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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (11. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die deutschen Uhrmacher und die Normung im Uhrenbau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Preisschutzkommission
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- ArtikelDer Vorbehalt "freibleibend" in Angebot und Vertrag 597
- ArtikelSchwierige Übersetzungen 599
- ArtikelDie deutschen Uhrmacher und die Normung im Uhrenbau 600
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 601
- ArtikelWirtschaftsausschuss für das Uhrengewerbe 602
- ArtikelVermischtes 602
- ArtikelHandelsnachrichten 603
- ArtikelKurse und Preise 605
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 606
- ArtikelBriefkasten 608
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 608
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 46 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNC 601 angenommen, so wird eine Einigung fast zu einer Unmöglichkeit. Die von der schweizerischen Kammer beliebte abwartende Hal tung ähnelt einer Weigerung oder Ablehnung; man sollte lieber den Mut haben, sie offen einzugestehen.“ Wir mögen nicht so weit gehen wie das Journal suisse, be- zweifeln allerdings keinen Augenblick, daß es besser zu beur teilen vermag, was hinter den schweizerischen Kulissen vorgeht. Allem Anschein nach wird in Frankreich auf den genannten Gebieten eifriger gearbeitet. Die schweizerischen Uhrenfabri kanten verlassen sich wohl zu sehr auf ihre überragende Be deutung in der Uhrenindustrie, und viele können oder wollen die Wichtigkeit der Normungsfrage in ihrem vollen Umfange nicht einsehen. Was uns an dieser Angelegenheit im Augenblick am meisten interessiert, das ist der Umstand, daß man glaubt, an Deutschland vorbeisehen zu dürfen. Man möge sich nicht in Illu sionen wiegen! Wie in diesen Spalten schon wiederholt zum Ausdruck ge bracht worden ist, beansprucht Deutschland auch in dem Rat dei Normungsregler gehört zu werden, und es wird, wenn man dieses wohlberechtigte Verlangen aus bedauernswerter Kurzsichtigkeit oder sonstigen Gründen zu hintertreiben unternimmt, selbst die geeigneten Maßregeln ergreifen. Zwar sind die deutschen Uhr macher heute noch nicht in der Lage, Uhren, die nach Normungs grundsätzen gebaut sind, die ohne ihre Mitwirkung zustande kamen, vom Bezüge auszuschließen; aber man bilde sich doch nicht ein, daß wir an Gewaltmaßregeln bereits so sehr gewöhnt wären, um auch jene Zurücksetzung ohne Gegenmaßnahmen hin zunehmen. Eine von einem Lande ausgeklügelte „nationale“ Normung wäre eine bemitleidenswerte Schöppenstedterei, eine zwischen zwei Ländern vereinbarte ein nicht viel geringerer blanker Unsinn, zumal wenn eines dieser Länder auf Ausfuhr angewiesen ist. Es kann eben nur eine internationale Normung geben, die zum mindesten eine europäisch-inter nationale ist. M. L o e s k e. * * * Den vorstehenden Ausführungen unseres geschätzten Herrn Mitarbeiters haben wir um so lieber Aufnahme gewährt, als wir seinen Schlußfolgerungen vollkommen beipflichten. Auch nach unserer Ansicht kann von einer vernünftigen Normung im Uhren gewerbe nur dann die Rede sein, wenn sie wenigstens innerhalb Europas im gegenseitigen Einvernehmen unter den an der Uhren erzeugung hauptsächlich beteiligten Ländern erfolgt. Daß man in weiten Kreisen der schweizerischen Uhrenindustrie die Absicht haben sollte, einseitig vorzugehen und ohne Deutschland, etwa nur im Einvernehmen mit Frankreich, zu einer Regelung zu kommen, will uns allerdings nicht recht glaubhaft erscheinen; am allerwenigsten angesichts der Tatsache, daß sich zurzeit die Schweizer Regierung sowohl wie auch die an der Uhrenindustrie interessierten schweizerischen Kreise auf das Ernsthafteste be mühen, die gegenseitigen Absatzschwierigkeiten zu be seitigen. Angesichts dieser Bemühungen wird man es wohl kaum ver suchen, gleichzeitig Maßnahmen in die Wege zu leiten, die solchen Bemühungen direkt entgegengestzt wären und eine Be hinderung im Absatz bedeuten würden. Wenn auch Deutschland im Augenblick nicht mehr ein so guter Kunde der schweizerischen Uhrenindustrie ist wie vor dem Kriege, so werden alle, die über haupt auf eine Wiedergesundung der europäischen Wirtschaft hoffen, doch wohl damit rechnen müssen, daß Deutschland für ab sehbare Zeit einer der Hauptabnehmer der schweizerischen Uhren- mdustrie bleiben bzw. wieder werden wird; denn selbst bei denk bar günstigster Entwicklung der deutschen Uhrenerzeugung wird Deutschland für absehbare Zeit nicht in der Lage sein, seinen tatsächlich vorhandenen Bedarf an Uhren durch eigene Erzeugung zu decken. Einen so gewichtigen Kunden pflegt man aber nicht vor den Kopf zu stoßen. Solche Erwägungen dürften unserer schweizerischen Kollegin wohl auch nicht fremd sein. An dem guten Willen der schweizerischen Uhrenindustrie zu gemeinsamer Arbeit auch mit Deutschland zu zweifeln, haben wir um so weniger Anlaß, als sich die schweizerischen Uhrmaeher- sehulen bereit erklärt hatten, an der Lösung der im Anfang dieses Jahres in unserer Zeitung aufgeworfenen Frage der Vereinheit lichung der Zeichnungen und Bezeichnungen mitzuarbeiten. Aller dings steht die in Aussicht gestellte Äußerung der schweizeri schen Uhrmacherschulen bisher noch aus; vielleicht aber tragen diese Ausführungen dazu bei, daß diese Arbeiten beschleunigt werden und eine Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgen kann. Gleichzeitig geben uns die Ausführungen unseres geschätzten Herrn Mitarbeiters Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß es selbstverständlich Aufgabe des deutschen Uhrengewerbes sein muß, auch seinerseits in der Frage der Normung im Uhrenbau eigene schaffende Arbeit zu leisten. Die Bestrebungen des Nor menausschusses der Deutschen Indusrtie auf diesem Gebiete dürfen wohl als vorbildlich bezeichnet weiden. Auch hinsichtlich der Uhrenindustrie sind wiederholt Ansätze zu einer Normung gemacht, von praktischen Ergebnissen ist bisher leider noch nichts bekannt geworden. Man kann natürlich nicht erwarten, daß Deutschland durch die Schweiz oder gar durch Frankreich eines Tages eingeladen wird, doch nun freundlichst über die dortigen Arbeiten ein Urteil abzugeben und die etwaigen Er gebnisse zu genehmigen, sondern man wird wohl oder übel in Deutschland zu einer eigenen Stellungnahme kommen müssen, um dann auf Grund der Einzelstudien und Beratungen der ver schiedenen Länder zu gemeinsamen Ergebnissen kommen zu können. Die Schriftleitung. OOOOOOOOOOOCK^OCxXXX^OOOOOOOOC^OOCrOOCx^O 00<X>0<X><><X>00<X>0<X><><X><>0<C><X><X>OC><X><>'C><X><C><><X>00<X><XK>C><C> Mitteilungen der Preisschutzkommission Die Preisschulzkommission hat in der Frage der Wucher gesetzgebung verschiedene Verhandlungen geführt und gibt nun das Resultat ihrer Arbeiten nachstehend zur Kenntnis der ihr angeschlossenen Gewerbezweige. Sie legt Wert darauf, festzu- stellen, daß das Ergebnis eine Milderung der bisherigen Auf fassung darstellt, welche für den Uhrmacher und Juwelier eine große Erleichterung bedeutet. Ebenso ausdrücklich muß ange raten werden, die erreichte Milderung nicht zu miß brauchen, da sonst sehr leicht eine Abänderung der bis herigen Auffassung wieder eintreten könnte. Für den Einzelfall kann die Preisschutzkommission eine Verantwortung nicht über nehmen. 1. Aufkäufe durch Ausländer. Gegenstände des täglichen Bedarfs müssen, wie mehrfach an dieser Stelle betont worden ist, auch an Ausländer im Inland zu gleichen Preisen, wie an Inländer abgegeben werden. Behördliche Verordnungen, wie sie in den besetzten oder diesen benachbarten Gebieten erlassen werden, nach denen die Abgabe von Waren an Ausländer (mit Ausnahme bestimmt bezeichneter Kategorien) verboten wird, heben selbstverständlich den Abgabezwang vollständig auf. Aber auch sonst erscheint es wichtig, auf Folgendes hinzu- weisen; Wenn Sicherheit darüber besteht, daß ein ausländischer Käufer die Ware ins Ausland mitnehmen will, so kann unbedenk lich auch bei Gegenständen des täglichen Bedarfs ein beliebiger Aufschlag gefordert .werden. Es wird dem Einzelhändler leicht sein, beim Kauf die ständige Wohnadresse des Ausländers zu er fragen und, wenn eine inländische nicht nachgewiesen werden kann, so ist der ausländische Käufer ohne Gefahr mit einem Aus landsaufschlag zu belegen, und es kann ihm auch die Abgabe von Waren überhaupt ohne Gefahr verweigert werden. Für die Leser im besetzten Gebiete weisen wir darauf hin. daß von ihnen die Bestimmungen der Besatzungsbehördcn über den Verkauf nach wie vor beachtet werden müssen. 2. Preisstellung nach dem Marktpreis. Die Rechtsprechung und die Stellungnahme des Reiehsjustizministers sowie des Reichswirtschaftsministers beginnen erfreulicher weise mehr und mehr eine ordnungsgemäße Marktlage für die Preisstellungen zu berücksichtigen. Die Ausnutzung einer Notmarktlage bleibt nach wie vor strafbar; da gegen kann von einer übermäßigen Preisforderung nicht ge sprochen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der „g e s a m - ten Verhältnisse“ einen übermäßigen Gewinn nicht ent hält. Hat sich für eine Ware daher eine normale Marktlage gebildet, so ist die Forderung eines Preises, der dieser Marktlage entspricht, nicht als übermäßig zu betrachten. Schweizer Uhren werden trotz des erhöhten Wechselkurses in unvermindertem, zum mindesten für den deutschen Bedarf aus reichendem Maße auch jetzt noch eingeführt; die Uhrengeschäfte sind reichlich mit dieser Ware versehen und der Käufer dieser Artikel ist in der Lage, angesichts der Konkurrenz unter den
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