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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die kommende Luxussteuer
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 107
- ArtikelDie kommende Luxussteuer 108
- ArtikelBismarck und das metrische Maß- und Gewichts- System 111
- ArtikelSprechsaal 113
- ArtikelZugfeder und Stellung 114
- ArtikelAblaufanzeige-Vorrichtung für Federzuguhren 116
- ArtikelBericht über die vierunddreißigste Lehrlingsarbeiten-Prüfung des ... 117
- ArtikelVermischtes 117
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 119
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 120
- ArtikelBriefkasten 120
- ArtikelPatent-Nachrichten 120
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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unseres Volkes geschehen. Die dazu verwendeten Stoffe hätten besseren Zwecken, insbesondere der Bekleidung der ärmeren Bevölkerung zugeführt werden können. Das Gesefe mübte, um gerecht zu wirken, auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Wenn das Steuergeseb unbedingt nötig wird, miigte man mit einem viel geringeren Steuersatz als 20%, der auf unser Fach wie eine Er drosselungssteuer wirkt, auskommen können. Die Steuer dürfte meines Erachtens höchstens 10% des Kleinhandels preises betragen. Dann würde sie bei ausgiebigerer Erfassung aller Luxus ge werbe sicherlich ertrag reicher sein als bei 20prozentiger Besteuerung nur weniger Ge werbe. Ein geringerer Steuersab ist auch deshalb notwendig, um eine Abwanderung der Käufer teurer Stücke in das Ausland zu verhindern. Wir haben kein Interesse daran, dag unsere vor nehme Frauenwelt, wie es vor dem Kriege der Fall war, ihre teuren Luxusgegenstände, insbesondere hochwertige Juwelen in Paris kauft und auf diese Weise nicht nur die deutsche In dustrie, sondern durch die Umgehung der Steuer auch das Vaterland schädigt. In den Ausführungs-Bestimmungen mübte darauf hingewirkt werden, dab bei der Wiederanbahnung neuer Handels-Verträge und Zolltarife alle im Auslande erworbenen Luxusgegenstände, selbst wenn sie am Körper getragen oder sonstwie von Reisenden als Reisegut über die Grenze gebracht werden, der neuen Steuer unterliegen. Als Muster könnte uns in dieser Beziehung vielleicht das sonst nicht vorbildliche Ame rika dienen, wo bereits derartige Einrichtungen bestehen. Um die Ergiebigkeit der Steuer irgendwie zuverlässig ver anschlagen, zu können, bedürfte es einer Statistik, die uns, da die Umsabsteuer erst jebt > in Kraft getreten ist, leider fehlt. Der „Pforzheimer Anzeiger“ schäbte kürzlich den Ertrag der Steuer auf 40 Millionen Mark. Das erscheint mir noch zu hoch gegriffen; aber selbst wenn dieser Ertrag zu erwarten wäre, so ist der Nuben für den Staat doch viel zu gering, als dab er den Schaden, den er der einschlägigen Industrie zufügt, recht- fertigen könnte. Da anzunehmen ist, dab ein grober Teil der durch den Krieg reich gewordenen Personen seinen Bedarf an Schmucksachen bereits gedeckt hat, und da die bereits eingetretene und weiter zu erwartende Belastung des Volkes mit anderen Steuern einem groben Teil des Volkes die Anschaffung von Schmuck sachen und Juwelen unmöglich macht, so ist für die nächsten Jahre mit einem Darniederliegen unseres Gewerbes zu rechnen. Dem entsprechend sind auch die Steuererträgnisse aus diesem Geseb gering zu veranschlagen. Wenn nun noch berücksichtigt wird, dab zur Erhebung der Steuer eine neue Organisation mit vielen Beamten zu schaffen ist, die wieder einen groben Teil der Eingänge aufbraucht, so glaube ich nicht, dab die Steuer die erhofften Erträge bringen wird. Die Erhebung der Steuer wird keineswegs so einfach sein, wie man sich das im ersten Augenblick dachte. Es handelt sich bei den Angehörigen unseres Faches nicht lediglich um Grobjuweliere, die der Gesebgeber zuerst im Auge hatte, sondern um viele kleine und mittlere Existenzen, die ein Lager von 10 000 bis 20 000 Mark unterhalten, sich durch ihre kleinen Verkäufe und durch Reparaturen gerade noch durch schlagen und auch im günstigsten Falle nur geringe Ersparnisse machen. Diese Geschäftsleute sind meist Handwerksmeister, die ihren Beruf schlecht und recht ausüben, wobei sie zufrieden sind, wenn sie ihr Auskommen haben, die aber für eine kauf männische Buchführung, wie sie das Geseb vorschreiben mübte, keineswegs geeignet sind. An dem guten Willen, die erforder lichen schriftlichen Eintragungen zu machen, würde es den Leuten gewib nicht fehlen, wohl aber an den kaufmännischen Eigenschaften hierzu und an der erforderlichen Zeit. Uber die Ausführungsbestimmungen bin ich nicht ge nügend unterrichtet, um darüber ein Urteil zu fällen; ich bin lediglich auf das angewiesen, was ich darüber gelesen habe, und auf das, was bei den Unterhaltungen in informierten Kreisen über den Gegenstand durchgesickert ist. Ein Fehler in der jebigen Fassung des Gesebes ist nach der allgemeinen Auf fassung darin zu erblicken, dab die Steuerpflicht für goldene und silberne Gegenstände durch eine Feingehaltsgrenze und zwar bei Gold 500/000 und bei Silber 700/000 bedingt wird. Diese Feingehaltsbestimmung mübte unbedingt aus dem Ge seb herausbleiben, denn sonst würde es wahrscheinlich dahin kommen, dab sonst wertvolle und teure Dinge in einem ge ringeren Feingehalt hergestellt werden. Beispielsweise könnte sich ein findiger Kopf einen silbernen Tafelaufsab liefern lassen in einem Feingehalt von 699/000, der bei hohem Gewicht viel leicht 2000 Mark kosten würde und demnach von der Steuer frei bliebe. Ebenso werden dann wahrscheinlich auch goldene Taschen, die bisher nur in 14 kar. gemacht wurden, in 8 kar. angefertigt werden; damit würden auch gröbere Objekte von vielleicht 500 Mark Wert von der Steuer befreit bleiben. Ver silberte und vergoldete Gegenstände sowie solche aus doub liertem Edelmetall, die den als Mindestgrenze von dem Geseb vorgeschriebenen Betrag überschreiten, in die Steuer einzu- schlieben, erscheint mir neben den Vorzügen der Einheit, auch gerecht. Wenn einmal ein Steuergeseb eingeführt wird, ttarih soll es Geld einbringen. Wir dürfen keineswegs verkennen, dab das Geseb, das von allen groben Parteien eingebracht ist, sich auberordentlicher Popularität erfreut. Aus diesem Grunde hiebe es gegen Wind-, mühlenflügel kämpfen, wollten wir trob des patriotischen Zwecks das Geseb bekämpfen. Unser gutes Recht ist es jedoch, zu veranlassen, dab auf eine Ausgestaltung des Gesebes ge wirkt wird, die uns die Möglichkeit läbt, unsere Existenz auf recht zu erhalten. Um das herbeizuführen, bin ich sofort bei Bekanntwerden des Gesebes mit den führenden Firmen unseres Faches in Verbindung getreten und habe in mehrfachen Konferenzen, an denen auber einigen Reichstagsabgeordneten die Inhaber der ersten Berliner Grobhandlungen teilnahmen, insofern schon Erfolge erzielt, als Aussicht vorhanden ist, die ursprüngliche Mindest-Steuergrenze von 20 Mark wesentlich zu erhöhen. Wir dürfen deshalb auch die Hoffnung aus sprechen, dab es unseren vereinten Bemühungen gelingen wird, dab Härten in dem kommenden Geseb nach Möglichkeit ver mieden werden. Nicht unbemerkt möchte ich lassen, dab es nötig ist, Vor kehrungen zu treffen, durch die auch der illegitime Zwischen handel, der sich in den Kaffeehäusern und an anderen für die Steuererhebung unkontrollierbaren Stellen breit macht, erfabt wird, damit diese Händler (Schieber, Anm. d. Sebersl gegen über dem Ladenbesiber keinen Vorzug genieben. Auch wäre zu überlegen, wie die Pfandleihen sowie die Auktionen von Schmucksachen in das Geseb einbezogen werden. * * * Aus diesen Darlegungen geht aufs bestimmteste hervor, dab auch die Goldwarenindustrie die geplante Luxussteuer als eine grobe Schädigung ansieht, dab aber auch sie in Anbe tracht der groben Geldmittel, deren das Reich bedarf, diese Steuer im Prinzip annimmt. Nur ist sie mit uns der Über zeugung, dab die neue Steuer nur unter folgenden Abände rungen erträglich ist: 1. Sie darf erst bei Waren im Werte von 40 Mark an zur Anwendung kommen. 2. Sie soll möglichst nicht mehr als 10 % betragen. 3. Von einer Staffelung ist abzu- sehen, 4. Die Form der Erhebung (Buchführung) soll dem Uhr macher und Goldschmied möglichst wenig Scherereien ver ursachen. 5. Es mub Fürsorge getroffen werden, dab die Leih und Auktionshäuser sowie die Kaffeehausverkäufer sie nicht umgehen.
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