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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. April 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuartige Kurzzeitmessung bei Sportkämpfen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unpfändbares Inventar eines Uhrmachers
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Welche Entwicklung wird der Schmuckhandel nehmen?
- Autor
- Trost, Oscar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- ArtikelNeuordnung im Zentralverband der deutschen Uhrmacher 191
- ArtikelAbzeichen und Abzeichen-Schmuck 192
- ArtikelNeuartige Kurzzeitmessung bei Sportkämpfen 195
- ArtikelUnpfändbares Inventar eines Uhrmachers 196
- ArtikelWelche Entwicklung wird der Schmuckhandel nehmen? 196
- ArtikelSprechsaal 197
- ArtikelVermischtes 198
- ArtikelHandels-Nachrichten 200
- ArtikelMeister-Vereinigungen 201
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 203
- ArtikelVersch. Vereinigungen 204
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 204
- ArtikelBriefkasten 204
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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196 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 16 ohmwiderstand, an dem Gitter der Verstärkerröhre V s . Bei Änderung des von der Photozelle erzeugten Stromes ändert sich entsprechend der Spannungsabfall an dem Hochohm widerstand und damit auch die Gitterspannung der Ver stärkerröhre. Dementsprechend ändert sich bekanntlich der Anoden strom, und durch diese Änderung wird das Feinrelais FR betätigt, das den Kontakt für den angeschlossenen Chronographen M schließt und dadurch eine Markierung auf dem Papierstreifen des Chronographen bewirkt. Ferner ist ein Meßgerät und ein Potentiometer (Spannungsregler) zur Einstellung des Gerätes vorhanden, Die neue Stoppvorrichtung kann natürlich auch für andere Zwecke, z. B. ohne Chronographen als hochempfind liches schnellwirkendes Relais zum Einschalten irgend welcher Arbeitsvorgänge dienen. Sie stellt zweifellos eine außerordentlich interessante Neuheit dar. Bezüglich der Anwendung in dem rauhen Betriebe der Sportkämpfe wird man freilich noch die Erfahrung abwarten müssen, ob sie diesen harten Ansprüchen genügt, und ob insbesondere nicht etwa bei plötzlichen Änderungen der allgemeinen Beleuch tungsverhältnisse (z.B. plötzlichen Niederschlägen während des Rennens) auch die Arbeitsweise des Apparates beein flußt werden kann. g 2 ur. dz. 0<xx,^c»000000000000000^0000^000000000000^000000000000^0000^0c^000000<6000000^0^0<x>0000 Unpfändbares Inventar eines Uhrmachers Über die Frage, inwieweit das Inventar eines Uhren geschäftes als unpfändbar anzusehen ist, weil es gemäß den Vorschriften des § 811 Ziffer 5 ZPO. zur persönlichen 1 ortsetzung der Erwerbstätigkeit eines Uhrmachers notwendig erscheint, hat sich das Landgericht III in Berlin in einem Beschlüsse vom 7. März 1933 ausgesprochen, der für weitere Kreise von Interesse sein dürfte. Aus diesem Grunde seien hier die wichtigsten Gesichtspunkte der Entscheidung wieder gegeben. Gepfändet waren bei dem Uhrmacher eine Normaluhr mit Straßenuhr, zwei Warenschränke, zwei Ladentische mit Glas aufsatz, eine Registrierkasse und eine Schaufenstereinrich tung. Für unpfändbar ist nur ein Ladentisch mit Glas aufsatz erklärt worden. Das Landgericht sagt: „Der Schuldner gehört als Uhr macher zu dem nach § 811 Ziff. 5 ZPO. geschützten Kreise derjenigen Personen, die aus persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen. Die zur persönlichen Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstände sind dem Schuldner als unpfändbar zu belassen. Er bedarf zur Aus übung seines Gewerbes insbesondere einer angemessenen Ausstattung seines Verkaufsraumes. Wie der Augenschein ergeben hat, hat das Ladenlokal des Schuldners einen Flächeninhalt von etwa 4 X 4,70 m. An der Wand, die dem Eingang gegenüber liegt, und an der Wand rechter Hand vom Eingang steht je ein Warenschrank, vor diesen Schränken befinden sich zwei Ladentische mit Glasaufsätzen, die im rechten Winkel zueinander stehen. Die beiden Schränke sind je 2 m breit. Der gepfändete Ladentisch ist 2,50 m lang; der andere hat eine Länge von 2 m. Die Ladentische sind beide für den Betrieb des Schuld ners nicht zu entbehren. Würde ein Ladentisch fehlen, so würde das Geschäftslokal des Schuldners einen unansehn- ichen Eindruck machen, so daß Kunden von seinem Besuch abgeschreckt werden würden. Bezüglich des einen Laden- tisches war der angefochtene Beschluß daher aufzuheben und die Pfändung insoweit für nicht zulässig zu erklären. Dagegen kann dem Schuldner die Fortsetzung seiner persönlichen Erwerbstätigkeit mit einem Warenschranke zugemutet werden. Zur Unterbringung der Verkaufsartikel des Schuldners und der Sachen, die ihm von seinen Kunden zur Instandsetzung übergeben werden, genügen ein Waren schrank und die beiden Ladentische. Der Eindruck des Geschäftslokals wird auch nicht wesentlich beeinträchtigt, wenn ein Warenschrank entfernt wird. Der Schuldner kann die freiwerdende Wand in angemessener Weise mit Wand uhren ausstatten, so daß das Fehlen des gepfändeten Wand schrankes nicht ins Auge fällt. Die gepfändete Normaluhr mit Straßenuhr ist für die persönliche Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners entbehrlich. Uhrmachergeschäfte von dem geringen Umfang des Gewerbebetriebes des Schuldners kommen erfahrungs gemäß vielfach ohne eine Straßenuhr aus. Es kann auch nicht davon die Rede sein, daß das Geschäft des Schuldners nicht genügend ins Auge fällt, wenn die Normaluhr fehlt. Das Geschäftslokal des Schuldners befindet sich in einer schma len Kleinstadtstraße, in der das Schaufenster des Ladens Passanten auf beiden Seiten der Straße ohne weiteres als das Schaufenster des Uhrmacherladens erkennbar ist. Als entbehrlich muß endlich auch die gepfändete Regi strierkasse bezeichnet werden. Es mag für den Schuldner bequemer sein, seine Einnahmen mit Hilfe der Registrier kasse sofort zu verbuchen. Unbequemlichkeiten, die sich aus dem Fehlen einer solchen Kasse ergeben, muß der Schuldner aber in Kauf nehmen. Da der Schuldner ohne Angestellte arbeitet, ist auch eine Kontrolle von Bedienungspersonal mit Hilfe der Kasse nicht erforderlich. Da die Registrierkasse nicht allein, sondern zusammen mit anderen gepfändeten Gegen ständen versteigert werden wird, so ist es nicht zu besorgen, daß der sich aus der Verwertung ergebende Erlös die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht decken wird (vgl. § 803 Abs. 2 ZPO.)." 0<5<X>0000<X><X>000<X>CK><x>c>00<X>C<>0<>0<><><>00<0<X><> o < kk > ooooooooo <> oo <><> ooooooooo < x > ooooooooooo < x>ocoo Welche Entwicklung wird der Schmuck nehmen? Von Oscar Trost Wie wn-d sich die gewaltige geistige, kulturelle und poli tische Umwälzung, die wir augenblicklich durchleben, auf die Entwicklung unseres Faches auswirken? Das ist eine Frage, die sich ohne Zweifel viele Angehörige unseres Faches heute vorlegen. \v/ Der K ' ampf der ! un gen Bewegung, die in so gewaltiger Weise angewachsen ist und heute die Herrschaft in Deutsch land m Händen hat, gilt insbesondere all dem Undeutschen, dem Unwahren und Ungesunden, das sich bei uns, vor allem m den Großstädten, breit gemacht hat. Der Erfolg dieses Kampfes wird sich unwillkürlich auf allen Gebieten der Lebenskultur geltend machen, nicht zuletzt auch in der Ge staltung der Mode und des Schmuckes. Die Freude am Schmuck ist so alt wie die Menschheit selbst und wird auch nie aufhören. Jede Zeit aber hat ihren eigenen Schmuck; der Zeitgeist prägt sich stets auch in der Gestaltung des Schmuckes aus. Als im Verlaufe der letzten Jahre die Kaufkraft des Volkes immer geringer wurde, konnte das Schmuckbedürfnis nicht mehr mit dem guten, echten Schmuck gestillt werden.
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