Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (17. Juni 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Drehherz und geschenkelte Radscheibe mit Futter als Prüfungsarbeit
- Autor
- Firl, Oswald
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nationaler Schmuck
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- ArtikelDie Schließung der Handwerksbetriebe in den Warenhäusern 313
- ArtikelSilberne Bestecke im Fachgeschäft 314
- ArtikelDrehherz und geschenkelte Radscheibe mit Futter als ... 317
- ArtikelNationaler Schmuck 318
- ArtikelSprechsaal 319
- ArtikelVermischtes 319
- ArtikelHandels-Nachrichten 321
- ArtikelMeister-Vereinigungen 321
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 323
- ArtikelVersch. Vereinigungen 323
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 323
- ArtikelBriefkasten 324
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
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m .jHI Sjjsj m m 318 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 25 r.'l IM ri.«.nÜlB P MJJ igiJj m ^P-| y ;0 ; ; if ;.Z| L , w ä# # fo' i* 1 I! J ii* H ( w n z K $ Schrauben zeugten von sehr verschiedener Auffassung der Verfertiger. Sehr kleine und sehr große Schrauben waren zu sehen. Leider zeigten die Schrauben an einigen Stücken auch eine sehr schlechte Vollendung. Dies hat stark auf die Zensur gedrückt. Bei der Arbeit des zweiten Lehrjahres waren nur sieben Maße, also die wenigsten, zu beachten. Von den Fachschulen waren 10 Arbeiten ein gegangen. Hier ist das erfreuliche Ergebnis zu berichten, daß sämtliche Arbeiten mit über 9 Punkten bewertet werden konnten, davon 2 Arbeiten mit vollen 10 Punkten. Einie'e kleine Mängel fallen nicht ins Gewicht bei den insgesamt guten Arbeiten. Den Löwenanteil an den Arbeiten bester Ausführung konnte München in Anspruch nehmen. Diese Leistungen verdienen alle Anerkennung. Gegen das vorige Jahr sind die Einsendungen der Schulen um 5 Stück zurück gegangen. 0<KX>OC<><>0<XXXK>0<X><><><><><X><><><XXX><X><XX><X><X><X><X><><XX><K><X>0<><><X><><X><>0<> o<xxx>c>oc>oooo<>o<»<>c><>oooc>^c> Nationaler Schmuck Am 19. Mai 1933 ist ein Gesetz zum Schutz der natio nalen Symbole verkündet worden, dessen Inhalt für das Schmuckgewerbe von wesentlicher Bedeutung ist. Der § 1 des Gesetzes lautet: ,,Es ist verboten, die Symbole der deut schen Geschichte, des deutschen Staates und der nationalen Erhebung in Deutschland öffentlich in einer Weise zu ver wenden, die geeignet ist, das Empfinden von der Würde dieser Symbole zu verletzen." Das Gesetz befaßt sich also durchaus nicht nur mit dem Hakenkreuz, sondern bezieht sich auf den ganzen Umkreis unserer national und geschicht lich wertvollen Sinnbilder. Es wird hoffentlich in unserem Volke eine Eigenschaft stärken, deren Schwäche in manchen Abschnitten unserer Geschichte beschämend hervorgetreten ist: Die ehrfürchtige Anhänglichkeit an die sichtbaren Zeichen unserer volklichen und geschichtlichen Zusammengehörigkeit und damit das feine und starke Empfinden für nationale Würde. Das Gesetz hat teilweise Beunruhigung in die Kreise des Schmuckgewerbes getragen. Da und dort ist die Befürchtung laut geworden, es richte sich gegen die Verwendung des Hakenkreuzes im Schmuck; deshalb seien Beschlagnahmen zu erwarten. Diese Gerüchte sind in ihrer Allgemeinheit sicher grundlos. Dabei sei auf § 6 des Gesetzes hingewiesen, der folgenden Wortlaut hat: „Die entscheidenden Behörden sollen in Zweifelsfällen einen Sachverständigen hören, der künstlerisches Sachverständnis mit nationalem Verantwor tungsbewußtsein vereinigt." Damit ist eine ganz unmißver ständliche Klarlegung für den Sinn des Gesetzes gegeben: Verlangt wird, daß alle die nationalen Sinnbilder, auf die es sich bezieht, mit künstlerischem Verständnis und nationalem Verantwortungsbewußtsein angewendet werden. Das gilt auch für die Verwendung des Hakenkreuzes im Schmuck. Seit jeher ist es eine der schönsten Aufgaben der an gewandten Kunst gewesen, nationale, religiöse und ethische Sinnbilder künstlerisch zu verklären und ihnen dadurch eine erhöhte Würde zu geben. Gerade wenn man will, daß die Bedeutung solcher Sinnbilder sich dem Geiste des Volkes einprägt, daß sie bekannt und anerkannt werden, kann man die Mithilfe einer wahren, ernsten Kunst gar nicht entbehren. Freilich kann diese Aufgabe nur von einem wahrhaften Kunstgefühl gelöst werden. Diesem gegenüber steht der geschäftstüchtige, aber verantwortungslose Kitsch. Die Frage nach der Verwendung des Hakenkreuzes im ^chmuck im Sinne des neuen Gesetzes ist selbstverständlich, >vie aus dem Wortlaut der §§ 1 und 6 hervorgeht, keine rein künstlerische oder geschmackliche; sie ist auch eine Frage des nationalen Verantwortungsbewußtseins, das durch dieses Gesetz geschärft werden soll, und woran es dem Kitsch eben fehlt. Was ist eigentlich Kitsch? Kitsch ist alles, was mit den Ansprüchen einer anständigen Kunstleistung auftritt, aber weder eine anständige noch eine künstlerische Haltung hat. Mit anderen Worten: Man kann den Begriff des Kitsches nicht in den Rahmen einer Polizeiverordnung fassen, man kann keine äußeren Regeln und Merkmale angeben, nach denen er erkannt und bestimmt werden könnte. Aber der Kitsch ist es, der durch das Gesetz zum Schutze der natio nalen Symbole getroffen werden soll, und seine Feststellung ist in diesem Falle Aufgabe des guten Geschmackes und nationaler Ehrfurcht. Daß eine solche Feststellung immer nur im Einzelfall erfolgen kann, ist selbstverständlich. Die Verwendung von sinnbildlichen Zeichen auf oder in Verbindung mit Schmuck ist von jeher üblich und beliebt gewesen. Das christliche Kreuz, mit und ohne Kruzifix, die christlichen Sinnbilder für Glaube, Liebe, Hoffnung, das Rote Kreuz-Abzeichen, das Johanniterkreuz — das alles sind hochgeachtete und wertvolle Zeichen, die man stets als Schmuck in Edelmetall ausgeführt hat, nicht obwohl, son dern weil man sie heilig hielt. Das gleiche gilt von Madonnen- und Heiligenbildern. Man denke weiter an die Wappen darstellungen, an die Farben studentischer Verbindungen, an die Abzeichen von vaterländischen Verbänden, von sport lichen Vereinigungen, an Landesflaggen und Parteiabzeichen, die stets auf Damen- und Herrenschmuck aller Art, auf Ringen, Nadeln, Anhängern, Bierzipfelbeschlägen, Fahnen nägeln, Manschettenknöpfen und Armbändern angebracht und getragen worden sind; so ist es durchaus verständlich, wie stark der Wunsch sein muß, Schmuck zu besitzen, der das Sinnbild unserer heutigen nationalen Erhebung zeigt. Damit ist aber nicht gesagt, daß dieses Sinnbild nun ein fach eines in der Reihe beliebiger anderer wäre, daß es kurzerhand als „Geschäftsschlager" behandelt und nach Kräften ausgeschlachtet werden dürfe. Das Hakenkreuz, dessen tiefe, sinnbildliche Bedeutung erst noch auseinander zusetzen, hier wahrlich nicht not tut, verlangt eine ernste und schlichte Haltung auch dort, wo es sich dem Schmuck einfügt, eine Haltung, die der Würde des Sinnbildes ent spricht, die dem Glauben an das, was wir von seiner Aus wirkung hoffen und erwarten, nicht widerspricht. Nicht mit hastigem Geschäftsgriff, sondern mit pfleglicher, verantwor tungsbewußter Sorgfalt soll dieser neue Zweig unseres Schmuckgewerbes behütet und ausgebaut werden, damit er dauere und nicht nur eine vorüberrauschende Modewelle darstelle. Das Hakenkreuz hat einen sehr ausgeprägten, zugleich herben und klaren Formcharakter. Mit zierlicher, schwäch licher Umgebung verträgt es sich nicht. Straff und schlicht, wie das Zeichen selbst, muß der Hakenkreuzschmuck auf gefaßt werden. Und wenn man die am Markte befindlichen Beispiele durchmustert, so kann man mit Genugtuung fest stellen, daß eine erhebliche Oberschicht vorhanden ist, die den klaren Anforderungen des Schutzgesetzes entspricht. Die neuzeitliche Ausrichtung der Schmuckkunst, die seit Jahren eine schlichte, straffe und sorgfältige Formausprägung pflegt, hat hier doch erfolgreich gewirkt und kommt, wie man wohl sagen darf, der organischen Einfügung des Hakenkreuz- Symboles entgegen. Zur Beunruhigung für das anständig und gewissenhaft arbeitende Schmuckgewerbe ist sicherlich kein Anlaß vor handen. Wenn Auswüchse und Entgleisungen, die gewiß auch Vorkommen, durch das neue Gesetz getroffen werden, so be deutet das eine Reinigung, die dem Ganzen nur zugute kom men kann. R. R.
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