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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (1. November 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hat das Uhrmacher-Schaufenster etwas Neues zu zeigen?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- ArtikelDie Sanierungsbestrebungen in der schweizerischen Uhrenindustrie 729
- ArtikelInteressante Uhren im Hessischen Landesmuseum in Kassel ... 730
- ArtikelDie Bedeutung und Erzielung guter Zapfenpolituren 732
- ArtikelKrankheiten des Bleiakkumulators 733
- ArtikelHat das Uhrmacher-Schaufenster etwas Neues zu zeigen? 736
- ArtikelVermischtes 737
- ArtikelUnterhaltung 738
- ArtikelHandels-Nachrichten 739
- ArtikelMeister-Vereinigungen 740
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 741
- ArtikelVersch. Vereinigungen 743
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 743
- ArtikelBriefkasten 744
- ArtikelPatent-Nachrichten 744
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 744
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 44 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 737 anschluß. Die Vorteile der Neukonstruktion müssen nur ms rechte Licht gerückt werden. Wenn mit elektrischen Uhren ein Geschäft gemacht werden soll, so muß dem Interessenten auch eine Auswahl von verschiedenen Mustern gezeigt wer den; eine Bestellung nach Katalogabbildungen bedeutet für den Kunden immer ein Risiko und schreckt ihn leicht vom Kauf zurück. Wie wäre es, wenn nicht nur ein einzelner, sondern alle fortschrittlichen Uhrmacher einer Stadt in der gegenwärtigen flauen Zeit vereinbarten, während eines bestimmten Zeitraumes die elektrischen Uhren in den Mittelpunkt zu rücken, einmal nur elektrische Uhren sowie die von den Fabriken gelieferten Demonstrationsmodelle im Fenster im Betriebe zu zeigen, da mit die fortschrittlich eingestellten Käufer auf die elektrische Uhr und ihre Vorzüge hinzuweisen und die große Masse ein mal zur Abwechslung auf die Uhrengeschäfte aufmerksam zu machen und zu der greifbaren Erkenntnis zu bringen: Auch hier ist Fortschritt, auch der Uhrmacher hat etwas Neues anzubieten! Nr. Vermischtes Eine prachtvolle alte Taschenuhr, welche die beiden folgenden Abbildungen in Vorder- und Rückansicht zeigen, wurde kürzlich von ihrem Besitzer, v. Schalscha, in dem Geschäft, für das ich tätig bin, zur Reparatur gegeben. Es handelt sich um eine silberne Spindeluhr, deren Durchmesser 12 cm beträgt. Das Werk der Uhr ist so prächtig hergestellt, wie ich es kaum je gesehen habe; kein Teilchen, das nicht Hochglanz-Politur aufwiese; Spindel, Steigrad und auch alle Triebe der vier Werke sind äußerst sauber aus geführt. Wenn man sieht, daß die Schraubenköpfe nicht nur rund poliert, sondern auch noch mit regelrechten scharfen, hochglänzend polierten Facetten versehen sind, so drängt sich einem unwillkür lich der Ausruf auf die Lippen: „Muß der Verfertiger dieses famo sen Stückes Zeit gehabt haben!" Die Uhr schlägt volle und viertel Stunden automatisch und ist außerdem mit einer Repetier einrichtung ausgestattet. Ferner besitzt sie ein Wecker- und ein Datumwerk; das Datum erscheint in der viereckigen Öffnung des VII Im Abb. 1 Abb. 2 Zifferblattes bei der Zahl VI. Im Inneren des Gehäuses ist eine große feine, das Werk umschließende Glocke angebracht, an welche die beiden Viertelschlaghämmer sowie der Vollschlag- und der Weckerhammer schlagen. In dem Loch des Zifferblattes bei der Zahl I steht ein Viereck, durch dessen Drehung mit Hilfe eines Schlüssels die Weckerscheibe eingestellt wird. Alle vier Werke werden an der Rückseite der Uhr aufgezogen. Wie aus der Abbildung 2 zu ersehen ist, zeigt die Rückseite der Uhr ein kriegerisches Motiv, Die Figuren sind sehr fein und scharf getrieben. Ein großer herrlicher Spindelkloben und die prächtigste Vergoldung aller Teile bieten sich nach dem Herausklappen des Werkes dar. Auf der Platine ist eingraviert: Tritlaw Äughpurg. Im Jahre 1890 wandte sich der Besitzer der Uhr an den Magistrat der Stadt Augsburg, um Näheres über den Verfertiger und das Alter der Uhr zu erfahren. Das Antwortschreiben des Magistrats vom 11, September 1890 fand ich in dem dritten, also dem äußer sten Gehäuse, In dem Schreiben wird zunächst bemerkt, daß die Nachforschungen nur ein mageres Ergebnis gezeitigt hätten. Dann wird folgendes gesagt: „Nur im Hochzeitsamtsprotokolle vom Jahre 1759 erscheint der Name Tritlaw und ist vorgetragen, daß der aus Wien hieher zugezogene ledige Uhrmacher Andreas Peregrinus Tritlaw am 22. Februar 1759 mit der hiesigen Uhrmacherwittwe Maria Anna Reichsner einer geborenen Ehrhard getraut worden ist." Bei Baillie findet sich nur der Vermerk „Trittläw, Andreas, Augsburg, 1758—60". Die Schreibweise „Tritlaw" dürfte aber die richtige sein. E. D. Neuveranlagungen und deren Zulässigkeit. Das heutige Steuer veranlagungsverfahren hat sich bezüglich der buchführenden Ge werbetreibenden so herausgebildet, daß die Finanzämter die Ver anlagungen ohne große Nachprüfung auf Grund der mit den Steuer erklärungen zusammen eingereichten Bilanzen vornehmen, dann nach einem gewissen Zeiträume, meistens nach drei bis fünf Jahren, eine Buchprüfung durch die Buchprüfungsabteilung des Finanzamts erfolgt und hierauf evtl. festgestellte Differenzen im Berichtigungs- bzw. Neuveranlagungswege richtiggestellt werden. Dieses Verfahren hat für die Steuerpflichtigen erhebliche Nachteile, Der Steuerzahler weiß nämlich vor erfolgter Buchprüfung oder vor Ablauf der fünf jährigen Verjährungsfrist nie, ob die Veranlagungen und die darin festgesetzten Steuerzahlungen als endgiltig anzusehen sind, oder ob er noch mit Nachzahlungen zu rechnen hat. Dieser Zustand ist im Interesse einer richtigen Kalkulation und überhaupt einer sicheren Geschäftsführung recht bedenklich, um so mehr, als die Finanzämter in neuerer Zeit bei der Durcharbeitung der eingereichten Steuer erklärungen und der beigefügten Bilanzen recht lässig vorgehen, weil sie sich auf die späteren Buchprüfungen und die dann mögliche Nacheinziehung der noch fehlenden Steuerbeträge verlassen. Diesem für das ganze Wirtschaftsleben ungünstigen Vorgehen sucht nun der Reichsfinanzhof durch eine Entscheidung vom 18. Marz 1930 IAa249/29 — entgegenzuwirken und zwar dadurch, daß er die Anwendungsmöglichkeit des § 212 A. O., mit dessen Hilfe die Neu veranlagungen vorgenommen werden, beschränkt. Er stellt sich in dem erwähnten Urteil auf den Standpunkt, daß eine Neuver anlagung nicht zulässig sei, wenn das, was bei einer Buch- und Be triebsprüfung entdeckt wird, aus den früheren Bilanzen klar zu er sehen war. Die Finanzämter können sich also in Zukunft nicht ohne weiteres dahinter verschanzen, daß die in Frage kommenden Fehler erst bei der Buchprüfung entdeckt wurden, sondern sie dürfen smb auf die Buchprüfungsberichte für eine Neuveranlagung nur dann be ziehen, wenn sie Tatsachen enthalten, die aus den bisherigen Steuererklärungen bzw. den Bilanzen nicht zu erkennen waren. Es empfiehlt sich demnach, die Steuererklärungen künftighin recht ausführlich zu halten und dadurch den Finanzämtern zu einem großen Teil die Möglichkeit späterer Neuveranlagungen zu nehmen. R. A. Gegen würdelose Bettelei. Von einer deutschen Uhrenfabrik wurde uns ein ihr zugegangenes Schreiben eines größeren Uhren- und Goldwarengeschäftes zur Verfügung gestellt, das wir des wegen in seinen wesentlichen Teilen hier wiedergeben, weil wir hoffen, daß diese Veröffentlichung zur Beseitigung eines Miß standes beitragen wird, der das Ansehen des Uhrmachergewerbes bei den Lieferanten empfindlich beeinträchtigt. Das Schreiben lautet: „Hierdurch wird Ihnen die ergebene Mitteilung gemacht, daß die Inhaberin der Firma Frau Hofuhrmachermeister . . . . .* hier, am kommenden 1. November 1930 ihren 80. Geburtstag feiert. Etwaige Festgeschenke wollen bitte rechtzeitig angeliefert werden. Blumen kommen nicht in Frage, aber Festgeschenke in Form von Waren sind hochwillkommen.“ Eine Stellungnahme zu diesem Schreiben, und zwar seiner Form wie seinem Inhalt nach, dürfte überflüssig sein. Da die Firma von der Uhrenfabrik, an die der uns vorliegende Briet ge richtet wurde, während der letzten vier Jahre insgesamt nur ur etwa 300 RM Uhren bezog, so ist wohl der Schluß berechtigt, daß ein gleichlautender Brief an eine größere Zahl von Fabrikanten und Grossisten gerichtet wurde, wodurch die ungünstige Wirkung des Briefes vervielfacht wurde. Die Lieferanten werden es sicher gern sehen, wenn sie in taktvoller Weise von Angestellten oder guten Freunden auf bevorstehende Jubiläen ihrer Kunden aufmerk sam gemacht werden, damit sie die Möglichkeit haben, in einer der Lage des einzelnen Falles angepaßten Art ihrem Glückwunsch Ausdruck zu geben. Aber derlei Hinweise sind doch etwas ganz anderes als Bettelbriefe, zarte wie grobkörnige, die dem auf gegen seitiger Hochachtung aufgebauten Vertrauensverhältnis zwischen Einzelhändlern und Lieferanten nur schädlich sein können.
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