Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (14. November 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bestimmungen des neuen Warenumsatz- und Luxussteuer-Gesetzes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 273
- ArtikelAbgefaßte Uhrenschmuggler 274
- ArtikelDie Bestimmungen des neuen Warenumsatz- und Luxussteuer-Gesetzes 275
- ArtikelErhöhung des Goldpreises 276
- ArtikelÜber den Ursprung und die Entwicklung des Chronometerganges ... 277
- ArtikelVermischtes 278
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 279
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 280
- ArtikelBriefkasten 280
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 280
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nr. 46 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 275 Die Bestimmungen des neuen Warenumsafe- und Luxussfeuer^Gesefces Trob der mehrfachen erschöpfenden Veröffentlichungen über das neue Geseb gelangen doch fortlaufend Fragen an die Schrift- leifung, die erkennen lassen, dab einerseits die einfachsten Be stimmungen des Gesebes noch nicht zur Genüge bekannt sind, und andrerseits über die Auslegung der Bestimmungen die An schauungen noch sehr weit auseinander gehen. Es würde zu weit führen, wollten wir hier noch einmal über das ganze Geseb berichten. Wir begnügen uns deshalb damit, bekannt zu geben, dafe, abgesehen von kleinen Notizen, ausführ liche Artikel über das neue Geseb in der Deutschen Uhrmacher- Zeitung in Nr. 32, auf Seife 190 (8. August), Nr. 33, Seife 200 (15. August), Nr. 34, Seife 202 (22. August) und Nr. 35, Seite 212 (29. August) enthalten waren. Ergänzend sei hierzu noch be merkt, daß das Geseb selbst aus zwei Teilen besteht, und zwar aus dem Wortlaut des Gesebes selbst (Umsabsteuer-Geseb vom 26. Juli 1918) und aus den Ausführungsbesfimmungen zum Umsab- steuer-Geseb, veröffentlicht im Zentralblaft für das Deutsche Reich in Nr. 24 vom 26. Juli 1918. Der Gesebestext sowohl als auch die Ausführungsbestimmungen sind durch jede bessere Buchhandlung zu beziehen. Kollegen, die sie in ihrem Orte nicht erhalten, können beide Teile von Karl Heymann’s Verlag in Berlin W 8, Mauersirafee 43 erhalten. Wir greifen hier aus den zahllosen Anfragen, die bei der Deutschen Uhrmacher-Zeitung eingegangen sind, diejenigen her aus, die besonders häufig Vorkommen, und fügen jedesmal die zugehörige Antwort bei. 1. Fallen unter die Luxussteuer nur Luxus- Gegenstände? Nein! Unter die Luxussteuer fallen alle* diejenigen Gegenstände, die im § 8 des Gesebes genannt sind, sofern sie aus den dort bezeichneten Stoffen bestehen oder unter Verwendung der dort bezeichneten Stoffe hergestellt worden sind. Die Steuer ist auch dann zu entrichten, wenn es sich um Gebrauchsgegenstände und nicht um Luxusgegenstände handelt. Bei unechten Gegenständen (Double), auch bei vergoldeten und versilberten Gegenständen ist es ohne Bedeutung, aus welcher Masse der Gegenstand hauptsächlich besteht, und wie dünn und von verhältnismäbig wie geringem Werte die verwandten Edel metalle sind. Unter die Luxussteuer fallen also auch alle Gegen stände aus Neusilber, Alpakka, Alfenide, Messing, Zink, Eisen und Bronze, sobald sie platiniert, vergoldet oder versilbert sind. Vernickelte Gegenstände dagegen und mit Nickelauflage ver sehene sind nicht erhöht steuerpflichtig. 2. Was bedeutet die Gruppenbezeichnung in den käuflich erhältlichen Luxussteuer- Büchern? Das Geseb unterscheidet im § 8 elf verschiedene Gruppen luxussteuerpflichtiger Gegenstände, und es wird ver langt, dab diejenigen Wiederverkäufer, die Waren mehrerer Gruppen verkaufen, über jede einzelne Gruppe getrennt Auf zeichnungen in den Luxussteuer-Büchern machen. Man kann also für jede Warengruppe ein eigenes Buch anlegen, man kann aber auch das ganze Luxussteuer-Buch in verschiedene Abteilungen gliedern, wie man ein Hauptbuch in verschiedene Konten gliedert und jeder Gruppe eine Abteilung Vorbehalten. Endlich kann man auch das Steuerbuch so einteilen, dab man die linken Seiten des Luxussteuer-Buches der einen und die redifen Seiten der anderen Gruppe vorbehält. Für unsere Kollegenschaft kommen in erster Linie Gruppe 1 (Edelmetalle, Gold- und Silberwaren, Juwelen) und Gruppe 2 (Taschenuhren) in Frage. Diejenigen Kollegen, die photographische Handapparate als Nebenartikei führen, haben diese, als zur Gruppe 5 gehörig, besonders ein zutragen. Wer Sprechapparate, Phonographen, Orchesirions usw. verkauft, hat diese als Gruppe 6 eben falls getrennt zu verbuchen. Kollegen, die Handwaffen sowie Zu behörteile und Munition verkaufen, haben diese Teile unter Gruppe 8 getrennt zu buchen. Wer Luxus-Fahrräder ver kauft, der mub außerdem noch für Gruppe 9 getrennt Aufzeich nungen machen. Fahrräder sind nur dann luxussfeuerpflichtig, wenn sie für Veignügungs- oder sportliche Zwecke bestimmt sind; sie sind luxussteuerfrei, wenn sie Geschäffszwecken (Fahrt zur Arbeitsstätte, Besuch der Kundschaft) usw. dienen. Obwohl diese Erklärung sehr einfach klingt, schliefet sie dennoch recht viele Fragen in sich, die sich an Hand des Gesebes nicht mit un bedingter Sicherheit richtig beantworten lassen. Es werden also viele Fragen so lange ungeklärt bleiben, bis durch richterliche Entscheidung weitere Klarheit geschaffen ist. Die Deutsche Uhr macher-Zeitung wird, wenn ihr derartige Entscheidungen bekannt werden, ihre Leser umgehend unterrichten. Aus dieser Frage ergibt sich unmittelbar die folgende; 3. Wie ist das Lager buch zu führen? Das Lagerbudi sieht eine Spalte mit fortlaufender Nummer für den Bestand und die Zugänge sowie eine Spalte mit fortlaufender Nummer für die Abgänge vor. Es ist anzunehmen, dab der Ent wurf zu diesem Buche zu einer Zeit zustande kam, als man noch damit rechnete, Gegenstände unter 30 Mark von der Luxussteuer überhaupt zu befreien und Schmuckgegenstände im Preise von über 30 Mark mit 20 % Luxussieuer zu belegen. Es war dabei offenbar geplant, dab jeder einzelne Gegenstand etikettiert, mit einer laufenden Nummer versehen und in das Lagerbuch ein getragen werden sollte. Beim Verkauf hätte dann neben der Eingangsspalte an Hand der laufenden Etikett-Nummer wieder der Abgang vermerkt werden müssen. Eine derartige Buchführung hätte natürlich eine vollkommene Kontrolle gewährleistet. Nun hat aber das Geseb im lebten Augenblick eine Umwandlung erfahren, und alle Gegenstände aus Edelmetallen auch unter 30 Mark sind der Luxussteuer unter worfen. Dadurch ist die Durchführung der Buchungen in der an fänglich geplanten Weise unmöglidi geworden. Der Bearbeiter des Gesebes, Herr Regierungsrat Dr. Popitz,hat deshalb auf der Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes im Abgeord netenhause zu Berlin ausdrücklich erklärt, dab es genügt, so genannte Dubendware summarisch in das Lagerbuch einzutragen. Daraus ergibt sidi, dab, streng genommen, die Rubrik „laufende Nummer“ im Lagerbuch gegenstandslos geworden ist. Man trägt jebt in das Lagerbuch beispielsweise ein; 26 14 karätige Herren-Panzerketlen 12 18 karätige Herren-Panzerketten 74 silberne Broschen 30 vergoldete Broschen usw. Der Verkauf wird dann auch reihenweise (so wie im Luxus- steuer-Budi) im Lagerbudi unter der Rubrik „Abgänge“ ein getragen. Daraus folgt natürlich, dab einmal die Spalte „Zugang“, in der die Teile zu gröberen Mengen in einer Zeile vermerkt sind, zum wesentlichen Teile leer bleibt, während nur die Spalte „Abgang“ voll ausgenubt wird. Die- Buchungen „Zugang“ und „Abgang“ für einen und denselben Teil stehen sich also, so lange das Geseb nidit geändert wird und eine Freigrenze für die billigeren Waren eingeführt ist, im Lagerbudi nicht gegenüber. Das Lagerbudi bietet somit nach dem heutigen Stande der Dinge weder der Steuerbehörde noch dem Geschäftsinhaber eine durch aus zuverlässige Kontrolle darüber, welcher Gegenstand noch am Lager sein mub, und weldier Gegenstand verkauft ist. Es er möglicht lediglich eine Kontrolle in bezug auf die Stückzahl, und bei einer Nachprüfung mub, wenn der Sfeuerbeamte beispiels weise die unter „Zugang“ eingetragenen Herrenketten zusammen zahlt und davon die Zahl der verkauften Herrenketten abzieht, die verbleibende Differenz an Herrenketten noch am Lager vor rätig sein. 4. Sind Taschenuhren, die unter 100 Mark im Einkauf kosten, in das Lagerbuch ein zu trogen? Taschenuhren, die im Einkauf unter 100 Mark, im Verkauf aber voraussichtlich über 100 Mark kosten werden, sind einzutragen. Labt sich dann beim Verkauf der ursprünglich an- gesebte Verkaufspreis von über 100 Mark nicht erzielen, dann mub trofedem der Abgang im Lagerbuch vermerkt werden, mit dem Hinzufügen, dab das Stück unter 100 Mark verkauft worden ist. Diese Anmerkung ist nötig, weil sich sonst an Hand des Lagerbuches unaufgeklärte Differenzen zwischen der eingekauften und der verkauften Stückzahl beim Vergleiche mit dem Steuer buche ergeben. 5. Welche Taschenuhren hat der Grossist in da s Luxussteuer-Buch einzutragen? Es ist noch nicht allgemein bekannt, dafe der Grossist, der gar keine Luxus-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview