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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.11.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-11-22
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193511229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19351122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19351122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1935
- Monat1935-11
- Tag1935-11-22
- Monat1935-11
- Jahr1935
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.11.1935
- Autor
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Riesaer Tageblatt und Arrrelger fEüMM mr Amchm). Lageblatt Riesa. ° Dresden 1580. Fernruf Nr. 20. Da» Miefaac Lageblatt ist da» zur Baröffratlichung der amtlichen Bekanntmachungen der LmtShauptmannschast «irokasse: DoMaL Nr. 52. Großenhain. d»s Finanzamt» Mela und des LcnruttollomtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Riesa Nr. 52 Fr 272 - Freitag, SS. November 1S3S, abends 88. Jahr». Da» Riesaer Tageblatt erscheint irden Tag abend» '/,« Uhr mit Ausnahme der Gönn- und Festtage. Bezugspreis, bet Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark, ohne Zustellgebühr» durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellgebühr), bet Abholung in der Geschäftsstelle Wochenkarte l6 aufeinanderfolgende Nr.) 55 Pfg., Einzelnummer 15 Pfg. An,eigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben,- eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die gesetzte 4» mm breite mm.Zeile oder deren Raum 8 Npf., die 99 mm breite, S gespaltene mm.Zeile im Textteil 25 Npf. sGrundschrtft: Petit 8 mm hoch). Ziffergcbühr 27 Rpf., tabellarischem Satz 50°/. Aufschlag. Bet fernmündlicher Anzetgen-Bestellung oder fernmündlicher Abänderung eingesanbter «nzetgentexte oder Probeabzüge schließt der Verlag die Inanspruch nahme aus Mängeln nicht drucktechnischer Art auS. Preisliste Nr.». Bet Konkurs ober Zwangsvergletch wirb etwa schon bewilligter Nachlaß hinfällig. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand ist Niesa. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen usw. entbinden den Verlag von allen eingegangenen Verpflichtungen. Geschästsstelle: Riesa, Goetheftraße 5». Aus -em Wege rum volksnahen Recht Vie Groben Senate des Reichsgerichtes berufe« )s Leipzig. Die auf Grund de» Gesetze» zur Aende- rung von Vorschriften des Strafverfahrens und des Ge- rtchtsversassungsgefctzeS vom 28. Juni 1935 beim Reichs gericht zu bildenden beiden Großen Senate wurden am Donnerstag in einem eindruckvollen Staatsakt durch den Reichoiustizminister Dr. Gürtner, der mit den Staatssekre tären Dr. Freister und Dr. Schlegelberger nach Leipzig gekommen war, feierlich berufen. In der durch rote Vorhänge abgeschlossenen, mit Grün und den Neichsfarben würdig geschmückten großen Wandel- Halle des Reichsgerichts hatten die Mitglieder des Reichs gerichts und der Rcichsanwaltschaft sowie die Rechtsanwälte beim Reichsgericht in ihren roten Roben zu beiden Setten des Rednerpult» Platz genommen. AlS Ehrengäste wohnten der Feier neben den Spitzen der Leipziger Behörden u. a. die Rektoren der Universität und der Hochschulen, der Kom mandeur der 14. Division, Generalleutnant Kreß von Kres- senstcin und Oberführer Fichte, SA.-Briqade 85, sowie Männer der juristischen Wissenschaft und Praxis und 86 alte Mitkämpfer des Führers bet. die damit die enge Verbundenheit der Rechtspflege mit Staat und Partei zum Aufdruck brachten. Bcetbovensche Klänge, vorgetragen vom Gewandhausbläserquintett. gaben der Feier den würdigen Auftakt. Hierauf ergriff MNSUkWMlWeni Sr. Simse da» Wort zu seiner Ansprache, in der er u. a. anSstthrte: Zum erstenmal empfängt da» Reichsgericht den Bekuch eines RcichSministerS der Justiz, dem alle deutschen Ge richte. alle deutschen Siaatsanwaltichaften, alle Ltrafvoll- zugsbehörden in Deutschland unterstehen. Die Vereinigung d-r gesamten deutschen Rechtspflege in der Hand beS Rei. chcs ist eine Dat, die wir nächst dem Genius des Führers Ihnen. Herr Minister, verdanken. Wir grüßen in Ihnen, Herr Minister, zugleich den Mann, den der Führer mit der gewaltigen Ausgabe betraut bat, dem Dritten Reich ein neues Recht zu schassen. In unserer Tagesarbeit können wir vielleicht mehr als andere erkennen, welche gewaltigen Leistungen die Gesetzgebung bereits in den ersten Fahren vollbracht hat, um alte Schä den zu heilen nnd ein Recht zu schassen, daS den Bedürf» nisten der Gegenwart und ureigensten deutschen Wesen» entspricht. Voll Vertrauen nnd Zuversicht sehen wir den mächtigen Bau der Gesamtresorm des dentschen kttechts enipcrstcigcn. Daß das Reichsgericht, sei eS unmittelbar, sei es durch Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse des Ministeriums nnd der Akademie sür deutsches Recht, an den neu entstehenden Gesetzen mitarbeiten darf, ist uuS eine besondere Freude. Ein besonderer Anlaß hat Sie, Herr Minister, heute zu uns geführt. Sie find zu unS gekommen, um die Mit glieder der Großen Senate des Reichsgerichts zu erncnuen nnd seierlich zn verpflichten. Das Reichsgericht ist geschaffen worden, am die deutsche Rechtssprechung nach langer Zer- tplitternng zu einer Einheit zusammenznschlicßeu. Die führende Stelle, die ihm zugewiesen ist, erfordert, daß Zweifeln und Meinungsverschiedenheiten zwischen den ver schiedenen Gliedern des Reichsgerichts, den einzelnen Senaten, nach Möglichkeit vorgebeugt und dort, wo sie ent stehen, schnell und sicher einer einheitlichen Auffassung Gel tung verschosst wird. Die Mängel des bisherigen Rechts waren längst er« kann«; dem Dritten Reich ist cs auch hier Vorbehalten ge- klieben, diese zu beseitigen. Fn Zukunft werden die großen Senate des Reichsgerichts berufen sein, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, wenn ihr Spruch zur Fortbildung des Recht» oder zur Sicherung einer ein heitlichen Rechtssprechung geboten erscheint. Damit ist fetzt gesichert, daß die Verschiedenheiten der Auffassungen, für die auch das klarste Gesetz immer noch Raum lasten wird, alsbald durch einen mit höchster Autorität ausgestatteten Richterspruch ausgeglichen werden. Mit allen Angehörigen des Reichsgerich«», ja mit allen dentschen Richtern weiß ich mich in dein heißen Wunsch einig, daß die Großen Senate sich der hoben Ausgabe, die ihnen gestellt ist, gewachsen zeigen werden. WsssMUN in Mr vr. MtM hielt bet der Einführung der Großen Senate des Reichs gerichtes eine längere Rede, in der er ausführte: Seit der Nebernahmc der Macht durch den Ratioaalsoziatismus be» mühen wir «ns, bas deutsche Recht aus allen Gebiete« auf der Grundlage der uat-soz. Weltauschauuug M erneuern. Diese Aufgabe kann der Gesetzgeber allein nicht erfüllen, er mnß sich mit dem Richter teile«, der da» Recht anwenbet. Das Oberste Gericht des Deutsche« Reiches steht deshalb bei der Erneuerung des Rechtes i« rwrderster Linie. Da» Ge setz vom 28. Funi 11)85 führt da» auch deutlich aus. Heute hat jeder Richter die Aunwuduua baS Rechtes «ach den Grrmdanschauunge« aus««richte», die baS deutsche Voll seit seluer Einigung neu gewänne« hat und um bereu Festigung und Vertiefung wir nns täglich bemühen. Das Reiwsgesetz hat darüber hinaus «och zwei besondere wichtige Ansgabcn. Es ist wie bisher der Hüter der Einheit des Rechtes i» alle» dentsche» Gaue« und innerhalb seiner eigenen recht« sprechenden Kollegien, seiner Senate. Die innere Einrich- tung de» Reichsgerichtes ist durch die Errichtung der Großen Senate beweglicher gestaltet worden. Tee Großen Senate bestehen anü dem Präsidenten und dem Bizepräfl, deuten als ständige Mitglieder und sieben Mitgliedern des Gerichtes, von denen alljährlich jeweils die Hälste aus scheidet. Durch diese persönliche Zusammensetzung glaubt der Gesetzgeber eine Gewähr für die Stetigkeit der obersten Rechtsprechung gegeben und die Gefahr irgend einer Er starrung gebannt zu haben. Die Großen Senate treten in Tätigkeit, wenn innerhalb des Reichsgerichtes selbst über eine Rechtsfrage verschiedene Auffassungen bestehen, und haben die Aufgabe, in diesem Fall in kurzer Zeit und autoritär zu entscheiden. Da» Tätigkeitsgebiet deS Obersten Gerichtshöfe» über haupt nnd der Großen Senate ivird in der nächsten Zuknnst wokl umfangreicher sei« al» iu der jüngsten Vergangenheit, jedenfalls aus den Rechtsgebieten, deren Erneuerung mit dem Wandel weltanschaulicher und sittlicher Grunbausfas- sung in unmittelbarem Zusammenhang« stehen. DaS gift in diesem Augenblick im besonderen Maße vom Strafrecht. Wie schon aus den Gesetzen ersichtlich ist. die bisher zur Erneuerung de» Strafrechtes erlassen wurden, wird im künftigen deutschen Strafgesetzbuch die Fasiuug der Tat bestände in sehr vielen Fällen derart sein, daß sie dem Richter eine größer« Freiheit und damit freilich auch eine größere Verantwortung bei der unmittelbaren Anwendung des Gesetze» gewährt. DaS ist aber nicht die Hauptsache. De« Richter wird vielmehr — und da» ist schon geltende» Recht — die Ausgabe zugewiefen, durch entsprechende An» Wendung des Gesetzes aus dem Gebiete der Rechlschüpsung eine Tätigkeit zu entsalten, die ihm «ach dem bisherigen Recht versagt gewesen ist. Wenn künftig eine Handlung nach dem Gewissen des Volkes als unerlaubt, rechtswidrig, strafbar empfunden wird, und eS findet sich kein Gesetz, das aus diese Handlung unmittelbar zutrisst, so darf der Richter freilich nicht nach freiem Ermessen den Täter schuldig sprechen und eine Strafe verhängen. DaS würde eine völlige Loslösung de» Richters vom Gesetz bedeuten. Sondern der Richter bat in diesem Falle zu prüfen, ob der Rechtsgcdanke, der die Be sirasnng dieser Handlung fordert, im Strafgesetz einen sichtbaren Ausdruck gefunden hat. Trifft da» aber zu, und nur dann, wenn diese Voraussetzung gegeben ist, dann soll er das Gesetz anwcnden. dessen Grundgedanke auf die Tat am besten zutrisst. Wir müssen «ns darüber völlig in, klaren fein, daß die Methode der Rechtsfindung, wie sie dem Gesetzgeber vorschwebt, etwas grundsätzlich anderes ist ul» bi« Auslegung im bisherigen Sinne. Das deutsche Volk und die deutsche Rcichoregiernng haben zu ihrem obersten Gerichtshof das Vertrauen, das er auch aus dem Wege der Rechtsfindung der ihm zugedachten Aufgabe gerecht werde» Anschließend an seine Rede berief der Minister die Mit glieder der beiden Großen Senate und überreichte jedem einzelnen Mitglied mit Handschlag die Verufungsurkunde. Reichsjnftizmiuifter Dr. Gürtner beschloß den feierlichen Akt den folgenden Worten: .Meine Herren, Sie habe« vorhin aus dem Munde Fhres Herr«, Präsidenten das Ge- löbuis ausgesprochen, daß die Mitglieder der Großen Senate sich mit allen Kräften den höchsten Ausgaben widmen werden, die einem Richter gestellt werden können, nnd daß Sie auch iu diesem Amt nur ei« Wunsch beseelen wird, de« Führer und seiuen Gesetzen nnd dem deutschen Volk zu diene» Meine sehr verehrten Herren, wir machen »ns diese» Gelöbnis sür unsere Arbeit zu eigen. Unsere Arbeit bis zum letzten Atemzuge dem deutschen Recht und deutschen Volk, unsere Treue dem Führer!" Das dreifache Sieg Heil auf den Führer klang i« de» beiden Liedern der Deutschen aus. Vie »em «roßei Semte setzen sich wie folgt zusammen: Mitglieder des Großen Senates sür Zivilsache» Senatspräsident Dr. h. e. Oegg, Senatspräsident Dr. Flad, SenatSpräsident Freiherr von Richthose«, Rcichsgcrichtsrat Dr. Günther, Reichsgerichtsrat Dr. Lindemaicr, ReichSgerichtSra» Kolb, ReichsgcrichtSrat Rusch. Mitglieder des Großen Senats sür Strassacheur SenatSpräsident Dr. Witt, RcichSgerichtSpräsident Niethammer, RcichSgerichtsrat Bogt. ReichSgerichtsrat Dr. Schultze, Reichsgerichtsrat Schmitz, ReichSgerichtsrat Dr. Tittel, Rcichsgcrichtsrat Scllmer. Die Einberufungen im Jahre 1S3K AelW Kn MzMiliMWiLl M MWW für die nächste« hierzu herauftehenden Fahrgäng« )l Berlin. Die Jahrgänge, die vom Herbst 1886 an ihrer ReichsarbeitSdienstpslillu und Wehrpflicht, oder letz terer allein, zu genügen haben, sind: Fahrgaug 1916. Er Kat den halbjährigen ReichsarbeitSdienft iu» Wiuter 1886 87 oder im Sammer 1987 zu leisten. Der aktive Wehrdienst ist von den tauglich l und ll Be fundenen in einjähriger Dienstzeit zum Teil in dem im Herbst 1887, znm Teil in dem im Herbst 1838 beginnenden Ansbildungsjahr zu leisten. Die Verteilung auf die beiden NnSbildungSjahre wird Im allgemeinen nach dem Geburtsdatum vorgenommcn, so daß also die in den ersten Monaten des Fahre» 1816 Gebo renen im ersten, die übrigen im zweiten Ansbildungsjahr eingezogen werden. Die Bedingttanglichen werden im allge meinen vom Herbst 1987 an in zweimonatigen Uebungen bei Ergänzungseinheiten militärisch ausgebildet. Fahrgaug 191«. Sr wird vom Sommer 1986 an im Verlaufe der näch sten 8 Fahre in zweimonatigen Uebungen bei Ergänzungs einheiten militärisch ausgebildet, unterliegt aber nicht der RetchSarbettSdienstpfltcht. In Ostpreußen wird auch der Fahrgang 1911 vom Herbst 1986 an noch znm aktiven Wehrdienst herangezogen. Er unterliegt aber ebenfalls nicht mehr der ReichsarbettS- dienstpflicht. Die vorstehend genannten Jahrgänge werden im Früh- fahr 1936 gemustert und hierzu i« Winter 1935/86 von den polizeilichen Mcldebebörden erfaßt und in die Wehrstamm rolle ausgenommen. Die Angehörigen dieser Jahrgänge werden durch öffent liche Bekanntmachung aufgcsordert werden, sich zn dickem Zweck persönlich bei den genannten Behörden anzumclden. Für die im Ausland lebenden Angehörigen dieser Jahr- gänge wird daS Heranziebcn znm ReichSarbeitSdienst und aktiven Wehrdienst noch gesondert geregelt. Für die Jahrgänge 1911 nnd 1915 lin Ostpreußen auch 1916), die im Sommer 1935 gemustert worden sind, ist die Ableistung der ReichSarbeitSdienstpslicht und der Wehr pflicht. oder letzterer allein, erst zum Teil festgelegt. Soweit die» noch nicht geschehen, gilt folgende Regelung: Jahrgang 1914. Die wehrfähigen Angehörigen dieses Jahrganges, dir im November d. IS. noch nicht eingestellt, sondern der Er- sabreserve 1 zugeteilt worden sind, werden, soweit sic taug lich l oder ll befunden sind, im Herbst 1936 znm einjährigen aktiven Wehrdienst auSgeboben werden. Soweit sie bedingt tauglich sind, werden sic im Jahre 1836 i„ zweimonatigen Hebungen bei Ergänzungseinheiten militärisch ausgebildet werden. Jahrgang 1915 Dl« wehrfähigen Angehörigen diese» Jahrganges leisten zur Zeit oder im Sommer 1986 den halbjährigen Reichs- arbeitSdicnst. Von den tauglich l und ll Befundenen wird voraussichtlich nur ein kleiner Teil im Herbst 1936, der grö ßer« Teil erst vom Herbst 1937 an zum einjährigen aktiven Wehrdienst eingezogcn werden. Die Vertcisnng aus die beiden Einstcllungsjahre wird wie beim Jahrgang 1916 vorgenommcn werden. Die be dingt Tauglichen werden in dem im Herbst 1936 beginnen, den AnSbildnngSsahr in zweimonatigen Hebungen bei Er- gänzungSetnbeiten militärisch ausgebildet. In Ostpreußen wird auch der Jahrgang 1916 ebenso wie der Jahrgang 1914 zum aktiven Wehrdienst hrrangezogen
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