Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (5. September 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Uhrengroßhandels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- ArtikelWandlungen der Verbrauchsgewohnheiten 445
- ArtikelDie Reibung in der Uhr 446
- ArtikelEine Uhrenausstellung auf der Deutschen Ostmesse 447
- ArtikelEine Werbung für das Handwerk durch Sammelbilder 449
- ArtikelReichstagung des ZentRa-Markenuhr-Vereins 450
- ArtikelEigenwerbung des Uhrenfachgeschäftes 452
- ArtikelHerstellung von Dublee-Uhrgehäusen 453
- ArtikelAus der Werkstatt 454
- ArtikelEin Beitrag zur Geschichte des deutschen Uhrengroßhandels 454
- ArtikelVermischtes 455
- ArtikelHandels-Nachrichten 456
- ArtikelMeister-Vereinigungen 457
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 457
- ArtikelBriefkasten 458
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 36 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 455 Das Reisen mit Pferd und Wagen, in dem der Handels herr mit dem obligaten Zylinderhute saß, dauerte an, bis die Eisenbahn es möglich machte, auch die vielen entlegenen Kunden auf dem Lande zu besuchen. Der Kaufmann Friedrich Spann entwickelte die Firma zu einem der angesehensten Häuser unseres Faches. Als man im Jahre 1916 das hundert jährige Jubiläum der Firma feiern wollte, war eben der Sohn des Hauses in Flandern gefallen und ein Teil der Angestellten im Felde. Friedrich Spann war kurz vor dem Kriege ge storben. Frau Anna Spann führte das Geschäft von 1912 bis 1919, bis der aus dem Felde heimkehrende Schwiegersohn Wilhelm Layer die Leitung der Firma übernahm. Bald stellte es sich heraus, daß ein neues Verkehrsmittel nötig war, um die Uhrengroßhandlung auf der Höhe zu er halten. Heute sind an Stelle des einen Pferdes vor 120 Jahren 220 PS getreten, die zusammen mit einer treuen Mitarbeiter schaft die in ganz Süddeutschland verteilte anhängliche Abnehmerschaft mit allen Waren, die das Uhrengeschäft braucht, versehen. So stellen die 120 Jahre des Bestehens der Firma Stüwen & Spann in Ulm in gewissem Sinne auch eine zusammen hängende Geschichte des neueren deutschen Uhrengroßhau- dels dar. Vermischtes Zu dem Absatz besserer Trauringe Bekanntlich ist der gewerbsmäßige Verkauf goldener Trauringe mit einem Feingehalt von mehr als 333/1000 und einem Gewicht von mehr als 314 Gramm je Stück vom 1. Oktober 1936 an ver boten. Den Uhrmachern und Juwelieren ist es also gestattet, ihre Bestände an besseren und schwereren Trauringen im Laufe des Monats September 1936 zu verkaufen und in angemessener Form für den Absatz dieser Ringe im Schaufenster, in Zeitungsanzeigen usw. zu werben. Dabei darf auch darauf hingewiesen werden, daß gemäß einer behördlichen Bestimmung vom 1. Oktober 1936 an goldene Trauringe nur noch mit einem Feingehalt von höchstens 333/1000 und einem Gewicht von 314 Gramm gewerbsmäßig ver kauft werden dürfen. (Der Vertrieb von Dublee- und Platin-Trau ringen wird durch die Anordnung der Überwachungsstelle für Edelmetalle nicht berührt.) Diese Werbung muß jedoch in rein sachlicher, etwas zurückhaltender Form durchgeführt werden; keinesfalls darf sie anreißerisches oder marktschreierisches Ge präge haben. Durch das Angebot besserer Trauringe, die von 1. Oktober an nicht mehr verkauft werden dürfen, werden auch die öffentlichen Interessen nicht beeinträchtigt; anderenfalls würde ja die Regierung die freie Verfügung über die Trauringe schon vorher eingeschränkt haben. „Mode und Schmuck“, Werbeschau Herbst 1936 Die Gemeinschaftswerbung der Deutschen Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie teilt folgendes mit: Modeschauen sind besonders beliebte Veranstal tungen, da die Besucher und hier im besonderen die Frauen sich über die Neuausrichtung der modischen Linie unterrichten können. So wichtig es für das Textilgewerbe ist, durch Vorführung der Modelle zur Neuanschaffung anzuregen, so wichtig ist es auch für das Schmuckgewerbe, in Verbindung mit den Kleidermodellschauen die Neuschöpfungen der Schmuckwarenindustrie zu zeigen, denn kein Lichtbild und keine Zeichnung kann eine Wirkung haben wie das Zeigen von Schmuckstücken mit den zu ihnen passenden Kleidern. Die Notwendigkeit der Veranstaltung von Schmuck schauen haben wir erkannt, und es hat sich auch gezeigt, daß die Leute bei Modeschauen für Schmuck besonders empfänglich sind. Einmal wird durch das Vorführen des Schmuckes mit den Modell kleidern deren Wirkung erhöht; zum anderen ist Gelegenheit gegeben, die Besucher durch das Vorzeigen von Schmuckläden an den Tischen über die Neuschöpfungen des deutschen Schmuck gewerbes zu unterrichten. So werden wir im September und Oktober 1936 eine Werbe schau für Mode und Schmuck in Städten des Rheinlandes und des rheinisch-westfälischen Industriegebietes durchführen. Versäumen Sie als Fachgenosse nicht, diese Werbeschau zu besuchen, die für die ortsansässigen Fachgeschäfte veranstaltet wird, und schildern Sie uns Ihren Eindruck! Wenn Ihnen ein Plakat für diese Werbe schau für Mode und Schmuck zugestellt wird, so hängen Sie es, bitte, aus, und vergessen Sie nicht, Ihre Kundschaft auf diese Werbeschau der deutschen Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie hinzuweisen. Auch diese Moden- und Schmuckschau wird das Gütezeichen des deutschen Schmuckgewerbes, ,,L a u r i n", besonders heraus- stellen und durch Hinweise auf die Normenvorschriften und den „Ln -(Laurin-)Stempel den Beschauern die Vorteile und Sicher heiten klarlegen, die durch die Gütevorschriften des Normen ausschusses des Deutschen Schmuckgewerbes garantiert sind. Die Vorführungen werden in den folgenden Städten abgehalten: Aachen, Corso, Hartmannstr, 17, am 7., 8. und 9. September; Düren, Corso, am 10. und 11. September; W uppertal- Elberfeld, Hotel zur Post, am 14., 15. und 16. September; Mülheim (Ruhr), Stadthalle, am 17. und 18. September; M ö r s, Hotel Königl. Hof, am 19. und 20. September; Köln, Bobi-Palast, Ehrenstr. 18, am 21., 22. und 23. September; Lüden scheid, Hotel zur Post, am 24. und 25. September; Ober hausen, Hotel Ruhrland, am 26., 27. und 28. September; Remscheid am 29, und 30. September; Iserlohn, Cafe Central, am 1, und 2. Oktober; Recklinghausen, Hotel Kaiserhof, am 3, und 4. Oktober; Dortmund, Cafe Grafenhof, am 5., 6. und 7. Oktober; Bochum, Restaurant zum Ritter, am 8. und 9. Oktober; Gelsenkirchen am 12., 13. und 14. Oktober; Herne, Cafe Stracke, am 15. und 16, Oktober; Detmold, Hotel Stadt Frankfurt, am 17. Oktober; Essen (Ruhr), Cafe Handelshof o. Burgplatz-Cafe, am 19., 20. und 21. Oktober; Arns berg, Hotel Husemann, am 28. Oktober; Osterfeld, Der Waldhof, am 29. Oktober. Kleine Winke für die Werbung der Uhrmacher Schriftliche Werbung im Schaufenster sollte überall, nicht zuletzt für die Uhrmacher, selbstverständlich sein. Natürlich muß man dabei Maß halten; aber diese Mahnung ist im Uhrmacher und Juweliergewerbe längst nicht so notwendig wie die, im Schau fenster sich mehr als bisher der schriftlichen Werbung zu be dienen. Die Angabe von Preisen, bestimmte Qualitätsbezeichnungen und Angaben über die Stoffe, aus denen eine Ware besteht, sind meist unerläßlich und fördern, wie ich aus meiner Praxis weiß, den Absatz in hohem Maße. Es nützt dem Kunden wenig, wenn er im Schaufenster einen Gegenstand entdeckt, der seinem Ge schmack und Bedürfnis entspricht, wenn er nicht weiß, ob der Preis der augenblicklichen Leistungsfähigkeit seines Geldbeutels entspricht. Nur wenige Menschen bringen es über sich, in ein Geschäft nur hineinzugehen, um nach dem Preise zu fragen, und dann wieder fortzugehen. Die Angabe der Preise im Schaufenster sollte sozusagen eine Brücke vom Geschäft zum Kunden bilden. Auch andere Arten der Schriftwerbung lassen sich oft nicht umgehen, so z, B. bei günstigen Angeboten, bei besonderen Ver käufen und vor allem bei Neuheiten. Das Schaufenster soll dann nicht nur die Ware selbst zeigen, sondern möglichst auch den Käufer über Qualität und sonstige Eigenschaften kurz unterrichten. Wenn etwas Neues anzubieten ist, soll der Käufer nicht unnötig fragen müssen und vor allem nicht durch eine ihm unklare Schau stellung vom Kauf abgehalten werden. In diesem Sinne kann eine schriftliche Werbung ein wichtiges Mittel für die Werbewirkung des Schaufensters sein. Die Beschriftung muß in deutlichen, leicht lesbaren Buchstaben gehalten sein. Wichtig ist es auch, daß man Waren, die eine schriftliche Werbung erfordern, stets an gut sichtbarer Stelle im Schaufenster aufbaut, damit der Beschauer die Möglichkeit des Vergleiches hat. Für die Wirkung der Schriftwerbung im Schaufenster -— sei es nun Plakat oder Preisschild, Qualitätsbezeichnung oder Werbe spruch usw. — kommt es ungefähr auf dasselbe an wie beim Ent wurf einer guten Anzeige. Auch die schriftliche Werbung soll in der Regel Blickfang für die Ware sein, wie etwa ein gut ge prägtes Schlagwort in der Anzeige den Blickfang für den übrigen Text abgibt. K. D. Die Anzeigepflicht der Unternehmer bei der Führung der Arbeitsbücher. Die Einführungszeit des Arbeitsbuches ist mit dem 31. August 1936 beendet. Die gesetzlichen Vorschriften sehen eine Anzeigepflicht der Unternehmer bei der Führung der Arbeitsbücher in mehrfacher Hinsicht vor. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Tag des Beginns, die genaue Art der Beschäftigung sowie den Tag der Beendigung der Beschäftigung von Arbeitern und An gestellten unverzüglich dem für den Sitz des Betriebes oder der Haushaltung zuständigen Arbeitsamt auf dem vorgeschriebenen Formblatt anzuzeigen. Das gleiche gilt für die Anzeige über die Wohnungsänderung von Gefolgschaftsmitgliedern. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche rung hat darauf hingewiesen, daß die Unternehmer ihrer Anzeige pflicht noch nicht immer in ausreichendem Maße nachkommen.
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