
- ArtikelWirtschaftsteil 189
- ArtikelBerufsförderung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 190
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 190
- ArtikelPersönliches 191
- ArtikelBriefkasten 191
- ArtikelAnzeigen 192
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1940) 193
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1940) 209
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1940) 217
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1940) 225
- AusgabeNr. 32 (3. August 1940) 233
- AusgabeNr. 33 (10. August 1940) 239
- AusgabeNr. 34 (17. August 1940) 249
- AusgabeNr. 35 (24. August 1940) 255
- AusgabeNr. 36 (31. August 1940) 263
- AusgabeNr. 37 (7. September 1940) 271
- AusgabeNr. 38 (14. September 1940) 279
- AusgabeNr. 39 (21. September 1940) 287
- AusgabeNr. 40 (28. September 1940) 293
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1940) 301
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1940) 309
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1940) 321
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1940) 329
- AusgabeNr. 45 (2. November 1940) 337
- AusgabeNr. 46 (9. November 1940) 345
- AusgabeNr. 47 (16. November 1940) 351
- AusgabeNr. 48 (23. November 1940) 357
- AusgabeNr. 49 (30. November 1940) 367
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1940) 373
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1940) 393
- BandBand 64.1940 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 26 189 Eine Gold- und eine Silber-Tabelle. Der Ankauf von Altedel- metalien gehört nach wie vor zu den wichtigsten und dringlichsten Aufgaben der Geschäfte unseres Faches. In der Praxis macht je doch den Uhrmachern und Juwelieren die Errechnung der Preise, die sie beim Ankauf im Höchstfälle zahlen dürfen, sowie der Preise, die ihnen selbst von ihren Abnehmern gezahlt oder gutgeschrieben werden, manchmal Schwierigkeiten. Daher sind im vergangenen Jahre schon von verschiedenen Stellen Umrechnungstabellen her ausgegeben worden, die den Einzelhändlern das Ankaufs- und Verrechnungsgeschäft sehr erleichtert haben. Die umfangreichste dieser Tabellen war die von der Firma Ed. Weiler, Pforzheim, geschaffene „Gold-Tabelle zur Berechnung des Fein goldgewichtes und des Goldwertes von Altgold- Legierungen“, die wir schon in Nr. 11 des Jahrgangs 1939 unserer Zeitschrift empfehlend besprochen haben. Die beiden ersten Auflagen waren seit einiger Zeit vergriffen. Daher ist es sehr zu begrüßen, daß sich die Firma zur Herausgabe einer dritten Auflage entschlossen hat, womit die Zahl der gedruckten Stücke 21 000 übersteigt. Die Tabelle gestattet es, den Preis für 333/000 Gold sofort abzulesen, und zwar bis zu 60 g in Abstufungen vcm 0,1 g und dann bis zu 300 g in Abstufungen von 1 g. In den Spalten daneben sind die entsprechenden Gewichte von 585/000, 750/000, 833/000, 900/000 und Feingold angegeben, so daß die Tabelle auch zum Zweck der Umrechnung von einem Feingehalt in den anderen verwendet werden kann. Zu begrüßen ist es ferner, daß die Firma Weiler ihrer Gold- Tabelle neuerdings auch eine Silber-Verrechnungs tabelle fiir 800/000, 835/000, 900/000 und Feinsilber beifügt. Mit Hilfe dieser Tabelle kann man auf einfache Weise den Wert und das Feinsilbergewicht beliebiger Altsilbermengen von 1 bis 1000 g und darüber ermitteln. Beide Tabellen werden durch die Schmuck warengroßhändler verteilt. Aus dem Felde. Berufskamerad Gustav Blaszyk sendet uns anläßlich seiner Auszeichnung mit dem Eisernen Kreuz U. Klasse Grüße aus dem Felde und schreibt: „Für die pünktliche Zustellung Ihrer Zeitung, auch durch die Feldpost, danke ich Ihnen herzlichst. Es ist bestimmt ein angenehmes Gefühl, die Deutsche Uhrmacher-Zeitung stets als treuen Begleiter zu haben und durch sie auch an dem Platz, auf den man gerade gestellt wird, also auch während der Militärdienstzeit, mit dem Beruf in Verbindung zu bleiben. Als Meldefahrer war ich mit mehreren Sonderaufträgen betraut und konnte sie erfolgreich durchführen, obgleich ich meh rere Stunden vom Feind eingeschlossen und schwerem Beschuß der Gegner ausgesetzt war. Hierfür erhielt ich von meinem Gene ral die Auszeichnung. Wir alle sind stolz darauf, unsere Pflicht bis zum Letzten zu erfüllen und hiermit auch unseren Teil zur Errin- gung des Sieges beitragen zu dürfen.“ Verse für die Überreichung von Festgeschenken. Beim Einkauf von Festgeschenken hat der Käufer oft den Wunsch, einige Verse zu erhalten, die er beim Überreichen des Geschenkes verwenden kann. Oft aber fehlt es an einem solchen Gedichtchen. Kollege Martin Hildebrandt empfiehlt die folgenden von ihm verfaßten, zum Vortrag durch ein Kind bestimmten Verse für eine Hochzeit: Nun ist, Du liebes Bräutchen, ja Auf einmal Deine Hochzeit da, Und da nun alle zu Dir gehen, Will ich nicht leer von ferne stehen. Ich wünsch die größten Freuden Dir Und schenk Dir diesen Wecker hier. In den letzten Vers kann natürlich, je nach den Umständen, statt „Wecker" ein anderes Wort eingefügt werden, z. B. Tisch uhr, Kette, Kanne u. ä. m. Das Gedicht hat der dreijährige Sohn Siegfried des Kollegen Hildebrandt kürzlich unter großem Beifall vorgetragen. Recht unö Steuer Die Einkommensteuer der Gewerbetreibenden, deren Einkünfte früher geschätzt wurden. In den beiden letzten Jahren haben die gewerblichen Berufsverbände die geordnete Buchführung zur Pflicht gemacht. Wer bisher seine Einkünfte aus Gewerbe ledig lich dadurch feststellte, daß er die Betriebsausgaben von den Be triebseinnahmen abzog, mußte nunmehr zur geordneten Buchfüh rung übergehen und seine Einkünfte im Wege des Bestands vergleiches berechnen. Beim Übergang zum Bestandsvergleich mußten nun natürlich die Betriebsvorgänge, die bisher nicht be rücksichtigt waren, also der Wert der Warenbestände und Waren forderungen abzüglich der Warenschulden zur Zeit des Übergangs zum Bestandsvergleich, erstmals dem Gewinn zugerechnet werden. Viele Gewerbetreibende zeichneten nun aber früher lediglich ihre Betriebseinnahmen auf. Ihren Gewinn schätzten sie selbst oder ließen ihn durch das Finanzamt schätzen. Das Finanzamt nahm die Schätzung auf Grund der vorliegenden Richtsätze vor. Wie nun der Reichsfinanzhof in seinem Urteil vom 6. März 1940 bestimmt, hat bei diesen Gewerbetreibenden die sonst selbstver ständliche Zurechnung des Wertes der Warenbestände und Waren forderungen zu unterbleiben. Der Grund hierfür liegt darin, daß bei der Schätzung nicht nur die Betriebsausgaben, sondern auch die Veränderungen im Vermögensbestande berücksichtigt worden sind. Der Reichsfinanzhof führte in seinem Urteil im einzelnen aus, es sei allgemein bekannt, daß eine Übergangsberichtigung bei einer Schätzung nach Richtsätzen nach dem Sollumsatz nicht in Betracht komme. Zwischen der Schätzung nach Richtsätzen nach dem Soll umsatz und der Schätzung nach Richtsätzen nach dem Istumsatz bestehe aber im Ergebnis kein wesentlicher Unterschied. Das Ziel jeder Schätzung nach Richtsätzen sei die Ermittlung des ungefäh ren Gewinnes, der nach den Gesamtumständen die größte Wahr scheinlichkeit für sich habe, richtig zu sein. Richtsätze seien Rahmensätze, die keineswegs auf den einzelnen Fall schematisch angewandt werden dürften. Das Ziel der Schätzung sei nicht die Ermittlung des Isteinnahme-Überschusses, sondern des wirklichen Gewinnes. Wenn infolgedessen der Gewinn mit Hilfe von Richt sätzen-nach dem Istumsatz ermittelt worden sei, so hätten wesent liche Schwankungen im Bestand der Warenforderungen bereits durch Zuschlag oder Abschlag berücksichtigt werden müssen. Eine Gewinnberichtigung im Übergangsjahr sei dann überhaupt nicht geboten. Dieser vom Reichsfinanzhof aufgestellte Grundsatz ist be sonders für die Ostmark von Bedeutung, weil dort die Gewinn ermittlung durch Schätzung regelmäßig bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden vorgenommen worden ist. B. St. Wann zahlt der zur Wehrmacht Einberufene keine Bürger steuer? Zwar sind auch die Einberufenen grundsätzlich bürger steuerpflichtig, doch sind die Ausnahmevorschriften so weit reichend, daß die meisten Wehrmachtsangehörigen von der Bürger steuer befreit sind. Zunächst ist bestimmt, daß der einzelne Teil betrag der Bürgersteuer nicht zu erheben ist, wenn der Steuer pflichtige am Fälligkeitstage Familienunterstützung auf Grund des Gesetzes über die Unterstützung der Angehörigen der einberufenen Wehrpflichtigen vom 30. März 1936 erhält. Diese Be stimmung ist auch bei unverheirateten Angehörigen der Wehrmacht anzuwenden, die außer der Familienunterstützung andere Ein künfte (aus Gewerbe, Kapitalvermögen usw.) nicht beziehen. Auf die Höhe der Familienunterstützung kommt es dabei nicht an. Weiter wird die Bürgersteuer nicht erhoben, wenn der zur Wehrmacht Einberufene bei Einstellung des Betriebes oder der Berufstätigkeit eine Wirtschaftshilfe zur Erhaltung des Betriebes usw. erhält. Schließlich wird die Bürgersteuer nicht erhoben, wenn der Steuerpflichtige am Fälligkeitstage Angehöriger der Wehrmacht ist und im Erhebungsjahre, also im Kalenderjahre 1940, weder zur Ein kommensteuer noch zur Lohnsteuer herangezogen wird. Wenn dagegen einem zur Wehrmacht Einberufenen eine Wirt schaftshilfe für die Fortsetzung des Betriebes oder der Berufstätigkeit gewährt wird, so ist Bürgersteuer zu bezahlen. B. St. Wo bleibt das Wareneingangsbuch bei Geschäftsveräußerungen? In letzter Zeit sind Zweifel darüber aufgetaucht, was mit dem Wareneingangsbuch bei Geschäftsveräußerungen zu geschehen habe. Der Oberfinanzpräsident Berlin hat in einem Bescheid vom 9. März 1939 erneut festgestellt, daß der Verkäufer eines Unter nehmens verpflichtet sei, das zum Betriebe gehörende Waren eingangsbuch seinem Nachfolger zu übergeben. Das gilt nicht nur für das Wareneingangsbuch, das zur Zeit der Ver äußerung gerade geführt wird, sondern auch für die schon ab geschlossenen Wareneingangsbücher, die vom Veräußerer bisher aufbewahrt wurden. Der Erwerber des Geschäftes übernimmt mit den Büchern gleichzeitig die Verpflichtung zur weiteren Auf bewahrung bis zu zehn Jahren. Wirtfchafteteü Und nun England! In diesem Kriege ist alles anders gekommen, als man es sich in den Feindländern gedacht hatte. Mit der Einkreisung kamen die Engländer nicht vom Fleck, nachdem Polen in wenigen Wochen vernichtet war und die deutsche Kriegskraft noch wesentlich ge stärkt hatte. Die Bedrohung von Deutschlands rechter Flanke wurde durch das schnelle Eingreifen in Norwegen vereitelt. Aber trotz des polnischen Menetekels war der machtpolitische Kredit Englands immer noch groß genug, weitere Länder auf seine Seite zu ziehen; nur war auch hier das Ergebnis anders, als sie es er wartet hatten, und nun liegt auch Frankreich am Boden! Jetzt steht das englische Reich ganz allein gegenüber der riesigen, noch stän dig anwachsenden deutschen Macht und dem nun auch in den Kampf eingetretenen Italien. Die überwältigenden Erfolge auf unserer Seite haben nun zu einer Lage geführt, welche die Wirtschaft Englands aufs schwerste bedroht. England sieht sich heute von dem früheren Polen, Nor wegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Niederlande, Belgien, Luxemburg und nun auch Frankreich völlig abgeschnitten. Schon dadurch ist die Einfuhr wie die Ausfuhr Eng lands um rund ein Viertel kleiner geworden. Der Ausfall ist in
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview