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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (24. Oktober 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Über das Innungswesen der Uhrmacher in Schlesien (Schluß zu Seite 493)
- Autor
- Leitgeb, Guido
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- ArtikelSchmuck und Edelgerät im Wandel der Zeit 537
- ArtikelDie diesjährige Gemeinschaftswerbung für Uhren 540
- ArtikelAus der Werkstatt 542
- ArtikelÜber das Innungswesen der Uhrmacher in Schlesien (Schluß zu ... 544
- ArtikelVermischtes 545
- ArtikelHandels-Nachrichten 546
- ArtikelMeister-Vereinigungen 547
- ArtikelVersch. Vereinigungen 548
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 549
- ArtikelBriefkasten 550
- ArtikelMitteilungen des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacherhandwerk 550
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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544 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 43 Halbstündige und noch kürzere Beobachtungen nach dem Sekundenzeiger ergeben oft ein unzutreffendes Bild. Bei zwölfstündigen Beobachtungen genügen aber solche nach Zehntel-Minuten, Mit einiger Übung und bei Zifferblättern mit feinen Minutenstrichen fällt es nicht schwer, die Zehntel- Minuten sicher abzuschätzen. Sind die Zifferblätter, wie z. B. die rechteckigen der Armbanduhren, so beschaffen, daß man auf ihnen Zehntel-Minuten nicht abschätzen kann, so helfe ich mir dadurch, daß ich den Minutenzeiger immer wieder auf einen bestimmten Minutenstrich kommen lasse und dann die Differenz in Zehntel-Minuten an meiner Normaluhr ab lese. Es bedeutet dies zwar einen Rechenfehler; jedoch ist er bei zwölfstündigen Betrachtungen unerheblich. Nicht allein im Gebrauch gewesene, sondern auch fabrik neue Ankeruhren weisen in den Gebrauchslagen oft Gang unterschiede von täglich mehreren Minuten auf. Ich sehe dann nicht nach, ob die Spiralrolle vorschriftsmäßig sitzt, auch nicht, ob die Endkurve der Spiralfeder zweckmäßig ausgeführt ist, denn ich will keine sonst noch brauchbaren Teile der Uhr ersetzen, sondern ich wende das vorstehend angegebene Verfahren an, um so ohne besondere Schwierig keiten die Gangunterschiede auf ein erträgliches Maß herab zusetzen und den Kunden zu befriedigen. Joh. Fieguth. Nachschrift der Schriftleitung: Die voran gehenden Ausführungen befassen sich lediglich mit der Regulierung in den Lagen und betrachten sie so gut wie aus schließlich aus dem Blickwinkel des Gleich- oder Ungleichs- gewichts der Unruh. Der Verfasser erwähnt wohl an einer Stelle, daß auch die Spiralfeder dabei etwas mitspricht; er geht aber fast ganz an der Julius Grossmann zu verdankenden Erkenntnis von der Wichtigkeit der Lage des Verstiftungspunktes an der Rolle vorüber, die doch bereits so vielen Uhrmachern von L. L o s s i e r eindringlich genug eingehämmert worden ist. Wer im Regulieren etwas leisten will, die notwendige praktische Befähigung besitzt und darauf angewiesen ist, sich selbst vorwärts zu bringen, sollte versuchen, sich z. B. L o s s i e r s „Das Regulieren der Uhren in den Lagen“ zu verschaffen und zum mindesten den nicht rein theoretischen Teil durcharbeiten. Ferner sei ihm die Arbeit von Hugo Müller im „Urania-Jahrbuch I" empfohlen. Zur Einführung in das Gebiet sind die vier Artikel von A. H e 1 w i g in den Deutschen Uhrmacher-Kalendern 1926, 1927, 1928 und 1929 (im Buchhandel sind nur noch die Jahrgänge 1926 und 1929 zu haben) von besonderem Wert. Über das Innungswesen der Uhrmacher in Schlesien Von Guido Leitgeb (Schluß zu Seite 493) Im Jahre 1665 wurde in Breslau die Kleinuhrmacherzeche neu geordnet. Zwischen Meistern und Uhrmachergesellen wurde vor sitzendem Rate eine Innungsordnung aufgestellt, die in zwölf Punkten alles Notwendige über die Innungs gerichtsbarkeit, das Krankenkassen- und Erbschaftswesen so wie über die geselligen Verhältnisse festlegt. Die früheren Verordnungen über die Gesellen- und Meisterstücke wurden in die Neuordnung übernommen. Im Jahre 1670 wurden Nachträge notwendig, nach denen kein Geselle oder Lehrjunge, noch weniger ein Meistersohn, später als höchstens eine Viertelstunde nach dem abendlichen Läuten der Ratsglocke das Haus des Meisters betreten durfte. Die Gesellen durften außerdem erst vierzehn Tage nach der Kündigung die Werkstatt verlassen und wandern. Kein Ge selle durfte, wenn er vermeiden wollte, in Strafe genommen zu werden, „blauen Montag" machen. Wer etwa einen Auf stand in der Innung anzettelte, verfiel der obrigkeitlichen Strafe, einerlei ob es sich um Meister oder Gesellen handelte. Da sich die Grenzen der Berufsausübung im Laufe der Zeit immer wieder verwischten, so kam es am 11. April 1676 vor dem Rate zu einer Auseinandersetzung zwischen den Groß- und Kleinuhrmachern. Beide Parteien einigten sich schließlich unter Berufung auf den Ratsbeschluß von 1587. In jenen Jahren erhielten die Breslauer Uhrmacher das Prädikat „die Kunstreichen" als besondere Auszeichnung für ihre hochwertigen Leistungen. Am 30. Dezember 1684 wurde die Meisterstückordnung überprüft. Die Anforderungen waren allmählich so groß ge worden, daß die Anfertigung eines Uhrmachermeisterstückes den Zeitraum von achtzehn bis zwanzig Wochen erforderte, während in anderen Gewerkszweigen das Meisterstück schon in vier Wochen hergestellt werden konnte. Der Rat von Breslau befahl an dem genannten Tage eine strengere Über wachung der Einschreibung und hoffte damit zum Ziele zu kommen. Der eigentlichen Ursache vermochte er allerdings nicht zu steuern, denn wenn ein vorwärtsstrebender junger Uhrmacher ein kostspieliges Meisterstück anfertigen wollte, so mußte das Stück so ausfallen, daß er es als ganz beson deres, einmaliges Wertstück und Kunstwerk auch an den Mann bringen konnte. Eine Eintragung vom 14. Juni 1675 beleuchtet das Straf- wesen der Innung: „Der Ehrbare und Kunstreiche Kleinuhr macher Jakob Senebier hat bisher bei dem Kunstreichen Ehrbaren Meister Hans Wutke gearbeitet. Er gab vor, dringend nach Fraustadt reisen zu müssen, trat aber in Wirklichkeit bei Meister Lorenz Rehfußer in Arbeit. Der Rat verurteilte den Senebier, bei dem Meister Wutke noch 4 Wochen lang die angefangenen Stücke aufzuarbeiten, anderenfalls er eine Gefängnishaft in gleicher Höhe zu ge wärtigen habe." Um 1700 scheint sich die Berufslage der Uhrmacher auf einer befriedigenden Höhe zu befinden. Die Innungs- oder Zechgenossen konnten in ihren Handwerksladen Rücklagen schaffen. Sie hatten sich zu einer Brüderschaft zusammen geschlossen, um unlautere Elemente fernzuhalten. Um so härter war der Schlag, der die Uhrmacherbrüderschaft 1711 traf; damals wurden alle Meister und Gesellen vor offener Lade versammelt und legten einen feierlichen Eid wegen der aus der Lade weggekommenen 63 Reichstaler ab. Dadurch galt es als erwiesen, daß der Attentäter außerhalb ihrer Reihen zu suchen war. Einige Jahre vorher war es zu einer scharfen Ausein andersetzung zwischen Meistern und Gesellen gekommen. Am 19. Januar 1709 hatten die Gesellen Klage darüber geführt, daß ihnen der Artikel 4 ihrer Verordnung noch immer auf erlege, bei den Meistern der Reihenfolge nach, wie sie auf der Meistertafel verzeichnet waren, „Umschau" zu halten, d. h. um Arbeit vorzusprechen. Das sei namentlich bei schlechtem Wetter sehr beschwerlich, und es ginge dabei mehr an Schuhwerk und Kleidung entzwei, als die Gesellen verdienen könnten. Namentlich die zuwandernden Gesellen würden dadurch zu hart getroffen. Die Verfügung des Senates der Stadt vom 22. Januar 1709 aber fiel zugunsten der Meister aus; sie hatte folgenden Wortlaut: „Ein gestrenger Rat hat befunden, daß die bisherigen Observanzen, ungeachtet des Einschickens fremder Gesellen, gemäß Art. 4 weiter gehalten werden, so daß die Meister der Ordnung nach, wie sie das Meister-Recht erlangt haben, nicht aber wie sie wohnen, künftig und zu allen Zeiten angesprochen werden müssen." — Die Gesellen ließen diesen Entscheid jedoch nicht auf sich
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