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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (7. September 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Wareneingangsbuch
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- ArtikelV. Internationaler Juwelier-Kongreß in Berlin 463
- ArtikelTagung des Internationalen Uhrmacher-Verbandes in Berlin 468
- ArtikelDas Wareneingangsbuch 469
- ArtikelVermischtes 471
- ArtikelHandels-Nachrichten 472
- ArtikelMeister-Vereinigungen 473
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 474
- ArtikelBriefkasten 474
- ArtikelMitteilungen des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacherhandwerk 474
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 37 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 471 buche ebenfalls zu vermerken. Die Wareneingangs- und die Abzugsbeträge sind allmonatlich aufzuaddieren und am Schlüsse des Jahres für den gesam ten Jahresabschnitt zusammenzurechnen. Der Geschäftsinhaber ist nicht dazu verpflichtet, auch die Bezahlung der eingegangenen Waren in dem Wareneingangsbuche kenntlich zumachen. Dies ist aber zu empfehlen, denn einmal hat man dann eine gute Kon trolle, ob die Eintragungen alle richtig vorgenommen wor den sind, und dann hat der Geschäftsinhaber hierdurch jeweils einen leichten Überblick über seine noch unbezahlten Rechnungen, also über seine Geschäftsschulden. Im übrigen ist vom Staatssekretär Reinhardt bereits angekündigt wor den, daß das kommende Steuerverwaltungsgesetz noch einen wesentlichen Aüsbau des Wareneingangsbuches und über haupt der Buchführungsvorschriften bringen werde. Die jetzige Form des Wareneingangsbuches sei nur der Anfang der zu erwartenden Regelung. Wer also schon heute sich nicht nur auf die unbedingt geforderten Eintragungen be schränkt, sondern es versteht, das Notwendige mit dem Nützlichen zu verbinden, wird später daraus Vorteile ziehen. (Ein von der Handwerker-Verlagshaus G. m. b. H. heraus gegebenes Wareneingangsbuch — siehe auch die Buch besprechung in der vorliegenden Nummer — enthält für die Einsetzung der Kassenzahlungen bereits entsprechende Spalten. Die Schriftleitung.) Jeder Gewerbetreibende braucht nur e i n Wareneingangs buch zu führen. Werden in dem Geschäfte verschiedene, in der Gewinnspanne voneinander stark abweichende Waren gattungen gehandelt, oder besteht der Betrieb aus verschie denen selbständigen Unterabteilungen, so ist es jedoch r a t s a m, aus Gründen der Betriebskontrolle für jede Warengattung oder jede Unterabteilung ein besonderes War en e ing ang sbuch ein zurichten. Schon eine Trennung zwischen Uhren und Schmuckwaren bietet eine wertvolle statistische Übersicht. nz besonders empfiehlt es sich aber, mehrere Waren eingangsbücher zu benutzen, wenn nebenbei auch noch Optik, Grammophone, Radio, Nähmaschinen, Fahrräder usw. tfeführt werden. Die Trennung nach einzelnen Warengruppen gibt unter Umstanden auch für die Berechnung der verschiedenen r achverbandsbeiträge und der Exportförderungsabgabe eine gute Unterlage. Zum Schlüsse sei noch kurz auf die Strafbestim mungen hingewiesen: Bei Zuwiderhandlungen können Ordnungsstrafen bis zu 1 0 000 RM festgesetzt werden. Hiervon ist nur abzu- sehen, wenn Strafausschließungsgründe vorliegen oder die Zuwiderhandlung auf einem unabwendbaren Zufall beruht (§413 Abs. 1 Satz 3 AO.), Liegt ein wissentlicher (d. h. beabsichtigter) oder ein fahrlässiger Verstoß gegen die Vorschriften über das Wareneingangsbuch vor, hat also der Geschäftsinhaber z. B, mit VF illen oder aus Fahrlässigkeit Wareneingänge nicht oder nicht richtig eingetragen, so erfolgt Be strafung wegen Steuerhinterziehung und Steuergefährdung (§§ 39 6, 402 AO.). Bei allen Zuwiderhandlungen findet außerdem eine Schätzung des Umsatzes und des Einkommens nach § 217 AO. statt. Vermischtes Stahlpanzer-Armbanduhr mit Römerreifen t> I ^ as r .. Pro . bleI ? 1 ' e j n 2 ut aussehendes, gut sitzendes und haltbares Hand für Armbanduhren zu schaffen, hat schon viele Techniker und Erfinder beschäftigt. Man darf auch wohl sagen, daß die heute bekannten Armbänder für Armbanduhren durchweg billigen An forderungen entsprechen. Dennoch regt das Problem, bei der An legung von Armbanduhren die größte Bequemlichkeit zu bieten, zu immer neuen Losungen an. Von Wilhelm Speer, Hamburg, wurde uns nun eine ihm patentierte Armbanduhr mit festem A , rt . der Römerreifen (D.R.P. 609 434) zur Prüfung vor gelegt. Man könnte zunächst geneigt sein, anzunehmen, daß sich ein solches Band als zu starr und unbequem erweist. Durch den Versuch konnten wir uns jedoch davon überzeugen, daß dies nicht zutreffend ist. Aus der Abbildung ist die Art des Bandes zu ersehen. Es ist durchaus nach Art der Römerreifen ausgeführt. Das Band ist also offen und federnd. Der Patentanspruch lautet: „Uhrarm band mit zwei an ein Uhrgehäuse an geschlossenen, federnden, einen offenen Ring bildenden Metall- bandern, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Metallbänder unmittelbar mit dem Uhrgehäuse zu einem einheitlichen Stück ver bunden sind. Bei dem vorliegenden Muster trägt der Gehäuse- korper Einfrasungen für die Bänder, die jedoch nicht bis nach innen durchgefuhrt sind. Die an ihren Enden umgebogenen Bandteile sind in den durch die Einfräsung gebildeten Schlitz eingeführt | Un “ ln ). Gehäuse verkeilt und vernietet, wodurch sich eine außer ordentlich solide Befestigung ergibt. Das Gehäuse selbst ist durch das massive Stahlmittelteil, auf das Boden und Glasrand auf gesprengt sind, sehr stabil und auch staubsicher. Für die Krone 15 tj ln , y ors ^ G ^ en J es Futter an das Gehäuse angefräst, so daß man auch hier eine gute Dichtung erzielen kann. Die Uhr ist also ! unbedingt für robusten Gebrauch geeignet. Sie sitzt am Arm fest, rT- ohne irgendwie zu drücken oder lästig zu sein; insbesondere kommt auch ein Verdrehen der Uhr nicht vor, was leicht eintritt, wenn man andere, einstellbare Bänder am Arm etwas locker läßt. Die Voraussetzung ist nur, daß das Band zum Arm wirklich passend gebogen wird, so daß es überall anliegt, was durch Biegen mit der Hand leicht zu bewirken ist. Die Uhr wird besonders dann nützlich sein, wenn die Kunden sich beim Anlegen der Armband uhr ungeschickt zeigen. „Berliner öffentliche Uhren im Examen“ Schon oft ist darüber geklagt worden, daß die öffentlichen Uhren und auch die Straßenuhren der Uhrmacher mehr oder weniger ungenau gingen. Um an einer größeren Zahl von Außen uhren festzustellen, inwieweit diese Beschwerden berechtigt seien, und dann auf Grund genauer Unterlagen auf die Beseitigung etwa bestehender Mißstände zu dringen, veranstaltete der Reichs innungsverband für das Uhrmacherhandwerk mit zwei Autos, die auf der Motorhaube das Zeichen der Fachgeschäfte und die In schrift „Öffentliche Uhren im Examen. Reichsinnungsverband für das Uhrmacherhandwerk'' trugen, am 28. August eine Rundfahrt durch Berlin. An der 42 km langen Fahrt, die in der Dorotheen straße begann und durch das Oranienburger Tor zum Alexander platz, Anhalter Bahnhof und Potsdamer Platz, nach Charlottenburg, zum Stettiner Bahnhof und zum Ausgangspunkt zurück führte, nahmen Reichsinnungsmeister H. F 1 ü g e 1, Obermeister B. G o h 1 k e, M. Bätcher, H. Jendritzki und vier Vertreter großer Ber liner Tageszeitungen teil. Geprüft wurden mit Hilfe hochwertiger Uhren, deren Gang durch die Erschütterungen des Wagens nicht beeinflußt wurde, 160 Außenuhren. Von diesen gingen 65 genau, während 47 vor- und 48 nachgingen; der größte Fehler beim Vorgehen betrug 5 Minuten und beim Nachgehen 3 Minuten. Die Bahnhofsuhr am Potsdamer Bahnhof wies eine Differenz von 1 Minute auf. Eine mit vier Zifferblättern ausgestattete Normal uhr gab nur auf zwei Zifferblättern die genaue Zeit an, während bei den anderen ein Unterschied von 1 Minute festgestellt wurde. Mit besonderer Befriedigung wurde davon Kenntnis genommen, daß die berühmte Berliner Rathausuhr auf die Sekunde genau ging. Die Rundfahrt hat in Berlin beträchtliches und zwar angenehmes Aufsehen erregt, zumal auch die Tageszeitungen ausgiebig und in anerkennender V/eise darüber berichteten. Es ist sehr zu wünschen, daß die Uhrmacher diese öffentliche Prüfung zum Anlaß nehmen werden, ihre Außenuhren stets auf genauen Gang zu halten, und daß auch die Fabriken, die elektrische Uhren hersteilen und ver mieten, auf die Gangleistungen bezw. die richtige Einstellung ihrer Uhren ständig achten.
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