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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 64.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19400000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (9. März 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 64.1940 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1940) 17
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1940) 23
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1940) 29
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (10.Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1940) 57
- AusgabeNr. 10 (2. März 1940) 63
- AusgabeNr. 11 (9. März 1940) 71
- ArtikelUhren, Edelmetall- und Schmuckwaren auf der Reichsmesse Leipzig 71
- ArtikelAllerlei von der Stichprobe 72
- ArtikelAus der Werkstatt 73
- ArtikelVermischtes 74
- ArtikelWirtschaftsteil 75
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 75
- ArtikelBerufsförderung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 76
- ArtikelPersönliches 76
- ArtikelBriefkasten 76
- AusgabeNr. 12 (16. März 1940) 77
- AusgabeNr. 13 (23. März 1940) 83
- AusgabeNr. 14 (30. März 1940) 91
- AusgabeNr. 15 (6. April 1940) 97
- AusgabeNr. 16 (13. April 1940) 103
- AusgabeNr. 17 (20. April 1940) 111
- AusgabeNr. 18 (27. April 1940) 121
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1940) 129
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1940) 137
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1940) 159
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1940) 167
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1940) 177
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1940) 185
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1940) 193
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1940) 209
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1940) 217
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1940) 225
- AusgabeNr. 32 (3. August 1940) 233
- AusgabeNr. 33 (10. August 1940) 239
- AusgabeNr. 34 (17. August 1940) 249
- AusgabeNr. 35 (24. August 1940) 255
- AusgabeNr. 36 (31. August 1940) 263
- AusgabeNr. 37 (7. September 1940) 271
- AusgabeNr. 38 (14. September 1940) 279
- AusgabeNr. 39 (21. September 1940) 287
- AusgabeNr. 40 (28. September 1940) 293
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1940) 301
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1940) 309
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1940) 321
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1940) 329
- AusgabeNr. 45 (2. November 1940) 337
- AusgabeNr. 46 (9. November 1940) 345
- AusgabeNr. 47 (16. November 1940) 351
- AusgabeNr. 48 (23. November 1940) 357
- AusgabeNr. 49 (30. November 1940) 367
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1940) 373
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1940) 393
- BandBand 64.1940 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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74 Vermifchteg Aus dem Felde Berufskamerad Erich Merz sendet Grüße und berichtet über seine Beobachtungen im Osten u. a.: Hier in X, einem Platz von etwa 3000 Einwohnern, gibt es nur einen Uhrmacher. Früher war noch ein zweites Geschäft hier, in welchem auch Porzellan und Glaswaren neben Uhren geführt wurden. Den erstgenannten Uhrmacher habe ich kürzlich besucht. Er hat ein ganz klägliches Reparaturgeschäft. Im Laden und auf dem Werktisch herrscht eine echt polnische Wirtschaft. Ware ist kaum vorhanden. Verkauft wurde nur billiges Zeug. Die Armbanduhr ist noch kaum ver treten. Auch vor dem Kriege wurde nur ein sehr bescheidenes Warenlager gehalten und meist nach Katalogen verkauft. Die Waren wurden von Grossisten aus Lemberg und Bromberg bezogen. Es gingen meist Schweizer Zylinderuhren oder billige deutsche Fabrikate, in Großuhren meist nur Wecker. Der Uhrmacher klagt über Warenmangel und hofft, daß durch eine baldige Organisation im Fach und die Niederlassung von Grossisten in den Großstädten wieder ein geregelter Warenbezug möglich wird. Optik war im ganzen Ort nicht vertreten. Die Bevölkerung ist durchweg arm und anspruchslos. Industrie ist wenig vorhanden, fast nur Landwirtschaft, die sich hauptsächlich auf sehr große Domänen beschränkt. Der Ort ist der Mittelpunkt eines größeren landwirtschaftlichen Gebietes. Alles wartet auf die Gesundung, welche die Neuordnung und der Aufbau nach deutschem Vorbild bringen soll. Dann wird sich auch hier für einen tüchtigen Uhr macher eine gute Existenzmöglichkeit bieten. Aufnahme neuer Waren, Schließung und Verkleinerung des Geschäftes / Erstattung von Meldungen Der Reichswirtschaftsminister hat kürzlich die seit Kriegsbeginn ergangenen Erlas s e zum Einz elhand eis- schutzgesetz in Richtlinien zusammengefaßt. Was die Hinzunahme des Vertriebes bisher nicht geführter Waren angeht, so soll sowohl eine abschnürende Branchenbereinigung als auch eine Branchenverwischung unterbleiben. Die Hinzunahme von Waren soll dann ohne Genehmigung zulässig sein, wenn sie in den Geschäftstyp fallen, dem das betreffende Einzelhandels geschäft angehört. Aber auch dann, wenn die Waren in einen anderen Geschäftstyp fallen, kann ihre Aufnahme ohne weite res erlaubt sein, wenn sie ortsüblicherweise und wegen eines wirt schaftlichen Zusammenhanges in das ursprüngliche Sortiment hin einpassen. Die plötzliche Umstellung eines Geschäftes auf einen anderen Geschäftstyp ist nach wie vor genehmigungspflichtig. In jedem Fall der Hinzunahme neuer Waren schreibt der Reichs wirtschaftsminister den Unternehmern vor, dies der zuständigen bezirklichen fachlichen Untergliederung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel anzuzeigen, damit sie den Kaufmann über die Zu lässigkeit der Hinzunahme des Vertriebes der neuen Waren be raten kann. Die schon am 5. April 1939 ausgesprochene Sperre für die Errichtung von Einzelhandelsgeschäften hat sich, wie der Minister betont, auch im Kriege bewährt und bleibt deshalb aufrechterhalten. Sie soll der Vorbereitung einer wirt schaftlichen Gesamtplanung für den Einzelhandel dienen und im Hinblick hierauf möglichst streng gehandhabt werden. Wenn Einzelhandelsbetriebe wegen Einberufung des Inhabers zum Heeresdienst oder infolge der Zwangsbewirtschaftungsmaß nahmen g e s c h 1 o s s e n werden, so dürfen sie ohne Genehmi gung wieder eröffnet werden. Die Wiedereröffnung wird jedoch nur möglich sein, wenn die Tatsache unverzüglich der Wirt schaftsgruppe Einzelhandel oder der für das Geschäft zuständigen bezirklichen oder fachlichen Untergliederung mitgeteilt worden ist. Nach einer Ausführungsanweisung des Leiters der Wirt- s c h aftsgruppe Einzelhandel müssen die Mitglieder der Wirtschaftsgruppe, die ihr Geschäft aus den erwähnten Gründen geschlossen oder die Verkaufsräume um mehr als 25 qm ver kleinert haben, dies der Unterabteilung Einzelhandel d er zuständigen Wirtschaftskammer binnen vier- zehn Tagen nach Schließung oder Verkleinerung des Geschäftes anz eigen. Wer sein Geschäft seit dem 1. September 1939 geschlossen oder verkleinert hat, muß die Meldung unverzüglich nachholen. Diese Meldungen sowie diejenigen über die Aufnahme neuer Waren sind auf Formblättern zu erstatten, welche die Wirt schaftsgruppe Einzelhandel, Berlin-Schöneberg, Badensche Str. 50 abgibt. Zur Durchführung der Gemeinschaftshilfe der deutschen Wirtschaft Über den Inhalt der für die deutsche Gesamtwirtschaft außer- \v/- er wichtigen Verordnung über die Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft haben wir schon in Nr. 10 berichtet. Wie Ministerial dirigent M ich e 1 kürzlich vor Vertretern der Presse ausführte, qu j ES s ,* „ * ^ er Verordnung nicht um die Feststellung von ochadenstatbeständen und die Regelung von Ersatzansprüchen DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 11 zum Ausgleich entstandener Schäden, sondern darum, die Mittel zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, die Substanz der ' stillgelegten Betriebe für die Dauer der Stillegung und die Zeit des Wiederanlaufs in der Friedenswirtschaft zu erhalten. In Be tracht kommen u. a. als kriegswirtschaftliche Maßnahmen, welche die Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe bilden können, Rohstoffentzug, Maßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitseinsatzes oder des Maschinenausgleichs und des Menschenentzuges. Für Unternehmungen, die infolge von Räumungsmaßnahmen und un mittelbaren Kriegseinwirkungen stillgelegt sind, wird jedoch nicht durch die Gemeinschaftshilfe, sondern auf andere Weise gesorgt. Der Inhalt der Gemeinschaftshilfe wird nach den einzelnen Wirtschaftszweigen verschieden sein. Unter der Sub stanzerhaltung ist die Erhaltung der äußeren Anlagen, der Maschinenanlagen und die Unterhaltung eines bestimmten zur Pflege notwendigen Personals zu verstehen. Hinzuzurechnen sind ferner die Tragung der laufenden Kosten, der Kapitalverbind lichkeiten usw. sowie die Mittel zur Begleichung der Versicherungs prämien und z. T. der Mietskosten. Die Person des Unternehmers scheidet dagegen aus, da es nicht beabsichtigt ist, für die Dauer der Stillegung eine Unternehmerrente zu schaffen. Das Schwergewicht der Durchführung liegt bei den Wirt schafts- und Fachgruppen (die Reichsinnungs verbände sind den Fachgruppen gleichgestellt), die Richtlinien für das Umlageverfahren und für die Gewährung der Beihilfen aufzustellen haben. Übrigens soll nicht jeder stillgelegte Betrieb schlechthin in das Beihilfeverfahren einbezogen werden; es ist möglich, solche Betriebe, die schon friedensmäßig in ihrem Be stände einer strengen Prüfung nach volkswirtschaftlicher Berech tigung nicht standhalten konnten, auszuscheiden. Staatssekretär Dr. Landfried bemerkte, daß die Höhe des durch die Gemeinschaftshilfe erforderten finanziellen Auf wandes noch nicht feststehe; er werde aber wohl nach dem bis herigen Stande der Dinge nicht allzu erheblich sein. Man sei der Überzeugung, daß die in Frage kommenden Summen durch die Wirtschaft selbst aufgebracht werden können, wobei ein ge wisser Prozentsatz des Gewerbesteuer-Meßbetrages als Unterlage der Gemeinschaftshilfe dienen soll. Zunächst ist an eine Regelung für ein Jahr gedacht. Zunächst werden wir die Richtlinien der in Frage kommenden Wirtschaftsgruppen und des Reichsstandes des Deutschen Hand werks abwarten müssen. Es ist zu hoffen, daß die Richtlinien auch sofort klare Verhältnisse für diejenigen gewerblichen Unter nehmen schaffen, die mehreren Gruppen, z. B. der Wirt schaftsgruppe Einzelhandel und dem Reichsstande des Deutschen Handwerks, angehören, wie es bei sehr vielen Uhrmachern und Juwelieren der Fall ist. Wer ist Tartüff? Der französische Dichter Moliere (1622 bis 1673) schildert in seinem berühmtesten Theaterstück „Tartüff" (französisch: Tartuffe) als Hauptperson einen Menschen, der unter der Maske von Frömmigkeit und Tugendstrenge einen Charakter von abgründiger Selbstsucht und Niedertracht verbirgt. Auch in der Literatur stößt man oft auf die feststehenden Begriffe „Tartüff" und „Tartüfferie", z. B. in dem „Dorian Gray" des Engländers Oscar Wilde: „Was sagt man von uns in Europa? Daß Tartüff nach England gezogen ist und einen Laden aufgemacht hat.“ Und das gleiche bekundet der Engländer Carlyle, nur mit etwas anderen Worten, wenn er den typischen Engländer so kennzeichnet: „Vom Fuß bis zum Scheitel umgibt ihn althergebrachte Scheinheiligkeit wie ein Ozean.“ Spart Verpackungsmaterial! Die Wirtschaftsgruppe Einzel handel teilt mit: Der Bedarf an Rohstoffen für die kriegswichtige Erzeugung verpflichtet Kaufleute und Verbraucher zur umsichtigen Verwendung von Verpackungsmaterial. Wenn beide dazu bei lragen, Verpackungsmaterialien ebenso sparsam wie sachgerecht zu verwenden, werden wir auch weiterhin so verpacken können, daß die Ware keinen Schaden erleidet. Wir bitten daher, in den Betrieben auf möglichst zweckmäßige Verpackung zu achten; mehr denn je liegt dies im Interesse der Allgemeinheit. Die Verpackung dient dem Schutz der Ware, nicht dem Wettbewerb! Das Deutsche Frauenwerk bittet seinerseits die Verbraucher schaft um Verständnis und Mithilfe. Verteilung von Rundfunkgeräten. Durch die Anordnung Nr. 4 vom 15. Februar hat die Reichsstelle für technische Erzeugnisse mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Verteilung von Rundfunkgeräten so geregelt, daß diese Geräte von den Her stellern und Großhändlern an Einzelhändler nur gegen Bezugs berechtigungsscheine ausgeliefert werden dürfen. Die Einzelhänd ler bekommen die Berechtigungsscheine von Dr. Badenhoop, dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Kartellverbandes der Deutschen Rundfunkeinzelhändler e. V., Berlin - Schöneberg 5, Badensche Str. 50/52. Einbruchsdiebstahl. Kürzlich ist in das Uhren- und Goldwaren geschäft Otto Drobisch, Liegnitz, eingebrochen worden. Ge stohlen wurden Uhren und Schmucksachen im Werte von etwa 1500 RM.
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