Delete Search...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-04-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193204149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-04
- Tag1932-04-14
- Monat1932-04
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1932
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Riesaer D Tageblatt D -Mnschrist und Anzeiger lElbebtatt «rr-Aruekrri. v°st ch°«°n,« Lägsdlatt Nies». TreSden 1530. Fernruf RL Das Rtssaer Lageblatt ist da? zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmanpschaft Girokaffe: Postfach Nr. 52. Großenhain, des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, dx» Rate« der Stadt Riesa, Riesa Nr. 52. des Finanzamts Riesa und der HanptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 87. Donnerstag, 14. April 1982, aberrvs. 85. Jährst. Da« Riesaer Lageblatt erscheint fede« La« abend« '/,« vhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. veiugStzretS, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug MM. 2.1« «inschl. Postgebühr (ohne ZustellungSgebühr). Für den Fall de« Eintreten« von Produktion«oerteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir un« da« Recht der Prsir- ««Höhung und Nachforderung vor. Aneetge« für die Nummer de« Au«gabetages sind bi« S Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Geuiähr für da; Erscheinen an bestimmten Tagen und Plötzen wird «richt übernommen. Grundpreis für die 3S mm breite, S mm hohe Grundschrist-Zeile (k Silben) 25 Gold-Pfennig«; di« SS mm breit« Reklamezeile 100 Gold-Pfennige: zeitraubender und tabellarischer Satz 50'/, Aufschlag. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, dec Lieferanten oder der'BeförberungSein'richtungrn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise». RstattoesSdruck und Verlag: Langer « Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goettzeftratz« »st Brrantwortlich für Redaktion: Heinrich llhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa SSWSSSS—«SSSSSSSSSSS—WSiMiWSSW» i ' 'MMowamm—mm- Vie Nullösung Ser 8K imü 88 im keicii. ver kkicNsvrSsiüent unlerreicimel eine stlMverorünung aer keicstdregierung. Amtlich wird vekanntgegeben: Die Sturmabteilungen (SA ), Schutzstaffeln sGS.s «ub sonstigen militärischen Organisationen der NSDAP, sind gestern nachmittag durch eine Verordnung des Reichspräsi denten ans Grund des Artikels 18 der ReichSverfaffnng auf gelöst worden. Die Reichöregicrnng hat dem Reichspräsi denten diese Maßnahme einstimmig empfohlen. Wie wir ergänzend erfahren, erfolgte das Verbot der SA. und SS- auf Grund des Artikels 18 für das ganze Reich. Die Konferenz der Ländcroertreter, die gestern nachmittag getagt hat, ist von der Reichsregiernng informiert worden nnd hat sich vor allem mit den Ausstthrnngsbestim- mnngen beschäftigt. Die Notverordnung mit den Ausfüh- rungsbestimmunge» wird noch heute abend veröffentlicht werden. * MMINW i» MMWkülkN M MlW »kl StmlMMitSk. Vom 18. April 1932. Auf Grund des Artikels 4b Abs. 2 der Neichsversassung virb folgendes verordnet: 8 1. Sämtliche militärähnlichen Organisationen der Natio nalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, insbesondere die Sturmabteilungen sDA.f, die Schutzstaffeln (SS I, mit allen dazu gehörigen Stäben und sonstigen Einrichtungen, ein schliesslich der SA.-Beobachter, SA -Reserven, Motorstürme, Marincstttrme, Reitcrstürme, des Fliegerkorps, Kraftsahr- korps, Sanitätskorps, der Führerschnlen, der GA.-Kaserncu und der Zeugmeistereien werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst. (1) Die zur Zeit der Auflösung im Besitz der aufge lösten Organisation ober eines ihrer Mitglieder befindlichen Gegenstände, die dem militärähnlichcn Zwecke der Organi sation gedient haben oder zu bienen bestimmt gewesen sind, tonnen polizeilich stchergesiellt werden. Auf Verlangen des Reichsministers des Innern muh dies geschehen. sS) Gegen die polizeiliche Anordnung ist die Beschwerde im Dienstaufsichtswcge zulässig. Eine auf Verlangen des Reichsministers des Innern angeordnete Sicherstellung kann nur mit seiner Zustimmung abqeändert werden. <3) Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder Be schädigung sichcrgestellicr Gegenstände sind ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden durch vorsätzliches Handeln ver ursacht ist. slf Wer sich an einer Organisation, die aus Grund dieser Verordnung aufgelöst worden ist, als Mitglied be teiligt oder sie aus andere Weise unterstützt oder den durch die Organisation geschaffenen organisatorischen Zusammen halt weiter aufrecht erhält, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. <2f Neben der Gefängnisstrafe kann ans Geldstrafe er kannt iverden. fSf Gegenstände, di« nach der Auslösung der Organisa tion für die Zwecke der aufgelösten Organisation oder der Ersatzorganifation gebraucht oder bestimmt sind, können cingezogen oder unbrauchbar gemacht werden, auch wenn sie weder dem Täter noch einem Teilnehmer gehörcn. s4) Kann eine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so kann ans di« Einziehung oder Unbrauchbar machung selbständig erkannt werden. 8 1- sl) Diese Verordnung tritt, mit Ausnahme deS 8 3, mit ihrer Verkündung in Kraft; 8 3 tritt mit dem »weiten Tage nach der Verkündung in Kraft. <2f Di« Mr Durchführung dieser Verordnung erforder lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlaßt der Reichs Minister des Innern. Berlin, den 18. April 1932. Der Reichspräsident gez. v. Hindenburg Der Reichskanzler gez. Dr. Brüning Der Reichsminister des Inner» Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt gez. Gro«ner Reichs wehrminister Der Reichsminister der Justiz gez. Dr. Joel. * z» rmMiW in 8rmsm« fks MMWck» m Mmi in Ltuisiiinilii. Vom 13. April 1932. Aus Grund des 8 1 Abs. 2 der Verordnung deS Reichs präsidenten zur Sicherung der Staatsautorität vom 13. April 1932 fReichsgefetzbl. I S. 175) wird hiermit ver ordnet: 8 1- Soweit bei der Durchführung der Auslösung der im 8 1 der Verordnung bezeichneten Organisationen SA.-Heime oder ähnliche Einrichtungen aufgelöst werden, in denen Mitglieder der ausgelösten Organisationen wohnen, ist da für Sorge zu tragen, daß diese Personen nicht der Obdach losigkeit verfallen. Die Polizeibehörde hat ihnen zu diesem Zweck entivcdcr ein« angemessene Räunrnngsfrist zu setzen, di« ihnen di« Erlangung einer ander«« Unterkunft g«stattet, oder im Benehmen nrit den Behörden der öffentlichen Für sorge dafür Sorge z» tragen, daß sie eine andere Unter kunftsmöglichkeit erlangen und für «ine angemessen« Ueber- gangszeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. 8 2- Der polizeilichen Sicherstellung gemäß 8 2 der Verord nung unterliegen insbesondere sämtliche zum Dienstanzng der SA. gehörenden Nekleidungs- und AuSriistungsgegcn- stände, einschließlich der Abzeichen, wie sie im einzelnen auf S. 195 ff. der Dienstvorschrift für di« SA. aickgeführt sind. Der Sicherstellung unterliegen ferner die Fahnen und Standarten, sowie alle sonstigen Gegenständ«, die den mili tärähnlichen Zwecken der Organisation gedient haben oder zu dienen bestimmt waren, wie z. B. Flugzeuge. Kraftiahr- zeuge, sonstige Mittel zur Bewerkstelligung de« Nachrichten- nnd Relaisdienstes. SanitätSmaterial. Instrumente der Svielmanns- und Mnfikzügc, Feldküchen, Zelte. Berlin, den 13. April 1932. Der Reichsminister des Innern. Mii Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt Gro « ner, Reichswehrminister. * Ak WM« Ükk SkslWW. X Berlin. Die Sturmabteilungen. Schutzstaffeln und sonstige militärähnliche Organisationen der NSDAP, sind beute durch eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Art. 18 der Reichsverfassung aufgelöst worden. Die Reichsregierung hat dem Herrn Reichspräsidenten diese Maßnahme einstimmig empfohlen. Die Auflösung dieser Organisation«« ist gemäß d«n Grundgesetzen deS staatlichen Lebens notwendig. um Vie öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und die StaatSantorität vor weiteren schweren Beeinträchtigungen zu bewahren. Die genannten Organisationen sind, wi« bekannt, in allen äußeren Dingen bis in Kleinigkeiten den militärischen Formationen nachgebildct. Sie stellen ein Privatheer dar, ein Parteiheer, wenn auch zum Teil unbewaffnet. Hundert tausende sind bei unbedingter Befehlsgebundenheit »nm Teil mit kasernenmäßiger Unterbringung in AktionSgrupven ge gliedert, die wie militärische ober polizeiliche Mannschaften anstreten können und ausgetreten sind. Auch obn« schwere Waffen können solche Gruppen jederzeit Gewalthanblnngen dnrchführen nnd Teile der Bevölkerung unter den Druck eines Zwanges stellen. Schon das Vorhandensein einer solchen Kampsorgauisa- tion, die einen Staat im Staate bildet, ist ein« Onelle steter Reunrnhignng für die friedliche Bürgerschaft, die im Schutz« der Gesetze ihrer Beschäftigung nachgeht. Es ist ausschließ lich Dache des Staates, eine organisierte Macht zn unterhal ten. Sobald eine solche Macht von privater Seite organi- siert wird und der Staat dies duldet, besteht bereits Gefahr für Ruhe nnd Ordnung. Die ruhigen BevölkernngSkreiie können eine solche natnrgemäß einseitig und parteimäßig aufgestellte Organisation nicht ertragen. Die Entwicklung führt folgerichtig zn Zusammenstößen und letzten Endes zu biirgcrkricgSähnlichcn Zuständen. Bei einer solchen Ent wicklung würde der Staat die Achtung, die er für seine verfassungsmäßigen Einrichtungen, insbesondere für Mili tär und Polizei fordern muß, verlieren. Nun sind von den Führern der aufgelösten Organisatio nen LegalitätSerklärnngen abgegeben worden. Selbst wenn solche Erklärungen völlig ernst gemeint sind und hinter ihnen der Wille steht, an der Gesetzmäßigkeit festznhalten, so ist doch unzweifelhaft, daß in einem Rechtsstaat bk« Gewalt lediglich bei den verfafsnngSmäßigen Organen deS Staates selbst »rgauisiert sei« bars. Jede private Gewaltorganisa tion kann deshalb ihrem Wesen nach keine legale Einrich tung fein. Es besteht auch die Gefahr, daß eine solche, nach allen ihren Einrichtungen nnd Vorschriften auf den Kampf im Innern eingestellte Organisation eines Tages die Partei selbst in die Illegalität hineinrcißcn würde. Dir Führer dieses Privathecres müssen, gerade in dem Bestreben, mili tärisch zu arbeiten und hierbei Besonderes zu leisten, die Partei notwendigerweise mit der Staatsstthrung und den Machtmitteln des Staates in Konflikt bringen. Davon abocseben waren bei den aufgelösten Organisa tionen zahlreiche schwerwiegende Ordnunaswidrigkeitcn nnd Ueberarilse festzustellcn. Diese haben grösste Beunruhigung in weiteste Bolkskreisc getragen. Polizeiliche und gericht liche Stellen lind mit der Prüfung von umfangreichem Material besaßt. Ter Ausgang dieser Verfahren braucht aber nicht abgewartet zu werden, da die Auslösung der Orga nisationen aus staatspolitischen Gründen erfolgt und von dem Ergebnis der Untersuchung, ob und in welchem Umfange strafbare Handlungen einzelner begangen worden sind, völ lig unabhängig ist. Die Maßnahme der Auflösung dient der Staatserhaltung selbst. Sie entspringt einer streng überparteilichen, nach allen Seiten gleiches Maß anweudenden Einstellung der Reichs führung. Es gebt nicht um Parteien oder Regierungen, es geht um den deutschen Staat selbst. Keine Reichsregierung kann es dulden, daß irgendeine Partei den Versuch macht, einen Staat im Staate zu bilden und sich Machtmittel schasst, durch die sie in der Lage wäre, unter Umständen ihre Ziele auch mit Gewalt durchzusetzen. Auch der Rote Front kämpferbund ist im Jahre 1929 der Auflösung verfallen, weil er eine Gefahr für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung geworden war. Wenn der Staat seine oberste Autorität als Hüter des Gesetzes, als Schützer friedlicher Staatsbürger vernachlässigt, so ist er in Gefahr, der Anar chie zu verfallen. Dieser ernste Gesichtspunkt verdient i» der gegenwärtigen Notzeit höchste Beachtung. Wir müsse» in den kommenden Monaten gegen die Wirtsckun'tenot mit tatkräftigen Mitteln angehen: wir muffen in schicksalhaften außenpolitischen Verhandlungen um Lebensrecht und Frei heit kämpfen. Die erste Bedingung für das Gelingen der Rettungsaktion ist das Vertrauen des deutschen Volke« in die Festigkeit seiner staatlichen Verhältnisse. TaS deutsche Volk lebt unter einer freiheitliche» Ver fassung. Freiheit kann aber nicht gedeihen ohne Ordnung. Im Interesse der Ordnung maß volle Klarheit darüber ge schaffen «erden, daß s« Deutschland der Staat uud nur d«r Staat mit fester Hand Recht und Gesetz ausrechterhält. Die Reichsregierung weiß sich in der Auffassung der Lag« mit der große» Mehrzahl der Länderregierungeu einig. St« ist fest entschlossen, auch in Zukunft gegen jeden Versuch, einen Staat im Staat zu bilden, ohne Ansehen der Person und der Partei mit allen Machtmitteln detz Staates rücksichts los einzuschreiten. Die Auflösung der «ilitärähulich« Orgauüatioueu der NSDAP, soll nach den Anweisungen des Reichsministers d«S Innern ohue Härte durchgesührt werden. Die NSDAP, selbst wird durch die Verordnung nicht berührt. Ihr steht im Rahme« der Gesetz« die gleiche Betätigungssreiheit ,« wie alle« andere« Parteien. Ueber allen Parteien aber steht daß deutsche Vaterland. Seinem Wohle zn dienen, ist der oberste Grundsatz d«s Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregiernng. * Smhse« u»D tz« SA Verbot Dresden, 14. April. Auf Anfrage wird uns mitaeteilt, daß Innenminister Richter an der Besprechung der Länder über die Auflösung der SA nicht teilgenommen hat, weil die Sächsische Regie rung erfahren hatte, daß die Entschließung der Reichsregie rung bereits endgültig feststand. Vie Dresdener Polizei stellte Mittwochabend Im Zusam menhang mit dem Reichsverbot der SA und SS die Vorräte der Zeugmeisterei am Aerdinandplah sicher. Die Aktion ist ohne Schwierigkeiten und Zwischenfälle verlausen. Die Stadt ist ruhig. Die SA-Keime In Görlitz, Lelpig und Lhemnih wurden polizeilich geschlossen. * W MW Killers. Vertin. sFunkfpruch.s Adolf Hitler hat zn dem LA-- «ud DS.-Berbot einen Aufruf erlassen, in dem er die ehe maligen Kameraden der SA und «S. aussordcrt, als Partei genosse« ihre Pflicht zn erfüllen, indem sic sich in den Sek tionen und Ortsgruppen zur politischen Wahlarbcit freiwil lig mehr als je zuvor zur Verfügung stellen sollen. Gebt, so heißt es weiter, den augenblicklichen Machthabern keinen Anlaß, unter irgendwelche« fadenscheinigen Vorwände» die Wahlen auözusctzen. Wenn Ihr Eure Pflicht erfüllt, wird dieser Schlag des Generals Groener durch unsere Propa ganda tansendfach auf ihn selbst und seine Bundesgenossen »urüeksalleu. Aus Str WM. ilusMssskil. )l Köln. Wie der .Westdeutsche Beobachter" mitteilt, ist der bisherige Hitlerjugendfukrer Wilhelm Katzser lKöin) aus der Hitlei jugeud sowie aus der Nationalsozialisti schen Deutschen Arbeitrroartei ausgeschlossen worden.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page