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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 64.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19400000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (20. Januar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Lehrlings-Zwischenprüfung 1939/40
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Artikel in der Schweizer "Revue Internationale de l'Horlogerie"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 64.1940 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1940) 17
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1940) 23
- ArtikelDas Geschäft mit Uhren und Edelmetallwaren im Jahre 1939 (Schluß ... 23
- ArtikelDrehstahlhalter für Kreuzschlitten 26
- ArtikelDie Lehrlings-Zwischenprüfung 1939/40 27
- ArtikelEin Artikel in der Schweizer "Revue Internationale de ... 27
- ArtikelVermischtes 27
- ArtikelWirtschaftsteil 28
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 28
- ArtikelBerufsförderung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 28
- ArtikelPersönliches 28
- ArtikelBriefkasten 28
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1940) 29
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (10.Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1940) 57
- AusgabeNr. 10 (2. März 1940) 63
- AusgabeNr. 11 (9. März 1940) 71
- AusgabeNr. 12 (16. März 1940) 77
- AusgabeNr. 13 (23. März 1940) 83
- AusgabeNr. 14 (30. März 1940) 91
- AusgabeNr. 15 (6. April 1940) 97
- AusgabeNr. 16 (13. April 1940) 103
- AusgabeNr. 17 (20. April 1940) 111
- AusgabeNr. 18 (27. April 1940) 121
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1940) 129
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1940) 137
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1940) 159
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1940) 167
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1940) 177
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1940) 185
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1940) 193
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1940) 209
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1940) 217
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1940) 225
- AusgabeNr. 32 (3. August 1940) 233
- AusgabeNr. 33 (10. August 1940) 239
- AusgabeNr. 34 (17. August 1940) 249
- AusgabeNr. 35 (24. August 1940) 255
- AusgabeNr. 36 (31. August 1940) 263
- AusgabeNr. 37 (7. September 1940) 271
- AusgabeNr. 38 (14. September 1940) 279
- AusgabeNr. 39 (21. September 1940) 287
- AusgabeNr. 40 (28. September 1940) 293
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1940) 301
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1940) 309
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1940) 321
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1940) 329
- AusgabeNr. 45 (2. November 1940) 337
- AusgabeNr. 46 (9. November 1940) 345
- AusgabeNr. 47 (16. November 1940) 351
- AusgabeNr. 48 (23. November 1940) 357
- AusgabeNr. 49 (30. November 1940) 367
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1940) 373
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1940) 393
- BandBand 64.1940 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 4 27 Die Lehrlingö^Znnfchenprüfung 1939/40 W ie wir schon in Nr. 2 d, J. mitgeteilt haben, müssen die Lehrlinge des ersten und zweiten Jahres die Zwischenprüfungsarbeit vom 5. bis 22. Januar 1940 und die des dritten Jahres vom 23. Januar bis 5. Februar 1940 er ledigen, Die Arbeiten müssen spätestens bis zum 9. Februar 1940 an den zuständigen Prüfungsausschuß eingesandt sein. Dieser hat sowohl die Prüfung der praktischen Arbeiten als auch die theoretische Prüfung vom 10. bis 15. Februar 1940 vorzunehmen und dann die Arbeiten, die in der praktischen und in der theoretischen Prüfung je 8 Punkte erhalten haben, zu der Hauptprüfung dem Reichsinnungsverbande in Berlin zu übersenden. Die Aufgaben für das erste und zweite Lehr jahr haben wir schon in Nr. 2 mitgeteilt. Wir lassen heute die Aufgabe folgen, die den Lehrlingen des dritten Jahres gestellt worden ist: Ein Sekundentrieb eindrehen. Material: Rohtrieb. Die Wellen sind fein zu polieren und die Zapfenansätze abzukanten, Die Vernietung ist einzudrehen und die Unter- stechung am unteren Teile des Triebes zu machen; ein kleiner Faden des Triebgrundes muß stehen bleiben. Die Stirnseite des Triebes (Facette) ist fein flach zu polieren. Ein Rad ist aufzupassen, aber nicht zu vernieten. — Die auf der Zeichnung angegebenen Maße, die sich in Millimetern verstehen, sind genau einzuhalten. Toleranzen sind entsprechend dem Arbeitsstück zugelassen; Fehlmaße über ‘/io mm sind nicht zu gestatten. Die in der Abbildung nicht angegebenen Maße sind dem freien Er messen des Lehrlings überlassen. Ein Ärtihel in Oer Schweizer „Remie Internationale Oe THorlogerie 77 I n Nr. 49 des vorigen Jahrgangs unserer Zeitung haben wir auf Seite 606 über einen in einer Ausstellungsnummer der genannten Zeitschrift veröffentlichten Artikel berichtet, der ein Haßartikel gegen Deutschland war. Wir hatten dazu u. a. bemerkt, daß man einen solchen Artikel in einer Zeitschrift, die der Uhrenindustrie des eigenen Landes international dienen wolle, nicht zu finden erwarten sollte. Der Haupt schriftleiter der genannten Zeitschrift, Dr. H. B ü h 1 e r, hat dem Hauptschriftleiter unserer Zeitung nun in einem aus führlichen Schreiben sein Bedauern über die Veröffentlichung dieses Artikels ausgesprochen. Es hat sich nach seiner Mit teilung dabei nicht um ein für die Veröffentlichung be stimmtes Manuskript gehandelt, sondern um einen Aus schnitt aus der „Revue economique et financiere“, der gar nicht zur Veröffentlichung kommen sollte, und der durch ein Versehen in die Mappe der druckfertigen Artikel geraten sei. Der Umbruch der betreffenden Nummer der „Revue Internationale de l’Horlogerie“ mußte nachträglich wegen Vergrößerung des Umfanges geändert werden. Der verant wortliche Setzer habe dann im guten Glauben, daß es sich um ein für die Veröffentlichung bestimmtes Manuskript handele, ohne Wissen des Schriftleiters diesen Artikel in die betreffende Nummer hineingenommen. — Wir geben un seren Lesern von diesem Tatbestand gern Kenntnis und vor allen Dingen davon, daß Dr. H. Bühler beabsichtigt, in seiner Zeitschrift eine entsprechende aufklärende Mitteilung er scheinen zu lassen. Wir freuen uns, feststellen zu dürfen, daß sich damit der Hauptschriftleiter der bekannten für die Schweizer Uhrenindustrie werbenden Zeitschrift auf den Standpunkt der unbedingten Neutralität stellt. Vermifchteg Eröffnung und Übernahme von Großhandlungen genehmigungs pflichtig. Nach der Anordnung zum Schutze des Großhandels vom 15. d. M. bedarf bis zum 1. Januar 1942 der Einwilligung der höheren Verwaltungsbehörde, wer ein Unternehmen errichtet, das den Kauf von Waren im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung betreibt und die Waren in derselben Beschaffen heit oder nach vorangegangener, im Handel üblicher Be- oder Ver arbeitung an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verbraucher oder behördliche Großverbraucher weiterverkauft. Als Errichtung gilt auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wenn sie der Errichtung eines neuen Unternehmens wirtschaftlich gleichkommt. Einzelhandelsunternehmen, die an Weiterverarbeiter, gewerbliche Verbraucher oder behördliche Großverbraucher, nicht jedoch an Wiederverkäufer verkaufen, fallen nicht unter die Anordnung. Die Vorschriften gelten gleichfalls nicht für den Ein- und Ausfuhrhandel. Höhere Verwal tungsbehörde im Sinne dieser Anordnung ist in Preußen, Bayern, Sachsen und im Reichsgau Sudetenland der Regierungspräsident (in Berlin der Stadtpräsident), im Saarland der Reichskommissar für das Saarland, in Hamburg der Reichsstatthalter, im übrigen die Oberste Landesbehörde. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen nach der Zustellung Beschwerde beim Reichswirt schaftsminister eingelegt werden. Deutsche Uhrmacher für die Ostgebiete. Die Neubesiedelung von Danzig-Westpreußen, Posen und Oberschlesien hat schon kräftig eingesetzt. In diesen befreiten Gebieten braucht man neben vielen Bauern vor allem ein starkes, leistungsfähiges und wendiges deutsches Handwerk, dem dort nicht nur rein wirtschaftliche, sondern auch außerordentlich wichtige volkspolitische Aufgaben zufallen. Sicher werden auch deutsche Uhrmacher dem gleichfalls an sie ergangenen Rufe, sich im Osten für die Ausbreitung und Erhaltung des Deutschtums einzu setzen, in angemessener Zahl Folge leisten, ähnlich wie das so viele Fachgenossen in früheren Jahrhunderten im Osten Europas mit großem Erfolge getan haben; erinnert sei hier nur an die Tätigkeit deutscher Uhrmacher in Riga, über die wir in Nr. 1 d. J. in dem Aufsatz „Deutsche Uhrmacher als Kulturträger im Baltenlande" berichtet haben. Hat sich auch seit jenen Zeiten so manches geändert, so ist es doch immer noch wahr, daß Hand werkerfamilien in hohem Maße Kulturträger in Siedlungsgebieten sind, und daß sie heute noch wie voreinst das Deutschtum im Osten sichern helfen können. Auch tüchtige Uhrmachergehilfen, die mindestens fünf Jahre lang als Gesellen tätig gewesen sind und gute kaufmännische Kenntnisse besitzen, kommen in Betracht. Nähere Auskunft geben die Handwerkskammern. Gewerbesteuer und Wehrdienst. Wenn ein Gewerbetreibender zum Wehrdienst eingezogen wird und er seinen Betrieb einstellt, so erlischt die Gewerbesteuerpflicht. Es kommt dann nicht darauf an, ob er seinen Betrieb abmeldet; es genügt, wenn er der Ge meinde die Einstellung des Betriebes glaubhaft macht. Ist dies geschehen, so erhebt die Gemeinde die Gewerbesteuer nur noch bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Betrieb eingestellt ist. Sie teilt die Einstellung von sich aus dem Finanzamt mit. Wird der Betrieb später wieder aufgenommen, so muß der Inhaber dies unverzüglich der Gemeinde anzeigen. Zu beachten ist, daß im Falle der Betriebseinstellung die Einziehung einzelner Forderungen von Kunden nicht als Fortsetzung des Betriebes anzusehen ist. Wird das Geschäft durch andere Personen, z. B. Familienangehörige oder Angestellte, für Rechnung des bisherigen Inhabers weiter geführt, so ist natürlich auch die Gewerbesteuer weiterzuzahlen. Zwei Versteigerungen alter Uhren. Hans W. Lange, Berlin, wird vom 25. bis 27. Januar 1940 im Rahmen einer großen Ver steigerung von Kunstwerken und kunstgewerblichen Gegenständen auch 24 alte Uhren ausbieten, die fast alle aus dem 18. Jahrhundert stammen. Unter ihnen befinden sich zwei große holländische Standuhren, eine Bayreuther Tischuhr aus braun glasiertem Stein gut, einige französische Kartell- und Kaminuhren, drei Tischuhren mit Gehäuse aus Meißener Porzellan, eine eiförmige Taschenuhr aus Messing und Silber und eine Anzahl Goldemailuhren. Ver steigert werden auch zahlreiche alte Silbersachen, Bestecke, Ge räte aus Elfenbein, antike Schmuckstücke und die Porzellanfigur eines Goldschmieds. — Am 1. und 2. Februar wird Matth. Lempertz, Köln, einen Teil der ehemaligen Sammlung Heinrich Vieweg ver steigern, darunter sieben alte Uhren, meist aus dem 18. Jahrhundert. Unter ihnen befinden sich eine goldene Repetier-Taschenuhr mit Kette, Ring und altem Lederetui sowie eine Standuhr von Peter Wilhelm Kröplin, Hamburg.
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