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Dresdner Journal : 11.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188003113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800311
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-11
- Monat1880-03
- Jahr1880
- Titel
- Dresdner Journal : 11.03.1880
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MS8. Donnerstag, den tt März. 1880. I» r»»»» «1-E 6«äevt»ck.v ^L^rlioU: . . IS keioke» tritt ?ont- und MjLdrllet»: 4 K»rlr bO ?k. 8temp«iiu«:t>I^ Moxu. Nioxxto« Nu»o>«ri>: 10 l»»«r»teoprei»e r d«i» L»oo» «iE ^v»p»It«u«i» ?«ütx«il« SO kf. vat« „8in^«"ndt" di« 2oi1« bO kk. Nrvebol»»», H^U«^ mit ^ammtrms der 8ovo- nvd keiertr^s Xvsvd» kür den kolbenden 1'^8. DrcMerIom nal. Verantwortliche Redaktion: Oberredacteur Rudolf Günther in Dre-den. la«er»t«i,»i>nal>me »ue^Lrt», Lranrirtetter, Lomun» ionLr de» vreedoer doumiO»; Stwdvr« - Z«rU» Vi»o l^iprt^ L»»»i - Lr«,1»a kr»Lkturt ». N: ^aarenotttn L >«rim Vi«» -S»wdiu, kr»jk-l^ip,i8-rr»Lkkarl ». It. >1Slled«llt Aud Mu««/ L«rll»:§.L'vrnict, Znra/idendan-t, Lreme»: L'. Schott«; Lr»»I»u: LtanAe»'« Lüre»u; OdemLit» 7-> kr»iikturt » «: A ^aeAer'set»« u. «/ (7. //errman»»- »cde ljuct k»nd1ui»b, Oörlit,: <7 Mütter, L»um»r«r: <7. <8o^ü>«7e>,- k»rt» -»«rUL -rnuiLturt ». H -Stottert: Da«i>« L «»wdor,: 7kie«dAen, >1d. St«»»«' Neranexeder: Xöni^I Expedition de» Ilrendnsr donrvid», k!,e«den, iiivio^erütru»»« >Io. ro. Ämtlichrr Theil. Finanzgesetz auf die Jahre 1880 und 1881; vom 8. März 1880. Wir, Albert, von Gotte» Gnaden König von Dachsen rc. re. re. finden Un» mit Zustimmung Unserer getreuen Stände bewogen, da» Finanzaesetz auf die Jahre 1880 und 1881 zu erlassen, wie folgt: 8 1- Aus Grund des verabschiedeten Staatshaushalts- Etats werden die Ueberschüsse und Zuschüsse des or dentlichen Staatshaushaltes für jedes der Jahre 1880 und 1881 auf die Summe von 63,759,587 Mart festgestellt, und wird zu außerordentlichen StaatS- zwecken für diese beiden Jahre überdies noch ein Ge- sammtbetrag von 1,091,200 Mark hiermit ausgesetzt. 8 2. Zu Deckung deS Aufwands für den ordentlichen Staatshaushalt und der auf die Specialcassen gewie senen Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben desselben sind, außer den den Staatscassen im Uebrigen in Ge mäßheit des StaatShauShaltS-EtatS zugewiesenen Ein nahmen, auf jede» der Jahre 1880 und 1881 zu er heben: u) die Grundsteuer nach vier Pfennigen von jeder Steuereinheit, b) die Einkommensteuer, nebst einem Zuschläge von Fünfzig Procent eines ganzen JahreSbetragS, c) die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen, ä) die Schlachtsteuer, ingleichen die UebergangSsteuer von vereinsländischem Fleischwerke, ») die Erbschaftssteuer, t) die Stempelsteuer. 8 3. Bei der Einschätzung zur Einkommensteuer ist auch insoweit, als die Einkommen deS Jahres 1878 und früherer Jahre der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens zu Grunde zu legen sind, die Gewerbe- und Personalsteuer nicht, und die Grundsteuer nur nach Höhe von vier Pfennigen auf die Steuereinheit in Abzug zu bringen. 8 4. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben sind, oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. 8 5. Die zu außerordentlichen Staatszwecken be willigte Summe ist aus den Beständen deS mobilen Staatsvermögens zu entnehmen. 8 6. Durch das gegenwärtige Gesetz erledigt sich das Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1880 betreffend, vom 10. December 1879 (Seite 419 de? Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1879). Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanzministerium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen und Unser Königliche- Siegel deidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 8. März 1880. l, 8. Albert. Leouce Frhr. v. Köuueritz. Verordnung, die Ausführung des Finanzgefetzes auf die Jahre 1880 und 1881 betreffend, vom 8. März 1880. Zur Ausführung des FinanzgesetzeS auf die Jahre 1880 und 1881 vom 8. dieses Monat- wird hierdurch Folgende- verordnet: 8 1. Insoweit in Betreff der für da- Jahr 1880 zu entrichtenden Steuern und Abgaben bereit- durch die Verordnung vom 10. December 1879, die provi sorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1880 betreffend, (Seite 419 flg. de- Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1879) Bestimmung getroffen worden ist, hat eS dabei zu bewenden. 8 2. Auf die Erhebung der Einkommensteuer im Jahre 1881 leiden die in der in ß 1 angezogenen Verordnung nebst Beilage G hinsichtlich deS Jahre- 1880 getroffenen Vorschriften ebenmäßig Anwendung. Hiernach haben sich Alle, die e» angeht, zu achten. Dresden, am 8. März 1880. Finanz-Ministerium. von Könneritz. Wolf. Nichtamtlicher Theil. TelezrNphifche Nachrichten. Sie», Dienstag, 9. März, Abends. (Tel. d. Boh.) Vas Gericht von der Demission des Reichs finanzminister- Baron-Hofmann wirkt sensationell, da ein Anlaß zu diesem Rücktritt nicht vorzuliegen scheint, und da weder im Schooße de- gemeinsamen Ministeriums, noch zwischen dem Reichsfinanz- Minister und einer der Landesregierungen irgend- welcher DiffenS besteht. Uebrrhaupt fehlt hier jede glaubwürdige Bestätigung dieser Meldung, wäh rend man in Buda-Pest seiner Sache ziemlich sicher sein muß, um derlei officiöS noch früher zu ver- breiten, bevor der zunächst Betheiligte irgend eine bezügliche Andeutung erhielt. (Vgl. die „Tages- geschichtet) Buda-Pest, Dienstag, 9. März, AbendS. (Tel. d. Boh) Der Präsident des Reichstags, Szlüvy, erhielt gestern ein Telegramm aus de> Cabinetskanzlei. Er ist heute früh nach Wien abgereist und wird morgen Vormittag in beson derer Audienz vom Kaiser empfangen. Sehr gut unterrichtete Kreise bringen die Berufung Szlüvy's mit dem Rücktritt deö Barons Hofmann in Zu sammenhang. Szlävy ist für den Posten des ge meinsamen AinanzministerS in Aussicht genommen. Ragusa, Mittwoch, 10. März. (Tel. d. Dresdn. Journ) Gestern Vormittag ist in Nevesinje (Herzegowina) in dem Hause eines Türken Feuer auSgebrochen, welches infolge des herrschenden OrcanS drei Viertheile der Ortschaft einäschertr. DaS StationScommandogebäude, das Bezirks- grbäude, das Post- und Telegraphenamt, das Krankenhaus, sowie die Wohnräumc für 2 Com pagnien der Besatzung nebst den dazu gehörigen Stallungen find abgebrannt. Die Steueramtskasse und das Lerpflegungömagazin wurden gerettet. Kein Menschenleben ist verloren gegangen; dagegen giebt eS viele Obdachlose. Pari-, Dien-tag, 9. März, AbendS. (W. T. B.) Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Berathung deS Artikels 7 deS Gesetzentwurfs über den höhern Unterricht zu Ende geführt und denselben mit einer Majorität von 19 Stimmen abgrlehnt. Der Lonseilspräsident de Freycinet erklärte, daß durch den Art. 7 keineswegs die Freiheit verletzt ' werde. Nach Ansicht der Regierung hätten Cougre- gationen, die nicht autorisier seien, gleichviel ob reli giöse oder nicht, kein Recht, zu existiren. Freycinet stellte weiter in Abrede, daß der Gesetzentwurf die Religion antaste, und betonte, daß die Regierung zwi schen alten und neuen Institutionen einen Unterschied machen werde; sie würde die neuen untersagen, wenn sie nicht legal seien, und den alten gegenüber die ge setzlichen Bestimmungen in Anwendung bringen. Man werde von ihnen verlangen, sich die staatliche Autori sation zu verschaffen und ihre Statuten mitzutheilen. Es werde eine Untersuchung angestellt werden, und diejenigen Institute sollten auch fernerhin geduldet werden, deren Unterricht zu keinem Vorwurf Anlaß gebe. Zum Schluß wies der Conseilspräsident daraus hin, daß die etwaige Ablehnung des Art. 7 schwere Folgen nach sich ziehen würde. Die Executivgewalt würde in Stand gesetzt werden, die gesetzlichen Be stimmungen noch viel strenger in Anwendung zu brin gen. Die Annahme des Art. 7 sei eine Nothwendig keit, und er richte an den Senat das dringende Er suchen, demselben seine Zustimmung zu erthellen. Dufaure erklärte, der Art. 7 sei in der That eine KriegSwaffe gegen die Religion; der Unterrichtsminister Ferry habe dies selbst in seinen Reden, welche er auf seiner Rundreise durch Frankreich gehalten, erklärt. (Der Unterrichtsminister Ferry erhob gegen diese Behauptung Einspruch.) Dufaure fuhr fort, der Ge setzentwurf sei ohne jeden ernsthaften Grund erlassen; wenn die Verantwortlichkeit der Minister dabei in Frage käme, so wäre dies der gleiche Fall mit der des Senats, „denn", so führte der Redner aus, „wir müssen uns im Voraus die Folgen der Annahme des Art. 7 vergegenwärtigen und müssen gegen Gesetze Opposition machen, welche wir für gefährlich erachten, wie beispielsweise diejenigen über die richterlichen Be amten, ohne daß wir -uns dabei durch die Stimmung der Deputirtenkammer präoccupiren lassen." Dufaure unterzog den Gesetzentwurf einer genauen Prüfung und kam zu dem Schluß, daß derselbe die Religion erniedrige, die Freiheit verletze und an die Gesetze des potischer Regierungen erinnere. Die Sitzung wurde hierauf su-pendirt. Nach Wiederaufnahme der Sitzung wurde der Art. 7 mit 148 gegen 129 von 277 abgegebenen Stimmen abgelehnt. Die drei letzten Artikel deS Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht wurden angenommen und die zweite Berathung desselben auf nächsten Mon tag festgesetzt. Pari», Mittwoch, 10. März. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Die republikanischen Gruppen der De- putirtenkammer treten heute zusammen» um über eine Interpellation zu berathen, welche fit infolge de» gestrigen Senat»votum» an die Regierung zu richten beabsichtigen. Die sämmtlichen Morgenblätter besprechen da» Votum de» Senat». Dir „Röpnblique franyaise" schreibt, der Krieg beginne von Neuem; man müsse den Senat auch gegen seinen Willen retten. DaS „Journal de» D-bat»" fordert da» Cabinet auf, da» Terrain für eine Tran»action zn suchen. Die radiealeu Jouruale verlange« die Anmradung der bestehenden Gesetze gegen gewisse Congregationen. Die Journalt der Rechten beglückwünschen den Senat und erklären dessen Votum für einen Sieg der liberalen Politik über die jakobinische. Brüssel, DienStag, 9. März, AbendS. iW. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentan- tenkammer wurde bei der Berathung deS Budgets deS Ministeriums deS Auswärtigen der Antrag auf Beibehaltung der belgischen Gesandtschaft beim Vatican mit 97 gegen 8 Stimmen angenommen. London, Mittwoch, 10. März. (W. T B.) DaS Parlamentsmitglied Forster, welches zur Zeit dem Cabinet Gladstone als Vicepräsident des Er ziebungöcomitös angrhörte, hat einen Wahlaufruf erlassen, worin es die Erhebung einer Anklage gegen den Premier Earl Beaconsfield ablehnt und die Aufrechterhaltung der Union zwischen England, Irland und den Colonien für eine Nothwendigkeit erklärt. Die Macht Englands, glaubt Forster, könne nur durch eine weise und gerechte Politik in den auswärtigen und in den Colonialangelegen hriten, sowie durch eine Politik innerer Reformen aufrecht erhalten werben. Dresden, 10. März. Ter feierliche Schluß des Landtags. Heute Mittag 12 Uhr ist durch Se. Majestät den König im königl. Residenzschlosse der feierliche Schluß des Landtags vollzogen worden. Demselben ging Vormittags 9 Uhr ein Gottesdienst in der evangelischen Hofkirche voraus, bei welchem Oberhofprediger Or. Kohlschütter die Predigt hielt. Derselbe beantwortete aus Grund des 121. Psalms die Frage: Wann werden wir Ruhe haben mitten in der Unruhe der Zeit? dahin: Wenn wir nach Christen- weise l) in Demuth uns als Hilfsbedürftige erkennen; 2) unsere Hilfe von keinem Anderen erwarten, als allein von dem allmächtigen Gott; 3) die Dinge dieser Zeit im Lichte der Ewigkeit schauen. Im Hofe des königl. Residenzschlofses mar vor dem großen Treppenaufgange eine Compagnie des Schützenregiments in Parade aufgestellt. Die Schluhfeierlichkeit fand in der ll. Etage im Thronsaale Statt. Nach M2 Uhr wurden die Directorien und Mit glieder der beiden Kammern in den Thronsaal ein geführt. Dem Throne gegenüber standen Sessel für die Directorien, hinter denen sodann die Mitglieder der Kammern sich aufstellten Links vom Throne stand das diplomatische Corps, während die Herren der dritten, vierten und fünften Klasse der Hofrang ordnung, welche zu der Feierlichkeit erschienen waren, theils zur Seite, theils hinter den Kammermitgliedern Aufstellung genommen hatten. Um 12 Uhr verkündete der Parademarsch des nn Thurmzimmer aufgestellten Trompetercvrps des Garde reiterregiments die Ankunft des Königs. Se. Maje stät erschien in Begleitung Sr. königlichen Hoheit des Prinzen Georg unter Vortritt des großen Dienstes, der Herren Staatsminister, sowie der Herren der ersten und zweiten Klasse der Hvfrangordnung, ingleichen der nicht im Dienst befindlichen königl. Kammerherren und Flügeladjutanten und wurde beim Eintritt in den Thronsaal von der Versammlung mit einem vom Prä sidenten der Ersten Kammer, Kammerherrn v. Zehmen, ausgebrachten dreimaligen Hoch empfangen. Se. Majestät der König nahm, umgeben vom großen Dienste u. s. w., auf dem Throne Platz, neben welchem zur Rechten Se. königl. Hoheit der Prinz Georg stand, bedeckte das Haupt mit dem Helm und verlas solgende, Allerhöchstdemselben vom Vorsitzenden im königl. Gesamintministerium, Staatsminister General der Cavallerie v. Fabrice, überreichte Thronrede: Meine Herren Stände! Es gereicht Mir zu besonderer Genugthuung, Sie vor Schluß des Landtags nochmals um Mich zu ver sammeln. Vor Allem drängt es Mich, Ihnen Meine Aner kennung dafür auszusprecheu, daß Sie Meine Regie rung in dem Bestreben unterstützt haben, in schwieriger Zeit die Rücksichten der Sparsamkeit mit den durch die Interessen des Landes gebotenen Ansprüchen zu vereinbaren. Zu Meinem Bedauern hat sich eine Erhöhung der Erbschaftssteuer und der Gerichtsgebühren zur Deckung des finanziellen Bedarfs nicht umgehen lassen. Mit dankenSwcrther Fürsorge haben Sie in Anerkennung der Nothwendigkeit zugestimmt. Ich gebe Mich der Hoffnung hin, daß eS nunmehr gelingen werde, das Gleichgewicht im Staatshaushalt dauernd herzustellen. Durch die Bewilligung der Mittel zu Erbauung einiger Secundärbahnen haben Sie den Weg eröffnet, einer größeren Anzahl von Gegenden des Landes die Wohlthaten einer langersehnten Verkehrserleichterung mit verhältnißmäßig geringen Opfern zuzuführen, und damit Ihre Fürsorge für die Hebung de- allgemeinen Wohlstandes des Landes von Neuem bethätigt. Da- mit Ihnen vereinbarte Gesetz in Betreff der gewerblichen Schulen wird, ohne die freie Entwickelung dieser Anstalten zu beeinträchtigen, die Füglichkeit ge ¬ währen, Uebelständen entgegenzutreten, welche im öffent lichen Interesse nicht geduldet werden können. Dem Gesetze wegen Besteuerung der Wanderlager für die Gemeinden habe Ich in der von Ihnen be schlossenen Fassung Meine Zustimmung ertheilt. Ich hoffe, daß damit den Beschwerden der seßhaften Ge- werbtreibenden über die in der bisherigen Gesetzgebung begründete unbillige Bevorzugung jenes Gewerbebetrieb- Abhülfe verschafft wird. In einem verbreiteten Zweige der Hausindustrie ist leider der Verdienst noch ein so geringer, daß in mehre ren Orten für de: nothleidenden Theil der Bevölke rung die öffentliche Unterstützung in umfänglichem Maße hat in Anspruch genommen werden müssen. Ich danke Ihnen, daß Sie Meine Regierung in die Lage gesetzt haben, falls bei längerer Dauer dieses Zustande- die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Bezirke den an sie zu stellenden Anforderungen nicht mehr genügen sollte, die erforderlichen Unterstützungen durch Bei hülsen aus der Staatskasse zu gewähren. Andererseits haben sich zu Meiner großen Befriedigung in den letzten Monaten die Anzeichen vermehrt, daß das ge schäftliche Leben sich wieder hebt und aus manchen gewerblichen Gebieten die Erwerbsverhältnisse sich all mählich zn bessern beginnen. Die Erfahrungen der letzten Jahre werden dazu beitragen, die Ueberzeugung zu befestigen, daß einem Gewerbe nur die Güte der Lelstungen dauerndes Gedeihen sichern und allein der auf tüchtiges Schaffen gegründete Erfolg, nicht aber müheloser Gewinn, das Ziel des Strebens sein kann. Schon heute kann Ich nach den bisherigen Er fahrungen aussprechen, daß Unsere Gerichte in Bettest der Handhabung der im vergangenen Jahre ins Leben getretenen Prozeßordnungen die Erwartungen, welche Ich hegen durste, erfüllen. So entlasse Ich Sie mit dem lebhaften Wunsche, daß auch die Arbeit dieses Landtags dazu beitragen möge, das wirthschastliche Gedeihen wie die geistige Cultur Unseres geliebten Vaterlandes zu fördern und es zur Erfüllung aller seiner Aufgaben, insbesondere auch derjenigen zu kräftigen, zu welchen eS al- Glied deS Deutschen Reichs berufen ist. Nach erfolgter Verlesung der Thronrede übergab Se. Majestät dieselbe an den Staatsminister v. Fa brice, woraus durch Geh. Rath Held ein allerhöchste- Decret vorgetragen wurde, durch welches der Landtags abschied (dessen Wortlaut wir nachstehend mitthellen) den Ständen überwiesen wird. Sodann überreichte Slaatsminister v. Fabrice den Landtagsabschied an Se. Majestät den König, Allerhöchstwelcher denselben in die Hände der beiden Kammerpräsidenten niederlegte. Staatsminister v. Fabrice erklärte hiernach im Auf trage und auf Befehl des Königs den Landtag für geschlossen, worauf Se. Majestät, begleitet von einem durch den Präsidenten der Zweiten Kammer, Bürger meister Haberkorn, ausgebrachten dreimaligen Hoch, in welches die Versammlung begeistert einstimmte, mit demselben Ceremoniel wie beim Eintritt den Thronsaal verließ. Im Banketsaale des königl. Residenzschlosses findet Nachmittags 5 Uhr aus Anlaß des feierlichen Schlusses des Landtages unter Theilnahme Ihrer königl. Maje stäten, sowie Ihrer königl. Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Georg nebst Prinzessin Mathilde große königl. Tafel Statt, zu welcher Einladungen an die Herren Staatsminister und den Minister des königl. Hauses, an die Directorien und sämmtliche Mitglieder der beiden Kammern und an bei dem Landtage be schäftigte königl. Commissare ergangen sind, und bei welcher die herkömmlichen Toaste ausgebracht werden. Landlagsavschied für die Ständeversammlung der Jahre 1879 und 1880. Wir, Albert, von Gotte- Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schlüsse des von Uns nach Maßgabe von ß 115 der Versassungsurkunde zusammenberufenen achtzehnten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage in tz 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen Landtage stattgefundenen ständischen Berathungen in Folgendem: Was 1. dir Vorlagen an dir grtrrnrn Stände anlangt, so sind dieselben zum Theil als erledigt zu erachten, und zwar: ») durch den, den ständischen Anträgen gemäß ersolgten Erlaß der betreffenden Gesetze und Verordnungen. Namentlich ist die- geschehen wegen 1) der provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1880 durch da- Gesetz vom 10. December l879,
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