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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (22. April 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- ArtikelDeutscher oder schwedischer Bandstahl? - Prüfungsmöglichkeiten 205
- ArtikelEine neue kleine Rundschleifmaschine für die Uhrenindustrie 206
- ArtikelAus der Werkstatt 208
- ArtikelTaschenuhröl und synthetische Lagersteine 209
- ArtikelWas muß der Uhrmacher von Astrologie und astrologischem Schmuck ... 210
- ArtikelSprechsaal 212
- ArtikelVermischtes 213
- ArtikelUnterhaltung 214
- ArtikelHandels-Nachrichten 214
- ArtikelMeister-Vereinigungen 215
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 216
- ArtikelVersch. Vereinigungen 216
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 217
- ArtikelBriefkasten 218
- ArtikelMitteilungen vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 218
- ArtikelAnzeigen 5
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 17 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 213 Vermischtes 21 jo RM Schadensersatz beim Ohrlochstechen Im Aprilheft der englischen Fachzeitung „TIle Goldsmith s Jour nal- wird über eine Gerichtsverhandlung berichtet, bei der eine englische Goldschmiedefirma von einem jungen Mädchen ange klagt worden war, beim Ohrlochstechen für Ohrringe nicht die genügende Sauberkeit und Sorgfalt angewendet zu haben. Da das junge Mädchen nach dem Ohrlochstechen eine schwere Entzün dung an den Ohren erhielt und fast einen vollen Monat in einem Hospital untergebracht werden mußte, ferner infolge ihrer Krank heit ihre Stellung verlor, stellte sie recht hohe Schadensersatz ansprüche. Es kam dann ein Vergleich zustande, nach dem sich die angeklagte Goldschmiedefirma bereit erklärte, freiwillig 150 t, 5 nach dem heutigen Stande der englischen Währung ungefähr 12150 RM, zu zahlen, wenn beide Parteien ihre Gerichtskosten j selbst trügen. — Dieser Vorfall wird für alle Kollegen, die selbst derartige Arbeiten ausführen, nochmals eine Mahnung sein, beim f Durchstechen von Ohrläppchen die benötigten Instrumente mit i der größten Hygiene und Sorgfalt aufzubewahren und zu behan- | deln°Aber auch in diesem Falle ist es dringend zu empfehlen, | sich von der Kundschaft im voraus eine Erklärung geben zu : lassen, daß die Haftung beim Ohrlochstechen a b - f gelehnt wird. Hierfür eignen sich ganz besonders die von un- j serem Verlage herausgebrachten Formulare, die zum Preise von 15 Pfg. pro Stück (100 Stück 4 RM) bezogen werden können. Verbesserungen der Nauener Onogo- und Koinzidenz-Signale sowie der Koinzidenz-Signale von Paris nach Aufzeichnungen der Deutschen Seewarte zu Hamburg für den Monat März — : Signal zu früh. 1933. Signal zu spät; Datum Nauen X 18130 m Paris X 2550 m 1933 Onogo-S. Onogo-S. 1 Koinz.-S. Koinz.- S. Koinz.-S. März Oh 55m 12h 55 m lh 5 m 13h 5” 9h 30 m 1 -0,029 —0,059 +0,036 —0,068 —0,031 2 —0,060 — 0,100 —0,065 —0,079 -0,055 3 —0,098 -0,057 —0,019 —0,048 —0,036 4 -0,070 —0,048 +0,093 — 0,059 — 0,015 5 -0,091 -0,034 +0,155 —0,073 — 0,033 6 —0,128 —0,037 —0,043 —0,037 — 0,034 7 —0,068 —0,030 — 0,052 — 0,030 + 0,022 8 —0,055 — 0,033 —0,068 — 0,031 -j-0,030 9 —0,036 —0,032 —0,036 — 0,029 +0,041 10 — 0,041 —0,080 — 0,041 —0,085 + 0,015 11 —0,093 —0,092 —0,073 —0,091 +0,040 12 —0,135 —0,042 —0,128 —0,032 13 —0,085 +0,006 —0,076 +0,009 14 0,000 + 0,010 +0,021 -j- 0,010 — 0,001 15 —(—0,008 +0,027 + 0,020 4-0,027 +0,041 16 —1—0,056 —0,016 +0,067 —0,014 17 —0,015 + 0,001 — 0,002 +0,008 + 0,022 18 +0.011 +0,029 +0,023 4—0.027 +0,009 19 +0,046 -1-0,047 +5,916 — 0.023 -j-0,028 20 +0,061 +0,036 4-0,056 +0,041 —j—0,079 21 -j-0, 096 +0,051 +0,102 -)-0, 064 -j-0,079 22 +0,090 —*) 4-0,105 — >) -j-0,048 23 +0,007 +0,006 4-0,007 —0,004 +0.029 24 —0,011 +0,019 —0,012 +0,011 +0,051 25 —0,018 +0,031 —0,021 4-0,035 4-0,035 26 — 0,051 +0,026 — 0,056 4-0,023 +0,027 27 —0,058 +0,047 — 0,058 + 0,042 4-0,029 28 +0,067 +0,013 +0,064 -j-0,008 4-0,065 29 +0,042 j +0,034 4-0,036 + 0,034 -+0,034 30 +0,056 +0,073 -j-0,053 1 +0,068 +0,089 31 +0,109 +0,061 -j-0,107 +0,060 -j-0,073 Die Ausstellung der Uhrmacher- und Schnitzereischule in Furt- wangen, die gegenwärtig am Sitze der beiden Schulen abgehalten wird, begegnet lebhaftem Interesse. Die Uhrmacherschule zeigt die Arbeiten ihrer verschiedenen Abteilungen, der Feinmechanik, der Elektromechanik, der Taschenuhrmacherei und der Großuhr macherei. Dazu kommen noch Instrumenten- und Radiobau. Neben dem verschiedensten Handwerkszeug, das last ganz von den Schülern hergestellt wird, sieht man Taschen- und Hausuhren, Wecker und elektrische Uhren, darunter Synchronuhren, Volt- und Amperemeter für Gleich- und Wechselstrom, andere Meß geräte verschiedener Art lür die Radiotechnik, Regelwiderstände, um verschiedene Widerstände' einzuschalten, vollständige Radio empfangsgeräte u. a. m. Angebot versilberter Bestecke als silberne. Im „Crossener Tageblatt" vom 15. April erschien die folgende chiffrierte Anzeige: ,,Komplettes 72teil. Silber-Besteck (100), neu, mit rostfreien Klingen, schw. modernes Muster, für 75 RM. geg. bar abzugeben, 1 Kollege Wilhelm Rondke wandte sich daraufhin sofort an die Polizeiverwaltung in Crossen mit einem Schreiben, in dem er darauf hinwies, daß es sich hier um einen für die Laien nicht ohne weiteres erkennbaren Betrugsversuch handle. Die verschämt eingeklammerte 100 solle wahrscheinlich die faule Ausrede des Verkäufers decken, daß er versilberte Bestecke und nicht, wie er sage, silberne anbiete. Da auch versilberte Bestecke eine ganze Zeitlang hielten, so vergingen vielleicht Jahre, bevor der Käufer merkte, daß er getäuscht worden sei, und dann könnte er wahr scheinlich den Verkäufer nicht mehr haftbar machen. Versilberte Alpakka-Bestecke seien überall im regulären Handel für den an gegebenen Preis zu haben. Kollege Rondke klärte auch das „Cros- sener Tageblatt" über die Anzeige auf und empfahl, alle Per sonen, die Briefe mit der angegebenen Chiffre ablieferten, auf den Schwindel aufmerksam zu machen. Unglaubliche Arbeitsmethoden. Wenn der Uhrmacher in die Verlegenheit kommt, recht große Stücke zu bearbeiten, z. B. bei Arbeiten an Turmuhrgestellen, dann reichen oft seine für die Heimarbeit bestimmten Werkzeuge nicht aus. Außerdem pflegt der Uhrmacher auch bei der Bearbeitung großer Stücke die gleiche Arbeitsweise anzuwenden, die er von der „Heimarbeit“ her ge wohnt ist. Wir wollen deshalb hier eine Bearbeitungsart für Guß eisen angeben, die unglaublich einfach ist. Hat man ein Gußeisen stück um erhebliche Ausmaße zu bearbeiten, so kann man dazu eine einfache Holzsäge und eine Holzraspel verwenden. Man braucht nur das Arbeitsstück schwach rotglühend zu machen und in den Schraubstock zu spannen; man kann es dann genau wie Holz mit einer gewöhnlichen Säge durchsägen und mit der Raspel bearbeiten. Wenn man die kalte Säge mit mäßiger Ge schwindigkeit richtig von Anfang bis zum Ende auszieht, dann leidet die Säge keinen Schaden, ja sie läuft nicht einmal blau an. Natürlich darf man die Arbeit nicht unterbrechen, ohne die Säge herauszuziehen, denn dann würde die im Gußstück liegende Stelle des Sägeblattes sofort anlaufen und weich werden. Man sägt Guß eisen auf diese Weise in etwa der dreifachen Zeit durch, die man für Holz verbrauchen würde. Genau das gleiche ist es bei der Be arbeitung mit der Holzraspel. Die Werkzeuge leiden nur dann Schaden, wenn das Werkstück zu sehr in Kirschrot-Hitze gebracht wurde. H. U. Umsatzsteuer für die Vermietung eingerichteter Räume. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Umsatzsteuergesetzes bleiben die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Grundstücksteilen umsatzsteuerfrei, es sei denn, daß es sich um eingerichtete Räume handelt. Im Anschluß an einige Entschei dungen des Reichsfinanzhofes bezeichneten die Finanzämter bei nahe alle zu gewerblichen Zwecken vermieteten Räume als ein gerichtet und forderten für die von dem Grundstückseigentümer hierfür vereinnahmten Mietsbeträge Umsatzsteuer. Dieses Vor gehen hat das Reichsfinanzministerium nicht gebilligt. In einem Erlaß vom 16, Dezember 1932 — S 1953 — 150 III —wird vielmehr folgendes gesagt: „Nach § 2 Nr. 7 UStG. 1932 unterliegen die Einnahmen aus der Vermietung eingerichteter Räume der Umsatzsteuer. Hinsichtlich der Mieteinnahmen aus der Ver mietung gewerblich genutzter Räume habe ich bereits mehrfach angeordnet, daß diese nur dann zur Umsatzsteuer heranzuziehen sind, wenn es sich um gewerblich genutzte Räume in typisch e n Büro-, Geschäfts- oder Industriehäusern handelt, oder wenn die gewerblich genutzten Räume in Wohngebäuden mit Einrichtungs gegenständen ausgestattet sind. Bei Zweifelsfragen über die Ab grenzung der typischen Büro-, Geschäfts- und Industriehäuser sollten die Finanzämter nicht kleinlich verfahren. Ich weise erneut auf diese Anordnungen hin und ersuche in Zukunft bei der Abgrenzung der typischen Büro-, Geschäfts- und Industrie häuser wohlwollendst zu verfahren. Soweit die Finanz ämter nicht nach den in diesem Erlaß genannten Richtlinien ver " fahren, empfiehlt es sich, unter Berufung auf den Erlaß Einspruch einzulegen. Berufsschule für Uhrmacher, Nürnberg. Trotz der Not der Zeit hat es sich auch in diesem Jahre die Nürnberger Uhrmacher- Innung nicht nehmen lassen, zusammen mit der Berufsschule die Schulentlassung und die Freisprechung ihrer Junggehilfen festlich zu begehen. Alle Nürnberger Tageszeitungen berichteten ausführ lich über die am 8. April abgehaltene Feier und zwar in einem Sinne, welcher der Uhrmacherei nur förderlich sein kann; eine von ihnen bemerkt z. B. in ihrem Bericht: „So ein Uhrwerk her zustellen, bleibt uns Laien wohl ein Ding mit sieben Siegeln, auch wenn wir tausend Jahre alt werden würden. Selbst unter Zuhilfenahme des Nürnberger Trichters könnten wir diese Kunst nicht erlernen. Aber jene sieben jungen Uhrmacher, welche heuer die Nürnberger Uhrmacherschule verlassen, haben bewiesen, daß sie bei ihren Lehrmeistern und in der Schule diese Kunst erlernt haben.“ — Während um die Ausstellungstische ein frohes, neu-
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