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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher als Hilfsdienstpflichtiger
- Autor
- Thiesen, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 87
- ArtikelDie sechste Leipziger Messe im Kriege 89
- ArtikelLösung zur technischen Aufgabe für junge Uhrmacher 90
- ArtikelWarnung für Erfinder (Schluß zu Seite 82) 91
- ArtikelUnsere modernen Drehstühle und ihre Anwendung (Fortsetzung zu ... 92
- ArtikelDer Uhrmacher im vaterländischen Hilfsdienst 93
- ArtikelDer Uhrmacher als Hilfsdienstpflichtiger 99
- ArtikelFreischwingendes Pendel mit gleichmäßigen Federantrieb 101
- ArtikelMitteilungen des Sperr-Ausschusses 102
- ArtikelSprechsaal 102
- ArtikelUnermittelte Heeresangehörige 103
- ArtikelVermischtes 103
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 105
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 106
- ArtikelBriefkasten 106
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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mo Dlltl I SU II . UllRMAUlER-ZEniiNÜ Nr. 7 Meldung 7.11 einer der vielen amtlich bekannt genebenen Arbeitsmöglichkeiten, die dis Hilfsdienst gellen. Ein gro&er Teil der Uhrmacher scheint noch heule zu denken: Ja, das gilt für die anderen; ich selbst werde schon eine Möglichkeit finden, zu bleiben, wo ich bin“, und läfet demgemäß die Ereignisse an sich herankommen. Diese Auf fassung mujj für die Beteiligten unbedingt verhängnisvoll werden. Dauert der Krieg noch lange, so wird die Militär verwaltung jeden holen; das soll man sich vor allen Dingen klar machen. Es kommt also nur noch die Frage in Befracht: Was mache ich, um meine eigenen Interessen in Ausübung des Hilfsdienstes nach Möglich keit zu schützen? Wer schon begriffen hat, daB er dem Zwang zur Arbeits leistung folgen muB, wird auch weiter einsehen, daB er handeln muB, um zu seinen Gunsten etwas zu erreichen. Wohl jeder selbständige Uhrmacher wird den Wunsch haben, in seinem eigenen Geschäft bleiben zu könpen; sein erster Gedanke ist: „Ich mache Kriegsarbeit daheim“. Wird das mög lich sein? Ich antworte mit einem glatten „Nein“. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Leistung von Kriegsarbeiten in der Uhrmacherwerkstatt möglich. Der Uhrmacher ist erstens durchweg kein Neuarbeiter, er kennt gar nicht die Herstellung von feinmechanischen Massenartikeln. In den lefeten vier Friedensjahren ist eine groBe Anzahl Uhr macher in den von mir geleiteten Werkstätten beschäftigt ge wesen oder, richtiger gesagt „durch die Werkstatt gegangen“. Nur. sehr wenige haben sich halten können, IroBdem allen die erforderlichen Werkzeuge und Maschinen zur Verfügung standen und sie angelernt wurden. Es muB hier gesagt wer den, daB der gelernte Uhrmacher, der Reparateur, selten die Fähigkeit besifet, Neuarbeiten genau und schnell genug her zustellen. Wer der gegenteiligen Ansicht ist, unterschäfet die für eine Massenherstellung präziser Arbeitsstücke erforder lichen Kenntnisse und Fähigkeiten erheblich. Zweitens ist nicht zu vergessen, daB dem Uhrmacher ” alle zur Ausführung dieser Arbeiten nötigen Einrichtungen fehlen, und daB Maschinen und Werkzeuge kaum noch käuf lich sind. Dem gegenüber aber wolle man stets daran denken, daB der Militärverwaltung nicht mit dem guten Willen allein gedient ist; sie verlangt rücksichtslos Arbeit, viele und saubere Bestandteile. Zwar werden Ausnahmen zu machen sein, da es einzelne Uhrmacher gibt, die über die nötigen Kenntnisse und Maschinen verfügen, und ferner mag die Militärverwaltung einige besondere Arbeiten zu vergeben haben, die von dem Uhrmacher gut ausgeführt werden. Die geforderten Durchschnittsarbeiten kann er aber nicht in seiner Werk statt leisten. Daraus ergibt sich für mich die weitere Folgerung, daB das ZusammenschlieBen von Uhrmachern zu Verbänden zum Zweck der Erlangung von Hilfsdienstarbeiten nicht nur zweck los, sondern auch schädlich ist. Schädlich deshalb, weil den Mitgliedern Hoffnungen gemacht werden, die unerfüllt bleiben und nur dazu dienen, den günstigen Augenblick zu einer frei willigen Meldung verstreichen zu lassen. Ich schäfee die von der „Beratungsstelle“ bis jefet geleistete groBe Arbeit als solche, aber die Bemühungen werden durchaus erfolglos und darum gefährlich für die einzelnen Mitglieder sein. Die ver öffentlichten Anerkennungs- und Ermunterungsschreiben von Kriegsämtern und sonstigen Behörden stellen keinen Erfolg dar. Diese Dienststellen fördern naturgemäB die Bildung großer Arbeitsverbände als eine Erleichterung für sich selbst und als eine Vereinfachung der Organisation; aber sie tun dies in der selbstverständlichen Voraussefeung, daB die verlangte Arbeit auch von den Verbänden geleistet wird, wenn es mal losgeht. Diese Voraussetzung trifft aber bei der von den Uhr machern unter allen Umständen vorausgesetzten Bedingung, in der eigenen Werkstatt zu arbeiten, durchaus nicht zu. Wenn nun die Beratungsstelle in ihrem Fachorgan in Sperr druck meint, cs laste eine ungeheure Verantwortung, auf denjenigen. Fachangehörigen, die bisher zum Abwarten ge mahnt haben, so sind mir, als einem unbeteiligten Leser, diese Worte als eine groBe AnmaBung erschienen; denn der bis herige Erfolg der Beratungsstelle ist gleich Null. Es soll erst nachgewiesen werden, daB die Vorarbeiten zweckentsprechend waren. Es ist sogar noch abzuwarten, ob nicht umgekehrt die Beratungsstelle es ist, die später eine derartige „ungeheure Verantwortung“ zu tragen haben wird. Ich gebe dem Ober meister Herrn Freygang sehr recht, wenn er selbst die Aus sichtslosigkeit der Bemühungen um Hilfsdienst-Neuarbeiten für die eigene Werkstatt zugibt. Und ferner stimme ich dem Münchener Uhrmacher Herrn Testorf zu, der der Ausführung von Reparaturarbeiten das Wort redet. Leider kann für solche Arbeiten bestenfalls ein kleiner Bruchteil der Uhrmacher Deutschlands in Frage kommen, von anderen erheblichen Schwierigkeiten ganz abgesehen. Die Frage, was denn nun der Uhrmacher eigentlich tun soll, um seine eigenen Interessen der Hilfsdienstleistung mög lichst anzupassen, wenn die Arbeit in eigener Werkstatt un möglich erscheint, kann meines Erachtens nur nach reiflicher Erwägung aller Umstände von dem Einzelnen selbst entschieden werden. Sie ist durchaus individueller Natur. Da es nicht feststeht, ob der Uhrmacher im eigenen Ge schäft bleiben kann, so muB er sich fragen, ob er sich seinem Geschäft auch ferner nach Möglichkeit (und sei es auch nur Sonntags) widmen will, oder ob er besser tut, durch seiner Hände Arbeit im Hilfsdienst recht viel Geld zu verdienen. Will er sich seinem Geschäft erhalten, so ist das ganze Streben darauf zu konzentrieren, möglichst im Wohn ort oder doch in der Nähe zu bleiben. Man kann sich in irgend einem amtlichen Büro als Schreiber melden, in eipem Lazarett tätig sein, in eine Munitionsfabrik gehen; man kanh sogar, wenn man auf dem Lande wohnt und ländlichen Verhältnissen entstammt, sich einem persönlich bekannten Landmann anbieten und mit diesem einen Vertrag schließen. Jedenfalls gilt das Sprichwort auch für den Uhrmacher: „Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.“ Eine gewisse, wenn auch knapp bemessene freie Zeit für sein Geschäft kann sich jeder frei halten. Im Interesse des Vaterlandes läge es, wenn jeder Uhr macher in einer Apparate- oder Munitionsfabrik tätig sein würde. So wenig er im eigenen Betriebe sich nüBlich machen kann, so sehr eignet er sich nach der Anlernung, da er Fach arbeiter ist, für die Kontrolle, das ZusammenseBen, die Auf sicht bei ungelernten Leuten, die Arbeit an Spezialmaschinen. Wer daher in ungünstigen Vermögens- oder Geschäftsver hältnissen lebt, der sollte sich kurz entschlieBen und als gern genommener Arbeiter da eintreten, wo er am besten verdient. Die jeBigen Löhne für Facharbeiter stehen auf 1,50 bis 1,80 Mark für die Stunde, bei zehn- bis zwölfstündiger Arbeitszeit. Kann der zivildienstpflichtige Uhrmacher diese Arbeit körperlich leisten, so dient er sowohl der Allgemeinheit, als auch sich selbst, wenn er sich ihr zuwendet. Zum SchluB will ich noch einmal wiederholen, daB der Zivildienstpflichtige sich aufraffen muB, etwas zu tun. Lä&t er es gehen, wie es will, so wird er geholt, und damit hätte er sich selbst den schlechtesten Dienst getan. Es prüfe also jeder seine eigenen Verhältnisse mit Besonnenheit, und dann helfe er sich selbst, aber erwarte nicht das Unmögliche von Fernstehenden, die seine Verhältnisse nicht beurteilen können. Arbeits gelegenheiten im Sinne des HilfsdienstgeseBes gibt es in fast unbegrenzter Menge, also greife man die für sich selbst passendste heraus!
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