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Weißeritz-Zeitung : 06.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-186907061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18690706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18690706
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-06
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 06.07.1869
- Autor
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.M 52. Weißeritz-Ierkmg Dienstag. Erscheint Dienstags und Freitags. Zil beziehen durch alle Postanstalten. Amts- und Meige-Klatt der Königlichen Gerichts-Ämter und Stadträthe zu Dippoldiswalde und /raucnstein. 6. Zuti 1869. Preis pro Quartal lONgr. Inserate die Spalten-Zeile SPfg. Nernntwortlicher krdacteur: Lari Ich ne in Dippoldiswalde. Monats-Bericht. Was die allgemeine Lage im abgelaufeuen Monate anlangt, so kann dieselbe als durchaus befrie digend insofern bezeichnet werden, als die Aussichten für die Erhaltung des Friedens sich weiter befestigt haben, und am politischen Horizonte sich kein dunkler Punkt gezeigt hat, der irgend welche Besorgniß ent floßen könnte. Begreiflicherweise ist darum auch das thatscichliche Material für den Berichterstatter außer ordentlich gering, und die Zahl der belangreichen Ereig nisse reducirt sich auf eilt Minimum. In Spanien wurde Marschall Serano mit großer Majorität von den Cortes zum Regenten gewählt und ein neues Ministerium mit Prim an der Spitze ernannt. Noch ist es nicht gelungen, für den erledigten Thron einen König zu erlangen. In Paris verursachten die Wahlen wiederholte Ruhestörungen, denen indeß eine weitere Bedeutung nicht beiznmessen scheint und deren Entstehungsursache bis jetzt noch nicht aufgeklärt ist. Am 28. wurde die neugeivählte Kammer zu einer constituirenden Sitzung zusammenberufen. Bon den deutschen Angelegenheiten ist nur zu erwähnen, daß der Reichstag und das Zollparlament geschlossen wurden. Beide Vertretungskörperschaften bewiesen eine constante Zähigkeit in der Ablehnung verschiedener Steuerprojekte. Ein für Sachsen wichtiges, aus den Berathungen des Reichstags hervorgegangenes Gesetz betrifft die Einrichtung eines Bundesoberhandels gerichts in Leipzig. Die glatte Fläche des öffentlichen Lebens in unserer Heimath wurde durch die Landtags wählen und durch die hie und da abgehaltenen Diöcesanver- sammluugen in eine leichte Bewegung gebracht. Der Ausfall der Wahlen läßt auf eine ziemlich bewegte und erregte Session schließen, und die Stellung und Stärke der Parteien wird jedenfalls sofort bei der Präsidentenwahl zum Ausdruck kommen. Mit großem Interesse werden die Verhandlungen der Diöcesan- synoden verfolgt, und die Vorliebe, mit welcher sich das Publikum der religiösen Frage znwendet, bestätigt unsere wiederholt ausgesprochene Ansicht, daß wir am Vorabende einer intensiveren Bewegung auf kirchlichem Gebiete stehen. Ob es gelingen wird, das Strebziel einer, beide evangelischen Confessionen umfaffenden deutschen Nationalkirche zil erlangen, oder ob der Par- tikularismus auch hier ein Sektenwesen nach amerika nischem Muster zu Tage fördern wird, das haben wir billig der Zukunst zil überlassen. —r. Die neue Gewerbeordnung des nord deutschen Bundes. (Schluß.) In Betreff der gewerblichen Hülfskasfen ist bestimmt: Die durch Ortsstatut oder Anordnung der Ver waltungsbehörde begründete Verpflichtung der selbst ständigen Gewerbebetreibenden, einer mit einer Innung verbundenen oder außerhalb derselben bestehenden Kranken-, Hülfs- oder Sterbekasse für selbstständige Gewerbe treibende beizutreten, wird ausgehoben. Im Uebrigen wird in den Verhältnissen dieser Kassen durch gegen wärtiges Gesetz nichts geändert. Neue Kassen der selbstständigen Gewerbetreibenden für die erwähnten Zwecke erhalten durch die Geneh migung der höheren Verwaltungsbehörde die Rechte ju ristischer Personen. Die Strafbestimmungen enthalten in Betreff der Entziehung der Berechtigung zum Ge werbebetriebe Folgendes: Die Berechtigung zum Gewerbebetriebe kann (ab gesehen von Concessionsentziehungen und den in diesem Gesetze ausdrücklich gestatteten Untersagungen des Ge werbebetriebes) weder durch richterliche noch administra tive Entscheidung entzogen werden. Ausnahmen von diesem Grundsätze, welche durch die Steuergesetze begründet sind, bleiben so lange aufrecht erhalten, als diese Steuergesetze in Kraft bleiben. Ebenso bewendet es bei den Vorschriften der Landes gesetze, welche die Entziehung der Befugniß zum selbst ständigen Betriebe eines Gewerbes durch richterliche Erkenntniß als Strafe im Falle einer durch die Presse begangenen Zuwiderhandlung vorschreiben oder zulassen. Die Bestimmungen der Bundesgesetze, nach welchen die Befugniß zur Herausgabe von Druckschriften und zum Vertriebe derselben innerhalb des norddeutschen Bundesgebiets im Verwaltungswege entzogen werden darf, werden hierdurch aufgehoben. Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Ge werbetreibende, gewerbliche Gehülfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredungen und Ber einigungen zum Behufe der Erlangung gün stiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbe sondere wegen Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter werden aufgehoben. Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Ver abredungen frei, und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede statt. Wer Andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrenverletzung oder durch
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