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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-02-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190502182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-02
- Tag1905-02-18
- Monat1905-02
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1905
- Autor
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MesaerDTagma ««d A«;eiger Mettitt md Kqri-rr). Leltgramm-Abrrfi«: v Ust I Frrnfprrchstrllr .Tageblatt", «les«. «r.«. d« König!. Amtshauptmonnschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts Md des Stadtraths zu Riesa. LI. Soauadend, 18. Februar 1v05, «»ravs. S8. Jatztß. L— Riesaer Tageblatt erschetttt jede» Ta, abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher bei Abholung in der Ekpedttio« tu «ich» 1 «art SV Pfg-, dnrch unser, Dchp» s«1 tu« Heu» 1 Mark 62 Pfg., bet «bhalun, am Schalter der katserl. P-stanstalten 1 Mart « Pfg., durch den Briefträger frei tu« Hau» S «ar» 7 Pf» A»ch Mi«>Ga» m««mtl »m»« »igmia«« «n»eche»Uu»ah», für dir Nuourra de« «utgabetage« bi« vormittag S Uhr ahn« Gewähr. Druck «» iSeckag «» L«»,a» » »iutarltch >» Riesa. — GeschllMtell«: K«-«»t«»str«ßa — Mir R, MdaVt« lm«M««chr Har««»» Gch«»d» tz» Mas«. Mittwoch, deu 22. Februar 1NVS, vorm. 11 Uhr tommen im Restaurant zur „Wartburg" in Neugröba — als Bersteigerungsort — 1 Schreibtisch, 1 Sofa, 1 Spiegel, Bilder, 1 Tabakdose, 1 Lampe, 1 Kommode u. a. m. gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 15. Februar 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Freitag, -e« 24. Februar 1905, norm. 9 Uhr, kommen im Auktionslokal hier eine Anzahl Möbels, Bettstellen mit Matratzen und Betten, Bücher, 2 Scheibenbüchsen, 2 silberne und 1 vergoldeter Leuchter, Portiörcn, Spiegel und anderes mehr und hierauf nachmittag 2 Uhr, im Grundstücke Poppitzerstraße Nr. 29, hier, 1 Pianino, 2 braune Pferde, Wagen, Kutsch- und Arbeitsgeschirre, Hobelbänke, Bretter, Rüstzeug, Verblendsteine, Zementwaren, Garten säulen, verschied, ausländische Pflanzen, 4 Epheuwände u. a. m. gegen sofortige Be zahlung zur Versteigerung. Ein spezielles Verzeichnis der zu versteigernden Sachen hängt am Gerichtsbret aus. Riesa, den 18. Februar 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Am 15. Februar 1905 ist der bisherige Hilfsexpedient Herr Otto Karl Roscher von uns als Rats-Expedient verpflichtet worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Februar 1905. vr. Dehne. Fnd. Im Gasthofe zur Königslinde in Wülknitz sollen Donnerstag, den 23. Februar dss. Jrs., von vormittags r/iio Uhr an 522 Stück kieferne Stämme von 11—24 om Mittenstärke und 10,20—12 m Länge, 583 kief. Klötzer von 16—30 am Oberstärke und 3,0—4,0 m Länge, 6 Ahornklötzer von 23—34 ero Oberstärke und 2,0—2,5 m Länge, 70 kieferne Derbstangen von 12—14 am Unterstärke und 10—12 m Länge, 26 birkene Derbstangen von 8—9 oru Unterstärke und 7—8 m Länge, 327 rw kief. Scheite, 342 rm kief. Knüppel, 2 rm Ahornknüppel, 939 rm kief. Aeste, 2 rm birkene, ahorne Aeste, 6 rw kief. Stöcke, 2 rm Ahornstöcke, 3 kief. Langhaufen IV. Cl., 27 rm kief. Astreisig, 12 rm Ahornastreisig, aufbereitet in den Kahlschlägen der Abt. 23, 39, 40 und im Barackenlager Zeithain, meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Die Bedingungen werden vor Beginn bekannt gegeben. Königliche Forstverwaltung Königliche Garnisonverwaltnng Truppenübungsplatz Zeithain. tvotz der Verurteilung durch das Schöffengericht die frag liche Bezeichnung weitergeführt hatte. Nach! der Bekannt machung des Reichskanzlers vom 5. Juli 1883, betreffend die Prüfung der Zahnärzte, soll niemand einen zahnärzt lichen Titel führen dürfen, der nicht approbierter Zahn arzt ist. Tatsächlich wurde der Angeklagte nach den „Tr. Nachr." abermals verurteilt und das Urteil von der Be rufungsinstanz bestätigt, indem letztere betonte, daß B. durch seine Ankündigung im Publikum den Glauben er weckt habe, es handle sich uni einen approbierten Zahn arzt, der eine besondere Ausbildung genossen und eine be sondere Prüfung abgelegt habe, was aber beim Ange klagten nicht der Fall sei. In der Revision des Ange klagten wird geltend gemacht, es könne dahingestellt blei ben, ob ein approbierter Arzt auf Grund der abgelegten Allgemeinen Prüfung sich nicht ohne weiteres als Zahn arzt bezeichnen dürfe, so gut wie er sich als Dpezialarzt für Haut-, Ohren- usw. Krankheiten ausgebcn dürfe. In Wirklichkeit handle es sich bei der obigen Bezeichnung nur um einen Arzttitel, den sich beizulegen B. berechtigt ge wesen sei. Unter den Aerzten sei es üblich, daß sich fast jeder als Spezialarzt für gewisse Krankheiten bezeichne. Ter Begriff zahnärztlicher oder zahnarztähnlicher Titel sei vom Vvrderrichter verkannt. Tie Aerztckammer für die Provinz Brandenburg habe, sich ebenfalls dafür aus gesprochen, daß sich der Arzt als Spezialarzt für Zahn- und Mundkrankheiten bezeichnen dürfe, um so mehr, als der approbierte Arzt infolge seiner umfassenden wissen schaftlichen Ausbildung höher stehe, als der Zahnarzt. Einen Titel, wie den fraglichen, zu führen, sei der Zahn arzt nicht einmal berechtigt. Staatsanwalt Tr. Selle als Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft hält dementgegen einen zahnärztlichen Titel für vorliegend, ebenso für fest gestellt, das; dieser im vorliegenden Falle ein Irrefüh rung des Publikums veranlaßt habe. Wohl stehe der ap probierte Arzt über dein Zahnarzt, allein er könne keine spezialärztliche Tätigkeit aus dem fraglichen Gebiete, wie es das Publikum erwarte, nachweisen, es fehle ihm die technische Geschicklichkeit und Routine, die zu der Aus übung des Berufs eines Zahnarztes, erforderlich sei. Tas Lberlandesgericht hebt jedoch das angefochtene Urteil nebst den ihm zu gründe liegenden Feststellungen auf und verweist die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die Borinstanz zurück. Zur Begrün dung wird ausgeführt, daß, wenn auch dem Landgericht insofern beigetreten war, als es annahm, daß der Zahn arzt eine Extraprüfüngl zu bestehen habe, und daß die all gemeine Prüfung der Aerzte noch nicht dazu führen könne, daß letztere einen zahnärztlichen Titel führen dürfen, so seien doch Bedenken gegen das angefochtene Urteil bei der Prüfung der Frage aufgestiegen, ob die Aerzte nicht dann, wenn die Möglichkeit gegeben sei, daß Zahn- und Mundkrankheiten auftreten, die nur von einem appro bierten Ärzte behandelt werden können, befugt seien, sich einen zahnärztlichen oder zahnarztähnlichen Titel beizu legen. In dieser Hinsicht enthalte das Landgerichtsurteil eine Lücke, weshalb es angezeigt erscheine, die Sache zur nochmaligen Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch! die Entscheidung über die Kvstenfrage Vorbe halten bleibe. z Oertliches und Sächsisches. Riesa, 18. Februar 1905. — Die vereinigten Elbeschiffahrts-Gesell- sch asten geben bekannt, daß die nicht zum Umtausch präsentierten Aktien ihrer Gesellschaft verkauft wurden und der Erlös für Rechnung der Beteiligten deponiert worden ist. Ferner machen sie bekannt, daß der regelmäßige Schiffahrtsbetrieb am 20. Februar eröffnet werden wird. — Auf die morgen Sonntag abend im Saale des „Wettiner Hof" stattfindende, vom Theater-Verein zum besten des Wohltätigkeitsverein „Stammtisch zum Kreuz" veranstaltete öffentliche Theateraufführung, sei hier durch in Rücksicht auf den guten Zweck noch besonders aufmerksam gemacht und ihr ein zahlreicher Besuch und guter Erfolg gewünscht. Das Nähere über die Veran staltung ist aus dem Inserat Seite 4 d. Bl. ersichtlich. — Morgen nachmittag 2 Uhr wird der „Riesaer Fuß ballklub 1903" in diesem Jahre das erste Training auf seinem neuen Sportplätze (hinter der Benkertschen Wasch anstalt) abhalten. — Einen überaus glänzenden und fröhlichen Verlauf nahm das am 16. d. M. im „Wettiner Hof" veranstaltete Kostümfest der Gesellschaft „Harmonie". Es lag der Gedanke zugrunde, ein Jagdfest im oberbayrischen Ge birge vorzuführen, welches der Jagdherr seinen Gästen gab. Der Saal war geschmackvoll in ein Dorf an einen alpen umgürteten See umgewandelt. In buntem Treiben tum melten sich niedliche Dirndeln, stramme Buam, fesche Bäue rinnen, Dörfler, Jäger und Jägerinnen, Treiber und Som merfrischler herum, sogar eine Zigeundrbande hatte sich ein gefunden in farbenprächtigen Gewändern, vor deren Mause gelüsten jedoch niemand sicher war. Küche und Keller des Schloßwirtes waren ausgezeichnet, auch war Gelegenheit zu einer wagehalsigen Hörnerschlittenfahrt geboten. Launige, zündende Ansprachen wechselten ab mit Vorführung eines von Herrn Lehrer Haack gütigst arrangierten, ausgezeichneten Jägerreigens, des gut dressierten Tanzbären der Pußta- söhne, eines graziösen Tanzes der Spinnerinnen und eines urwüchsigen Schuhplattlers der Dorfjugend. Letztere zwei Tänze hatte Herr. Tanzlehrer Richter in dankenswerter Weise eingeübt. Was aber für unheimliches Wild sich noch in Oberbayern Herumtreiben muß, ist kaum glaublich. Die kühnen Nimrode hatten außer verschiedenen Hasen, Rehen u. dergl. sogar einen Bär und einen Leoparden „zur Strecke gebracht". Stürmischen Beifall erntete auch ein plötzlich auftauchender Jesuitenpater, der in fulminanten Knittel reimen L I« Kapuziner in „Wallensteins Lager" über die Vergnügungslust der „Harmonie" und über ihren Ausschuß loSzog. Auf großen Erfolg konnte er aber nicht zurück blicken; es wurde lustig fortgezecht und nach dem Halali „dem Heidenmädel Terpsichore" in ausgedehntem Maße bis an die Morgenstunden gehuldigt. —)!( Einen seltenen Fischfang hat der Fischermeister L. Großmann in der Elbe bei Glinde gemacht. Er fing in seinem Netz einen Wels im respektablen Gewicht von 90 Pfund und zwei solche im Gewicht von 50 und 40 Pfund, s Tie hiergegen vom Angeklagten eingelegte Berufung — Sonntag abend tritt, wie schon mitgeteilt, eine wurde vom Landgericht verworfen. Inzwischen war gegen Mondfinsternis ein, die in Europa, Asten, Afrika, B. ein neues Strafverfahren eingeleitet worden, weil er Australien und der westlichen Hälfte des Großen Ozeans sichtbar ist. Die Finsternis beginnt, bald nachdem der Mond aufgegangen ist, um 6 Uhr 53,7 Minuten nach mittags und endigt 9 Uhr 6,7 Minuten abends. Um die Zeit der Mitte, etwas nach 8 Uhr abends wird 0.4 des Monddurchmessers vom Schatten der Erde bedeckt sein. Für den Anblick mit bloßem Auge beginnt die Verfinsterung oben links auf der Mondscheibe nahe in der Mitte zwischen dem östlichsten und nördlichsten Punkte des Mondrandes, und der Schatten verläßt die Mondscheibe rechts neben ihrem nördlichsten Punkte. — Ucber die Gründung eines Sächsischen Steinsetz meister-Bundes wird aus Plauen i. V. folgendes mit geteilt: Der Steinsetzer-Innung der Kreishauptmannschaft Zwickau (Sitz Plauen) ging ein Schreiben der Steinsetz- meister-Jnnung Chemnitz zu, worin diese mitteilt, daß sie aus dem Bunde Deutscher Steinsetzer-Innungen Berlin ausgetreten ist. Als Grund werden u. a. die außerordent lich hohen Beiträge, welche jetzt gefordert werden, angegeben, wogegen die sächsischen Meister gar keine Vorteile genießen. „Wir in Sachsen", so heißt es in dem Schreiben weiter, „können absolut nicht mit preußischen und Berliner Ver hältnissen rechnen und die wiederholt stattgehabten Streiks haben bewiesen, daß durch die großen Entfernungen auf eine wirksame, gegenseitige Unterstützung nicht zu rechnen ist." Die Chemnitzer schlagen als ratsam deshalb vor, einen Sächsischen Steinsetzmeister-Bund zu gründen, welchem nur sächsische Innungen angehörcn dürfen. Da in Sachsen in der Hauptsache gleiche Interessen verfolgt und auch an nähernd gleiche Löhne gezahlt werden, so beschlossen die Chemnitzer, bei sämtlichen Innungen Sachsens anzufragen, ob sie mit der Gründung eines Sächsischen Bundes einver standen sind. Nach Eingang der Antworten soll eine Zu sammenkunft abgehallen, die Gründung beschlossen und der Sitz des Bundes bestimmt werden. — Die Steinsetzer- Innung der Kreishauptmannschaft Zwickau hält am 20. Februar in dieser Angelegenheit in Plauen eine außer ordentliche Versammlung ab, zu der sämtliche Meister des Bezirks eingeladen werden. Die Plauenschen Meister stehen der Gründung sympathisch gegenüber. — Die Höhe der Matrikularbeittäge für 1905 ist nun mehr festgesetzt worden. Das Königreich Sachsen wird für 1905 15982931 Mark zu zahlen haben, 1943555 Mark weniger als im Vorjahre. — Zu der für die gesamte Aerzteschaft wichtigen Frage, ob ein approbierter Arzt sich als „Spe zialarzt f.ür Zahn- und Mundkrankheiten" bezeichnen darf, hat der Strafsenat des sächsischen Ober landesgerichts Stellung genommen. Ter approbierte und in Tresden praktizierende Arzt Tr. med. B-reitbach war vom dortigen Schöffengericht wegen Vergehens gegen 8 147, Absatz 3 der Gewerbeordnung verurteilt worden, weil er sich auf seinem Firmenschild« und in öffentlichen Ankündigungen als „Spezialarzt für Zahn- und Mund krankheiten" bezeichnet und sich dadurch, einen zahnärzt lichen oder zahnarztähnlichen Titel beigelegt! haben sollte.
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