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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (11. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereins-Nachrichten Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- ArtikelDer Vorbehalt "freibleibend" in Angebot und Vertrag 597
- ArtikelSchwierige Übersetzungen 599
- ArtikelDie deutschen Uhrmacher und die Normung im Uhrenbau 600
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 601
- ArtikelWirtschaftsausschuss für das Uhrengewerbe 602
- ArtikelVermischtes 602
- ArtikelHandelsnachrichten 603
- ArtikelKurse und Preise 605
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 606
- ArtikelBriefkasten 608
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 608
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 46 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 607 liste des Kreisverbandes und gab dazu als Richtlinien die vor 14 Tagen von der Ortsvereinigung Landau festgelegten Mindest reparaturpreise kund, ausdrücklich betonend, daß jede Ortsver einigung nach ihren eigenen Lebensverhältnissen und Bedingun gen die Preise festlegen solle und die mitgeteilten Zahlen dabei als Richtlinien verwenden möge. Bei der am 24. Oktober in Neustadt a. II. stattgefundenen Vorstands-Sitzung wurden die Ämter wie folgt verteilt: Julius Rehm, 2. Vorsitzender; Richard Hauck, Kassierer; Carl Rehn, 1. Schriftführer; Gregor Grießer, 2. Schriftführer; Daniel Lutz und Friedrich Roth, Beisitzer. Carl Rehn, Landau (Pfalz). Tarifvertrag für Groß-Berlin. Vor dem Schlichtungsaus schuß Groß-Berlin ist am 2. November 1921 zwischen der Ver einigung der Arbeitgeber im Uhrmachergewerbe Groß-Berlin, vertreten durch die Groß-Berliner Lohnkommission, und dem Deutschen Metallarbeiter-Verband (Fachgruppe Uhrmacher) so wie dem Berliner Uhrmacher-Gehilfen-Verein folgender Tarif vertrag abgeschlossen worden: § 1. Der nachfolgende Tarifvertrag umfaßt alle in Groß- Berlin beschäftigten gelernten Uhrmachergehilfen, nicht aber kaufmännische Angestellte und gewerbliche Hausangestellte. § 2. Die Lohnzahlung soll in Form von Stundenlohn erfolgen mit wöchentlicher Auszahlung. § 3. Zwischen Groß- und Kleinuhrmachern wird bei der Lohnzahlung kein Unterschied gemacht. Weibliche Angestellte erhalten bei gleichen Leistungen die gleichen Löhne wie die männlichen Angestellten. § 4. Die Gehilfen werden in drei Lohnklassen eingeteilt: A. Gehilfen, die nur einfache Arbeiten ausführen können; B. Gehilfen, die alle normalen Arbeiten ausführen können (gute Durchschnittsarbeiter); C. Gehilfen, die feinste komplizierte Arbeiten ausführen können (Arbeitskräfte ersten Ranges). Die Lohnsätze betragen pro Arbeitsstunde für die Zeit vom 1. bis 30. November 1921: für Klasse A 7 Mark, für Ausgelernte im ersten Jahre nach der Lehre 6.25 Mark; für Klasse B 8 Mark; für Klasse C 9 Mark. Ab 1. Dezember erhöhen sich die Lohnsätze in jeder Klasse um je 50 Pfennig pro Stunde. Die Einteilung der Gehilfen in die Lohnklassen A bis C er folgt bei der Anstellung der .Gehilfen in dem betreffenden Be triebe und soll schriftlich festgelegt werden. Wenn hei einem laufenden Anstellungvertrag zwischen dem Arbeitgeber und -nehmer keine Einigung über die Klassifizierung des Gehilfen zu erzielen ist, und beiderseits von dem jedem Teil zustehenden Kiindigungsrecht kein Gebrauch gemacht wird, so entscheidet für den einzelnen Streitfall eine paritätisch zusammengesetzte Kom mission, und zwar für den einzelnen Streitfall endgiltig und be züglich der Gehaltshöhe mit rückwirkender Kraft vom Tage des Anspruchs an. Die Kommission muß aus je zwei Mitgliedern bestehen, die von dem Arbeitgeber und -nehmer aus seinem Fach- verein gewählt werden. Die vier Mitglieder der Kommission wählen gemeinsam einen Obmann, der bei Stimmengleichheit entscheidet. § 6*. Als Kündigungsfrist wird für beide Teile drei Tage festgesetzt. Für erste Gehilfen (WerkstatUeilcr) kann eine längere Kündigungsfrist festgesetzt werden. § 7. Nach einem vollen Jahr Tätigkeit in der gleichen Stellung ist ein Urlaub von 6, nach zwei vollen Jahren Tätigkeit von 8, nach drei vollen Jahren Tätigkeit von 12, nach fünf vollen Jahren von 18 Arbeitstagen zu gewähren unter Fortzahlung des normalen Lohnes. § 8. Die Zahlung des Lohnes erfolgt, mit Ausnahme von Uilaub, nur für wirklich geleistete Arbeitsstunden. Auch Krank heit und Streik machen keine Ausnahme. Die Kassenbeiträge werden nach den gesetzlichen Bestimmungen zwischen Arbeit gebern und -nehmern verteilt. § 9. Die Arbeitszeit ist die gesetzliche von 8 Stunden. Die l 1 estsetzung bleibt den einzelnen Betrieben überlassen. Sonn- togsarbeit ist nur an den gesetzlich hierfür freigegebenen Sonn- und Feiertagen und in dem gesetzlich zugelassenen Umfange *) § 5 fehlt. Die Schriftloilung. gestattet. Für Überstunden ist ein Aufschlag zu zahlen, und zwar für die erste Überstunde 25 %, für jede weitere Über stunde 50 % des normalen Lohnes. Sonntags-Arbeit wird mit 50 % Aufschlag bezahlt. § 10. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 1922 und kann 6 Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert' er sich jeweilig um ein halbes Jahr und ist mit 6 Wochen zum Halbjahresschluß kündbar. Das Lohnabkommen läuft bis zum 31. Januar 1922 und ist erstmalig kündbar am 1. Januar 1922. Es verlängert sich um einen weite ren Monat, falls nicht jeweils einen Monat vorher gekündigt wird. § 11. Jede anderweitige Gehaltsfestsetzung ist verboten. § 12. Für mitgebrachtes Werkzeug, sowie für Garderobe, die Eigentum des Arbeitnehmers sind, haftet der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Uhrmacher- und Goldsclimiede-Zwangs-Innung Bochum. Die Uhrmacher- und Goldschmiede-Zwangs-Innung Bochum hatte eine außerordentliche Innungsversammlung auf den 16. Oktober anbe raumt und zu dieser Versammlung-die Obermeister bzw. Vorstands mitglieder der Nachbar-Innungen eingeladen. Tagesordnung: 1. Be sprechung der Reparaturpreise; 2. Aussprache über Verkaufspreise für Trauringe usw.; 3. Aussprache über Lehrlingsangelegenheiten, Urlaub, Entschädigung und Zwischenprüfung; 4. Verschiedenes. Der Einladung hatten die Innungen Wattenscheid, Herne, Witten. Dortmund und Recklinghausen Folge geleistet. Herr Obermeister Le Claire stellt zunächst die Anfrage, ob grundsätzliche Übereinstimmung darüber besteht, daß eine Repara tur-Preisberechnung für den gesamten Industriebezirk herausge geben wird, und nach welchen Gesichtspunkten man hierbei ver fahren soll. Die Aussprache über diesen Punkt war eine sehr rege. Der Geschäftsführer stellt fest, daß die Berechnung der Reparaturen im Uhrmacher- und Goldschmiede-Gewerbe immer als etwas Nebensächliches behandelt worden ist. Man betrachte die Werkstätte als ein notwendiges Übel von Zuschußunternehmen. Er befürwortete die seit längerer Zeit in anderen Gewerben ein geführte Berechnung, die eine Trennung nach aufgewendeter Ar beitszeit und verbrauchtem Material für jede Reparatur vorsehe. Der westfälische Verband wird beauftragt, eine gemeinsame Repara turtafel für die Innungen des Industriebezirks herauszugeben. Als Rechnungsgrundlage werden bis auf weiteres die in Dortmund, Bochum, Vjitten und Herne in letzter Zeit gleichmäßig festgesetzten Preise angenommen. Die Innung Dortmund wurde beauftragt, die Anfertigung des Reparaturpreistarifes vorzunehmen. Am Kopfe dieses Tarifes soll zum Ausdruck gebracht werden, daß er einheit lich für den Industriebezirk Giltigkeit hat. Als besondere Neu heit wird in den Tarif ein Garantiebeschluß aufgenommen, wonach für billige Uhren keine und für bessere Uhren eine halbjährige Garantie geleistet werden soll. In keinem Falle soll die Garantie zeit über ein Jahr hinaus ausgedehnt werden. Es soll angestrebt werden, daß dieser Garantiebeschluß vom Verbände gutgeheißen wird. Die Gehilfenlohnstunde wurde auf 13 Mark und die Jung gehilfenstunde auf 5 Mark festgesetzt. Auf der Grundlage dieser Sätze soll die verbrauchte Zeit berechnet werden. Es steht zu hoffen, daß durch die Gemeinschaftsarbeit der Gedanke der 'Kon kurrenz immer mehr ausgeschaltet wird. Kollegialität und Soli darität müssen die Leitsterne für unser Handeln sein. Bei Besprechung der Trauringpreise "wurde unter Zustimmung aller Beteiligten geltend gemacht, daß es sich beim Verkauf von Goldsachen um Werte handelt, die unbedingt auch als solche an gesprochen werden müssen, und deren Preise sich nach dem Stande der Valuta zu richten haben. Es wurde darauf aufmerksam ge macht, daß auch der Uhrmacher und Goldschmied nicht gezwungen werden kann, seinen Besitz zu verschenken, und daß ihn nichts hindert, Trauringe zum Tagespreise einzukaufen und diese an Stelle seiner Lagerwaren zu veräußern. Es wurde beschlossen, den Verband zu ersuchen, in regelmäßigen Zeitabschnitten wöchentlich bzw. noch kurzfristiger Mitteilung an die Obermeister der einzelnen Innungen über den Stand der Goldpreise ergehen zu lassen. Dementsprechend soll die Festsetzung der Trauring preise usw. seitens der Innungen erfolgen. Eine längere Aus sprache entspann sich über die Lage am Uhrenmarkte. Nach An sicht des Kollegen Merten, mit der er Zustimmung fand, ist die Lage sehr kritisch, ja, es besteht die Gefahr, daß im Dezember sämtliche Taschenuhren vom Markte verschwunden sind. Es wurde empfohlen, auch hier sorgfältigste Preisberechnung vorzunehmen, damit nicht eine Verschleuderung des Betriebskapitals durch den Uhrenverkauf herboigeführt wird. Wegen der vorgeschrittenen
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