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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 52.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (18. Februar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sollen 8karätige Uhren gestempelt werden?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 52.1928 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1928) 53
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1928) 71
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1928) 89
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1928) 111
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1928) 131
- ArtikelDie Verkaufspreise silberner Bestecke 131
- ArtikelDas Glockenspiel im Darmstädter Schloß 133
- ArtikelMikroskopische und mikrophotographische Anordnungen für die ... 136
- ArtikelDas Eindrehen von Trieben und Wellen bei Pendel- und ... 137
- ArtikelSollen 8karätige Uhren gestempelt werden? 139
- ArtikelSprechsaal 140
- ArtikelVermischtes 140
- ArtikelHandels-Nachrichten 142
- ArtikelHandels-Nachrichten 144
- ArtikelBriefkasten 147
- ArtikelPatent-Nachrichten 148
- ArtikelMeister-Vereinigungen Mitteilungen des Zentralverbandes der ... 148
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1928) 149
- AusgabeNr. 10 (3. März 1928) 167
- AusgabeNr. 11 (10. März 1928) 185
- AusgabeNr. 12 (17. März 1928) 203
- AusgabeNr. 13 (24. März 1928) 221
- AusgabeNr. 14 (31. März 1928) 239
- AusgabeNr. 15 (7. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (14. April 1928) 277
- AusgabeNr. 17 (21. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (28. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1928) 339
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1928) 357
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1928) 377
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 397
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1928) 417
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1928) 435
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1928) 455
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1928) 471
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1928) 489
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1928) 505
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1928) 525
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1928) 543
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1928) 559
- AusgabeNr. 32 (4. August 1928) 579
- AusgabeNr. 33 (11. August 1928) 599
- AusgabeNr. 34 (18. August 1928) 623
- AusgabeNr. 35 (25. August 1928) 643
- AusgabeNr. 36 (1. September 1928) 667
- AusgabeNr. 37 (8. September 1928) 683
- AusgabeNr. 38 (15. September 1928) 701
- AusgabeNr. 39 (22. September 1928) 721
- AusgabeNr. 40 (29. September 1928) 741
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1928) 761
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1928) 779
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1928) 801
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1928) 821
- AusgabeNr. 45 (3. November 1928) 839
- AusgabeNr. 46 (10. November 1928) 859
- AusgabeNr. 47 (17. November 1928) 877
- AusgabeNr. 48 (24. November 1928) 897
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1928) 919
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1928) 939
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1928) 961
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1928) 979
- BandBand 52.1928 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Mr. 8 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 139 Sollen ökarätige Uhren gestempelt werden? Ein paar notwendige Feststellungen Mit dieser im deutschen U.hrenhandel gegenwärtig leb haft erörterten und umstrittenen Frage beschäftigt sich auch ein in der „Pforzheimer Industrie-Zeitung“ Nr. 35 d. J. er schienener, von Dr. Ballweg Unterzeichneter Artikel. Daß dieser Aufsatz lediglich mit den für die Stempelung sprechenden längst bekannten und nicht einmal allen Grün den operiert und demgemäß für die Stempelung eintritt, ist natürlich keine Veranlassung, ihn hier zu erwähnen. Wir sehen uns jedoch genötigt, einigen Auffassungen und Hand lungen, die durch den Aufsatz bekanntgegeben werden, mit aller Schärfe entgegenzutreten, damit nicht in gewissen Kreisen der im Interesse des ganzen Faches unter allen Um ständen hochzuhaltende Standpunkt gefährdet wird, daß die Fabrikanten für die Qualität der von ihnen gelieferten Waren verantwortlich sind, und daß es lediglich Sache der Ver bände ist, wichtige Aufgaben, die das gesamte Fach angehen, durchzuführen. Dr. Ballweg schreibt u. a.: „Heute wird die 8karätige Uhr aus dem einfachen Grunde nicht gern gekauft, weil sie nicht gestempelt ist, und weil der Fabrikant deshalb keine Garantie für den Feingehalt des verwendeten Materials übernehmen kann .... Das jetzige Punzierungsgesetz bietet ja doch dem Hersteller 8karätiger Uhren nur den Vorteil, daß er eben für seine Waren keine Feingehaltsgarantie über nimmt. Jedenfalls können die Schwankungen im Fein gehalt bedeutend größer sein als bei gestempelter Ware. ' Derartige Auffassungen müssen wir als einfach skandalös bezeichnen, und es ist auch ganz selbstverständlich, daß kein seriöser Fabrikant sich mit ihnen identifizieren kann und wird. Wenn jemand goldene Uhrgehäuse herstellt, die er als Skarätige weiterverkauft, so übernimmt er ganz selbst verständlich dadurch die juristische und moralische Garan tie dafür, daß die Uhrgehäuse auch tatsächlich einen Fein gehalt von 333 Tausendteilen haben, bezw. daß der Feingehalt, ähnlich wie bei den 14karätigen Uhren, höchstens 5 Tausend teile niedriger ist. Ob die Gehäuse gestempelt sind oder nicht, ist in diesem Zusammenhänge ganz gleichgiltig. Dies muß einmal mit allem Nachdruck gesagt werden. Wenn festgestellt wird, daß Fabrikanten in gröblichster Weise gegen ihre Pflichten verstoßen, indem sie unterlegierte Waren in den Handel bringen, so muß im Interesse der Rein haltung des ganzen Faches gefordert werden, daß die ganze Strenge des Gesetzes gegen sie rücksichtslos zur Anwen dung gebracht wird. Dr. Ballweg glaubt ferner, folgendes schreiben zu dür fen: ,,Da auch von seiten des Einzelhandels keine erheb lichen Bedenken gegen eine Einführung des Punzierungs- zwanges für 8karätige Uhren geäußert wurden, bin ich nun an eine Instanz der Gesetzgebung herangetreten, um eine Änderung des geltenden Punzierungsgesetzes anzuregen.“ Zu nächst ist hier zu bemerken, daß der Einzelhandel sehr wohl zahlreiche Bedenken gegen die Stempelung der 8karätigen Uhren geltend gemacht hat, und davon hätte sich Dr. Ball weg auch leicht überzeugen können, wenn er, wie das seine Pflicht gewesen wäre, die Fachpresse studiert hätte. Er hätte dann auch gefunden, daß zahlreiche Uhrmacher-Innun gen und -Vereine sich gegen die Stempelung ausgesprochen haben. Wir wiesen auch schon früher darauf hin, daß die Ansichten selbst innerhalb des Vorstandes des Zentralver bandes der Deutschen Uhrmacher geteilt seien. Wenn aber, wie es bislang den Anschein hat, etwa die Hälfte der deutschen Uhrmacher gegen die Stempelung ist, so liegt es auf der Hand, daß keine Änderung des jetzigen Zu standes angestrebt werden darf, wie das ja auch schon auf der Reichstagung in Köln von Verbandsdirektor König unter Zustimmung der Versammlung festgestellt wurde. — Während nun Dr. Ballweg die sehr geteilte Stel lung des Einzelhandels glatt in eine Zustimmung umprägt, existiert für ihn der Uhrengroßhandel, der doch wohl auch noch ein Wort mitzusprechen hat, überhaupt nicht. Wie wir schon früher mitteilten, hat sich der Verband Deutscher Uhrengrossisten auf seiner vorjährigen Tagung einstimmig gegen die Stempelung ausgesprochen. Aber vielleicht kennt Dr. Ballweg diese Entschließung ebensowenig wie die Stel lungnahme der Pforzheimer Handelskammer zu der Stempe lungsfrage; sie ist, wie wir ihm hier verraten wollen, eine scharf ablehnende. Die Pforzheimer Gehäusefabrikanten sind freilich, wenn wir recht unterrichtet sind, überwiegend für die Stempelung, doch zweifeln wir daran, daß sie in dieser Frage gegen die Verbände des Groß- und Einzel handels sowie die zuständige Handelskammer etwas unter nehmen werden. Wie wir aus sicherer Quelle wissen, sind auch die ge samte deutsche Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie so wie der Großhandel einig in der Ablehnung jeglicher Ände rung des Feingehaltsgesetzes. Diese Kreise können nicht einfach deswegen ausgeschaltet werden, weil die Stempe lung von Uhren zur Erörterung steht, da die Uhrgehäuse zu der viel größeren Gruppe der Geräte gehören und die Möglichkeit besteht, daß die Punzierungsfrage, rührt man nur an einen Punkt, in ihrer Gesamtheit aufgerollt wird, woran jedoch der Industrie und dem Großhandel ganz und gar nichts gelegen ist. Schärfster Einspruch muß dagegen erhoben werden, daß eine einzelne Person, hinter der auch nicht die kleinste Orga nisation steht, von sich aus Schritte unternimmt, um bei einer „Instanz der Gesetzgebung“ eine Änderung des Feingehalts gesetzes in dem von ihr gewünschten Sinne herbeizuführen, zumal dann, wenn die Abstimmung im Einzelhandel noch längst nicht durchgeführt ist und andere Faktoren sich in gegenteiligem Sinne ausgesprochen haben. Natürlich wird der Schritt keinen Erfolg haben, doch steht zu befürch ten, daß in den Kreisen der gesetzgebenden Faktoren der Eindruck erweckt wird, die fachliche Organisation sei zer splittert und wisse selbst nicht, was sie wolle. Dr. Ballweg ist auch denkbar ungeeignet zum Gesetzgeber. Wenn er ein Gesetz ändern will, so ist doch die elementarste Vor bedingung dafür, daß er dieses Gesetz gründlich kennt. Da mit hapert es aber sehr bei ihm. Er spricht mehrfach von einem „Punzierungszwang", weiß also nicht, daß es in Deutschland einen solchen Zwang gar nicht gibt, bezw. nur für solche aus dem Auslande eingelührte Gold- und Silber waren, deren Feingehalt durch eine dem deutschen Fein gehaltsgesetze nicht entsprechende Bezeichnung angegeben ist. Völlige Ahnungslosigkeit spricht auch aus dem folgen den Satze: „Da ich von der Instanz, an die ich mich seiner zeit wandte, gebeten wurde, einen abgeänderten Text des Gesetzes einzusenden, so würde ich die Abänderung so fas sen, daß die Bestimmung des Gesetzes, daß 8karätige Uhren dem Punzierungszwang nicht unterliegen, einfach gestrichen würde.“ Eine solche Bestimmung, wie sie hier gestrichen werden soll, ist jedoch im ganzen Feingehaltsgesetze nicht enthalten! Solche Blößen darf sich natürlich kein Gesetzes macher geben, wenn man ihn ernst nehmen soll. Zusammenfassend stellen wir fest, daß die Fabrikanten für die Qualität der von ihnen gelieferten Waren, einerlei ob sie gestempelt sind oder nicht, in vollem Umfange verant wortlich sind, und daß die praktische Lösung der großen Aufgaben des Faches einzig und allein Sache der beteiligten Spitzenverbände ist. K. H.
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