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Zwönitztaler Anzeiger : 13.07.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-07-13
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188907136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-07
- Tag1889-07-13
- Monat1889-07
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 13.07.1889
- Autor
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iimWckr Lilzeijser. Loealblatt für Zwönitz, Niederzwömtz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Bnrgftädtel, Affatter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grttnhain, Thalheim n. f. w. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Redaction, Druck und Eiaenthum von E. B. Ott in Zwönitz. 44. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Son,«abend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für I Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion oeträgt für die dreigespaltene EorpuSzeile oder deren Raum lO Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des BlatteS angenommen. 82. Sonnabend, den 13. Juli. j 1889. Bekanntmachung. Die Eröffnung des Betriebes auf der norinalspurigen Secundäreisenbahn von Stollberg nach Zwönitz betreffend. Das Finanzministerium hat beschlossen, die normalspurige Secundäreisenbahn von Stollberg nach Zwönitz am 15. Juli dfs. Js. dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. An der genannten Bahnlinie befinden sich außer den beiden Anschlußbahnhöfen Stollberg und Zwönitz die Haltestellen für Personen- und Güterverkehr Oberdorf—Beutha und Affalter. Die Leitung des Betriebes der neuen Bahnstrecke erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf die Bauangelegenheiten und die Regelung der auf Besitzverhält nisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanz- rath vr. Kürsten. Dresden, am 11. Juli 1889. Finanz-Ministerium. Frhr. von Könneritz. Müller. Bekanntmachung Die Theilnehmer an der Bahneinweihung Stollberg-Zwönitz werden hierdurch ersucht, sich kommenden Sonntag Vormittag vor 10 Uhr auf dem Bahnhofe hier einsinden zu wollen. Diejenigen, denen die bestellten Fahrkarten nicht zugestellt werden können, werden ersucht, dieselben am Sonntag vor Abfahrt des Zuges nach Stollberg auf dem Bahnhöfe bei Herrn Bräutigam in Empfang zu nehmen. Zwönitz, den 12. Juli 1889. Der Stadtrat h. vr. Rühl. Bekanntmachung. Die für die Wasserbeschädigten hier eingegangenen Beträge im Betrage von 77 Mk. 20 Pfg. sind heute an daS Hülfscomitee für die Wasserbeschädigten in Reichenbach und Mylau abgesandt worden. Die über die Sammlung der Gelder ergangenen Acten liegen 8 Tage zur Einsicht hier aus. Zwönitz, den 12. Juli 1889. Der Gtadtrarh. —— — vr. Rühl. Bekanntmachung. Diejenigen, welche au- der Stadtbibliothek Bücher entnommen haben, werden hiermit aufgefordert, dieselben am kommenden Sonntag, den 14. Juli, in den Vormittagsstunden von 10—12 Uhr, wegen der bevorstehenden Revision und anderweiten Einrichtung der Bibliothek, zurückzugeben. Der Tag der Wiederausgabe der Bücher wird später bekannt gegeben. Bücher, welche nicht zurückgegeben werden, werden durch einen Boten, welcher 5 Pfg. Botengebühr zu beanspruchen hat, von den Inhabern der Bücher abgeholt. Zwönitz, den 9. Juli 1889. Der Gtadtrath. vr. Rühl. Bekanntmachung. Am 1. Juli a. e. ist der II. Termin diesjähriger Hundesteuer fällig. Alle Diejenigen, welche am Beginn dieses Jahres im Besitze eines steuerpflichtigen Hundes gewesen sind und nicht bereits den II. Termin bezahlt haben, werben hiermit aufgefordert, längstens am ÄÖ. Juli a. c. die Steuer in unserer Stadttasse, welche Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags Vormittag- von S—LL Uhr und Nachmittags von 2—5 Uhr geöffnet ist, zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist ist gegen Säumige das Executionsverfahren einzuleiten. Im Anschluß hieran wollen wir noch auf nachfolgende Bestimmungen unseres Regulativs über Erhebung der Hundesteuer im Bezirk der Stadt Zwönitz vom 15. August 1887 Hinweisen. 8 4. Für junge Hunde, die im Steuerjahr geboren worden sind, ist für das Stellerjahr keine Steuer zu entrichten. Auch die jenigen Hunde, die bei Eintritt des Steuerjahres noch gesäugt werden, sind auf das Steuerjahr steuerfrei. 8 5. Für jeden versteuerten Hund wird bei der ersten Steuerbezahlung eine Steuermarke verabfolgt, welche am Halsbande des betreffenden Hundes halt- und sichtbar zu befestigen ist. 8 6. Wird ein Hund, für den erst die halbe Steuer entrichtet ist, noch vor Ablauf des zweiten SteuertermineS nach auswärts verkauft, so ist für denselben auch am zweiten Termine die Steuer zu bezahlen. 8 7. Bei Veräußerung von Hunden ist der neue Besitzer von Entrichtung der Steuer auf das laufende Jahr frei, dafern ihm von dem Verkäufer die betreffende Marke mit verkauft und übergeben worden ist, außerdem hat der Käufer die Steuer auch aus das laufende Jahr zu entrichten. Der Verkäufer eines Hundes ist berechtigt auf die ev. zurückbehaltene Marke einen anderen Hund zu halten. Dasselbe ist der Fall, wenn ein Hund während der Zeit, auf welche die Steuer entrichtet ist, stirbt. 8 8. Wird ein Hund mit Marke aus einem Orte, wo ein niedriger Steuersatz besteht, nach hier überführt, so ist für denselben der zur Erfüllung des hiesigen Steuersatzes nöthige höhere Betrag unaufgefordert binnen acht Tagen, vom Tage der Überführung an ge rechnet, anher zu entrichten. 8 0. Geht die gelöste Marke verloren, so ist gegen Erlegung einer Gebühr von 1 Mark 50 Pf. eine neue Marke zu entnehmen. Zwönitz, den 21. Juni 1889. Der Gtadtrath. vr. Rühl. - >.
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