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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 26.11.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-11-26
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191411267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19141126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19141126
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1914
- Monat1914-11
- Tag1914-11-26
- Monat1914-11
- Jahr1914
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MEkWiitl kür Zschopau und Umgegenv 82. Jahrgang Donnerstag, den 26. November 1914. 14« Erscheint Dieuttag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher aus gegeben und versendet. VierteljahrSpret» t Mark 20 Pfennige ausschließlich Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Voten, sowie allen Postanstalten angenommen Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Inserate werden mit 12 Pfennigen für die 4-gespaltene KorpuSztUe berechnet und bis mittags , 1 >/, Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden Tage- angenommen. Reklamen, dir 3-ge>paltene Zeile 30 Psg. Für Nachweis und Lfferten-Annabme 10 Pfennig« Extiagebühr Fernsprech-Anschluß Nr. 12. In Ergänzung von Ziffer 4 der Verordnung der kommandierenden Generäle vom 30. Oktober 1914 wegen Ueberwachung der Ulkkarten und Kriegsbilderbogen wird hiermit bekannt gemacht, daß auf den KriegsaosichtSpoftkarten an Stelle von Namen und Wohnort des Verlegers die von seiner Firma ordnungsmäßig angemeldeten Firmen- und Verlagszeichen zugelaffen werden, wenn sie bei Vorlegung der Postkarten dem Ministerium des Innern mitgeteilt worden sind. Dresden, den 24. November 1914. Ministerium deS Innern. In Oberförstcheu (Amtshauptmannschaft Bautzen) ist die Maul» und Klauen« seuche ausgebrochen. Dresden, den 23. November 1914. Ministerium des Jnueru. Sonntagsruhe vor Weihnachten betr. Mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachtsfest wird die Geschäftszeit im Haudeisgewerbe für die letzten vier Sonntage vor Weihnachten und zwar den 29. November, sowie den 6., 13. und 20. Dezember 1914, wie nachstehend unter G ersichtlich ist, festgesetzt. Zschopau, am 24. November 1914. Der Stadtrat. vr. Schneider G 1. Handel mit Fleisch und Fleischwaren, Trink«, Etz« und Materialwaren, einschließlich der Konditorwaren, Butter, Käse, Eier, grüner Ware und Delikatessen, sowie Kleinhandel mit Heiz« und Beleuchtungs« stoffen: 2. Handel mit Brot und weihen Bäckerwaren — jedoch ausschließlich der Konditorwaren —: 3. Handel mit Milch: 4 Handel mit allen übrigen Waren r f Vorm. '/«8—u. / ^»11—12 Uhr, sowie l nachm, /,L—v Uhr. f Von früh S bis / abends S Uhr. ) Vorm. u. s -/»»-'/-? Uhr ) nachmittags. 1 Vormittags II—S j Uhr abends. Viehzählung betr. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist am 1. Dezember s. I. eine Zählung der Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziege» vorzunehmen. Zu diesem Zwecke wird in den einzelnen Grundstücken des Stadtbezirks durch unsere Schutzmannschaft Umfrage gehalten werden und ergeht an alle Grundstücks« und Viehbesitzer hiermit das Ersuchen, den nachfragenden Beamten genaue Auskunft zu erteilen. Die Aufzeichnung der Pferde und Rinder erfolgt gleichzeitig für die Zwecke der Viehseuchen-Entschädigung, wie auch aus der Zählung die Unterlagen sür die Schlacht viehversicherung und Bullenunterhaltung gewonnen werden. Zschopau, am 25. November 1914. Der Stadtrat. vr. Schneider. R In Drebach (Amtshauptmannschaft Marienberg) und in Schlegel (Amtshaupt mannschaft Zittau) ist die Maul» und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 24. November 1914. Ministerium des Inner». Bis auf weiteres werden alle Versteigerungen von Hünten und Fellen im amtshauptmannschaftlichen Bezirke Flöha einschließlich der revidierten Städte verboten. Auf Befehl des stellvertretenden Königlichen Generalkommandos XII. Flöha, am 24. November 1914. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Aufnahme der Borriite von Getreide und Erzeug nissen der Getreidemiillerei. Anordnungsgemäß hat nach Maßgabe des Rcichsgesctzes vvm 20. Mai d. I. am I Dezember d. I eine zweite Aufnahme der Vorräte von Getreide und Er zeugnissen der Getreidcmüllcrci für menschliche und tierische Ernährung stattzufinden. Zu diesem Zwecke wird durch unsere Schutzmannschaft bei den Inhabern u) aller landwirtschaftlichen Betriebe, b) von Getreide-Mehl- und Schälmühlen, Bäckereien, Konditoreien, Nudel fabriken, Mälzereien und Brauereien, c) von Handelsbetrieben mit Getreide und Mühlfabrikatcn Hülsenfrüchten, Kolonialwaren, Furage, Futter, Schlacht- und Nutzvieh, und ä) von Personen- und Frachtfuhrgeschäften, Gasthäusern und Ausspannwirt schaften Nachfrage gehalten werden. Die Aufnahme erstreckt sich auf 1) Weizen auch Kernen (Spelz, Dinkel), Roggen, Menggetreide (Mengkorn), Mischfrucht (Getreide mit Hiilscnfrüchtcn gemischt), Hafer, Gerste (Brau- und Futtergcrste, ausschl. Malz) 2) Mehl aus Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel), Roggenmehl einschl. des zur menschlichen Ernährung dienenden Schrots oder Schrotmehls, anderes Mehl (aus Gerste, Hafer, Mais oder Mcnggctreide). Noch nicht ausgedroschene Vorräte, die in Scheune», Mieten »sw. »«tergebracht sind, sind schätzungsweise nach dem Körnertrage mit ei»« zurechuen. Die vorhandenen Vorräte sind nur in Zentnern (1 Zentner — 50 Kilogramm) nachzuweisen. Bruchteile eines Zentners sind von Zentner aufwärts abzurundcn. Dem nachfragenden Beamten ist über die vorhandenen Bestände genaue Auskunft zu erteilen Die nach § 2 der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1914 anzuwendenden HZ 4 und 5 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. August 1914 bestimmen: 8 4. Die Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der Angaben die Vorrats räume des Befragten untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. 8 5. Wer die auf Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in der ge setzten Frist beantwortet, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geld strafe bis zu 3000 M. oder im Unvcrmvgcnsfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Zschopau, am 25. November 1914. Der Stadtrat. vr. Schneider. Sämtliche nlWeil Angriffe züsamengebrolhen. Im Westen find keine wesentlichen Berändernugen eingetreten. — Auf dem östlichen Kriegsschauplatz hat sich die Lage wesentlich gebessert. — Der englische Ueber-Dreadnought „Audacious" gesunken. — Das deutsche Unterseeboot H 18 gesuuken. — Die Türken zu beiden Seiten des Suezkanals. — Friedenskundgebungen in Paris. Der deutsche Generalstabsbericht vom 24. November. Große» Hauptquartier, 24. November, vormittag». (Amtlich.) Englische Schiffe erschienen auch gestern an der flandrischen Küste und beschoßen Lombartzyde und Seebrügge. Bei unseren Truppen wurde nur geringer Schaden angerichtet, eine Anzahl belgischer LandeSeinwohner wurde aber getötet oder verletzt. Im Westen sind keine wesentlichen Veränderungen ein getreten. Auf dem östlichen Kriegsschauplatz ist die Loge noch nicht geklärt. In Ostpreußen halten unsere Truppen ihre Stellungen an uud nordöstlich der Seenplatte. Im nördlichen Polen sind die dort im Gange befindlichen schweren Kämpfe noch nicht entschieden. Im südlichen Polen steht der Kampf in der Gegend Czenstochau. Auf dem Südflügel, nördlich Krakau, schreitet der Angriff fort. Die amtliche russische Meldung, daß die Generale von Liebert und von Pannewitz in Ostpreußen gefangen genommen seien, ist glatt erfunden. Der erste befindet sich in Berlin, der zweite an der Spitze seiner Truppen. Beide sind längere Zeit nicht in Ostpreußen gewesen. (W. T. B.) Oberste Heeresleitung. Ein englisches Riesenkampsschiss gesunken. Rotterdam, 24. November. Nach Meldungen aus sicherer Quelle ist der englische Ueberdreaduought „AudaciouS" am 28. oder 29. Oktober an der Nordküste Irlands auf eine Mine gelaufen und gesunken. Die Admiralität hält das Er eignis streng geheim, um Aufregung im Lande zu vermeiden. Audacious, Schwcstcrschiff von King Georg V., Cen turion und Ajax, wurde 1910 bewilligt und 1912 fertigge stellt Er hatte eine Länge von 169,2 Meter, eine Breite von 27,1 Meter, einen Tiefgang von 8,4 Meter. Sein Raumge halt betrug 23 370 Tonnen. Die mittlere Artillerie war mit Panzer von 279 miu, das Deck mit einem solchen von 102 inm Stärke versehen. Als Bewaffnung trug daS Schiff zehn 34,3-cm, sechzehn 10,2-cm, vier 4,7-em Geschütze, fünf Maschinenkanonen, und außerdem drei unter Wasser befindliche Torpedo-Werfrohrc. Bei einer Kohlcnsassung von 2700 Tonnen entwickelten seine Maschinen 27 000 Pferdestärken und erzielten eine Geschwindigkeit von 22 Seemeilen. Die Besatzung be trug 900 Mann. ^W. T. B.) Kopenhagen, 24. November. Ein kürzlich aus Amerika nach Stockholm heimgekehlter Schwede erzählte über den Unter gang eines großen englischen Kriegsschiffes: Am 21. Oktober
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